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Ein bisschen Ärger mit dem jungen Stern ....

Mercedes E-Klasse A238
Themenstarteram 27. März 2024 um 15:06

Hallo zusammen,

ich brauche mal ein paar konstruktive Verhaltenstipps von euch.

Ich habe mir vor zwei Wochen einen jungen Stern in Schwetzingen gekauft (55490 km).

Vor Ort bei der Abholung stellte ich mit meinem Begleiter schon fest, dass die Bremsscheiben hinten stark verschlissen und die Vorderreifen außen relativ stark abgefahren waren.

Der Wagen stand aber da zur Abholung mit zwei Jahren TÜV - ohne Mängel.

Der Verkäufer gab an, dass die Außenseiten der Goodyear Reifen eine Tendenz zum Abfahren hätten und es auf die restlichen 70% der Lauffläche ankäme. und hier hätten die Reifen noch 5,5 Millimeter aufzuweisen.

Die Bremse hinten hatten - immerhin - neue Bremsbeläge bekommen. Vorne wurden sie komplett gewechselt.

Ich sagte noch vor Ort, dass ich mit den beiden Dingen unglücklich wäre, aber ich hatte den Wagen im Vorfeld bezahlt und wollte ihn auch mitnehmen. Der Verkäufer entgegnete daraufhin, dass er sich deshalb nochmal kümmern wollte.

Wieder zurück war ich deswegen beim TÜV Nord. Der Prüfer bestätigte den Verschleiß der Bremsscheiben, auf dem Bremsenprüfstand war aber alles in Ordnung. Die Reifen sah er ebenfalls im Grenzbereich, aber gerade noch "grün". Der eine Reifen zeigt bereits außen Auswaschungen.

Also bin ich damit zur nächsten Mercedes Vertretung bei mir in der Nähe - in der Annahme, dass man hier später die Nacharbeiten übernehmen würde. Der Serviceleiter maß den Verschleiß der Bremsscheiben und bestätigte ebenfalls, dass sie hinten verschlissen seien. Seines Erachtens hätte man den Wagen schon wegen des hohen Qualitätsanspruchs nicht so herausgeben und Beläge + Scheiben wechseln sollen. Bei den Reifen schaute er nochmal genauer hin und befand den Reifen auf der Fahrerseite als außen stärker verschlissen. Der Gund für den Verschleiß könnte ein nicht korrekt eingestellter Sturz sein.

Ich habe dem Verkäufer in Schwetzingen die Situation per Mail mitgeteilt, bekomme aber dazu keine Rückmeldung. Es herrscht Schweigen. Das ging beim Verkauf wesentlich schneller ... Die 10 Tage zur Rückgabe sind mittlerweile um, war von mir aber auch nicht beabsichtigt.

Was haltet ihr davon? Welche Rechte habe ich und wie verhalte ich mich am Besten? Der Wagen war ja nicht gerade günstig.

Viele Grüße

Thomas

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20 Antworten

Zitat:

@racinggreen schrieb am 27. März 2024 um 16:06:47 Uhr:

Welche Rechte habe ich ...

Verschleiß ist kein Mangel.

Zitat:

@racinggreen schrieb am 27. März 2024 um 16:06:47 Uhr:

Hallo zusammen,

ich brauche mal ein paar konstruktive Verhaltenstipps von euch.

Ich habe mir vor zwei Wochen einen jungen Stern in Schwetzingen gekauft (55490 km).

Vor Ort bei der Abholung stellte ich mit meinem Begleiter schon fest, dass die Bremsscheiben hinten stark verschlissen und die Vorderreifen außen relativ stark abgefahren waren.

Der Wagen stand aber da zur Abholung mit zwei Jahren TÜV - ohne Mängel.

Der Verkäufer gab an, dass die Außenseiten der Goodyear Reifen eine Tendenz zum Abfahren hätten und es auf die restlichen 70% der Lauffläche ankäme. und hier hätten die Reifen noch 5,5 Millimeter aufzuweisen.

Die Bremse hinten hatten - immerhin - neue Bremsbeläge bekommen. Vorne wurden sie komplett gewechselt.

Ich sagte noch vor Ort, dass ich mit den beiden Dingen unglücklich wäre, aber ich hatte den Wagen im Vorfeld bezahlt und wollte ihn auch mitnehmen. Der Verkäufer entgegnete daraufhin, dass er sich deshalb nochmal kümmern wollte.

Wieder zurück war ich deswegen beim TÜV Nord. Der Prüfer bestätigte den Verschleiß der Bremsscheiben, auf dem Bremsenprüfstand war aber alles in Ordnung. Die Reifen sah er ebenfalls im Grenzbereich, aber gerade noch "grün". Der eine Reifen zeigt bereits außen Auswaschungen.

