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Eigentor mit Dashcam

Themenstarteram 27. Dezember 2019 um 6:48

Dashcams sind ja ganz gut und schön. Nur ich frage mich in letzter Zeit öfter ob man sich mit so einem Teil nicht auch ein Eigentor schießen kann wenn es zu einem Unfall / Verkehrsverstoss kommt den man selbst verschuldet.

Beste Antwort im Thema

Es gab hier in der Nähe letztes Jahr mal einen interessanten Fall. Da ist so ein Möchtegern-Rennfahrer am Sudelfeld, ich glaube bei erlaubten 60 mit 163 gelasert und dann gleich aufgehalten worden. Der war wohl mit einem geliehenen M3 unterwegs und hatte eine Dashcam im Auto um allen möglichen Leuten zu zeigen, was er für ein toller Hecht ist. Die Polizei war auch ziemlich beeindruckt und hat die Dashcam dann auch gleich einbehalten. Der hat sich also ein echtes Eigentor damit geschossen.

Das Beste war aber dann, dass sie den D..... ein paar Wochen später, auf der selben Strecke, wieder bei einer ähnlich hohen Überschreitung erwischt haben. Ich werte das als Beweis, dass man per Gesetz die Motorleistung auf maximal das Doppelte des IQ begrenzen sollte. In diesem Fall wäre bei dem Typen wohl bei 40PS Schluss gewesen :D

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Ja

Wäre die Dashcam Pflicht bei jedem Fahrzeug, dann eventuell ja. Aber da dies nicht ist und wahrscheinlich auch niemals sein wird, ist sie nur da um deine eigene Unschuld zu beweisen.

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 27. Dezember 2019 um 07:54:01 Uhr:

Wäre die Dashcam Pflicht bei jedem Fahrzeug, dann eventuell ja. Aber da dies nicht ist und wahrscheinlich auch niemals sein wird, ist sie nur da um deine eigene Unschuld zu beweisen.

Falsch.

Bei dem "Aufreger"-Videos auf Youtube sehe ich genügend Eigentore. ;)

Wieso Eigentor? wenn du etwas verschuldet hast, dann steh dazu. Menschlich kann es nur ein Eigentor sein, wenn man sich trotz Schuld und angerichtetem Schaden, versucht rauszureden.

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 27. Dezember 2019 um 07:54:01 Uhr:

Wäre die Dashcam Pflicht bei jedem Fahrzeug, dann eventuell ja. Aber da dies nicht ist und wahrscheinlich auch niemals sein wird, ist sie nur da um deine eigene Unschuld zu beweisen.

AFAIK darf auch die Polizei die Aufnahmen der Dashcam nutzen (sofern sie mitbekommt, das eine solche verbaut ist). Also ja, man kann sich damit auch selbst belasten...

Außer man nimmt die sd karte raus und sagt diese war nicht drinnen

Wenn man dazu nach dem Unfall noch in der Lage ist...

Wie war das mit Aussage verweigern um sich nicht selbst zu belasten ? Oder würdet Ihr die eigene DC im Auto als " Zeugen " betrachten?

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 27. Dezember 2019 um 08:24:17 Uhr:

Bei dem "Aufreger"-Videos auf Youtube sehe ich genügend Eigentore. ;)

Richtig. Es gibt ja genügend Fehlgeleitete, die ihre Beschleunigungsorgien auf YouTube verewigen.

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 27. Dezember 2019 um 07:54:01 Uhr:

, ist sie nur da um deine eigene Unschuld zu beweisen.

Öhm, meine Unschuld brauch ich nicht beweisen.

Was bewiesen werden muss, ist die Schuld.

Und da ist die Aufnahme sehr hilfreich.

Es gab mal einen Fall, wo der Autofahrer mit Hilfe der eigenen Dashcam die Schuld seines Unfallgegners nachweisen wollte, der Fall ging bis zum BGH. Allerdings erkannte der BGH aus den Aufnahmen die Schuld des Dahcam-Besitzers. Inwieweit ein Gericht einen Kamerabesitzer zwingen kann, die Aufnahmen der eigenen Kamera zu seiner Belastung herauszurücken weiß ich nicht. Aber ich denke, er muss sich nicht selbst belasten.

Die Polizei ist berechtigt, derartige Aufnahmen zu verwerten und dazu die Aufnahmegeräte einzuziehen.

 

https://www.steinbock-partner.de/verkehrsunfall/dashcam/

https://www.jumpradio.de/thema/dashcams-was-jetzt-wichtig-ist-100.html

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