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Eigenen A3 nur kurz gefahren.

Audi A3 8P
Themenstarteram 17. März 2009 um 15:48

Hallo zusammen,

ich wende mich mit folgendem Problem an euch: Im Juli letztens Jahres habe ich mir einen A3 SB 1.4 TFSI STronic bestellt.

Wie viele Leidensgenossen hier sich sicher denken können, hab ich ihn erst vor Kurzem erhalten. Ich war also in der KW9 in Ingolstadt und habe mein neues Wägelchen in Empfang genommen, soweit so gut und alles lange Warten war vergessen.

Letzte Woche kam dann aber das böse Erwachen in Form einer roten Anzeige im FIS und der Meldung "Keine Bremskraftverstärkung".

Da ich gerade bei den Bremsen recht vorsichtig bin, habe ich mich von Audi in die nächste Werkstat - zufällig auch die, wo ich den Wagen gekauft habe - abschleppen lassen.

Diese machten einige Testfahrten und teilten mir dann mit, dass etwas am Steuergerät und am Bremsdruckspeicher (?) wäre und sie diese Tauschen müssten. Nach dem ich dort täglich angerufen habe und jedes Mal erfuhr, dass das Teil "wohl morgen" geliefert wird, ist mir heute der Kragen geplatzt und ich habe meinen Verkäufer zur Rede gestellt. Daraufhin erhielt ich die Information dass das Ersatzteil "voraussichtlich" am 31.03. geliefert werden kann.

Meinen Hohn über das Wort "voraussichtlich" können wohl alle 1.4 Besteller nachvollziehen.

Erst war der Motor nicht lieferbar, dann das Getriebe und nun dieses Teil.

Also noch mal kurz die Zusammenfassung:

Bestellt -> 7 Monate Wartezeit -> Lieferung -> 2 Wochen fahrt -> Panne -> 3 Wochen Wartezeit -> ?

Jetzt meine Frage: Was soll ich eurer Meinung nach tun?

Ich bin geneigt, den Kaufvertrag einem Anwalt zu geben mit dem Ziel vom Vertrag zurückzutreten. Mir bringt schließlich der schönste Leihwagen nichts, denn wenn ich dieses Modell hätte haben wollen, hätte ich es mir gekauft. Der Händler stellt immer Audi als das grosse Böse da und sich selber als den armen Bittsteller – und gefällt sich auch in der Opferrolle. Bloß ich habe weder Zeit noch die Lust, das Ganze nun mit Audi auszufechten, was mein Händler anscheinend von mir erwartet.

Beste Antwort im Thema
am 17. März 2009 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von Dragon630

Wegen Anwalt da stehen die Chancen wohl ziemlich schlecht, Rücktritt vom Kaufvertrag is ja net so einfach und ja eigentlich auch nur dann möglich wenn 3x der gleiche Fehler auftritt und dieser nicht behoben werden kann.

Servus

Also... ich räum dann mal ein bißchen auf *nichtbösgemeint*

Erstens ist es leider Käse, dass ein Fehler "3x aufgetaucht sein muss" um von einem Vertrag zurückzutreten können.

Was ihr meint, ist die Möglichkeit, sich bei möglicher aber fehlgeschlagener Nacherfüllung von einem Vertrag ohne Nachfristsetzung lösen zu können. Dabei reicht jedoch ein zweimaliger, fehlgeschlagner Versuch bereits aus, vgl § 440 BGB.

Der vorliegende Fall ist aber wohl anders zu bewerten. Nach § 323 BGB kann man von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn eine vertragliche Pflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wurde und man dem Gegenüber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, welche erfolsglos verstrichen sein muss.

Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag. Der Verkäufer hat die PFlicht, die Kaufsache frei von Mängeln zu übergeben. Ein kaputtes Steuergerät stellt unzweifelhaft einen Mangel dar. Dass dieser Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, wird in deinem Fall gesetzlich vermutet. Der Verkäufer hat also seine Pflicht, dir ein mangelfreies Auto zu übergeben, verletzt.

