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Eigenartige Abrechnung bei Wandlung (Rückabwicklung)

Themenstarteram 23. Oktober 2004 um 18:30

Nach längerer Prozedur wurde die Wandlung von DC anerkannt. Als Nutzungsentgelt wurden 0,4% pro 1000 km vereinbart. DC überwies den damaligen Listenpreis abzüglich Nutzungsentgelt. So weit, so gut. Nun verlangt der Vertragshändler den von ihm ursprünglich gewährten Rabatt in voller Höhe zurück mit der Begründung, DC hätte das Geschäft zur Gänze rückabgewickelt und beteilige sich nicht an dem von ihm ursprünglich gewährten Rabatt. Originalton: "Von DC bekomme ich das Geld (=Rabatt) nicht zurück; also hole ich es mir von Ihnen".

Auch nachdem ich dem Händler den Rabatt abzüglich des Nutzungsanteils überwiesen habe (da DC als Berechnungsbasis den Listenpreis gewählt hat und ich somit auch den Rabatt anteilig erstattet bekommen habe, ist das aus meiner Sicht auch in Ordnung, auch wenn der Umweg des Geldes von DC über mich an den Händler eigenartig ist), besteht der Händler weiterhin auf Rückzahlung des vollen Rabatts ohne Reduktion um den Nutzungsanteil und droht mit Rechtsanwalt. Das sehe ich nicht ein, da dies im Endergebnis nun rechnerisch zu mehr als 0,5% pro 1000 km Nutzungsentgelt führen würde.

DC läßt mich im Regen stehen und liefert keine brauchbaren Aussagen zur ordnungsgemäßen Abwicklung. Ist das übliche Praxis bei DC, daß DC auf Basis des Listenpreises erstattet und der Händler Anspruch auf den ursprünglich gewährten Rabatt in voller Höhe hat?

Das würde bedeuten, daß dadurch, daß DC die Wandlungsbedingungen diktiert (Händler hielt sich während des ganzen Wandlungsbegehrens sehr vornehm zurück und verwies stets auf DC als "ausschließlichen Ansprechpartner" für mein Wandlungsbegehren) und sich der Händler anschließend durch Stornierung und somit Rückforderung des ursprünglich gewährten Rabatts schadlos halten will, ich im Grunde zwei Partner zur Rückabwicklung habe. Läuft das immer so?

Wie liefen bei Euch die Erstattungen/Zahlungen ab? Bitte um rasche und detaillierte Info; Angelegenheit ist aus aktuellem Anlaß dringlich ...

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15 Antworten

Wichtige Frage:

Wer wer Verkäufer des Fahrzeugs? Die Daimlerchrysler AG mit dem Händler als Vermittler oder der Händler als "echter" Verkäufer (relativ unüblich bei DC) ?

Also eins ist ja mal ganz merkwürdig.

Eine Wandlung eines Kaufvertrags kann man nur mit demjenigen machen, der einem den Wagen verkauft hat.

Normalerweise ist es bei Mercedes immer der Hersteller. Von daher verstehe ich das nicht so ganz.

Zitat:

Original geschrieben von ThieleJ

Normalerweise ist es bei Mercedes immer der Hersteller. Von daher verstehe ich das nicht so ganz.

Daher meine Frage weiter oben...

Ich habe den Verdacht, daß der Händler da zusätzlich abkassieren möchte!

So wie der Fall bisher beschrieben ist, will der Händler wirklich zusätzlich abkassieren.

Erstaunlich ist allerdings auch, dass DC 0,4 % ohne Rechtsstreit zur Abrechnung gebracht hat.

Sollten die etwa lernfähig sein ?

 

Gruss JoHoHa

Themenstarteram 23. Oktober 2004 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Wichtige Frage:

Wer wer Verkäufer des Fahrzeugs? Die Daimlerchrysler AG mit dem Händler als Vermittler oder der Händler als "echter" Verkäufer (relativ unüblich bei DC) ?

Der Händler ist ein

"Autorisierter Mercedes-Benz Vertreter und Servicepartner der DaimlerChrysler AG".

Bestellt habe ich bei diesem; an ihn wurde auch der Kaufpreis (Listenpreis lt. Rechnung Werk Stuttgart, die nach Übernahme im Original einlangte, abzüglich gesonderter Gutschrift des Händlers) überwiesen.

