E46 mit nachgerüstetem Xenon gekauft
Hallo Beamer-Freunde,
***Achtung*** Viel Text...
habe vor ca. 2 Jahren einen gebrauchten BMW E46 316ti compakt mit M-Paket für meine Frau gekauft.
Soweit waren wir mit dem Auto sehr zufrieden, bis er dann mal in die Werkstatt musste.
Beim Fehlerspeicher auslesen, waren einige Fehler drin, die darauf schließen ließen, das jemand rumgespielt hat um einige Sachen, wie z.B. Blinken beim Öffnen des Fahrzeuges, zu codieren. Da das Fahrzeug keine Alarmanlage hat, sind natürlich mehrere Fehler drin. Worauf ich eigentlich hinaus will, waren auch Fehler drin, dass die automatische Scheinwerferhöhenverstellung defekt sei.
Mir ist auch aufgefallen, das wenn ich Nachts fahre, die Scheinwerfer doch recht weit nach oben leuchten. Als ich dann mal vor dem Auto stand, fiel mir auf, das gar keine Scheinwerferreinigungsanlage in der Stoßstange drin ist.
Da wurden wir dann richtig stutzig, und haben noch mal im Kaufvertrag nachgesehen, und da war eindeutig Xenon als Ausstattung angegeben. Wenn man jedoch die Scheinwerfer anschaut, sieht man, das der Kit der zwischen Plastik und Glas ist, nicht mehr original ist, und die Scheinwerfer wohl geöffnet wurden. Jetzt waren alle Indikatoren für mich voll, das hier Xenon nur nachgerüstet wurde, und das nicht mal richtig. Da ich das Auto von einem Händler gekauft hatte, rief ich dort jetzt nach 1 1/2 Jahren an (hatte ehrlich gesagt keine Hoffnung) und schilderte mein Problem.
Der Meister war ziemlich unbeeindruckt, und meinte nur, dass das gar nicht sein kann, und das sie in ihrer Fachwerkstatt nur authorisierte Reparaturen durchführen und sowas nicht machen würden. Der Vorbesitzer ist auch ein älterer Herr gewesen, der alles bei denen gemacht hat, und sie sich nicht vorstellen können, das solche Sachen mit dem Auto gemacht wurden. Er sicherte mir dann zu, das er den Vorbesitzer einmal anruft, und diesen fragt. Beim Rückruf hörte ich natürlich das, was ich erwartet hatte, dass der Vorbesitzer von nichts weiss. Als ich dann den Einwand brachte, das ich wohl beim Tüv arge Probleme bekommen würde, wenn ich mit Xenon ohne SW-Reinigung und autom. Höhenverstellung vorfahre, meinte er nur, das es kein Problem sei, weil ich doch beim Kauf auch den Tüv bekommen habe. Der Händler fühlte sich hier zu keiner Handlung nötig und wimmelte mich am Telefon ab.
Ich habe meiner Frau den Kaufvertrag als Kopie ins Auto gelegt, und falls die Polizei mal was sagt, soll sie den Kaufvertrag der Polizei zeigen, das Xenon vom Händler schon drin war.
Das ich natürlich rechtlich auf ziemlich wackligen Beinen stehe, ist mir auch bewusst. Und dass nichtwissen nicht vor Strafe schützt, habe ich im Leben schon oft genug erlebt. Also überlege ich jetzt, doch lieber normale Halogenscheinwerfer zu kaufen um im Mai ohne Probleme zum Tüv vorzufahren.
Denn wenns drauf ankommt, könnte der Händler ja immer noch behaupten, als er das Auto verkauft hat, war alles noch eingebaut und ich hätte es jetzt ausgebaut. Macht zwar wenig Sinn, aber manche Richter sehen die Welt anders...
Was sagt ihr dazu?
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6 Antworten
Genau dasselbe habe ich bei meinem Sommerauto, einem S4. Auch Xenon nachgerüstet, keine SWA oder LWR. TÜV war im April fällig, war aber wider erwarten kein Problem, der Prüfer hat nichtmal geschaut. Fehler habe ich ständig im großen Bordcomputer drin, das stört mich mittlerweile nichtmehr. Vollständig legitim ist es natürlich nichtmehr. SWA und LWR muss ab EZ 2000 drin sein. Ich weiß das und fahr trotzdem so.
