Eigentum anderer beschädigen
Hallo liebe Gemeinde,
zuerst möchte ich mich entschuldigen, dass es in den Thread nicht um einen Benz, sondern um das Auto meiner Frau handelt.Aber hier seid ihr die Besten.
Ich versuche mal alles verständlich zu erklären (sry bin echt verärgert).
Wir fuhren heute zu unserer Wohnung und parkten das Auto auf unseren Stellplatz.Neben uns war ein weißer Renault geparkt.
Als wir Stunden später wieder losfahren wollten, bemerkte ich, dass der Fahrerspiegel zerkratzt ist.Der Täter musste ein weißes Fahrzeug gehabt haben.Ich dachte dann an den Renault.
Der Renault stand allerdings nicht mehr neben uns, sondern zwei Plätze weiter.Als wir zu den Renault hingingen, stellten wir fest, dass der rechte Spiegel auch zerkratzt war.Also durfte der Fahrer unser Fahrzeug beschädigt haben.
Wir klingelten beim Hausmeister, um der Name des Halters zu fragen.Danach beim Halter geklingelt.Alles geschildert doch dann die Aussage des Halters ,,ja aber ich bitte sie, es ist doch nichts passiert......Schönen Tag noch".Die Frau wollte dann nicht mehr mit uns sprechen.
Ich war sehr verärgert und aufgebracht, denn es war einfach nur frech von ihr.Ich weiß der Schaden ist sehr gering, aber trotzdem sollte man gerade stehen, wenn man das Eigentum anderen beschädigt.
Also rief ich die Polizei.Nach paar Minuten kamen sie aber was ich hören konnte, war nur "für so einen Schaden muss man nicht die Polizei rufen.....denken sie wir haben nichts anderes zu tun......für den Schaden...".Anstatt alles aufzunehmen, belehrten sie mich für was die Polizei da ist.Sie klingelten nicht mal bei der Frau um zu fragen, ob alles stimmt, nein sie fuhren einfach weg.Soweit zum Thema dein Freund und Helfer.
Ich habe dann wieder bei der Frau geklingelt und ich konnte sie doch dazu bringen sich den Schaden anzusehen.
So weit so gut, aber die Frau blieb immer noch frech.Sie beschuldigte uns, was wir denn von ihr wollen, wir sind doch nicht von der Kripo.Wir hörten uns viele Aussagen wie "Es ist doch nur ein Lackschaden und ein Fahrzeug".
Plötzlich drehte sie ihre erste Aussage um und meinte sie ist es nicht gewesen.Dann ging sie.
Die Nachbarn meinten, sie hat bis jetzt 3 Fahrzeuge von anderen Nachbarn beschädigt und jedes Mal das gleiche Spiel.Das Fahrzeug sah auch dementsprechend aus.
Ich weiß nicht was ich weiter machen soll.Ehrlich gesagt wollte ich nur eine Entschuldigung hören und dass sie für den Schaden gerade steht.
Ich denke, wenn sie jedes Mal davon kommt wird sie immer so weiter machen, heißt Parkschäden mit Fahrerflucht.Diese Fahrer müssen doch mal bestraft werden.
Was würdet ihr machen?
Vielen Dank fürs lesen.
Markus
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich lese die ganze Angelegenheit schon von Anfang an mit.
1. Wir sind hier in Deutschland und nicht in einem anderen Land.
2. Auch wenn es sich nur um 10€ geht, würde ich es aus Prinzip weiter verfolgen, um
mein Recht zu bekommen.
3. Woanders wird man für geringe Beträge in seinem Job gekündigt oder muss ins Gefängnis.
Dort wird auch nicht gesagt, es sei geringfügig oder eine Bagatelle.
4. Wenn du beim Einkaufen 5Cent zu wenig hast, sagt man zu dir auch nicht, es sei egal.
Wenn es nicht um einen selber geht, kann man viel schreiben. Aber ich bin mir sicher, wenn man
selber betroffen ist, denkt und handelt man ganz anders.
Aber wenn die Polizei in solchen Situationen sich so verhält, soll man sich nicht wundern, wenn die
Bürger SelbstJusdiz ausüben.
Wenn die Herren von der Polizei am Telefon schon gesagt hätten, dass sie bei einem Bagatellschaden
nicht kommen, würde ich dies ja noch verstehen. Aber sie kommen zum Geschehen und unternehmen
nichts, dann ist das "nicht ausüben iheres Tätigkeits", aus welchen Gründen auch immer.
Na ja. Ich hoffe, der TE kommt noch zu seinem Recht. Auch wenn das ein Betrag von 100-150€ beträgt.
Denn keiner hat das Recht, das Eigentum anderer zu beschädigen.
Freundliche Grüsse aus NRW
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40 Antworten
Hi ist echt ne sauerrei...
ich sehe hier aber ein einfaches Spiel wie man das lössen kann....
annsich muss ja der Wagen der (Nachbarin) ja auch ordentlich dellen haben das sehe ich dooch richtig oder??
