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Eigene Einfahrt verbreitert...

Themenstarteram 13. September 2022 um 12:45

Mal angenommen, es gäbe einen Corona Lockdown, man wäre im Homeoffice und hätte plötzlich ganz viel Zeit am neuen (kernsanierten) Haus, dass im Außenbereich noch nicht ganz fertig ist, zu arbeiten und würde dann, während man etwas Leerlauf hat, seine Einfahrt verbreitern, so dass dort 2 Fahrzeuge parken können, dazu etwas Wiese vom Vorgarten platt gemacht und Platten gelegt. Der Bordstein wäre überall abgesenkt, so dass kein Unterschied zur ursprünglichen Einfahrt erkennbar wäre. Hätte man da einen Bauantrag stellen müssen, bzw kann man erwarten, dass diese Einfahrt freigehalten wird, da ja öffentlicher Parkraum am Straßenrand genommen wurde. Auf dem Foto sieht man die Straße und den Bordstein.

Frage für einen Freund :)

Straße
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16 Antworten
am 13. September 2022 um 12:51

Hat der Freund kein Internet um selbst zu recherchieren?

Aber trotzdem löblich, das hier jeder 3 für seinen guten Freund fragt.;)

https://www.garage-und-carport.de/.../

1 min googeln.

Themenstarteram 13. September 2022 um 13:23

Also kein Bauantrag nötig aber ggfls durch kommunale Regelung verboten. Gut, dass mein Freund es einfach gemacht hat. :D Danke fürs googlen.Theoretisch kann ich also den gesamten öffentlichen Parkraum durch private Stellplätze ersetzen?!

Zitat:

@detten83 schrieb am 13. September 2022 um 15:23:09 Uhr:

...

Theoretisch kann ich also den gesamten öffentlichen Parkraum durch private Stellplätze ersetzen?!

Klar. Das kannst du. :rolleyes: :D

Zitat:

@detten83 schrieb am 13. September 2022 um 15:23:09 Uhr:

Also kein Bauantrag nötig aber ggfls durch kommunale Regelung verboten. Gut, dass mein Freund es einfach gemacht hat. :D Danke fürs googlen.Theoretisch kann ich also den gesamten öffentlichen Parkraum durch private Stellplätze ersetzen?!

Der öffentliche Parkraum ist perse Tabu.

Ein Arbeitskollege durfte seine ganze Einfahrt in den ursprünglichen Zustand zurück Bauen.

Er hatte sich die Genehmigung beim Amt nicht besorgt, außerdem hatte er die falschen Steinplatten verwendet. Die waren auch vorgegeben.

Viel Erfolg.

Themenstarteram 13. September 2022 um 13:42

Vom Gehweg wurde nichts geändert, wird wohl auch nie jemaden stören. Allerdings soll wohl irgendwann in einiger Zeit, so wird erzählt, der wirklich schlechte Gehweg erneuert werden und damit besteht ja irgendwie die Gefahr, dass anhand alter Baupläne ein richtiger Gehweg mit der ursprünglichen Breite der Einfahrt gebaut wird.

Zitat:

@detten83 schrieb am 13. September 2022 um 14:45:05 Uhr:

Der Bordstein wäre überall abgesenkt, ...

Vor abgesenkten Bordsteinen gilt sowieso Parkverbot.

Gruß Metalhead

Bei uns werden die versiegelten Flächen mti irgendsoeiner Regenwasser abflussgebühr belegt. Die Gemeinde prüft das unregelmäßig mittels Luftbildern. Ansonsten kann man auch das gesamte Grundstück betonieren, wenn man das möchte.

Es gibt hier große Unetrschiede zwischen den verschiedenen Gemeinden und auch zwischen Bundesländern in Deutschland. Was bei dir gilt, kannst du sicherlich nachlesen ohne gleich schlafende Hunde zu wecken.

Themenstarteram 13. September 2022 um 14:43

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. September 2022 um 15:44:30 Uhr:

Zitat:

@detten83 schrieb am 13. September 2022 um 14:45:05 Uhr:

Der Bordstein wäre überall abgesenkt, ...

Vor abgesenkten Bordsteinen gilt sowieso Parkverbot.

Gruß Metalhead

Hier nicht, wie auf dem Bild zu sehen ist der Bordstein kein üblicher, sondern überall, auch dort, wo es keine Einfahrten gibt, leicht schräg.

Themenstarteram 13. September 2022 um 14:43

Zitat:

@Px200ELusso schrieb am 13. September 2022 um 16:12:19 Uhr:

Bei uns werden die versiegelten Flächen mti irgendsoeiner Regenwasser abflussgebühr belegt. Die Gemeinde prüft das unregelmäßig mittels Luftbildern. Ansonsten kann man auch das gesamte Grundstück betonieren, wenn man das möchte.

Es gibt hier große Unetrschiede zwischen den verschiedenen Gemeinden und auch zwischen Bundesländern in Deutschland. Was bei dir gilt, kannst du sicherlich nachlesen ohne gleich schlafende Hunde zu wecken.

Bei uns auch, war aber grade erst vor der Änderung.

Zitat:

@detten83 schrieb am 13. September 2022 um 16:43:17 Uhr:

Hier nicht, wie auf dem Bild zu sehen ist der Bordstein kein üblicher, sondern überall, auch dort, wo es keine Einfahrten gibt, leicht schräg.

Ich sehe am untern Bordstein schon einen Bereich der höher (bzw. nicht angeschrägt ist), ist aber echt schwer zu erkennen.

Schräg ist ja eigenltich auch egal, es geht ja bei "abgesenkt" um die Höhe.

Gruß Metalhead

am 13. September 2022 um 15:22

Wenn über die gesamte Breite wirklich ein abgesenkter Bordstein vorlag, dann ist es erlaubt. Wurde der "leicht schräge" Bordstein angepasst, dann natürlich nicht.

Im ersten Fall fallen aber auch keine Parkplätze weg, da auch vorher nicht geparkt werden durfte.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. September 2022 um 15:44:30 Uhr:

Zitat:

@detten83 schrieb am 13. September 2022 um 14:45:05 Uhr:

Der Bordstein wäre überall abgesenkt, ...

Vor abgesenkten Bordsteinen gilt sowieso Parkverbot.

AFAIK wird das meistens nicht verfolgt, wenn man seine eigene Einfahrt zuparkt bzw. sich der Eigentümer nicht beschwert.

notting

Zitat:

@Px200ELusso schrieb am 13. September 2022 um 16:12:19 Uhr:

Bei uns werden die versiegelten Flächen mti irgendsoeiner Regenwasser abflussgebühr belegt. Die Gemeinde prüft das unregelmäßig mittels Luftbildern. Ansonsten kann man auch das gesamte Grundstück betonieren, wenn man das möchte.

Es gibt hier große Unetrschiede zwischen den verschiedenen Gemeinden und auch zwischen Bundesländern in Deutschland. Was bei dir gilt, kannst du sicherlich nachlesen ohne gleich schlafende Hunde zu wecken.

Mit Luftbildern??? armes Deutschland

Nur so als Tipp zum Thema versiegelte Flächen, Versickerung von Regenwasser & entsprechende Gebühren / Abwassergebühren.

Die Hersteller von Pflaster haben da schon vor Jahren reagiert und sog. "versickerungsfähiges Pflaster" auf den Markt gebracht - das Zeug ist entsprechend zertifiziert... so dass solche gepflasterten Flächen nicht als versiegelt gelten und damit keine Abwassergebühren dafür anfallen.

siehe z.B. https://www.godelmann-pflastersteine.de/ecosave-protect/

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