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ebay usa

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 29. Januar 2006 um 20:43

hallo

hat jemand schon mal was bei ebay usa gekauft was kommen da für kosten auf mich zu bei 100 euro warenwert?

mfg

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6 Antworten

versandkosten, mehrwertsteuer (16%) und noch zollsteuer so ca. 3-5 %

Themenstarteram 29. Januar 2006 um 20:48

wie bezahlt man da auch überweisung?

paypal ist am besten

Also hier ist die Offizielle Auskunft des Zollamtes:

Sehr geehrter Herr ...,

hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der

Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu

entrichten.

Hierzu ist eine genaue Warenbeschreibung erforderlich.

Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer

des „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.

Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes anhand

der nachstehenden Ausführungen selbstständig durchführen/nachvollziehen.

Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in

Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private

oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat

grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den

Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw.

Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).

Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften wird u.a.

über die Startseite unsere Homepage http://www.zoll.de/ Stichwort: Zoll

interaktiv Zolltarif (TARIC) ermöglicht.

Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des

Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n

ermitteln.

Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“,

die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten)

angeboten wird.

Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der

Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener

angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den

Handelsbeschränkungen durchklicken.

Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Postverkehr sind

Artikel 27 bis 31 der Verordnung/EWG Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die

Einfuhrabgabenfreiheit von Waren in Sendungen von Privatpersonen an

Privatpersonen vom 11.01.1979 (BGBl. I S. 73) –mehrfach geändert-. Erfolgt die Einfuhr der Waren im Postverkehr, kommen nachstehende Bestimmungen

(und Freibetragsgrenzen) zur Anwendung:

1.)

Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind von der „Beförderungspflicht“

befreit. Wenn keine Verbote und Beschränkungen zu beachten sind, darf das

Päckchen durch die Post oder durch den Kurierdienst direkt zugestellt werden.

Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben.

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle

Postsendungen (auch kommerzielle Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht

höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei.

Lediglich bestimmte Waren (Alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettewasser,

Tabak und Tabakwaren) sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen. Für die Feststellung, ob Frei- bzw. Wertgrenzen (22 Euro) eingehalten worden

sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend. Hinzurechnungen und Abzüge (z.B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer)

erfolgen nicht.

2.)

gewerbliche Sendungen Unabhängig vom Wert der Sendung sind solche Waren, die

zur gewerblichen Verwendung oder zum Handel bestimmt sind bzw. gegen Entgelt

geliefert werden, immer anzumelden. Es wird ebenfalls keine Abgabenfreiheit

gewährt, wenn die Menge der eingeführten Ware Anlass zur Vermutung gibt, dass

die Einfuhr aus gewerblichen Gründen erfolgt.

Beim Kauf der Ware von einem Händler (gleiches gilt beim Kauf von einer

Privatperson), auch per Internet - handelt es sich um eine gewerbliche Sendung

(2), da die Lieferung gegen Entrichtung eines Entgeltes erfolgt. Es ist daher

bei der Einfuhr der Ware Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten

(Ausnahme 1.) Wertgrenze 22,-- Euro!).

Die Einfuhrabgaben werden, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet: Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in

der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)

+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)

= Zollwert * Zollsatz= Zoll

+ Zoll

= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz

= Einfuhrumsatzsteuer

Nachstehend habe ich den Ablauf einer Einfuhrabfertigung einer Postsendung für

Sie skizziert:

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist

eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr

außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche

Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der

gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.

Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie

der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.

Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.

Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung

benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und

der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die

Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller

Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).

Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen

Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –

Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der

Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien

Verkehr überführt.

Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem

Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2

Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).

Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt

sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides

vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben

verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die

für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post

benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung

selbst beim Zollamt vorzunehmen.

Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach

dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen

benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen

die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger

geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den

Kurierdienst abgewickelt.

Anmerkung:

Die vorstehenden Ausführungen gelten auch, wenn die Ware an einen in

Deutschland lebenden US-Bürger gesandt wird.

Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer

Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen bietet.

Diese Auskunft kann aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hanakam

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Zoll – Infocenter Frankfurt am Main

Hansaallee 141

60320 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69-469976-00

Fax: +49 (0) 69-469976-99

E-Mail: info@zoll-infocenter.de

Internet: http://www.zoll.de

Sie erreichen das Zoll-Infocenter

Montag – Donnerstag 07:00 – 17:00 Uhr

Freitag 07:00 – 16:00 Uhr

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

 

MFG GUNNAR

Themenstarteram 29. Januar 2006 um 20:51

wrr hab ik nicht

am 29. Januar 2006 um 21:06

Hallo,

was bitte hat so ein Thema in einem Autoforum verloren???

*CLOSED*

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