Also bin ich damit zur nächsten Mercedes Vertretung bei mir in der Nähe - in der Annahme, dass man hier später die Nacharbeiten übernehmen würde. Der Serviceleiter maß den Verschleiß der Bremsscheiben und bestätigte ebenfalls, dass sie hinten verschlissen seien. Seines Erachtens hätte man den Wagen schon wegen des hohen Qualitätsanspruchs nicht so herausgeben und Beläge + Scheiben wechseln sollen. Bei den Reifen schaute er nochmal genauer hin und befand den Reifen auf der Fahrerseite als außen stärker verschlissen. Der Gund für den Verschleiß könnte ein nicht korrekt eingestellter Sturz sein.

Ich habe dem Verkäufer in Schwetzingen die Situation per Mail mitgeteilt, bekomme aber dazu keine Rückmeldung. Es herrscht Schweigen. Das ging beim Verkauf wesentlich schneller ... Die 10 Tage zur Rückgabe sind mittlerweile um, war von mir aber auch nicht beabsichtigt.

Was haltet ihr davon? Welche Rechte habe ich und wie verhalte ich mich am Besten? Der Wagen war ja nicht gerade günstig.

Viele Grüße

Thomas

Das die Bremsen bei einer Laufleistung von 55.490 KM runter sind verwundert mich. Meine haben min. 120.000 KM gehalten, und hätten noch Reserve gehabt. Es war mein Wunsch die zu erneuern.

Somit lässt sich Rückschlüsse auf ein Auto mit nur Kurzstrecken zu. Also ein Fahrzeug mit ständig Türen auf und zu. Getriebeschalten rauf und runter. Auf Gas und Bremse nur gestrampelt worden.

Nein, sowas kauft man nicht.

Das JS-Garantiesiegel ist mehr Marketing- als Qualitätssiegel...zb. viele Garantieausschlüsse...das 10 Tage-Rückgaberecht bedingt im Kleingedruckten den Kauf eines anderen Fahrzeugs aus dem Bestand des Verkäufers, also Tausch statt Wandlung/Erstattung...etc.

Schreib nach nunmehr ü10 Tage direkt den Verkaufsleiter an, schildere den Sachverhalt freundlich aber bestimmt und hoffe auf ein Entgegenkommen.

Rechtlich ist da wenig bis gar nix zu machen.

Du stellst den Verschleiß bei Abholung fest und bezahlst.

Dann bestätigen andere Werkstätten den Verschleiß.

Und jetzt fragst du, was man da machen kann.

Nix, sag ich mal.

Bei welchem Mercedes Autohaus hast du den Wagen gekauft? Das Junge Sterne Prädikat schreibt doch vor Wartung, TÜV usw. muss erledigt sein.

Ich habe 2020 einen E200 mit 37.800 km BJ. 2014 gekauft. Beim Fahrzeug fehlte die Abschlepp Öse und tire fit. Auch wurde der Getriebeöl Wechsel um 6 Monate überzogen. Ich hatte dies reklamiert wurde erst verschleppt und hingehalten. Erst ein Schreiben an die Geschäftsführung wurde alles bezahlt.

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 27. März 2024 um 16:45:30 Uhr:

Zitat:

@racinggreen schrieb am 27. März 2024 um 16:06:47 Uhr:

Welche Rechte habe ich ...

Verschleiß ist kein Mangel.

Bei einem JS ist das ganz bestimmt ein Mangel.

Die beschriebenen Reifen ebenfalls.

Hier hat mMn das Autohaus versagt.

Rufe dort an und lass dich verbinden.

 

 

Deshalb ist es immer besser das Fahrzeug zuerst anschauen, und die Mängel im Kaufvertrag notieren zur Beseitigung!!

Wenn das Fahrzeug schon gekauft und bezahlt ist, kann man da leider nicht mehr viel machen!

Zitat:

@ESCHEL schrieb am 27. März 2024 um 21:21:30 Uhr:

Deshalb ist es immer besser das Fahrzeug zuerst anschauen, und die Mängel im Kaufvertrag notieren zur Beseitigung!!

Wenn das Fahrzeug schon gekauft und bezahlt ist, kann man da leider nicht mehr viel machen!

Das stimmt schon aber man wohnt nicht immer in der Nähe. Habe schon dreimal einen Mercedes gekauft ohne zu sehen. Bei einer Mercedes Vertretung kann man das machen, ich hatte mir immer alles online zeigen lassen. Beim letzten war es ein Jahreswagen mit gerade 8.000 km. Hier wurde alles im Kaufvertrag festgehalten. Natürlich kann man das nicht bei einem freien Kiesplatz Händler machen.

