E350e: E-Kennzeichen?
Hallo,
ich habe unter der Woche die Bestätigung bekommen, dass E350e März 2018 ausgeliefert wird.
Der MB-Verkaufsberater hat mir gesagt das die E-Klasse ein E-Kennzeichen bekommen wird.
Habe jetzt im Forum gelesen das man doch kein E-Kennzeichen bekommt.
Zitat:
Förderfähig sollen neben in Deutschland zugelassenen Batterieelektrofahrzeuge (BEV) auch von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sein. Letztere dürfen maximal 50 g/km CO2 ausstoßen oder müssen eine Mindestreichweite von 30 km (für bis Ende 2017 erstmals zugelassene Fahrzeuge) bzw. 40 km (für ab 2018 erstmals zugelassene Fahrzeuge) bei Elektroantrieb aufweisen
Mein Konfigurator sagt mir CO?-Emissionen kombiniert[4] 57 g/km.
Das E-Kennzeichen hatte einen sehr großen einfluss auf meind Kaufentscheidung.
Habt ihr vielleicht klare Antworten? Wenn das mit E-Kennzeichen nicht klappt würde ich die Bestellung stornieren.
LG
Krani
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Taiphun schrieb am 15. Februar 2019 um 10:06:48 Uhr:
Nein, es fahren sogar E-Auto-Besitzer "Streife", um Falschparker an den Ladesäulen zu verpetzen. Erlebe ich am Mittelweg/St. Johannis immer wieder.
Stell Dir mal vor E-Auto Besitzer würden vor der Tankstellen Ein- und Ausfahrt parken. Da würdest Du doch auch auf die Barrikaden gehen, wenn das überall in der Stadt so wäre und alle Tankstellen mit E-Autos blockiert wären.
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198 Antworten
Habe kürzlich einen E350e bei meinem Händler hier stehen sehen, der hatte das E im Kennzeichen...
Zitat:
@e220stein schrieb am 12. November 2017 um 11:09:13 Uhr:
Habe kürzlich einen E350e bei meinem Händler hier stehen sehen, der hatte das E im Kennzeichen...
Hi,
Bei mir wird die E350e erst ab 2018 zugelassen. Ich befürchte das es wegen der voraussetzung 40KM Reichweite kein E-Kennzeichen bekommen wird.
Über den CO2 Ausstoss geht sich dass nicht aus, aber über die 30km Reichweite.
Privilegiert sind: Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und auch von außen aufzuladende Hybridautos, so genannte Plug-In-Hybridfahrzeuge. Festgelegt wurde eine Schadstoffgrenze von maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer. Dazu muss ein E-Fahrzeug im vollelektronischen Betrieb eine Mindestreichweite von 30 km bewältigen, ab 1. Januar 2018 von 40 km.
Hallo!
Hier ist sicherlich der Tag der Zulassung gemeint, nicht der Kauftag, oder verstehe ich das falsch?
Was bedeutet das für die Kfz-Steuer?
Herzliche Grüße
Denke auch ab Tag der Zulassung. Bin mir auch nicht sicher.
Zitat:
@TORS184 schrieb am 12. November 2017 um 12:18:01 Uhr:
Privilegiert sind: Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und auch von außen aufzuladende Hybridautos, so genannte Plug-In-Hybridfahrzeuge. Festgelegt wurde eine Schadstoffgrenze von maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer. Dazu muss ein E-Fahrzeug im vollelektronischen Betrieb eine Mindestreichweite von 30 km bewältigen, ab 1. Januar 2018 von 40 km.
Das wichtige Wort hier lautet "oder".
Der Wagen muss einen Co2-Wert von 50 unterschreiten oder eine Reichweite von über 40 km haben.
40 km hat der E350e nicht.
Somit würde er mit 57 g Co2 auch kein E-Kennzeichen erhalten.
Falls dieser Wert so in den Fahrzeugpapieren steht.
Das ist aus meiner Sicht die wichtige Frage.
Hallo,
hab gerade in meinem Fahrzeugschein nachgesehen und unter V.7 steht 57.
Hätte aber auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen bekommen weil für dieses Jahr noch die min. 30 Kilometergrenze gilt.
Somit wäre es dann ab 01.01.2018 auch für mein Fahrzeug nicht mehr möglich. Als Termin sehe ich die Beantragung des E-Kennzeichens also auch bei Ummeldung, oder wie seht Ihr das.
