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E85 Umrüstung mit EWG-Zulassung

Themenstarteram 25. Oktober 2008 um 15:36

Hallo Leute,

habe gestern die Info bekommen, dass eine Umrüstkit eines Anbieters aus Osterode/Harz die EGW-Zulassung erhalten hat. Damit wäre das erste Kit auf dem Markt, dass eine offizielle Umrüstung der Fahrzeuge (mit Segen des TÜV und ohne Verlust der ABE) auf den E85-Betrieb erlaubt. Es sind somit auch keine Einzelgutachten mehr erforderlich!

Zulassungs und Eintragungsfrei nach 72/245/EWG/ECE10 Rev.3 Kfz-Norm

Nun, für unsere Alkis.

Namen müsst Ihr selber finden. Für Insider no Problem. Wer nicht umrüsten möchten, darf auch gerne mixen oder pur fahren.

 

Gruß

Nick

Beste Antwort im Thema
am 27. Oktober 2008 um 7:21

Ich glaube es erst wenn ich den Zettel sehe! Also bitte, wenn hier schon wieder etwas groß angekündigt wird, dann bitte mal Beweise!

Ach so: Ob in neuer oder alter Rechtschreibung ist mir persönlich egal!

Gruß,

Lottermoser

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warum keine Namen nennen? Flex Energy heisst der Laden.....aber schaut einfach bei denen auf die Webseiten und macht euch euer eigenes Bild.....mich überzeugen allein die Rechtschreib- und Grammatikfehler eines Besseren :rolleyes:

Hallo Nick1,

haste mal nach der EWG gegoogelt?

Kommt als Antwort 'ne Dachbox für Rollis raus.

Fuel Flex Gold hat mit Sicherheit keine EWG-Zulassung.

CU itzibitzi

Themenstarteram 26. Oktober 2008 um 15:02

Hi Bert,

ändert nichts an dem Umstand, dass die Zulassung vorliegt! Es soll doch auch die Technik überzeugen und nicht die Rechtschreibung!

Namen wollte ich nicht nennen. Kennst Doch das Problem mit Schleichwerbung, oder? Aber scheinbar haben die Jungs etwas geschafft, was ansonsten auch die mit der *.biz nicht gebacken bekommen haben.

ach @

Itzibizi

hast Du Dir nen Virus eingehandelt?? Aber google noch mal neu und lass dabei alles ab der 10 weg. Wenn dann ein Damenfahrrad kommt, dann stimmt was mit Deinem Rechner nicht! :-)

@nick1

Die elektromagnetische Verträglichkeitsprüfung hat noch lange nichts mit einer

Zulassung für den Straßenverkehr zu tun.

Dafür braucht man entweder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (mit E85 kann man

einige Pferdchen mehr loslassen) oder ABE.

:D

itzibitzi

Themenstarteram 26. Oktober 2008 um 19:21

Nun, die Info liegt vor.

Eine CE-Kennzeichnung kann normal auch der Hersteller eines Gerätes selber vornehmen.

Das ist Dir doch sicherlich auch bekannt, oder?

Aber diese Prüfung ist für eine entsprechende Zulassung erforderlich.

Immerhin scheinst Du ja schon etwas beim Googeln gefunden zu haben was nicht einer Dachbox entspricht!

Ein echter Fortschritt!

Mal sehen was als Zulassungsdokumente in den nächsten 14 Tagen vorgelegt wird.

Dann sehen wir alle erheblich mehr als mit eine Mail als Mitteilung.

Gruß

Nick

am 27. Oktober 2008 um 7:21

Ich glaube es erst wenn ich den Zettel sehe! Also bitte, wenn hier schon wieder etwas groß angekündigt wird, dann bitte mal Beweise!

Ach so: Ob in neuer oder alter Rechtschreibung ist mir persönlich egal!

Gruß,

Lottermoser

Jo, da geh ich mit... Was kostet der Mist eigentlich??? Kann ich das Ding kippen, wenn ich sowas verbaue und mehr als die 5% erlaubten Leistungssteigerung habe???

Auf der Seite find ich nur das allgemeine Blabla und zur ABE gibts nur sowas wie "coming soon". Hat man ja auch schon öfter gelesen. Nen Preis findet man auch nicht. Vielleicht wirds aber noch int.?!

am 28. Oktober 2008 um 8:49

Naja, wollen wir den Herren mal ein paar Tage Zeit gönnen um Ihren großen Worten, Fakten folgen zu lassen!

immerhin haben Sie bisher noch nicht viel geschrien, da gibt es ganz andere Mister Wichtigs!

