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E93 mit "'Mängel" beim Händler gekauft ?!?!

BMW 3er E93
Themenstarteram 23. September 2013 um 8:56

Hallo Liebe Forumfreunde,

seit Anfang August 2013 bin ich besitzer eines E93

kurzer Kfz-Daten:

- 320i

- BJ 06/2008

- 118 tkm

- scheckheftgepflegt (aber nicht komplett BMW)

Wie schon oben beschrieben wird, habe ich anfang August 2013 einen BMW E93 bei einem Händler gekauft (kein BMW Händler)

Habe vor kurzen den Service (Ölwechsel + alle Filtereinsätze + Glühkrezen + Fahrzeugcheck etc.) bei meinem ortsnahen BMW-Händler machen lassen.

Dabei durfte BMW feststellen, dass die Ölwannendichtung und Getriebe....dichtung undicht sei und etwas öl verliert und man es beheben lassen müsste, damits motortechnisch nicht schlimmer kommt.

die Mängel seien aber nicht von 2 Monaten sonder schon etwas älter. Quasi bevor ich den Wagen gekauft habe.

Eigtl hätte mein Händler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, den Wagen gar nicht so verkaufen dürfen bzw. vor der Fahrzeugübergabe reparieren müssen, laut BMW.

Ich habe aber natürlich keine Ahnung von dem gehabt, und wurde auch nicht drauf angesprochen vom Verkäufer.

Die Kosten belauf sich nun auf 600 - 700 Euro bie BMW.

Nun habe ich beim Verkaufshändler angerufen und dieser meinte, dass es sich hier hier um ein Gebrauchtwagen mit 120 tkm handelt und es normal wäre dass die Verschleißteile i-wann reparaturbedürftig seien.

Ich fahre den Wagen eigtl erst seit knapp 1 Monat, da ich im August wie viele andere auch, im Urlaub gewesen bin und er Wagen eigtl 3 wochen in der Garage rumstand.

Habt ihr auch solche Sachen gehabt,

was ist mein Recht und wie muss ich vorgehen ?

habe ich eine Chance die Kosten an den Verkaufshändler weiterzubelasten oder vom Kauf zurückzutreten ?

Was ist, wenn ich auf den Kosten sitzten bleiben muss ?

Handelt es sich rechtlich gesehen hier um eine Vera*sche von Verkäufer, da ich nicht aufgeklärt wurde?

Ich habe auch die gesetzliche einjährige Garantie beim Händler.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 30. Oktober 2013 um 8:32

Update:

Nachdem ich mit dem Händler in kontakt bzgl. der nicht durchgeführten Reparatur gewesen bin und der mein Händler unfreundlich war, habe ich mich mit meinem Anwalt in Verbindung gesetzt.

Bevor ich aber zum Anwalt ging, habe ich dem Händler eine schriftliche Forderung auf Nachbesserung zukommen lassen. (Wenn jemand solch ein Schreiben benötigt, einfach eine PN zukommen lassen--> das schreiben hat mir wirklich nun 2. mal geholfen (= )

Siehe da, gestern in der Früh hat mich der Händler per Tel. angeschrieben:

" Hallo, hab am Do. mit BMW gesprochen, der hat mir den Ölverlust auch bestätigt.

Habe mit meinem Mechaniker die Sache auch besprochen und mit Ihm ein ernstes Gespräch geführt.

Der war bisher immer zuverlässig. Kann mich nur entschuldigen. Werde mich am Montag bei Ihnen melden und einen Termin für die Reparatur absprechen ! Vermutlich bei BMW. Bis Montag. "

Momentan bin ich ganz froh darüber, ohne "Anwaltsstress" das Problem vorerst gelösen bekomme.

Mal schaun wie das aber weitergehen wird.

Wie gesagt, wer Bedarf auf ein Schreiben für "Forderung auf Nachbesserung von Sachmängel" benötigt einfach bescheid geben.

Ihr müsstet entsprechend den Text abändern.

Gruss und bis dann

 

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bin kein Jurist, könnte aber wie folgt sein:

Eine einjährige Garantie besteht auf gesetzlicher Basis nicht. Bei Privatkauf gibt es eine Gewährleistung-in den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht, dass kein Mängel bei Verkaufsabschuss vorlag, beim Verkäufer, in den folgenden Monaten ist vom Käufer zu beweisen, dass bereits ein Mängel bei Übergabe vorlag. In der Praxis in beiden Fällen bei "normalen" Schäden kaum realisierbare Beweislage. Der springende Punkt ist die Vertragsgestaltung. Wenn der Kaufvertrag den Passus hat, "dem Käufer wurde das Fahrzeug ohne Mängel (oder so ähnlich) übergeben", ist er raus aus der Haftung.