Wenn du dein Auto legalisieren willst musst du Rückrüsten auf Halogen oder SWA und LWR nachrüsten.
NAch 1,5 Jahren eine Beweislast herbei zu führen ist natürlich eher unwahrscheinlich. Wer sagt denn das Du nicht Dein Xenon, Deine Höheneinstellung und die Stoßstange mit der SWR verkauft hast und möchtest es jetzt auf anderer Kosten wieder haben. Ist keine Unterstellung, nur so wird es dann ausgelegt.
An Deiner Stelle würde ich auf Halogen umrüsten und Du hast allgemein Deine Ruhe. Womöglich sind die Dinger noch falsch eingestellt und blenden den Gegenverkehr. Vom Händler natürlich nicht so eine nette Aktion, aber was will man machen. War das ein BMW Händler oder ein Fähnchenhändler. Der Fähnchenhändler hatte vielleicht keinen Plan was alles an Ausstattung mit dazu gehört, zu Xenon!
Wenn Du in einer Kontrolle den Kaufvertrag in Kopie vorlegst hilft es Dir nicht weiter, aber ob die gerade die Ausstattungsmerkmale kennen? Anders ist es in einem Unfall wenn sich ggfs jemand geblendet gefühlt hat. Ich weis nicht in wie weit die Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug erloschen ist durch den Nachrüstsatz der auch noch wie Du sagst mangelhaft eingebaut wurde. Aber, wer hat den Eingebaut? Der Opa?
bin da nicht so pesimistisch wir der jens den die SA xenon müßte ja in der SA werkstliste des autos sein .... wird sie aber nicht ... ergo wurdest du veralbert ... pers. würde ich den händler aufsuchen und klären .... ggf weitere mittel einsetzen ... du kannst nur gewinnen ...
Spielt es im Kaufvertrag eine Rolle ob Xenon original drin war oder nachgerüstet? Ich denke nicht.... sofern die Xenon Ausstattung der STVO entspricht. Tut sie hier nicht, mit allen Konsequenzen. Deshalb denke ich, solltest Du das per Mahnung regeln, denn Du hast eine mangelhaftes Auto vor der Tür, das nicht STVO-konform ist.
Zitat:
Original geschrieben von -> Neurocil <-
bin da nicht so pesimistisch wir der jens den die SA xenon müßte ja in der SA werkstliste des autos sein .... wird sie aber nicht ... ergo wurdest du veralbert ... pers. würde ich den händler aufsuchen und klären .... ggf weitere mittel einsetzen ... du kannst nur gewinnen ...
Und wie möchtest Du dem Händler beweseisen das Xenon ggfs nicht nachgerüstet war und jetzt nur noch selbst gebackene Xenon`s drin sind? Bin aber sehr gespannt auf das Ergebnis und lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren. Gerne nur vom schlechtesten Fall aus, dann wird das Ergebnis um so positiver.
Genau das ist ja mein Problem. Es heißt immer, Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Ich weiss es auch nur, weil mich ein Mechaniker drauf aufmerksam gemacht hat. Wenn ich als ahnungsloser gemeiner Autofahrer zu einem Händler gehe, auf dessen Platz nur BMW rumstehen, und der Fachbetrieb schon seit über 25 Jahren angepriesen wird. Dann sollte ich doch mit gutem Gefühl das Auto kaufen und nicht danach zum ADAC fahren um zu überprüfen ob was faul dran ist.
Kann ja nicht sein, das meine Frau mit dem Auto rumfährt, bei dem sie beim Kauf auch noch frisch Tüv bekommen hat, und danach bekommt sie die Plakette runtergekratzt weil das Xenon nicht Original ist, obwohl es auf der Rechnung steht.
Ich denke mal, wenn man hier ein Fass aufmachen würde, und ein Gutachten darüber erstellt, kann man sicher herausfinden ob das originale Xenon inkl. SWR und LWR zurückgerüstet wurden.
Aber ich denke das es wohl allgemein hin zu teuer kommen würde, nur damit dann der Händler eine andere Stoßstange, LWR und die Xenonscheinwerfer nachrüsten müsste. Kommt wahrscheinlich nach ebay-preis auf 500€.
Also lass ich es lieber und kaufe mir original Halogen-Scheinwerfer und fertig.
Es hat nicht zufällig jemand noch Halogen-Scheinwerfer rumliegen? BJ 2002 ist ja noch kein Facelift, oder?
Grüße