Rechnung hat der Händler gestellt. Die Auftragsbestätigung aber kam zuvor via Händler von der nächstgelegenen DC-Niederlassung, in der steht:

"Auftrag vermittelt durch: Händler xyz". Somit habe ich noch immer keinen klaren Durchblick, wer genau wofür mein(e) rechtlich verbindlicher/n Partner ist/sind/war(en).

Zu den 0,4%: anfangs war das Angebot von DC auch bei 0,5% - aber Dank der zahlreichen Infos aus diesem Forum war ich gut gerüstet (z.B. Audi-Urteil hat geholfen - bis dahin noch ohne Rechtsanwalt ....)

Nochmals nachgefragt: bin ich der einzige, dem es so ergeht?

Zitat:

Original geschrieben von talkwalter

Der Händler ist ein

"Autorisierter Mercedes-Benz Vertreter und Servicepartner der DaimlerChrysler AG".

Bestellt habe ich bei diesem; an ihn wurde auch der Kaufpreis (Listenpreis lt. Rechnung Werk Stuttgart, die nach Übernahme im Original einlangte, abzüglich gesonderter Gutschrift des Händlers) überwiesen.

Rechnung hat der Händler gestellt. Die Auftragsbestätigung aber kam zuvor via Händler von der nächstgelegenen DC-Niederlassung, in der steht:

"Auftrag vermittelt durch: Händler xyz". Somit habe ich noch immer keinen klaren Durchblick, wer genau wofür mein(e) rechtlich verbindlicher/n Partner ist/sind/war(en).

Zu den 0,4%: anfangs war das Angebot von DC auch bei 0,5% - aber Dank der zahlreichen Infos aus diesem Forum war ich gut gerüstet (z.B. Audi-Urteil hat geholfen - bis dahin noch ohne Rechtsanwalt ....)

Nochmals nachgefragt: bin ich der einzige, dem es so ergeht?

Nein, das ergeht so ziemlich jedem so - ist Standard bei DC...

Dein Vertragspartner ist der Steller der Rechnung, der sollte doch eindeutig feststellbar sein.

Ich gehe davon aus, daß dort die Daimlerchrysler AG NDL XY der Rechnungssteller ist. Also die Daimlerchrysler AG selbst!

Also hat der Händler nix zu wollen, der Wagen wird rück-abgewickelt, d.h. der Käufer (Du) bekommt sein gezahltes Geld (Listenpreis-Rabatt) zurück und bekommt das bezahlte Geld verzinst (4% oder 5% p.a. je nach dem ob gewerbl. oder privat) .

Das war's!

Mir wurde von der NDL gesagt, daß bei Rück-Abwicklungen keine Provisionen etc. gestrichen werden - der Händler bekommt nur bei Neu-Bestellung eines Nachfolgefahrzeugs keine Provision mehr. Das war die Aussage eines DC-Verkäufers - muß nicht stimmen, aber klingt halbwegs logisch...

Der Händler kann ja nix dafür, daß die Kiste nicht läuft!

Themenstarteram 23. Oktober 2004 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von boborola

..., d.h. der Käufer (Du) bekommt sein gezahltes Geld (Listenpreis-Rabatt) zurück und bekommt das bezahlte Geld verzinst (4% oder 5% p.a. je nach dem ob gewerbl. oder privat) .

Das war's!

Mir wurde von der NDL gesagt, daß bei Rück-Abwicklungen keine Provisionen etc. gestrichen werden - der Händler bekommt nur bei Neu-Bestellung eines Nachfolgefahrzeugs keine Provision mehr. Das war die Aussage eines DC-Verkäufers - muß nicht stimmen, aber klingt halbwegs logisch...

Der Händler kann ja nix dafür, daß die Kiste nicht läuft!

Mir wurde gesagt, bei einem anschließenden Neuwagenkauf gäbe es nur 1% Handlingsvergütung; somit stimmt die Aussage, daß es keine Provision gäbe. Der Händler hat aber auch behauptet, daß ihm der Listenpreis von DC rückgebucht worden wäre und er somit auf dem gesamten, mir gewährten Rabatt als Verlust sitzen bliebe. Und "das will er sich bei mir holen"; siehe ersten Beitrag.

Zur Klarheit:

Rechnung kam vom Händler. In dieser Rechnung wird die

- Originalrechnung vom Werk zitiert (sie kam im Original via Händler nach Abholung "mit getrennter Post")

- abzüglich Gutschrift (Beleg vom Händler ausgestellt).