Themenstarteram 23. September 2013 um 13:35

Zitat:

Original geschrieben von ole855

bin kein Jurist, könnte aber wie folgt sein:

Eine einjährige Garantie besteht auf gesetzlicher Basis nicht. Bei Privatkauf gibt es eine Gewährleistung-in den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht, dass kein Mängel bei Verkaufsabschuss vorlag, beim Verkäufer, in den folgenden Monaten ist vom Käufer zu beweisen, dass bereits ein Mängel bei Übergabe vorlag. In der Praxis in beiden Fällen bei "normalen" Schäden kaum realisierbare Beweislage. Der springende Punkt ist die Vertragsgestaltung. Wenn der Kaufvertrag den Passus hat, "dem Käufer wurde das Fahrzeug ohne Mängel (oder so ähnlich) übergeben", ist er raus aus der Haftung.

in erster Linie vielen Dank für dein Beitrag,

Wie sieht es aber aus, wenn gerade BMW selber zu mir sagt, der Schaden / Mängel ist nichts, was innerhalb von 2 Monaten entstanden ist.

Das ganze ist schon viel länger als vor deinem Kauf hat er zu mir gesagt.

Ich habe bei BMW vom Service Techniker, der den Mängel festgestellt hat, Seinen Namen erhalten,

sodass ich mich, im Falle eines Gerichts usw., auf seinen Namen als "vertrauter Ansprechparter" berufen lassen kann bzw. soll.

Aber ist das ganze so einfach, sich aus der Sache seitens Händler rauszuspielen ?

Ich als Privatkäufer, so wie die meisten Privatkäufer auch, besitzen keine Hebebühne oder solch eine Eintrichtung um mal schnell den Wagen von unten abzuchecken.

Da hat man ja gar keine Sicherheit beim Autokauf, selbst bei Händlern nicht, wobei man eigtl bei Händler die paar tausend Euros mehr bezahlt, um letzt endlich eine Garantie bzw. Sicherheit bekommt.

 

 

Hallo als erstes musst du dein Händler kontaktieren.

Beschreib ihm den Mangel und bittest ihn um Nachbesserung.

http://www.anwalt.de/.../...en-monate-nach-gefahruebergang_028623.html

Der Händler kennt die Gesetze.

Hast du Rechtschutz? Oder ADAC Mitglied?

Die können dich beraten.

PS. Habe gerade gelesen, dass du Händler schon informierst hast.

Mach dir keine Sorgen und lass dir von ihn nichts aufschwätzen.

Egal ob 50tkm oder 120tkm, er haftet.

Ich denke, wenn der Mangel nachweisbar vor Deinem Kauf vorhanden war und für ihn als "Profi" erkennbar war bzw. ihm bekannt war und von ihm "arglistig" verschwiegen wurde, solltest Du Schadenersatz verlangen oder wandeln können. Die zentrale Frage ist wohl, ob der BMW-Mensch seine Feststellung/Einschätzung irgendwie belegen kann und bezeugen würde (was Du ja angedeutet hast). In dem Fall würde ich dem Verkäufer konkret rechtliche Schritte androhen.

 

 

Also der Privatmann kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht ausschließen, ein Händler nicht. Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Mangel noch nicht vorhanden war - das ist in der Regel nicht zu leisten - im zweiten Halbjahr ist der Kunde in der Beweispflicht. Du solltest also Gewährleistungsansprüche geltend machen können. Wende Dich notfalls an die KFZ Schiedstelle.

Ich gehe mal davon aus, dass Du eine Rechtschutzversicherung hast.

Wenn sich der Händler beim ersten Telefonat schon derart blöd anstellt, würde ich die Sache SOFORT an meinen Anwalt weiterleiten.

Vielleicht bewegt sich der Händler dann.

War der Wagen ein besonderes Schnäppchen? Oder warum kauft man sich ein Fahrzeug bei einem Händler, bei welchem 6 Wochen später schon ein großer Kundendienst fällig ist???

Kann ja wohl kaum ein seriöser Händler sein, oder?

Lass mich raten, Kiesplatz?!?!?

Ist eigentlich ganz einfach. Als Käufer musst Du nachweisen, dass der Wagen mangelhaft ist. Entscheidend dafür ist allein, ob bei einem Wagen mit diesem Alter und dieser Fahrleistung eine undichte Ölwannendichtung bzw. Getriebe "üblich" ist oder nicht. Das kann ich nicht beantworten, da ich nicht vom Fach bin. Im Zweifel muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden.

