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EG-Übereinstimmungsbescheinigung-Mitführpflicht?
Hallo Zusammen,
ein Bekannter von mir ist heute morgen in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten.
Da wurde u.a. die EG-Übereinstimmungsbescheinigung verlangt.
Da er diese nicht vorlegen konnte, musste er einen Obulus von Euro 10 entrichten.
Das ist mir vollkommen neu. Ist dies rechtens? Ich dachte, der Fahrzeugschein würde reichen.
Gruß H.F.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
Heist es nicht:
"Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte"
Das bedeutet, wenn ich das nächste mal diesen Spruch höre, drücke ich dem Beamten das Handbuch,Serviceheft und Garantiekarte in die Hand?
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38 Antworten
Hat er einen Beleg, wo draufsteht gegen was er verstossen hat?
Re: EG-Übereinstimmungsbescheinigung-Mitführpflicht?
Zitat:
Original geschrieben von Henry Ford
Ich dachte, der Fahrzeugschein würde reichen.
nö....
da ja bekanntlich nix mehr in den fz-schein eingetragen wird, MUSST du die abe usw. mitführen....
folglich: tatbestandsnummer 168 (Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt) 10€
Re: Re: EG-Übereinstimmungsbescheinigung-Mitführpflicht?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö....
da ja bekanntlich nix mehr in den fz-schein eingetragen wird, MUSST du die abe usw. mitführen....
folglich: tatbestandsnummer 168 (Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt) 10€
Das man alle möglichen ABEs mit sich führt, ist bei dem Wissensstand unserer Polizei sicher sehr hilfreich.
Ob gesetzlich immer notwendig, wage ich aber zu bezweifeln.
Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung brauche ich,wenn ich ein Neu/ oder Gebrauchtfahrzeug aus einem EU Mitgliedsstaat hier in Deutschland zulassen will.
Aber bei einer Verkehrskontrolle????
Müssen demnächst auch Konstruktionszeichnungen mitgeführt werden?
warum wird in der zulassungsbescheinigung 2 (fahrzeugschein) nix mehr eingetragen? bei mir steht alles drin, genau wies im alten FZ stand, exakt so. AUSSER die reifengrössen die serienmässig erlaubt waren, da steht nur noch die kleinste drin.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
Also sicherheitshalber auch immer die
EG-Übereinstimmungsbescheinigung mitnehmen
Das Fahrzeug ist gerade 1 Monat alt, ohne eintragungspflichtiges
Zubehör.
Somit muss doch der Fahrzeugschein ausreichend sein.
Mir ist auch nur bekannt, dass die EG-Zulassungsbescheinigung zwecks Zulassung bei Neufahrzeugen sowie bei Veräußerung desselben sowie bei nicht im Fahzg.-Schein eingetragenen Reifen
benötigt wird.
Gruß H.F.
Re: Re: EG-Übereinstimmungsbescheinigung-Mitführpflicht?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö....
da ja bekanntlich nix mehr in den fz-schein eingetragen wird, MUSST du die abe usw. mitführen....
folglich: tatbestandsnummer 168 (Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt) 10€
Da muss ich mal einhaken.
ABEs müssen sowieso immer mitgeführt werden.
Aber was hat der Führerschein mit der EG-Übereinstimmungsblabla zu tun, die nur für die ANmeldung in D nötig ist?
Was ist das für eine Tatbestandsnummer, wenn es nur einen Bundeseinheitlichen Katalog gibt?
Ich habe, so wie ich es in der Fahrschule gelernt hab, meinen Führerschein und den entsprechenden Fahrzeugschein mit. Von einer EG.Blabla hab ich noch nie was gehört.
ok, ich tippe mal auf einen schreibfehler des users MagirusDeutzUlm,
ABER: jeder ist natürlich verpflichtet die ABE oder ABG mitzuführen für teile die NICHT im FZ (oder zulasungsgenehmigung 2) eingetragen sind, mitzuführen. bestes beispiel: sportauspuff... die ABE reicht in 99,345658798% der fälle. manche "unwissende" polizisten wissen es natürlich besser un sagen, DAS MUSS EINGETRAGEN SEIN!!!!!!, tja, was will man da machen? wenn z.b. im expliziten fall der auspuff gemeint ist, kein problem... die ABE ist gültig und man hat keine anderen änderungen am KFZ, einfach den mann (oder frau) in grün abtreten lassen. ER muss sich erkundigen ob dieses bauteil am KFZ sein darf oder nicht. wenn er die ABE nicht lesen kann oder anzweifelt (ist sein gutes und ehrliches recht) DANN ist dies sein problem. er kann natürlich sagen ok, akute gefährdung (durch einen auspuf.... naja.....), is mir zu laut. ab zur DEKRA (oder TÜV), der prüfer misst korrekt un sagt jop, is zugelassen. und dann???? also war die ABE gültig (he, DAZU is die da!!!!) wer bezahlt den schaden??? betriebsausfall, lohnverzicht etc.... aber davon ist im deutschen gesetz nix verzeichnet.. deutsche polizisten könnten so ca. 80% der getunten fahrzeuge in D hochnehmen, weil sich fast alle gesetze in sich widersprechen... un jetz? mit der neuen zulasungsbescheinigung 2... wirds noch komplizierter! un die polizisten? werden ein ums andere mal verarscht!
Re: Re: Re: EG-Übereinstimmungsbescheinigung-Mitführpflicht?
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Was ist das für eine Tatbestandsnummer, wenn es nur einen Bundeseinheitlichen Katalog gibt?
ich denke, jeder weiß, was gemeint war!
Nr. 168; Tatbestand: Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt
Zitat:
Original geschrieben von enginejunk
ABER: jeder ist natürlich verpflichtet die ABE oder ABG mitzuführen für teile die NICHT im FZ (oder zulasungsgenehmigung 2) eingetragen sind, mitzuführen.
Das gilt aber nur für diejenigen Teile die nicht eine Zulassung im ECE Rechtskreis erlangt haben (E-Zeichen ob groß und rund oder klein und eckig ist egal).
Also war der Zettelkram für Tuninggedöns mit der EG-Blabla gemeint?
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Also war der Zettelkram für Tuninggedöns mit der EG-Blabla gemeint?
Nein, siehe hier:
Zitat:
Original geschrieben von Henry Ford
Das Fahrzeug ist gerade 1 Monat alt, ohne eintragungspflichtiges
Zubehör.
Er meint einge EG Übereinstimmungserklärung für das Fahrzeug ansich. Und diese bei sich herumzuführen ist wohl etwas abartig.
Wie heißt es so schön immer? "Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugschein bitte", da passt kein "EG Zulassungswisch zu, der Satz ist legendär
da hier keiner meine Frage so richtig beantworten kann, habe ich heute morgen das STVA sowie die Polizei angerufen.
Aussage STVA:
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist ein Bestandteil des Kfz-Briefes und somit nicht mitzuführen sondern beim Kfz-Brief aufzubewahren.
Aussage der Polizei:
Mitzuführen sind ausschließlich Fahrzeugschein, Personalausweis und evtl. ABE´s , ABG´s
Habe mir die Namen der Aussagenden notiert und werde das entsprechend meinem Bekannten weiterleiten zwecks Stornierung der 10€ Strafe.
Trotzdem Danke für Eure Bemühungen.
Gruß H.F.