Die Unsicherheit/Unklarheit ist, daß die 0,4% "mit DC ausgehandelt und unterschrieben wurden", die Forderung zur Gutschriftserstattung jedoch vom Händler kommt und ihm aus meiner Sicht durchaus der Betrag zusteht, den mir DC "zu viel" (nämlich Rabattanteil aus Basis Listenpreis) erstattet hat. Aber eben nur Rabatt abzüglich der von DC anteilig abgezogenen Nutzungsentschädigung und nicht der ganze, ursprünglich gewährte Rabatt.

PS: 5% Verzinsung ging auf Nachfrage mit zusätzlicher "Fehlberechnungskorrektur" (es haben ein paar Wochen gefehlt) eigentlich problemlos über die Bühne. Aber ich mußte sie verlangen; nachgetragen hat sie mir keiner von DC ...

Zitat:

Original geschrieben von talkwalter

Zur Klarheit:

Rechnung kam vom Händler. In dieser Rechnung wird die

- Originalrechnung vom Werk zitiert (sie kam im Original via Händler nach Abholung "mit getrennter Post")

- abzüglich Gutschrift (Beleg vom Händler ausgestellt).

PS: 5% Verzinsung ging auf Nachfrage mit zusätzlicher "Fehlberechnungskorrektur" (es haben ein paar Wochen gefehlt) eigentlich problemlos über die Bühne. Aber ich mußte sie verlangen; nachgetragen hat sie mir keiner von DC ...

Entscheidend ist nicht, wer die Rechnung zugeschickt hat - sondern wer der rechtliche Verkäufer ist.

Wenn die Gutschrift ein getrenntes Dokument ist, wird auch dies "rückabgewickelt" - komplett.

Nun ist die Frage, auf welcher Basis ma die Nutzungsentschädigung berechnet...

Wurde der komplette Listenpreis verzinst oder nur der LP-Rabatt ?

Zu deinem PS: Die Verzinsung mußte bei mir 3x nachgebessert werden, weil sie mich wohl über den Tisch ziehen wollten. Am Ende hat dann die NDL die Restdifferenz getragen, da man bei DC weder bereit war die Zahlung zu korrigieren noch bereit war die Berechnungsbasis mitzuteilen.

Die schreiben immer nur "ZINSGUTSCHRIFT 123,45 EUR" - das war's.

Themenstarteram 23. Oktober 2004 um 22:19

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Wenn die Gutschrift ein getrenntes Dokument ist, wird auch dies "rückabgewickelt" - komplett.

Nun ist die Frage, auf welcher Basis ma die Nutzungsentschädigung berechnet...

Gutschrift ist ein eigenes Dokument.

Was heißt "komplett" - Rabatt abzüglich der Nutzungsentschädigung mit gleichem Prozentsatz (hier: 0,4% pro 1000km) oder der gesamte Rabatt?

Als Basis für die Nutzungsentschädigung hat DC den Listenpreis gewählt.

Zitat:

Wurde der komplette Listenpreis verzinst oder nur der LP-Rabatt ?

Der komplette Listenpreis. Aber auch die dem Rabatt zuzuordnende Verzinsung ist deutlich geringer als der geforderte Rückzahlunswert (gesamte Rabatt).

Zitat:

Original geschrieben von talkwalter

Als Basis für die Nutzungsentschädigung hat DC den Listenpreis gewählt.

Das ist schonmal falsch. Basis für die NE ist der GEZAHLTE KAUFPREIS (LP - RABATT) !!

Die Gutschrift und die Rechnung werden KOMPLETT in voller Summe rück-abgewickelt. Eine Teil-Rückabwicklung gibt es nicht.

Zitat:

Der komplette Listenpreis. Aber auch die dem Rabatt zuzuordnende Verzinsung ist deutlich geringer als der geforderte Rückzahlunswert (gesamte Rabatt).

Das ist auch falsch. Die GEZAHLTEN Beträge werden verzinst.

Beispiel: LP 50000 EUR, Rabatt 5000 EUR (10000km gefahren in 10 Monaten, Privatfahrzeug)

Rückabwicklung der Re/Gutschr: Rückzahlung von 45000 EUR an Dich abzgl. NE in Höhe von:

50000 EUR x 0,4% x 10 = 2000 EUR

Zwischensumme: Rückzahlung 43000 EUR an Dich.