Falls es sich hierbei nicht um üblichen Verschleißschaden handeln sollte - oder falls ihr im Kaufvertrag hierzu eine besondere Beschaffenheitsvereinbarung getroffen haben solltet -, wird nun (falls Du den Wagen als Verbraucher gekauft hast) vermutet, dass der Mangel (Undichtigkeit) bereits bei Übergabe vorgelegen hat. Nun ist der Verkäufer an der Reihe, diese Vermutung zu widerlegen (was schwierig sein dürfte).

am 24. September 2013 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von A8NSLIDELUXE

Ist eigentlich ganz einfach. Als Käufer musst Du nachweisen, dass der Wagen mangelhaft ist. Entscheidend dafür ist allein, ob bei einem Wagen mit diesem Alter und dieser Fahrleistung eine undichte Ölwannendichtung bzw. Getriebe "üblich" ist oder nicht. Das kann ich nicht beantworten, da ich nicht vom Fach bin. Im Zweifel muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden.

FALSCH!

am 24. September 2013 um 10:17

Anwalt und machen lassen, fertig. Alles andere wird nur nervig.

Der Händler von dem du es hast ist klar in der Beweispflicht und muss für die Mängel geradestehen. Du musst ihm aber die Chance geben, das selbst zu machen. Einfach wo anders machen und dann in Rechnung stellen geht nicht. Ist aber nicht einfach das alles durchzusetzen ohne rechtliche Ahnung und auf Distanz.

LG

Ben

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier

Zitat:

Original geschrieben von A8NSLIDELUXE

Ist eigentlich ganz einfach. Als Käufer musst Du nachweisen, dass der Wagen mangelhaft ist. Entscheidend dafür ist allein, ob bei einem Wagen mit diesem Alter und dieser Fahrleistung eine undichte Ölwannendichtung bzw. Getriebe "üblich" ist oder nicht. Das kann ich nicht beantworten, da ich nicht vom Fach bin. Im Zweifel muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden.

Falls es sich hierbei nicht um üblichen Verschleißschaden handeln sollte - oder falls ihr im Kaufvertrag hierzu eine besondere Beschaffenheitsvereinbarung getroffen haben solltet -, wird nun (falls Du den Wagen als Verbraucher gekauft hast) vermutet, dass der Mangel (Undichtigkeit) bereits bei Übergabe vorgelegen hat. Nun ist der Verkäufer an der Reihe, diese Vermutung zu widerlegen (was schwierig sein dürfte).

FALSCH!

Dies Ausführungen sind keinesfalls falsch. Wer etwas für sich günstigeres begehrt, hat dieses vorzutragen und ggf. zu beweisen, soweit es hiervon keine abweichende Regelung gibt.

Und im Kursiven wird bereits eine mögliche Ausnahme beschrieben. Denn deswegen heißt das ganze auch Beweislastumkehr. ;)

Aber in solchen Fällen scheint der fach- und sachgerechte Rat vom Anwalt wohl ohnehin unabdingbar zu sein.

 

Themenstarteram 22. Oktober 2013 um 8:26

Hallo Zusammen,

vielen Dank erstmals für die zahlreichen Antworten.

Update:

Den letzten Service habe ich ja vor kurzem beim freundlichen:) gemacht,

der Befund wurde in der Rechnung erwähnt, quasi Mängelbefund habe ich schriftlich in der Hand.

Ich habe daraufhin den Händler kontaktiert und die Mängel erläutert.

Nach hin und her konnte ich den Wagen vor seine Tür (Händler) abstellen und nach einer Woche habe ich den Wagen in einem "ordungsgemäß" reparierten Zustand wieder erhalten.

"hahah" von wegen...

Gestern war ich wieder beim Freundlichen :) um das ganze prüfen zu lassen und die haben festgestellt, dass NICHTS gemacht wurde.

Alles wie vorher. Lediglich dass eine Dichtpasste für 20 Euro draugeschmiert wurde.

Der Händler hat versehentlich auch ausgespuckt, dass die "ordnungsgemäße" Reparatur lediglich 20 EUR gekostet hat

Laut BMW muss aber fast der komplette Motorblock / Getriebe auseinander gebaut werden, die Dichtringe neu ersetzt und wieder zugeschraubt werden.

Materialkosten: ca. 50 Euro (Semiringe)

Arbeitskosten 600-700 Euro

macht ingesamt beim freundlichen schon 600-700 Euro

Händler aber nur witzige 20 Euro ausgegeben. (Was kann man heutzutage denn für 20 Euro bei Händlern reparieren lassen ? / Selbst reifenwechsel kostet schon 15-20 Euro)

Daraufhin habe ich den Händler wieder telefonisch kontaktiert und gesagt, dass nichts gemacht wurde.

