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Eigene Versicherung unverschuldeten Schaden abwickeln lassen oder Services benutzen?
Hallo,
mir ist jemand im Parkhaus in mein CLA45 gefahren ( Schaden nach Kostenvoranschlag ca 1500€) und ich habe ein Unfallprotokoll der Polizei, bei dem die Schuld klar dem Gegner zugewiesen wurde. (Auto war geparkt )
Nun ist die Frage wie ich am besten vorgehen sollte. Laut Polizei / manchen Websites sollte man die eigene Versicherung informieren und diesen den Fall abwickeln lassen, laut anderen Quellen sollte man das ganze aber eher selbst in die Hand nehmen (z.B. Gutachter/Anwalt selbst beauftragen oder Dienstleistungen von gewissen Serviceanbietern in Anspruch nehmen)
Wie geht man am besten vor/ gibt es Vor+Nachteile?
(Wichtig wäre mir nur, dass der Schaden ordentlich repariert wird und das ganze reibungslos abläuft; habe weder Zeit noch Lust mich mit irgendetwas rumzuplagen)
MfG,
geschädigterCLA45
Beste Antwort im Thema
Über die Suchfunktion (oben rechts) finden sich schubkarrenweise threads zum Thema Abwicklung von unverschuldeten Haftpflichtschäden.
Tenor der klügeren Beiträge ist es, sich als Geschädigter einen ortsansässigen Rechtsanwalt und einen ebenfalls ortsansässigen Kfz-Gutachter zu nehmen, weil das der sinnvollste Weg ist.
Überregionale Internetplattformen, die vermeintlich ähnliches anbieten, sind meist nichts anderes als Auftragseinsammelstellen, die von den teilnehmenden Sachverständigen und Anwälten provisionsähnlich für die rechtlich anrüchige Form der Kundenwerbung bezahlt werden. Dort tummeln sich die, die es nötig haben. Von sowas sollte man sich besser fernhalten.
Eigentlich kann dann hier zu. Es kommem gewöhnlich eh nur Abwandlungen des bereits Gesagten.
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12 Antworten
Moin,
nachdem der TE selbst seinen Beitrag editiert hat, würde ich darum bitten nun auch auf seine Fragen einzugehen.
Die Diskussion um seinen ursprünglichen Text habe ich entfernt.
Grüße
Steini
Über die Suchfunktion (oben rechts) finden sich schubkarrenweise threads zum Thema Abwicklung von unverschuldeten Haftpflichtschäden.
Tenor der klügeren Beiträge ist es, sich als Geschädigter einen ortsansässigen Rechtsanwalt und einen ebenfalls ortsansässigen Kfz-Gutachter zu nehmen, weil das der sinnvollste Weg ist.
Überregionale Internetplattformen, die vermeintlich ähnliches anbieten, sind meist nichts anderes als Auftragseinsammelstellen, die von den teilnehmenden Sachverständigen und Anwälten provisionsähnlich für die rechtlich anrüchige Form der Kundenwerbung bezahlt werden. Dort tummeln sich die, die es nötig haben. Von sowas sollte man sich besser fernhalten.
Eigentlich kann dann hier zu. Es kommem gewöhnlich eh nur Abwandlungen des bereits Gesagten.
Zitat:
@geschaedigterCLA45 schrieb am 2. Mai 2018 um 19:01:56 Uhr:
(...)
(Wichtig wäre mir nur, dass der Schaden ordentlich repariert wird und das ganze reibungslos abläuft; habe weder Zeit noch Lust mich mit irgendetwas rumzuplagen)
(...)
Wenn das Dein Hauptanliegen ist, dann fahr in eine gute vertrauenswürdige Werkstatt, trete Deine Ansprüche an die Werkstatt ab und lass die den Rest machen.
Moin!
Warum immer gleich RA? Ich würde, und habe bislang, immer erst selbst die Sache in die Hand genommen. Meistens bin ich damit gut gefahren. Erst dann, wenn ich meine zu keinem guten Ergebnis gekommen zu sein RA.
G
HJü
Und dann wundert man sich, dass man für die restlichen "2,50 €" und das angerichtete Kuddelmuddel keine erstklassige Unterstützung mehr erfährt. Günstigenfalls bemerkt man dies als Geschädigter nicht, weil der Unterschied nicht selbst bekannt ist.
Alles schon tausendfach gesagt. Sogar fast von jedem.
Zitat:
@geschaedigterCLA45 schrieb am 2. Mai 2018 um 19:01:56 Uhr:
Nun ist die Frage wie ich am besten vorgehen sollte. Laut Polizei / manchen Websites sollte man die eigene Versicherung informieren und diesen den Fall abwickeln lassen, laut anderen Quellen sollte man das ganze aber eher selbst in die Hand nehmen (z.B. Gutachter/Anwalt selbst beauftragen oder Dienstleistungen von gewissen Serviceanbietern in Anspruch nehmen)
Die eigene Versicherung macht in diesem Fall gar nichts.
Das ist allein deine Sache gegenüber der gegnerischen Versicherung die entsprechenden Forderungen zu stellen.