Also klar was du tun musst... du must jetzt eine angemessene Frist (in nachweisbarer Form, also Schreiben, dessen Inhalt ein Zeuge kennt, mit dem Zeugen zusammen dem Verkäufer übergeben, dann ists 100% sicher) zur NAcherfüllung setzen. Wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, ist ein Rücktritt reine Formsache.

Angemessene Länge für die Frist ist mE in deinem Fall aller höchstens ne Woche. Lieber ne kurze Frist wählen, bringt mehr druck. Falls ein Gericht später meint, die Frist wäre zu kurz gewesen, so ist das unschädlich, da durch eine zu kurzue Frist auch eine angemessen lange Frist in Gang gesetzt wird. Hast also nix zu befürchten.

Das weiß dein Händler im Zweifel auch. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Inaussichtstellen eines Rücktritts die Sache schneller laufen lassen wird. Im Übrigen bist du vollkommen im Recht, dass dein Ansprechpartner einzig der Händler ist. ICh würde mich auch nicht an Audi selbts verweisen lassen.

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Zwar ärgerlich und ich an deiner Stelle wäre auch ziemlich sauer aber wenn du einen kostenlosen Leihwagen hast isses doch noch "ok".

Der Händler kann ja auch wirklich nichts bei den Lieferverzögerungen von Audi machen. In dem Sinne isser ja auch in der Opferrolle.

Wegen Anwalt da stehen die Chancen wohl ziemlich schlecht, Rücktritt vom Kaufvertrag is ja net so einfach und ja eigentlich auch nur dann möglich wenn 3x der gleiche Fehler auftritt und dieser nicht behoben werden kann.

Themenstarteram 17. März 2009 um 16:32

Ja, die Regel mit dem 3x kenne ich auch, aber dazu müssten sie ihm ja auch mal Gelegenheit geben, noch mal aufzutreten, was wohl nicht in der Wekstatt passiert :)

Und so wie ich Audi bis jetzt kennengerlernt habe, sehe ich den Wagen nicht vor Mitte April.

Besonders ärgert mich es auch, dass ich immer wieder an Audi verwiesen werde und dort selber anrufen soll. Ich meine, dass ist mein Händler, bei dem ich den wagen gekauft habe. Ich habe nicht ein Mal mit ihm über Prozente verhandelt, oder dergleichen. Andersrum lese ich Beiträge von Leuten, die sich ihren Wagen zum Schnäppchenpreis über Vermittler kaufen - bis jetzt war für mich ein klares Agument dagegen, dass ich mich in genau so einem Fall auf meinen Händler verlassen könnte.

Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dieses Bauteil auf der ganzen Welt für die nächsten 2 Wochen nicht existieren soll.

am 17. März 2009 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von Dragon630

Wegen Anwalt da stehen die Chancen wohl ziemlich schlecht, Rücktritt vom Kaufvertrag is ja net so einfach und ja eigentlich auch nur dann möglich wenn 3x der gleiche Fehler auftritt und dieser nicht behoben werden kann.

Servus

Also... ich räum dann mal ein bißchen auf *nichtbösgemeint*

Erstens ist es leider Käse, dass ein Fehler "3x aufgetaucht sein muss" um von einem Vertrag zurückzutreten können.

Was ihr meint, ist die Möglichkeit, sich bei möglicher aber fehlgeschlagener Nacherfüllung von einem Vertrag ohne Nachfristsetzung lösen zu können. Dabei reicht jedoch ein zweimaliger, fehlgeschlagner Versuch bereits aus, vgl § 440 BGB.

Der vorliegende Fall ist aber wohl anders zu bewerten. Nach § 323 BGB kann man von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn eine vertragliche Pflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wurde und man dem Gegenüber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, welche erfolsglos verstrichen sein muss.

Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag. Der Verkäufer hat die PFlicht, die Kaufsache frei von Mängeln zu übergeben. Ein kaputtes Steuergerät stellt unzweifelhaft einen Mangel dar. Dass dieser Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, wird in deinem Fall gesetzlich vermutet. Der Verkäufer hat also seine Pflicht, dir ein mangelfreies Auto zu übergeben, verletzt.

Also klar was du tun musst... du must jetzt eine angemessene Frist (in nachweisbarer Form, also Schreiben, dessen Inhalt ein Zeuge kennt, mit dem Zeugen zusammen dem Verkäufer übergeben, dann ists 100% sicher) zur NAcherfüllung setzen. Wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, ist ein Rücktritt reine Formsache.

Angemessene Länge für die Frist ist mE in deinem Fall aller höchstens ne Woche. Lieber ne kurze Frist wählen, bringt mehr druck. Falls ein Gericht später meint, die Frist wäre zu kurz gewesen, so ist das unschädlich, da durch eine zu kurzue Frist auch eine angemessen lange Frist in Gang gesetzt wird. Hast also nix zu befürchten.

Das weiß dein Händler im Zweifel auch. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Inaussichtstellen eines Rücktritts die Sache schneller laufen lassen wird. Im Übrigen bist du vollkommen im Recht, dass dein Ansprechpartner einzig der Händler ist. ICh würde mich auch nicht an Audi selbts verweisen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Dragon630

Zwar ärgerlich und ich an deiner Stelle wäre auch ziemlich sauer aber wenn du einen kostenlosen Leihwagen hast isses doch noch "ok".

 

Der Händler kann ja auch wirklich nichts bei den Lieferverzögerungen von Audi machen. In dem Sinne isser ja auch in der Opferrolle.

 

Wegen Anwalt da stehen die Chancen wohl ziemlich schlecht, Rücktritt vom Kaufvertrag is ja net so einfach und ja eigentlich auch nur dann möglich wenn 3x der gleiche Fehler auftritt und dieser nicht behoben werden kann.

Also ich hatte Öl im Kühlwasser, kurzum einen Motorschaden. Einem Tausch des Motors nach 3 Wochen habe ich nicht zugestimmt. Da ist lediglich ein Brief vom Anwalt geschrieben worden und das Fahrzeug wurde zurückgegeben. Das 3x stimmt nicht immer!

Ich hab im letzten Jahr September meinen Sportback verkauft, und mir in meiner geistigen Abwesenheit nen Mini Cooper S Clubman gekauft. Bei diesem bin ich nach 4 Monaten vom Kaufvertrag zurückgetreten, da dieser 4x wegen dem gleichen Fehler in der Werkstatt war und der Fehler erneut aufgetreten ist. Die Rückgabe hat genau 2 Tage gedauert und nun warte ich sehnsüchtig auf den 31.03. um meinen 2.0TFSI in Ingolstadt zu holen ;)

Themenstarteram 18. März 2009 um 11:04

Danke für eure Antworten.

Ich höre da so raus, dass sich auch bei anderen erst etwas regt, wenn Post vom Anwalt kommt.

Traurig :(

P.S. Danke EllisDee81, dein Post hat mir gezeigt, dass ich mit meinem persönlichen Rechtsempfinden nicht ganz hinterm Mond lebe. :) (Aber keine Bange, ich werd dich nicht zitieren - Ich kenne mich damit nicht aus und es gibt Leute, die damit ihr Geld verdienen, die können solche Briefe schreiben.)

tja ziemlich ärgerliche Sache...

Über die Wartezeit würde ich mich nicht aufregen, solange ich ein angemessenes Leihfahrzeug bekomme (oder haben sie die einen Ford Fiesta gegeben... *totlach )

Ich nehme mal an, daß Audi den Fehler einfach nicht beheben kann. Das mit dem Ersatzteil, daß so lange braucht bis es kommt, nehme ich denen nicht ab.