Gruß
Günter
Die Ummeldung dürfte kein Problem verursachen, da das Erstzulassungsdatum ja gleich bleibt.
Somit dürfte das E-Kennzeichen bleiben.
Die Frage ist, ob das in drei Jahren noch eine Rolle spielt.
Zur generellen Frage, würde ich mit deinen Aussagen dann verstehen, dass dein Wagen in 2018 kein E-Kennzeichen mehr bekommen würde.
Dasselbe würde dann für Krani gelten.
Das E-Kennzeichen bekommt man nicht automatisch sondern nur auf Antrag (Musste ich auch feststellen da mein Fahrzeug ohne zugelassen wurde) somit bin ich mir auch bei Ummeldungen unsicher aber bei Neuzulassungen (da hast Du m. E. recht) gibt es in 2018 Keines mehr.
Ich habe mich bisher gegen ein "neues" E-Kennzeichen entschieden da die Kosten für die neuen Kennzeichen meine Einsparungen in Form von kostenloses Parken in manchen Städten nicht reinholen würden.
Zitat:
@MB0909 schrieb am 13. November 2017 um 16:32:08 Uhr:
Hallo,
hab gerade in meinem Fahrzeugschein nachgesehen und unter V.7 steht 57.
Hätte aber auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen bekommen weil für dieses Jahr noch die min. 30 Kilometergrenze gilt.
Somit wäre es dann ab 01.01.2018 auch für mein Fahrzeug nicht mehr möglich. Als Termin sehe ich die Beantragung des E-Kennzeichens also auch bei Ummeldung, oder wie seht Ihr das.
Gruß
Günter
Hallo,
also wie es aussieht klappt es mit dem E Kennzeichen nicht.
Der MB-Verkaufsberater wollte heute bei einem Vorfürwagen nachschauen was für ein co2 in das Fahrzeugschein eingetragen ist. Aber wenn bei dir 57g eingetragen ist wird, es auch bei ihm so sein.
Hätte gehofft das vielleicht standardmäßig 49g eingetragen ist, und ich somit das E Kennzeichen bekomme.
Gruß
Krani
Habe einen Screenshot meines FZ-Scheins beigefügt, unter v.7 ist 49 eingetragen. Ich habe beim Zusammenstellen meines E350e auch bei keiner Konfiguration etwas höheres als 49 in der Konfig-Zusammenfassung gesehen, selbst mit AirBC und Pano, nur bei Anwahl der Runflat-Reifen hat sich ein höherer Verbrauch von 2,5l/100km ergeben (statt 2,1l). @MB0909: hast du Runflat? Somit wären alle anderen Konfigurationen unter 50 und damit weiterhin förderungsfähig mit 3.000€ netto.
Im übrigen erschließt sich mir nicht, was an einem E-Kennzeichen so wichtig sein soll. Ich habe eins und weiß praktisch nicht wofür. Hier wie in den meisten Städten in Deutschland gibt nur kosmetische, aber kaum wirkliche Vorteile, außer vielleicht in Stuttgart. Tatsächlich weigern sich die meisten Großstädte bewusst, echte Vorteile einzuräumen, um z.B. Busspuren nicht mit E-Fahrzeugen zu belasten...
Den Vorteil des E-Kennzeichens kann man vor allem im Großraum Stuttgart ausnutzen.
Dort gibt es einige Städte mit Vorteilen.
Aber auch dort darf man die Busspur nicht benutzen, ist auch nicht notwendig.
Da der Threadersteller in Stuttgart wohnt, wie ich auch, kann ich sein Problem verstehen.
@Samsonz: ja habe R66 Reifen mit Notlaufeigenschaften. Dann habe ich noch die 19er Mischbereifung, AHK und größeren Kraftstofftank. Vielleicht hat das AVANGART noch einen Einfluss, aber bei mir steht definitiv "57". Im Bezug auf Vorteile kann man bei uns, glaube wie in Stuttgart auch, auf allen Parkplätzen mit Parkschein bis zur Höchstparkdauer mit Parkscheibe kostenlos parken. Da kann für den Einen oder Anderen schon was zusammen kommen. Ist aber nicht in jeder Stadt so und steht bei uns auf der Homepage der Stadt.
Gruß
Günter