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Eigentum nach Bezahlung an Kfz Brief und Kfz - Abholung

BMW 5er F11
Themenstarteram 10. Januar 2015 um 18:00

Ich habe ein Neuwagen gekauft. Der Verkäufer ist nicht damit einverstanden nach Bezahlung den Fahrzeugbrief auszuhändigen. Er möchte ihn bevor ich ihn bekomme erst haben, damit das Fahrzeug auch wirklich auf mich zu gelassen ist. Er will ihn zur Zulassungsstelle schicken und dann darf ich das Fahrzeug zulassen. Der Brief geht dann zu ihm zurück. Und wenn etwas schief geht, ist es mein Problem, dann kann ich bei der Welt nicht abholen.

Dann sagt er es gebe nur einen Auslieferungstermin, die Produktionswoche könne er nicht nennen. Ein Fahrgestellnr. ist aber schon da.

Ich habe sowas noch nie von BMW erlebt.

Beste Antwort im Thema

Bei Barzahlung würde ich auf Aushändigung der ZLB Teil II zusammen mit dem Fahrzeug bestehen. Nur dann erwirbst du sicher Eigentum. Auch erst dann würde ich, zBsp per Blitzgiro, zahlen. Zulassung kann dann erfolgen. Man kann auch mit bankbestätigtem Scheck in der BMW Welt zahlen.

Ich habe bei solchen Dingen schon "Pferde vor der Apotheke kotzen sehen".

Das Zusenden der ZLB II 3 Wochen nach Zahlung ist ja wie ins Casino gehen.

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Dann hast du den Wagen nicht komplett bezahlt sondern finanziert oder geleast?

Denn dann ist das Vorgehen ganz normal das der BMW Händler oder BMW direkt den Brief an die Zulassungsstelle schickt.

Themenstarteram 10. Januar 2015 um 18:15

Zitat:

@brezelpaul1 schrieb am 10. Januar 2015 um 19:10:54 Uhr:

Dann hast du den Wagen nicht komplett bezahlt sondern finanziert oder geleast?

Denn dann ist das Vorgehen ganz normal das der BMW Händler oder BMW direkt den Brief an die Zulassungsstelle schickt.

Nein. Kein Leasing , keine Finanzierung, volle Bezahlung

am 10. Januar 2015 um 18:33

Kann ich mir nur vorstellen, wenn der Käufer einen besonderen Nachlass erhalten hat (Behinderter, Journalist) oder der Nachlass aus anderen Gründen nur für den Käufer gilt.

Wobei ... was soll schiefgehen? Wenn das Auto zugelassen ist, kannst Du's in der BMW Welt abholen und erhältst die Zulassungsbescheinigung Teil II eben erst danach.

Bezüglich Auslieferungstermin hat Dein Verkäufer recht. Bei Abholung in der BMW Welt wird ein Termin (meist mit alternativen Vorschlägen) zugeteilt, weil die Abholung ja in die Terminplanung in der BMW Welt reinpassen muss. D. h. im ungünstigsten Fall ist das Auto schon fertig produziert, aber es ist kein Abholtermin in der fraglichen Woche frei.

Gruß

Der Chaosmanager

War bei mir genauso. Hab den vollen Betrag gezahlt, aber durfte den Wagen nur mit Kurzzeitkennzeichen abholen, den Brief hat er direkt zur Zulassungsstelle geschickt, sodass ich den zulassen konnte. Den Brief hat mir der BMW Händler dann 3 Wochen später zugeschickt. Der wollte sich halt absichern falls ich auch ohne Zulassung rumfahre etc.

am 10. Januar 2015 um 18:43

Zitat:

@gentleman55 schrieb am 10. Januar 2015 um 19:36:51 Uhr:

Der wollte sich halt absichern falls ich auch ohne Zulassung rumfahre etc.

Damit hat dies mit Sicherheit nichts zu tun. Wenn Du ohne Zulassung rumfahren würdest, wäre dies Dein Risiko und nicht seines.

Da die Bonusregelung für BMW-Händler sich stets am Zulassungsdatum orientiert, könnte er die Zulassungsbescheinigung als Nachweis benötigen.

Übrigens: Alle BMW-Händler bieten auch einen Zulassungsservice an.

Gruß

Der Chaosmanager

Bei Barzahlung würde ich auf Aushändigung der ZLB Teil II zusammen mit dem Fahrzeug bestehen. Nur dann erwirbst du sicher Eigentum. Auch erst dann würde ich, zBsp per Blitzgiro, zahlen. Zulassung kann dann erfolgen. Man kann auch mit bankbestätigtem Scheck in der BMW Welt zahlen.

Ich habe bei solchen Dingen schon "Pferde vor der Apotheke kotzen sehen".