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Werden die MB100-Garantiebedingungen als Vergleichsmaßstab herangezogen, so wird unabhängig von anderen beworbenen MB-Selbstverpflichtungen kein Ersatz für Material- und Arbeitskosten für Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Räder und Reifen geleistet.

Außerdem spricht der TE in einer zustimmungserheischenden Weise von ein bisschen Ärger mit dem jungen Stern und 55490 km Laufleistung aus Schwetzingen und nennt somit auch nicht das genaue Baujahr und der Leser soll vermuten, dass der Verkäufer tatsächlich eine MB-Vertretung ist.

Aus meiner Sicht möchte der TE nicht primär Lösungen für seine Probleme erhalten, sondern stattdessen eine herabsetzende Spitze in Richtung des Verkäufers absetzen. Möglicherweise nimmt er sogar in Kauf, dass er wegen seines eigenen Misserfolgs belächelt wird.

 

 

 

Moin, wenn Du einen Blick in die Junge Sterne Bedingungen wirfst steht da drin, dass der Wagen ein halbes Jahr bzw. 7500 km Wartungsfrei sein soll. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Wenn der Händler nicht reagiert kannst Du Dich ja auch an die Customer Assistance von Mercedes wenden. Die können da auch hinterher gehen, da die Interesse haben sollten, dass ihre Qualitätssiegel auch Bestand haben und nicht unterwandert werden. Kannst ja gleich anführen, dass dies von einem zweiten Mercedes Händler bestätigt wird.

Es wird ausdrücklich damit geworben, dass das Fahrzeug bis zur nächsten Inspektion 7500 km wartungsfrei ist. Die besprochenen Ersatzteile werden nicht versprochen.

Die generellen Garantiebedingungen der JS-Garantie kann man hier natürlich sowieso nicht heranziehen, da es wie auch schon erwähnt um Verschleißteile geht.

 

Was dagegen jedoch prinzipiell relevant ist, ist das Qualitätsversprechen, welches ein für 6 Monate wartungsfreies Fahrzeug sicherstellen sollte. Das Problem sehe ich dabei jedoch an folgender Tatsache:

 

Zitat:

@racinggreen schrieb am 27. März 2024 um 16:06:47 Uhr:

[…]

 

Wieder zurück war ich deswegen beim TÜV Nord. Der Prüfer bestätigte den Verschleiß der Bremsscheiben, auf dem Bremsenprüfstand war aber alles in Ordnung. Die Reifen sah er ebenfalls im Grenzbereich, aber gerade noch "grün".

 

[…]

Es gibt hier folglich entsprechend keinen akuten Handlungsbedarf, wie der TÜV somit ja auch bestätigt hat. Die Laufleistung, welche an das Kriterium „6 Monate wartungsfrei“ geknüpft ist, beträgt auch „nur“ 7.500km.

 

Einen Rechtsanspruch sehe ich hier entsprechend überhaupt nicht. Da bleibt nur die Hoffnung auf ein kulantes Verhalten des Händlers.

 

Den Unmut des TE kann ich persönlich jedoch schon nachvollziehen. Man möchte eigentlich keinen Wagen kaufen, bei dem sich die bald fälligen Wartungsarbeiten bereits abzeichnen. Gerade beim Kauf eines jungen Sterns rechnet man mit solch einem Umstand eigentlich auch nicht. Schlussendlich hätte man da jedoch vor dem Kauf entsprechend anders agieren müssen/sollen/können…

 

Anmerkung:

Falls der Wagen lediglich eine MB100 hat, greift das Versprechen der 6 Monate Wartungsfreiheit von vornherein nicht.

Diese Wartungsfreiheit bezieht sich auf die Wartung gem. Vorgaben, also Services und Zusatzarbeiten...wie vorliegend jedoch keine Reparaturfreiheit und Verschleißteile...TÜV hat er damit bekommen.

Themenstarteram 27. März 2024 um 22:13

Ok, schon mal herzlichen Dank für das Feed -Back.

 

Ich hatte ein Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung gesucht, deshalb der Fernkauf. Es handelt sich um einen E300 von 07/2019.

 

Da hatte ich wohl zu viel in die „Junge Stern“ Garantie hinein interpretiert.

 

Wenn ich das richtig verstehe, bleibt mir nur die 7.500 km Wartungsfreiheit als Argumentation und ein kulantes Verhalten des Mercedes Händlers.

 

Für die Bremsscheiben hinten würde das zumindest zutreffen, weil sie trotz Ihrer Funktionsfähigkeit als Verschlissen angesehen werden.

 

Ob das auch für Reifen gilt, weiß ich nicht. Es handelt sich hier um einen Grenzfall.

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