....um das aber alles abzukürzen wenn du beweise has t oder Zeugen die das gesehen haben dan muss ne Anzeige her.
dann ist das alles ganz easy. (eigentlich)
Ich wäre so stock sauer und wenn die alles abstreitet würde ich es mal beobachen und zurnot bilder machen odg.
oder einfach stumpf anzeigen .....meine persönliche Meinung dazu....
Gruss
Marc
...an Deiner Stelle würde ich einen Anwalt einschalten und ein Gutachten über die Lackspuren erstellen lassen (aus diesem geht das Fahrzeug hervor). Auf diesem Wege dann auch die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.
Weiterhin würde ich über den Anwalt eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten (warum die gerufene Polizei aufgrund dieses Umstandes nicht handelte kann ich mir nur mit Faulheit erklären). Sollte diese Erfolg haben, drohen der "guten" Frau ein Fahrverbot.
Der blöden Kuh gehört eins übergebraten, und dann gesagt ist doch nur ne Platzwunde ;-)
Sachen gibts.
nee nee, würde auf jeden Fall die gute anzeigen, wenn sie zu mir gekommen wäre, sich entschuldigt, dann wär alles kein Problem. Aber so würde ich mir das schon nicht aus Prinzip gefallen lassen.
Allerdings sollte man vorsichtig sein wegen, rache solcher Personen.
Zum kotzen so was.
Zitat:
Original geschrieben von _Amplifier_
Allerdings sollte man vorsichtig sein wegen, rache solcher Personen.
Die bisherige Schilderung über die Frau gibt mir allerdings keinen Anlass soetwas anzunehmen.
Na und wenn man vor lauter Angst vor Racheaktionen jedes mal die Füße stillhält, dann kommt man nie zu seinem Recht. Und sollte es dann wirklich dazu kommen, kann man sich immer noch in entsprechenden Kreisen für Geld diskret eine Dienstleisung einkaufen.
Super frech...
Sowohl von ihr - noch mehr von der Polizei.
Sie kann man ja als dumm und dreist abhaken, aber die Polizei?
Ab aufs Revier.
Anzeige machen.
Verlangen, dass die Spuren bei dir und bei ihr aufgenommen werden.
Beschwerde gegen Polizei einreichen (auf jeden Fall den Gedanken laut aussprechen).
Wo leben wir denn?
Das Miststück muss wegen Fahrerflucht ein fettes Mandat bekommen.
Und das alles am besten gleich...
So viel von mir.
Ö.
Hi,
ich glaube ich muss erstmal meine Gedanken sammeln.
Naja Anwalt, Gutachter, Polizei ich weiß es echt nicht.Die Sache würde sich somit weiter ziehen und länger dauern.
Ich habe gerade ein anderer Unfall hinter mir auch mit Fahrerflucht und ich möchte so etwas nicht mehr erleben.
Aber ehrlich gesagt bin ich von der Polizei sehr enttäuscht, denn sie haben mich irgendwie entmutigt.Aber ist die Schadensumme wirklich so klein?
Eigentlich wollte ich der Frau einen Brief mit der Schadensumme zuschicken und dann Weiteres sehen.Oder zumindest so, dass sie es erkennt, was sie eingerichtet hat und dass sie schuldig ist.Aber jetzt weiß ich nicht wie ich den Brief schreiben soll.
Es gibt keinen zu kleinen Schaden bei so etwas. Es bleibt natürlich dir überlassen, aber ich würde mir sowohl die Polizei, als auch die Tante vornehmen.
Bin zwar kein Rechtsexperte, aber was da passiert ist, geht ja mal garnicht
Es handelt sich zweifelsfrei um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, so klein der Schaden auch sein mag, es ist und bleibt ein Schaden.
Als erstes würde ich bei der zuständigen Kreispolizeibehörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die vor Ort gewesenen Beamten starten. Die haben sich nämlich alles andere als korrekt verhalten. Die sind auch bei sog, Kleinigkeiten verpflichtet, tätig zu werden.
Dann vorsichtshalber an BEIDEN Fahrzeugen die Spuren sichern durch aussagekräftige Fotos. Der Rest wird dann nur mit Hilfe eines Anwalts zu regeln sein.
Allein für die Dreistigkeit gehört der Dame ein gehöriger Denkzettel. Hört sich zwar alles nach starkem Tobak an, aber nur so wirst Du
die Möglichkeit haben, eine Entschädigung zu erhalten. Alternativ bleibst Du auf Deinem Schaden sitzen.
Die Rechtslage ist doch eindeutig.
Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten und den Verdacht auf den Verursacher äußern.
Dann geht alles den geregelten Weg.
Hast Du keine Bilder von den beiden Spiegeln gemacht?
Ansonsten schon richtig:
Anzeige bei der Polizei wegen Fahrerflucht, da können sich die Herren dann nicht mehr rausreden
da es sich um eine Straftat handelt, die sie von sich aus verfolgen müssen.