Jetzt kommen noch die Zinsen (im Falle von Barzahlung ganz einfach zu berechnen, bei Finanzierung/Leasing wird es etwas komplizierter):

45000 EUR x 4% x 10/12 = 1500 EUR.

Macht also Summa sumarum 44500 EUR Rückzahlung an Dich.

So läuft es - und nicht anders!

Die Jungs und Mädels von DC lernen es scheinbar nie... Ich sollte denen meine Rechtsberatung echt mal in Rechnung stellen - die sind ja ganz nett in der NDL haben aber überhaupt keine Ahnung (ich habe den Eindruck, die werden von der Zentrale in Berlin absichtlich "dumm gehalten" !)

Themenstarteram 24. Oktober 2004 um 7:28

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Rückabwicklung der Re/Gutschr: Rückzahlung von 45000 EUR an Dich abzgl. NE in Höhe von:

50000 EUR x 0,4% x 10 = 2000 EUR

Müßte die NE nicht auch auf Basis 45000 erfolgen; also 45000 EUR x 0,4% x 10 = 1800 EUR ?

Zwischensumme dann: Rückzahlung 43200 EUR an mich.

Basis ist doch der von mir real gezahlte Kaufpreis; eben LP-Rabatt (schreibst Du auch weiter oben), oder?

Der springende Punkt ist, daß der Händler behauptet, DC hätte das ganze Geschäft buchungstechnisch so rückabgewickelt, als wenn es das Geschäft nie gegeben hätte; somit auch keine Provision. Da ich von DC den Rabattbetrag zwar erhalten habe, dieser aber um die NE von DC gekürzt worden ist, habe ich eben diesen gekürzten Rabattbetrag an den Händler erstattet. Bleibt eben die Nutzungsentschädigung bezogen auf den Rabatt offen. In diesem Beispiel:

5000 EUR Rabatt * 0,4% * 10 = 200 EUR

Und genau diesen Betrag bekommt der Händler von DC (laut seiner Aussage) nicht ersetzt. Und ich bin der Meinung, daß ich ihn nicht zu zahlen habe. Kurz angemerkt: es geht real um mehr als 200 EUR ...

Meine bisherige 2x w211 wandlungserfahrung im " privat" modus , sowie die Info des ADAC Bi& Das Urteil des OLD-KLarlsruhe-freiburg " audi" dazu sagt

1. berechnungsbasis ist der an den verkäufer gezahlte kaufpreis .

2. NE wird mit der berechnugsbasis als preisbasis errechnet .

3. Zinsen werden ebenfalls auf basis der berechnungsgrundlage ermittelt , vom zahldatum bis zum rückzahlungs/verrechnungsdatum (für einen neuen) als zeitraum.

---

 

eine abrechnug auf listenpreisbasis würde ich nur bei cashback rabatten verstehen , hier wär eine rückforderung des VT logisch , und meinermeinug nach folgerichtig. ( bei meiner NL ist mir soetwas bisher nicht untergekommen (rückforderungen/listenpreis &cashback))

er hätte meiner meinug nach sogar anspruch auf zinsen , eine NE wäre aber nicht logisch - das geld wird ja nicht " abgenutzt"

---

meiner meinug nach sind cashback rabatte eine sehr windige sache - die oft auf steuerhinterziehung hinausläuft -

mann hat schließlich ne rechnung über den vollen preis = volle AFA , und bekommt " taschengeld " zurück was der boss/ die steuere nicht unbedingt erfahren braucht .

Zitat:

Original geschrieben von talkwalter

Müßte die NE nicht auch auf Basis 45000 erfolgen; also 45000 EUR x 0,4% x 10 = 1800 EUR ?

Zwischensumme dann: Rückzahlung 43200 EUR an mich.

Ja, klar - war ein Tippfehler. Richtig ist natürlich in jedem Falle der KAUFPREIS für alle Berechnungen!

Themenstarteram 27. Oktober 2004 um 11:46

Danke für die bisherigen Informationen.

Gibt es hier jemanden, von dem der Händler den gesamten Rabatt ohne Reduktion um Nutzungsentschädigung zurückgefordert hat?

Aus den bisherigen Beiträgen kann ich nur erkennen, daß ich der einzige (in diesem Thread zumindest) bin.

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