1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E46
  7. E46 320d Bj 2002 Wertermittlung

E46 320d Bj 2002 Wertermittlung

BMW
Themenstarteram 7. Januar 2021 um 8:51

Hallo liebe Gemeinde,

wie manche von euch wissen habe ich in meinen 320d Bj.2002 mit 190 tkm sehr viel investiert in den vergangenen Monaten. Ich wollte mit dem noch mal 200tkm fahren. Neu gekommen sind: Turbo, Injektoren, LMM, sämtliche Filter, Glühkerzen mit Steuergerät etc...

Mir ist nun einen ins Fahrzeug gefahren, wodurch zu 90% ein wirtschaftlicher Totalschaden ermittelt wird. Es sind viele Teile an der Fahrzeugfront betroffen.

Meine Frage:

Werden meine Investitionen in irgendeiner Form berücksichtigt bei der Wertemittlung?

Viele Grüße

Ähnliche Themen
30 Antworten

Du kannst einen eigenen Gutachter beauftragen und den entsprechend drauf hinweisen, dass das berücksichtigt wird:

https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/wiederbeschaffungswert/

Seufz, es tut mir leid dir sowas sagen zu müssen:

- Ein Wertgutachten sollte immer im "Bestzustand" erfolgen und dann ca. alle 2 Jahre erneuert werden.

Solche Gutachten erstellt jeder Gutachter, es gibt auch speziell Bereiche in denen sich ein Gutachter spezialisiert haben kann (z.B. Oldtimer). Das Gutachten gibt einen Überblick über den Zustand des Fahrzeugs, technischen und optischen Zustand sowie die Sonderaustattung ab Werk und zum Zeitpunkt der Vorstellung. Daraus ermittelt der Gutachter zwei Werte, der eine der ungefähre Verkaufserlös der zweite den Wiederaufbauwert (Also wieviel Geld muss man in die Hand nehmen um ein gleichwertiges Fahrzeug genauso aufzubauen)

Das Gutachten ist dann nahezu unanfechtbar bei einem Schaden der dir widerfahren zu sein scheint und hilft bei der Entschädigung deutlich da das Fahrzeug VORHER bei einem UNABHÄNGIGEN Gutachter vorgestellt wurde.

In deinem Fall hilft nur die Vorstellung beim Gutachter, diesen mit Rechnungen und Belegen zu überschütten und darauf zu hoffen das er den Schaden entsprechend dem investierten Geld entsprechend einschätzt.

Wenn du die belege dem Gutachter gibst ihm das schilderst und er ein netter Mensch ist dann wird er das mit einfließen lassen. Erfahrungsgemäß spielt aber das keine rolle wiviel du schon investiert hast an Reparatur kosten. Der Gutachter bewertet den ist zustand des Fahrzeugs und wieviel geld du in die handnehme musst ein vergleichbares KFZ zu bekommen.

Jup, wichtig ist, dass du der geschädigte bist und deshalb einen Gutachter auf Kosten der gegnerischen Versicherung engagieren kannst. Mit dem reden, ihm die Lage schildern, bestenfalls Rechnungen vorlegen und dann kann der eventuell noch bisschen was rausholen. Aber im Grunde fließen Investitonen eigentlich kaum in den Fahrzeugwert. Dann müsste mein 320i schon das doppelte wert sein :D

bei Extras wie einer Autogasanlage ist es was anderes, die wird berücksichtigt.

Wenn der Restwert niedrig ist kannst ihn behalten und Teile verkaufen

oder ausbauen und als Ersatz aufheben für "gleichen" Ersatzwagen.

... einzige Chance. Aber ob sich das unterm Strich lohnt?

Stellplatz,...

Wir hatten "Glück" der verunfallte konnte bei unserer Werkstatt des Vertrauens stehen bleiben und ich konnte was ich wollte noch ausbauen.

Meist dürfte das jedoch nicht gehen.

Restwert laut Gutachten ist relativ....

Versicherer bieten solche KFZ Aufkäufern an.... das höchste Gebot kriegt den Zuschlag.

"Sollte" ein Aufkäufer 500 Euro bieten... kannst ihn für 500 behalten.... oder abgeben.

Bezieht sich auf wirtschaftl. Totalschaden... und der ist flott erreicht.

Ich vermute dass das nicht stark berücksichtigt wird. Evtl. 200€???

Wie willst du argumentieren, bzw. der Gutachter sich rechtfertigen? Dass du ein fahrbereites Auto hast?

Wenn du jetzt einen neuen Motor drinnen hast, würdest du ja auch nicht mehr bekommen.

Das ist halt das Problem bei alten Autos.