Lottermoser

Themenstarteram 28. Oktober 2008 um 21:33

Hi Lotti,

hoffe in dieser Woche noch das TÜV-Gutachten in den Händen zu halten. Scanne es dann mal ein. Mehr als die Ankündigung von der Firma habe ich bis jetzt noch nicht erhalten. Mir ist aber bekannt, dass die mit dem Flughafen München kooperieren. Wäre also ein kompetenter Partner und Geldgeber.

Und für die Kosten, mailt doch mal die Fa. an!

Servus Nick,

die Spannung steigt! Hast du Preise?

auf deren [url= http://www.flexenergy.eu/index.php?page=home&f=1&i=home]Homepage FF[/url] steht nun ganz fett, das die ABE nicht erlischt.... und hier ABE

Zitat:

EMV geprüft nach ECE10 Kfz-Norm.

CE und eintragungsfrei! über einen vom Kraftfahrtbundesamt akkreditierten Betrieb. }> Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 2006/96/EG

ich kenne die Regulierungen nicht, aber ich verstehe das so, als das die Geräte eine elektrische Prüfung bestanden haben....aber ob das ausreicht um zu sagen, sie seien daher eintragungsfrei und ABE-fest?? und vor allem CE-frei??? DAS kann ich ja irgendwie gar nicht glauben. ein elektrisches Gerät, welches die Motoreigenschaften ändert, braucht keine CE-Prüfung?? :confused::confused:

Themenstarteram 29. Oktober 2008 um 21:57

Na Bert, was sagst Du zu der Bescheinigung vom TÜV?????

Bin zwar nicht so bewandert auf diesem Gebiet, aber damit dürfte doch der Sachverhalt klar sein, oder?

Wir erwarten gerne Deine unparteiliche Stellungnahme.

Hinsichtlich der Zulassung:

Kann es damit zu tun haben, dass nicht an der Lambda-Sonde gefummelt wird? :-)

 

Gruß

Nick

@Lotti und der Rest

Habe Bert, da ich seine Mail-Adresse hatte, die Unterlagen zukommen lassen.

Nun wollen wir mal hören, was er dazu sagen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Nick1

Na Bert, was sagst Du zu der Bescheinigung vom TÜV?????

Bin zwar nicht so bewandert auf diesem Gebiet, aber damit dürfte doch der Sachverhalt klar sein, oder?

Wir erwarten gerne Deine unparteiliche Stellungnahme.

Hinsichtlich der Zulassung:

Kann es damit zu tun haben, dass nicht an der Lambda-Sonde gefummelt wird? :-)

 

Gruß

Nick

@Lotti und der Rest

Habe Bert, da ich seine Mail-Adresse hatte, die Unterlagen zukommen lassen.

Nun wollen wir mal hören, was er dazu sagen kann.

:D ist ja geil, wie ich hier als letzte Instanz angesehen werde.....danke euch für die Lorbeeren :)

ich bin auch kein Rechtsexperte, aber nach meinem Rechtsverständnis steht in der Richtlinie 2004/104/EG

Zitat:

3.2.9 Bauteile, die als Nachrüstteile verkauft werden und zum Einbau in Kraftfahrzeuge bestimmt sind benötigen

keine Typgenehmigung, wenn sie nicht im Zusammenhang mit Funktionen der Störfestigkeit stehen (Anhang I,

2.1.12). In diesem Fall muss eine Übereinstimmungserklärung gemäß dem Verfahren der Richtlinien

89/336/EWG oder 1995/5/EG abgegeben werden. Diese Erklärung muss beinhalten, dass die EUB den in

den Ziffern 6.5, 6.6, 6.8 und 6.9 in Anhang I dieser Richtlinie festgesetzten Grenzwerten entspricht.

was dann wohl bedeutet, als das die Geräte ohne Probleme eingebaut werden dürfen.

Auch das KBA bezieht sich in diesem Dokument KBA_05_05.pdf auf die genannte RL. Danach entfällt für alle Teile, die dieser RL entsprechen, die Typgenehmigung.

man kann als Fazit sagen, das Flex Energy damit anscheinen das erste Gerät auf dem Markt hat, welches eintragungsfrei ist.

ich weiss nicht, ob ihr auch parallel bei www.ethanol-tanken.com lest, da ist eine Diskussion mit Flex Energy im Gange....leider gibt es bei denen auf der Webseite keine AGB und auch andere "Kleinigkeiten" stören doch nicht unerheblich.

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