Er hätte mich fast am Telefon ausgelacht und hat gemeint, wenns mir nicht passt, dann sollen wir es sein lassen. Alles wurde auseinandergebaut und instand gesetzt)

ich: "schock":eek:

Als ich daraufhin erwähnt habe, dass das so nicht geht und ich gezwungen bin sonst das ganze gerichtlich zu klären , hat er einfach aufgelegt.

Rechtschutz habe ich...

das ist doch ne frechheit oder ?:confused:

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier

Zitat:

Original geschrieben von A8NSLIDELUXE

Ist eigentlich ganz einfach. Als Käufer musst Du nachweisen, dass der Wagen mangelhaft ist. Entscheidend dafür ist allein, ob bei einem Wagen mit diesem Alter und dieser Fahrleistung eine undichte Ölwannendichtung bzw. Getriebe "üblich" ist oder nicht. Das kann ich nicht beantworten, da ich nicht vom Fach bin. Im Zweifel muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden.

FALSCH!

Sag mal, was erlaubst Du Dir eigentlich? Meine Ausführungen sind vollständig zutreffend, ich verstehe mein Handwerk schon. Da will man den Forumskollegen hier mal etwas Gutes tun und die Rechtslage darstellen, schon kommt ein Wicht von Nichtjurist, der die Ausführungen ohne jede Begründung als falsch darstellt. Du bist mir ja einer!

Zitat:

Original geschrieben von a-oe

Hallo Zusammen,

vielen Dank erstmals für die zahlreichen Antworten.

Update:

Den letzten Service habe ich ja vor kurzem beim freundlichen:) gemacht,

der Befund wurde in der Rechnung erwähnt, quasi Mängelbefund habe ich schriftlich in der Hand.

Ich habe daraufhin den Händler kontaktiert und die Mängel erläutert.

Nach hin und her konnte ich den Wagen vor seine Tür (Händler) abstellen und nach einer Woche habe ich den Wagen in einem "ordungsgemäß" reparierten Zustand wieder erhalten.

"hahah" von wegen...

Gestern war ich wieder beim Freundlichen :) um das ganze prüfen zu lassen und die haben festgestellt, dass NICHTS gemacht wurde.

Alles wie vorher. Lediglich dass eine Dichtpasste für 20 Euro draugeschmiert wurde.

Der Händler hat versehentlich auch ausgespuckt, dass die "ordnungsgemäße" Reparatur lediglich 20 EUR gekostet hat

Laut BMW muss aber fast der komplette Motorblock / Getriebe auseinander gebaut werden, die Dichtringe neu ersetzt und wieder zugeschraubt werden.

Materialkosten: ca. 50 Euro (Semiringe)

Arbeitskosten 600-700 Euro

macht ingesamt beim freundlichen schon 600-700 Euro

Händler aber nur witzige 20 Euro ausgegeben. (Was kann man heutzutage denn für 20 Euro bei Händlern reparieren lassen ? / Selbst reifenwechsel kostet schon 15-20 Euro)

Daraufhin habe ich den Händler wieder telefonisch kontaktiert und gesagt, dass nichts gemacht wurde.

Er hätte mich fast am Telefon ausgelacht und hat gemeint, wenns mir nicht passt, dann sollen wir es sein lassen. Alles wurde auseinandergebaut und instand gesetzt)

ich: "schock":eek:

Als ich daraufhin erwähnt habe, dass das so nicht geht und ich gezwungen bin sonst das ganze gerichtlich zu klären , hat er einfach aufgelegt.

Rechtschutz habe ich...

das ist doch ne frechheit oder ?:confused:

RA einschalten, ggf. Kauf rückabwickeln.

Zitat:

Original geschrieben von vitel2009

 

Egal ob 50tkm oder 120tkm, er haftet.

Das ist so nicht mehr pauschal richtig, jedenfalls wenn der Händler sich weigert, weitere "Reparaturen" vorzunehmen und die Sache vor Gericht geht.

Je älter das Fahrzeug und je höher die km (Verschleißwahrscheinlichkeit), desto geringer wird die Haftungswahrscheinlichkeit des Verkäufers,

das lässt sich mittlerweile in einschlägigen Urteilssammlungen nachlesen - im Gegensatz zu den ersten Jahren nach Eintritt der Sachmängelhaftung - damals bekam der Käufer nahezu immer recht.

Gerade bei "Dichtungen" jeglicher Art ist die Sache wirklich nicht "einfach" und hängt letztlich von der Einschätzung eines Sachverständigen ab.

Ob sich das ganze wegen 600 Euro allerdings "lohnt", muss jeder selbst entscheiden...

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