Wohlgemerkt nicht wegen des Schadens, sondern wegen der Fahrerflucht.
Die Nachbarn fragen, ob sie die Aussage wegen der 3 vorherigen Vorfälle nötigenfalls bezeugen würden , bzw dies wenigstens
schriftlich bestätigen können.
Und dann einen RA beauftragen, weil sie dann die Kosten des Rechtsanwalts und eines eventuellen Gutachters auch noch an der Backe hat.
So würde ich das machen
Gruss
C3PO V3.0
Schaden: Fahrerspiegel verkratzt. Ich denke, bei einem Lackdoktor bezahlt man dafür nicht mehr als 150 € für das Ausbessern. Es handelt sich also um einen Bagatellschaden. Bei einem Bagatellschaden trifft auch nicht der Tatbestand der Fahrerflucht zu. Insofern hat sich die Polizei richtig verhalten. Was hätten sie denn tun sollen. Einen Beweis wird man nur über eine Lackanalyse von beiden Fahrzeugen führen können. Wie teuer die wird, weiß ich nicht. In anderen Ländern kommt die Polizei zu einem Bagatellunfall garnicht mehr heraus. In anderen Ländern sieht man Autos als Gebrauchsgegenstand an und nimmt beim Gebrauch leichte Beschädigungnen in Kauf. Siehe Einparken in Frankreich. Kurzum, eine ärgerliche Sache für den TE. Würde mir aber weiteren Ärger ersparen und die Sache nicht weiter verfolgen. Vielleicht hilft auch schon ein Lackreiniger, um den Schaden zu beseitigen.
Hallo,
ich lese die ganze Angelegenheit schon von Anfang an mit.
1. Wir sind hier in Deutschland und nicht in einem anderen Land.
2. Auch wenn es sich nur um 10€ geht, würde ich es aus Prinzip weiter verfolgen, um
mein Recht zu bekommen.
3. Woanders wird man für geringe Beträge in seinem Job gekündigt oder muss ins Gefängnis.
Dort wird auch nicht gesagt, es sei geringfügig oder eine Bagatelle.
4. Wenn du beim Einkaufen 5Cent zu wenig hast, sagt man zu dir auch nicht, es sei egal.
Wenn es nicht um einen selber geht, kann man viel schreiben. Aber ich bin mir sicher, wenn man
selber betroffen ist, denkt und handelt man ganz anders.
Aber wenn die Polizei in solchen Situationen sich so verhält, soll man sich nicht wundern, wenn die
Bürger SelbstJusdiz ausüben.
Wenn die Herren von der Polizei am Telefon schon gesagt hätten, dass sie bei einem Bagatellschaden
nicht kommen, würde ich dies ja noch verstehen. Aber sie kommen zum Geschehen und unternehmen
nichts, dann ist das "nicht ausüben iheres Tätigkeits", aus welchen Gründen auch immer.
Na ja. Ich hoffe, der TE kommt noch zu seinem Recht. Auch wenn das ein Betrag von 100-150€ beträgt.
Denn keiner hat das Recht, das Eigentum anderer zu beschädigen.
Freundliche Grüsse aus NRW
Wie alle anderen auch schon sagten, ab zur Polizei!
Die hier schon mal erwähnte Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich aber nicht machen. Hab da schon viel heftigere Dinge mit den Herrn in grün erlebt und in einem besonders krassen Fall (Beihilfe zum Diebstahl) wurde auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Nach Monaten kam eine schriftliche Antwort in der erklärt wurde, dass die Beamten völlig korrekt gehandelt haben. Sind der Sache dann nicht weiter nachgegangen.
Geh zur Polizei, mach eine Anzeige, du wirst eh den Tathergang schildern müssen, dann kannst/solltest du das mit den Beamten eh erwähnen, bleib dabei sachlich und neutral und warte die Reaktion des Beamten ab, der das aufnimmt, wenn ihr nen guten Draht zueinander habt kannst ja mal nachhaken, was die Nummer sollte...
btw: manchmal beschleicht mich das Gefühl wir leben in ner Bananenrepubik...
Wegen Lackanalyse, das glaub ich nicht... War jetzt schon ein paar Mal (als Begleitung) bei der Polizei wegen sog. Bagatellschäden, Anzeige, Fotos, Hinweis auf Täter, fertig. Nix von wegen Proben genommen, Täter trotzdem "erwischt"
Geh zur Polizei, erstatte Anzeige. Dort solltest Du Deinen Verdacht äußern. Dann werden sie Lackproben sichern und dann wird sich auch herausstellen ob der Fremdlack an Deinem Spiegel von einem weißen Renault stammt oder von einem anderen Fabrikat.
Allerdings solltest Du nicht zu lange warten, wenn die Spuren erst mal entfernt wurden ist der Nachweis nicht oder nur noch eingeschränkt möglich.