 

am 18. März 2009 um 11:34

Zitat:

Original geschrieben von Joker-11

Ich hab im letzten Jahr September meinen Sportback verkauft, und mir in meiner geistigen Abwesenheit nen Mini Cooper S Clubman gekauft. Bei diesem bin ich nach 4 Monaten vom Kaufvertrag zurückgetreten, da dieser 4x wegen dem gleichen Fehler in der Werkstatt war und der Fehler erneut aufgetreten ist. Die Rückgabe hat genau 2 Tage gedauert und nun warte ich sehnsüchtig auf den 31.03. um meinen 2.0TFSI in Ingolstadt zu holen ;)

Hallo Joker-11,

darf ich diesen Text mal meiner Frau vorlegen :D

Gruß

am 18. März 2009 um 11:44

@hkl..

...willst dir dein leichtfertig probleme schaffen? hat deine frau vielleicht auch einen oder will ihn bestellen? dies ist aber nur ein einzelfall und man kann nicht auf alle schließen.

gruß w.

am 18. März 2009 um 12:00

Zitat:

Original geschrieben von one o

 

@hkl..

...willst dir dein leichtfertig probleme schaffen? hat deine frau vielleicht auch einen oder will ihn bestellen? dies ist aber nur ein einzelfall und man kann nicht auf alle schließen.

gruß w.

Meine Frau will einen Mini und ich möchte das Sie einen A3 Sportback will :D

Ich finde wir sind aus dem Alter raus wo wir einen, wie ich meine, überteuerten Gegenstand kaufen nur weil er Kult ist.

Vor allem bin ich überzeugt das Sie ihren täglichen Arbeitsweg von 130km einfach nach kurzer Zeit wieder mit dem A6 machen will, und ich kann meinen Gazellenhaften Körper dann ein einen Mini wuchten. :mad:

 

Gruß

am 18. März 2009 um 13:15

Zitat:

Original geschrieben von CK-111

P.S. Danke EllisDee81, dein Post hat mir gezeigt, dass ich mit meinem persönlichen Rechtsempfinden nicht ganz hinterm Mond lebe. :) (Aber keine Bange, ich werd dich nicht zitieren - Ich kenne mich damit nicht aus und es gibt Leute, die damit ihr Geld verdienen, die können solche Briefe schreiben.)

Gern geschehen

Ps: zu diesen Leuten gehöre ich hoffentlich nach bestandenem 2. Examen auch bald ;-) Wie gesagt, setz ihnen o.g. Frist. Wenn die erfolglos verstrichen ist meldeste dich einfach nochmal hier.

Themenstarteram 18. März 2009 um 18:25

Hallo zusammen,

ich habe eine überraschende Wendung in meinem Fall: Mein Wagen steht wieder da, wo er hingehört - vor meiner Haustür. :)

Heute Mittag hat mich mein Händler angerufen, dass das fehlende Teil völlig unerwartet per Express geliefert wurde. Der Wagen wäre gerade in der Waschstrasse und ich könnte ihn heute Abend abhohlen.

Ein Schelm wer Böses dabei Denkt (und da ich ein Schelm bin möchte ich an dieser Stelle alle Mitarbeiter meines Autohauses und der Audi AG grüssen, die dieses Topic gelesen haben :) )

Und besten Dank an alle, die geantwortet haben.

am 19. März 2009 um 20:51

Hallo

Diese Anzeige im FIS erscheint bei mir von Zeit zu Zeit auch.Darauf machte mein Händler bei Audi eine

Anfrage(02.09), mit der Aussage das es diese Anzeige nicht gebe. Da der Fehler aber immer wieder auftitt,

machte mein Händler eine erneute Anfrage (vier Wochen später am 16.03.09), mit der Aussage, der

sei bekannt aber nicht abstellbar. Sie würden mit Hochdruck dran arbeiten und man solle in drei

Wochen noch einmahl nachfragen. Daher kann ich mir nicht vorstellen das dein Wagen iO ist.

mfG Frank

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