Stehe jetzt auch wieder vor der Entscheidung mein Auto TÜV fertig zu machen. Man investiert viel Arbeit/Geld, bekommt die Plakette und es fährt dir jemand rein. Was soll ich denn erwarten? Das mir jemand die Stunden/Ersatzteile zahlt, damit ich ein "verkehrssicheres/fahrtaugliches" Fahrzeug habe. Ist hart, aber irgendwie auch verständlich.

Hallo, danke euch. Ja, ich werde mal mit dem Gutachter reden.

Streng genommen ist es schon richtig, dass man Ersatz- oder Verschleißteile nicht berücksichtigen dürfte. Aber in meinem Fall sind die Teile ja so teuer wie der Wagenwert gewesen. Tut irgendwie weh.

Mal sehen was rauskommt. Ich melde mich hoffentlich nochmal ...

Mein Tipp noch: lass dir ein passendes Reparaturkostenangebot machen.

Es kann repariert werden, und wenn repariert wird, dann wird sogar mehr von der Versicherung ausgezahlt als nur der Wiederbeschaffungswert.

https://www.bussgeldkatalog.org/wiederbeschaffungswert/

"Wie bereits erwähnt, wird von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Die Versicherung zahlt dann nur die Differenz aus beiden Werten.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: die 130-Prozent-Regel. Diese besagt, dass ein Geschädigter auch dann die Reparaturkosten ersetzt bekommt, wenn diese 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Damit dies von der Versicherung genehmigt wird, müssen entsprechende Belege für die Instandsetzung vorgelegt werden. Außerdem ist der Geschädigte dazu verpflichtet, das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate lang zu behalten."

Siehe auch:

https://www.verti.de/blog/130-prozent-regel.jsp

Wenn also der Zeitwert des Wagens (in nicht-kaputtem Zustand) 3000 EUR gewesen wären, und der Wiederbeschaffungswert 3750 EUR (25% drauf für die Handelsmarge des Händlers), dann darf die Reparatur bis 4875 EUR kosten. Dafür muss er dann aber noch 6 Monate gehalten werden. Aber das hattest du ja eh vor.

Ich weiß ja nicht, wieviel da an der Front kaputt ist. Du solltest das Auto auf jeden Fall nicht vorzeitig abschreiben. Es kann bestimmt auch brauchbar repariert werden, und damit rettest du dann auch deine ganzen Investitionen in die Teile.

Zitat:

@Wildhase86 schrieb am 07. Jan. 2021 um 10:4:59 Uhr:

Ein Wertgutachten sollte immer im "Bestzustand" erfolgen und dann ca. alle 2 Jahre erneuert werden.

Moin..Mal ne Frage dazu,wenn ich das mache stehen also die Chancen ganz gut,das ich auch den Wert den der Gutachter bescheinigt,bei einem Unfall erstattet bekomme?Also bei Fremdverschulden..Mfg

Zitat:

@Thoshi93 schrieb am 7. Januar 2021 um 17:37:52 Uhr:

Zitat:

@Wildhase86 schrieb am 07. Jan. 2021 um 10:4:59 Uhr:

Ein Wertgutachten sollte immer im "Bestzustand" erfolgen und dann ca. alle 2 Jahre erneuert werden.

Moin..Mal ne Frage dazu,wenn ich das mache stehen also die Chancen ganz gut,das ich auch den Wert den der Gutachter bescheinigt,bei einem Unfall erstattet bekomme?Also bei Fremdverschulden..Mfg

Ich bezweifle, dass eine gegnerische Versicherung irgendwelche bis zu 2 Jahre alten Wertgutachten akzeptiert. Die werden das aber stark anfechten, insbesondere wenn das eigene Gutachten stark beschönigt sein sollte :)

also ein "richtiges" Wertgutachten kostet paar Hundert.

Das macht man für andere Fahrzeuge.

Du weißt ja nicht was ich für einen Top e46 habe ;)Nein weiß schon was Du meinst..

Wenn der so Top wäre, dann wäre es ein Schönwetter-Auto, dass Papa nur an einem regenfreien, warmen Sonntag mal aus der heiligen Garage holte ... :D

Zitat:

@Grasoman schrieb am 7. Januar 2021 um 17:58:55 Uhr:

Wenn der so Top wäre, dann wäre es ein Schönwetter-Auto, dass Papa nur an einem regenfreien, warmen Sonntag mal aus der heiligen Garage holte ... :D

Naja..das war auch nicht ganz so ernst gemeint ;)wobei er tatsächlich nur aus der Garage kommt wenn es trocken ist..Aber was die Vorbesitzer gemacht haben weiß ich nicht :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen