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Ebay Käufer behauptet STG war defekt

BMW 5er E60
Themenstarteram 8. Juli 2013 um 16:44

Hallo,

Habe bei eBay ein gebrauchtes und funktionierendes Kurvenlicht Steuergerät verkauft und der Käufer kommt jetzt nach fast einem Monat an und meinte dass das Teil defekt sei. Sein BMW Händler konnte das Teil angeblich nicht Codieren und ein Softwareupdate habe auch nichts gebracht. Ich bin mir zu 100% sicher das das Steuergerät voll funktionsfähig war, weil ich es ausgebaut habe und das er ca. 3 - 4 Wochen brauchte um es zu testen ist auch irgendwie unglaubhaft… Soviel ich weiß codiert ein BMW Händler nur neue Steuergeräte und keine gebrauchten? Was soll ich machen? Er könnte mir doch auch sein kaputtes Steuergerät unterjubeln? Wie soll ich das bloß beweisen bzw. wer ist in der Beweispflicht? Eins steht schon mal fest, eBay kann mir gestohlen bleiben.

Mit freundlichen Grüßen,

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2013 um 17:03

Meine Güte, die A-Karte bei Ebay hast Du dann, wenn Du Dich entsprechend anstellst. Egal ob als Käufer oder Verkäufer bei Ebay... :D

Wenn Du jedwede Gewährleistung ausgeschlossen hast, dann ist das Thema erledigt. Theoretisch könnte man den Fred hier schließen - es ist alles gesagt... :)

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Zitat:

Original geschrieben von eolithic

Eins steht schon mal fest, eBay kann mir gestohlen bleiben.

Mit freundlichen Grüßen,

Wieso ziehst du da ebay in den Dreck, wenn du als Privatperson nicht behirnst einen Garantieausschluss reinzutippen?

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 16:58

Wieso ich eBay in den Dreck ziehe? Weil man da als Verkäufer immer die A****karte hat. Natürlich habe ich Umtausch und Garantie ausgeschlossen, der Käufer behauptet nur dass ich ein Defekt verschwiegen habe.

am 8. Juli 2013 um 17:02

Wenn ich gebrauchte Autoteile bei Ebay verkaufe nehme ich immer ein Stelle am Teil und markiere sie mir natürlich nur dort wo man schwer rankommt mit einer Farbe dann weiss ich wenn der jenige behauptet es sei defekt und sendet es mir zu dann kann ich sehen ob das Teil von mir war. Nur so als Tip das machen die Anderen auch so. Bei deinem Fall naja wen drinne steht als Privatperson ohne Rücknahem oder Garantie dann denke ich das der Käufer kein anspruch auf Ersatz hat siehe AGB von Ebay

am 8. Juli 2013 um 17:03

Meine Güte, die A-Karte bei Ebay hast Du dann, wenn Du Dich entsprechend anstellst. Egal ob als Käufer oder Verkäufer bei Ebay... :D

Wenn Du jedwede Gewährleistung ausgeschlossen hast, dann ist das Thema erledigt. Theoretisch könnte man den Fred hier schließen - es ist alles gesagt... :)

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 17:14

Ich glaube ihr versteht nicht worauf ich hinaus will. Ich habe zwar die Garantie ausgeschlossen aber der Käufer unterstellt mir hier Betrug, da ich angeblich bewusst den defekt verschwiegen habe um mich zu bereichern. Er droht mir sogar vor Gericht zu gehen und sämtliche Kosten mir auf Rechnung zu stellen. Jetzt weiß ich nicht wie die Rechtslage in diesem Fall ist. Das bescheuertste an der Sache ist, dass sein "BMW" Händler das STG nicht codieren konnte, soweit ich weiß machen die das nur bei neuen Steuergeräten? Soll ich seine Mails ignorieren oder die Ware zurücknehmen, wegen einer möglichen Verurteilung?

am 8. Juli 2013 um 17:32

Ich habe das schon richtig verstanden - keine Bange... :D

Mal ernsthaft, ich bin seit 2002 bei Ebay als Käufer wie auch als Verkäufer recht aktiv. Du glaubst kaum, mit welchen Tricks da manche aufwarten, nur weil sie selbst was kaputt gemacht haben, etwas nicht passt oder plötzlich nicht mehr gefällt. Auch ganz beliebt, alten kaputten Schrott austauschen und die Kohle zurückverlangen. Alles Pustekuchen...

Mit Anwalt oder Gericht drohen? Ringt mir allenfalls ein müdes Lächeln ab... :)

Nun relativ sachlich zur Rechtslage:

Du hast die Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen, damit ist die Sache für Dich gegessen. Natürlich kann jeder Anzeige gegen jeden erstatten, keine Frage. Nur rauskommen tut dabei nichts, weil Dir der Käufer zum einen beweisen müsste, dass das Teil schon bei Kauf defekt war, desweiteren dass Du einen eventuell vorhandenen Mangel tatsächlich verschwiegen hast. Und das ist im Prinzip so gut wie nicht möglich...

Zitat:

Original geschrieben von eolithic

Jetzt weiß ich nicht wie die Rechtslage in diesem Fall ist.

Hi,

ich verstehe Deinen Frust, ich war schonmal in ähnlicher Situation, sowohl als Käufer als auch als Verkäufer.

Nur um die Rechtslage zu klären bist Du hier im falschen Forum! Zumal man selber hier in Teufels Küche kommen kann wenn man Dir hier "laienhaften Rechtsbeistand" leistet, selbst wenn sich einer von uns auskennen würde, ohne Zulassung darf man das nicht. Hobby-Juristen und Gesetze sind in etwa wie Hobby-Schrauber und Airbags, Du verstehst was ich meine!?

Zitat:

Das bescheuertste an der Sache ist, dass sein "BMW" Händler das STG nicht codieren konnte, soweit ich weiß machen die das nur bei neuen Steuergeräten?

Das ist z.B. etwas was ich auch nicht als "Beweis" durchgehen lassen würde, denn es ist in der Tat so das BMW keine gebrauchten Steuergeräte verbaut, zumindest nach meiner persönlichen Erfahrung. Normalerweise sagen die sogar "geht nicht" weil deren Tester das nicht kann. Es kann sich hier um eine technische Unzulänglichkeit handeln, muss nicht, aber kann.

Zitat:

Soll ich seine Mails ignorieren

Das ist das schlimmste was Du tun kannst! Wenn Dir einer nen Strick drehen will dann daraus.

Kommunikation ist das A+O, sachlich, fristgerecht, höflich.

Zitat:

oder die Ware zurücknehmen, wegen einer möglichen Verurteilung?

Zuviel Matlock und Columbo geschaut!? ;) So schnell wird hier niemand verurteilt und Hunde die bellen, beissen nicht.

Ich würde da garkeinen großen Deal draus machen, biete ihm an die Ware zurück zu nehmen und betone dabei das dies ausschliesslich aus dem Grund geschieht das Du keinen unzufriedenen Käufer haben möchtest und Du das nicht (!) machst weil Du es must bzw. damit etwas eingestehst.

Wie ist der Stein eigentlich ins Rollen gekommen? Hat Dich der Käufer beim ersten Kontakt direkt gedroht oder einfach gefragt ob Du es zurücknimmst? Ich meine, der Ton macht die Musik und wenn erstmal einer angefangen hat...

Anders gesagt: zu nem Streit gehören immer zwei, und manchmal ist man am Besten damit beraten nicht auf die Rechtslage zu schauen sondern zuzusehen das alle mit minimalestem Stress aus der Sache rauskommen. Wenn Du das Teil zurücknimmst, meine Güte, was verlierste Du schon groß!? ;)

Zitat:

Original geschrieben von eolithic

Ich glaube ihr versteht nicht worauf ich hinaus will. Ich habe zwar die Garantie ausgeschlossen aber der Käufer unterstellt mir hier Betrug, da ich angeblich bewusst den defekt verschwiegen habe um mich zu bereichern. Er droht mir sogar vor Gericht zu gehen und sämtliche Kosten mir auf Rechnung zu stellen. Jetzt weiß ich nicht wie die Rechtslage in diesem Fall ist. Das bescheuertste an der Sache ist, dass sein "BMW" Händler das STG nicht codieren konnte, soweit ich weiß machen die das nur bei neuen Steuergeräten? Soll ich seine Mails ignorieren oder die Ware zurücknehmen, wegen einer möglichen Verurteilung?

Schreib ihm, dass das SG einwandfrei funktioniert hat und dass du es guten Gewissens verkauft hast. Er solle sich doch mal einen fähigen Codierer suchen. Teile ihm auch noch mit, dass du künftige Emails von ihm ignorieren wirst.

am 8. Juli 2013 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von Hobbyschrauba

Zumal man selber hier in Teufels Küche kommen kann wenn man Dir hier "laienhaften Rechtsbeistand" leistet, selbst wenn sich einer von uns auskennen würde, ohne Zulassung darf man das nicht.

Na ja, den Zahn muss ich Dir ein bissl ziehen. Unerlaubte Rechtsberatung ist etwas anderes. Hier im Forum ist es allenfalls offener Meinungs- und Erfahrungsaustausch und hat keinerlei juristische Konsequenz... Also mal ruhig Blut... :D

Dem TE kann ich nur empfehlen das Geseiere des Käufers zu ignorieren. Einen Strick kann einem daraus niemand drehen. Führt hier allenfalls zu einer Negativbewertung durch den Käufer. Mit etwas Glück vergreift sich dieser im Ton und Du kannst die Bewertung löschen lassen.

Vielleicht hat er das Teil beim Einbau selbst beschädigt, oder der Codierer hat Scheiße gebaut oder oder oder oder... Wer soll das noch nachvollziehen können?

Entscheidend wäre für mich in letzter Instanz aber der Verkaufspreis. Wegen 20 Euro hin oder her würde ich da kein großes Geeier machen. Ab welchem Betrag man jemanden in den Allerwertesten kriecht, muss schon jeder für sich selbst entscheiden... :D

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Unerlaubte Rechtsberatung ist etwas anderes. Hier im Forum ist es allenfalls offener Meinungs- und Erfahrungsaustausch und hat keinerlei juristische Konsequenz...

Ich hab nix anderes gesagt. Von mir aus kann sowieso jeder machen was er will, ich für meinen Teil weiss ja was ich tue, oder auch nicht und dann warum!

Zitat:

Also mal ruhig Blut... :D

Ich bin nicht der mit dem Problem, warum sollte ich mich da aufregen... ;)

Servus

 

Schlechte Bewertung abholen und das wars. Ich würde zwar auch wie schon erwähnt auf Mails antworten, für mich ein Gebot der Höflichkeit aber auch bestimmt argumentieren, dass keine Rücknahme erfolgt weil eben auch nicht bei Verkauf defekt. Eigentlich eine Lose/Lose Situation. Der eine bekommt ne schlechte Bewertung, der andere muss diesen Kauf als Lehrgeld abschreiben.

Des weiteren muss man wohl auch dazu sagen, dass in heutiger Zeit die Meisten deswegen so klagfreudig sind, weil sie die Ansicht vertreten, der Rechtsschutz wirds schon richten. Allzu oft wird dabei die Bagatellgrenze vergessen.

 

Grüsse vom Abraham

am 8. Juli 2013 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

 

Na ja, den Zahn muss ich Dir ein bissl ziehen. Unerlaubte Rechtsberatung ist etwas anderes. Hier im Forum ist es allenfalls offener Meinungs- und Erfahrungsaustausch und hat keinerlei juristische Konsequenz... Also mal ruhig Blut... :D

Dem TE kann ich nur empfehlen das Geseiere des Käufers zu ignorieren.

erster absatz dito zweiter absatz ... woher weist du das die version vom TE stimmt :D

am 8. Juli 2013 um 18:46

Punktlandung... Erwischt... :D

Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob die Ausführungen des TE der Wahrheit entsprechen. Aber ich kann es halt ebenso wenig ausschließen. Von daher gehe ich gegenüber einem Forumsteilnehmer einfach mal davon aus, sozusagen als kleiner Vertrauensvorschuss.

Könnte natürlich sein, dass sich der Käufer des besagten Teils auch in irgendeinem Forum rumtreibt und die Sachlage ein wenig anders sieht. Vielleicht sogar auch ein MT'ler und wir finden morgen den entsprechend passenden Thread dazu... :D

Ich persönliche kann beide Seiten verstehen, egal von welcher Seite man es auch betrachtet. Hab als Käufer wie auch als Verkäufer schon so manches auf Ebay erlebt... :p

Zitat:

Original geschrieben von -> Neurocil <-

woher weist du das die version vom TE stimmt :D

War da nicht was mit Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen ist? :p

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