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Eibach-Spurverbreiterung auf Sportage GT NQ5

Kia Sportage 4 (QL)
Themenstarteram 12. Juni 2024 um 10:58

Ich habe eine Frage, auf die ich nirgendwo eine verständliche Antwort finde.

Eibach-Spurplatten und Felgen-Einpresstiefe!

Harte Daten:

Ich habe einen KIA Sportage NQ5 GT-Line PHEV mit 265 PS.

Die original Bereifung habe ich getauscht. Im Sommer fahre ich diese Bereifung:

 

• Borbet BY titan polished matt 8x19" 5/114,3 ET 40 Traglast: 750 kg Nabe: 72.5,

• Goodyear Eagle F1 Asymmetric 3 SUV 235/45 R19 Sommer 99Y XL

 

Ich hatte mir Eibach Spurplatten gekauft, die montiert auf meinem Wagen „GRANTENHAFT“ aussahen.

Da das Gutachten (Eibach) und die ABE (Borbet) nicht kompatibel waren, bin ich zum TÜV gefahren, um eine Einzelabnahme durchführen zu lassen.

Vorne 15 mm / hinten 18 mm.

Der TÜV-Gutachter war auch begeistert über das Aussehen.

Letztendlich hat er mir aber keinen Eintrag gegeben weil im Eibach-Gutachten die Einpresstiefe (40mm) nicht erwähnt waren.

Alles andere hätte gepasst.

Die Verschränkung und die Freigängigkeit waren mehr als ausreichend.

Lediglich der Überstand hinten hätte ich mit ein paar „Flaps“ kaschieren müssen.

Aber da sagte mir der TÜV-Gutachter: Machen Sie drauf, ich trage es ein und was Sie hinten an der nächsten Straßen-Ecke machen, interessiert niemanden mehr.

Gut, der Überstand waren auch nur wenige mm..

Meine Frage nun, dazu finde ich persönlich keine Lösung:

Inwieweit muss ich auf die Einpesstiefe achten.

Eibach kann mir dazu keine Antwort geben.

Herzlichen Dank im Voraus.

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5 Antworten

So viel Aufwand für recht überschaubaren Effekt?

Die ET zusammen mit den zusätzlichen Spurplatten, bestimmen doch, wie weit die Räder rausstehen.

Im COC stehen die zugelassenen Felgen- und Reifen-Kombinationen.

Ich verstehe nicht, dass das bei einer Einzelannahme von Bedeutung sein soll, denn da wird doch die Kombination insgesamt geprüft.

Themenstarteram 12. Juni 2024 um 17:09

Das verstehe ich ja auch nicht.

Mir ist das ein Rätsel.

Vielleicht habt ihr aneinander vorbei geredet.

Eine Einzelabnahme ist teuer.

Vielleicht hat der Prüfer daher nur die Abnahme des korrekten Anbaus, anhand der vorgelegten Unterlagen, im Kopf gehabt.

Themenstarteram 12. Juni 2024 um 19:03

Oh - wenn das der Fall sein sollte, dann müsste der Prüfer mal zur Prüfung.

Ich habe einen Termin zur Einzelabnahme gem. §21 ZO vereinbart.

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