Das Zusenden der ZLB II 3 Wochen nach Zahlung ist ja wie ins Casino gehen.

am 10. Januar 2015 um 20:51

Zitat:

@crazyblack schrieb am 10. Januar 2015 um 21:01:37 Uhr:

Bei Barzahlung würde ich auf Aushändigung der ZLB Teil II zusammen mit dem Fahrzeug bestehen. Nur dann erwirbst du sicher Eigentum.

Diese Darstellung ist juristisch nicht korrekt.

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II ist ausdrücklich vermerkt: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ (Feld C.4c)

Gruß

Der Chaosmanager

Wenn das Auto bezahlt ist, ist es mein Eigentum. Und dann möchte ich auch den Brief haben. Der Brief gehört schließlich zum Fahrzeug. Es kann mich doch keiner zwingen, dass Auto zuzulassen. Ich könnte es auch mit einem Hänger abholen und erst später anmelden. Es sei denn, es gibt mit dem Händler eine anderslautende vertragliche Vereinbarung.

Es kann gut sein, dass der :) noch die 14 Tage Rücktrittsrecht vom Kauf beachten muss. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass vor den 14 Tagen nichts an den Kunden ausgeliefert wird, weder Auto noch Papiere.

Nehmen wir an du bekommst das Auto am nächsten Tag, ratterst in 14 Tagen 15.000 km runter und sagst dann: Nö, ich will das Auto ned.... Der Ärger ist dann meist größer, für beide Parteien.

Egal ob Leasing, Finanzierung oder Barkauf. Ist die Frist um, gehört dir offenbar alles.

Welches Rücktrittsrecht??? Wenn Du das Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz meinst, das greift ja hier nicht. Es sei denn man kann seinen fertig konfigurierten BMW mittlerweile bei Amazon bestellen :)

Zitat:

@Imperialblau schrieb am 10. Januar 2015 um 23:05:26 Uhr:

Welches Rücktrittsrecht??? Wenn Du das Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz meinst, das greift ja hier nicht. Es sei denn man kann seinen fertig konfigurierten BMW mittlerweile bei Amazon bestellen :)

Nein. Das Fernabgabegesetz ist einge gesonderte Vereinbarung. Viele Kaufverträge haben heute eine Klausel mit den 14 Tagen, das kann ja auch ein Teilwiderruf sein (also kein vollständiger Rücktritt). Da sollte der TE einmal seinen Kaufvertrag prüfen, denn steht da irgendwo so eine Klausel, hängt er vermutlich in dieser Schleife.

Hier gibts Infos zum Widerrufsrecht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Also, egal was die Hintergründe des Verkäufers sind, wenn ich das Fahrzeug bar bezahle, ist der Fahrzeugbrief unverzüglich bei Bezahlung auszuhändigen, da gibt es kein Wenn und Aber!

Sollte der Händler am nächsten Tag Insolvenz anmelden, ginge nämlich, wenn sich der Fahrzeugbrief noch beim Händler befände, das Fahrzeug in die Insolvenzmasse des Händlers mit ein. Also, bitte nicht aus irgendwelchen Gründen, den Fahrzeugbrief rumjuckeln lassen, wenn ich das Fahrzeug bezahlt habe, sondern dessen Übergabe unbedingt einfordern, alles andere läßt sich dann regeln.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 10. Januar 2015 um 21:51:32 Uhr:

Zitat:

@crazyblack schrieb am 10. Januar 2015 um 21:01:37 Uhr:

Bei Barzahlung würde ich auf Aushändigung der ZLB Teil II zusammen mit dem Fahrzeug bestehen. Nur dann erwirbst du sicher Eigentum.

Diese Darstellung ist juristisch nicht korrekt.

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II ist ausdrücklich vermerkt: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ (Feld C.4c)

Gruß

Der Chaosmanager

Da habt ihr beide recht.

Das nützt dem Erwerber trotzdem wenig, wenn der Händler im Falle eines Problems, z.B. durch Insolvenz des Händlers, den Brief nicht mehr rausrücken darf.

In dem Falle geht das juristische Gezicke mit Absonderungs.- und Anfechtungsrechten los.

Deshalb nie, hohe ungesicherte Anzahlungen leisten. Wenn, dann mit Bürgschaften arbeiten.

am 11. Januar 2015 um 8:28

Ich habe das Fahrzeug bezahlt, die Zulassungsbescheinigung 2 erhalten und dann das Fahrzeug zugelassen. Nach der Abholung in der BMW - Welt habe ich dem Händler eine Kopie der beiden Zulassungsbescheinigungen gebracht. Wozu die der Händler benötigte, weiß ich nicht, ist mir aber auch egal. Auf alle Fälle Fälle lief alles problemlos.

Gruß IgFf24

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