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Ein Formfehler und seine absurden Folgen - Geschwindigkeitsüberwachung
Hi,
ich bin gerade über den folgenden Artikel gestolpert:
http://www.n-tv.de/.../...l-Blitzer-nicht-rechtens-article5985861.html
Mich würde mal interessieren, welcher Art der "Formfehler" war, der zu dem Urteil gefüht hat. Ich habe eher den Eindruck, daß bei dem Urteil der "Druck der Straße" etwas nachgeholfen hat...
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20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hi,
ich bin gerade über den folgenden Artikel gestolpert:
http://www.n-tv.de/.../...l-Blitzer-nicht-rechtens-article5985861.html
Mich würde mal interessieren, welcher Art der "Formfehler" war, der zu dem Urteil gefüht hat. Ich habe eher den Eindruck, daß bei dem Urteil der "Druck der Straße" etwas nachgeholfen hat...
Steht doch im Artikel.
Da steht nur die vom Richter genannte Begründung drin, aber nicht die Rechtsgrundlage, auf deren Basis diese Begründung beruht.
Habe ich Fernsehen auch schon gesehen, hier gibt es keine Rechtsgrundlage, sondern nur eine Vereinbarung mit den Naturschützern.
Zitat:
Das Gericht warf dem nordrhein-westfälischen Kreis "erhebliche Fehler" vor. Er hätte demnach das Tempolimit nach eigenem Ermessen und "unbeeinflusst von Dritten" festlegen müssen, sagt der Vorsitzende Richter Ernst Wolff. Grundlage für die Anordnung sei aber eine Vereinbarung unter anderem mit Naturschützern gewesen. Die hatten dem Ausbau einer Landstraße bei Heimbach nur unter der Bedingung des Tempolimits und der wirksamen Überwachung zugestimmt.
Ich denke mal, so einem Uhu isses im Endeffekt egal, ob er jetzt in ein Auto knallt, das 50,70 oder 100 Sachen drauf hat...
hmmmm...der 1. april war doch schon?!
kam vorhins bei hallo deutschland
eine autofahrerin hatte geklagt weil es schwachsinn war und das neben der strasse der zug mit 80 durchbrettert. ausserdem wurde der blitzer dauernd kaputt gemacht und sogar mit nen traktor umgefahren.
an der stelle wurde von 70 auf 50 runtergebremst und geblitzt aber heute ist wieder die speed auf 70 hochgesetzt
Formfehler bedeutet nur das die Grundlage für das Tempolimit nicht richtig war. Sprich einfach das die amtlichen/jurisitschen Erfordernisse nicht erfüllt sind, also zum Beispiel eine gottweisswie bestätigte "Gefährdung" oder Belästigung usw, ich weiss nicht wie das in Deutschland geregelt ist.
Bsp aus dem Schweizer Privatrecht, da wo ich es her kenne.
Formfehler bedeutet z.B. bei einem Grundstücksverkauf das der Vertrag nichtig ist, weil eine notarielle Beglaubigung fehlt.
Ich bin mal gespannt, ob die Kreisbehörde in die Berufung geht und wenn ja, wie die nächste Instanz entscheidet.
Das Argument mit der Bahnlinie erstaunt mich etwas, da die Straße unmittelbar an dem Felsen vorbeiführt, in dem die Uhus nisten, die Bahnlinie jedoch nur in einigem Abstand dazu.
max 2 m neben der strasse ist die bahnstrecke.
was als hauptschutzgrund genannt wurde im tv war das wenn der uhu vom nest(1pärchen nur) losfliegt das er sich zur strasse runterstürzen würde und da im tiefflug langgleitet und da mit fahrzeugen zusammenstösst(als wäre der uhu blöd und könne das net erkennen).
das ist ein anderer grund als den ntv schreibt die sagen ja wenn er mit beute zurückkommt müsse er so tief fliegen.
auf jedenfall müsste man da auch die bahn drosseln denn die ist auch im fluggebiet.
nebenbei ist es eh blödsinig ne strasse durch ein naturschutzgebiet zu legen.
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
max 2 m neben der strasse ist die bahnstrecke.
Ich war zwar schon länger nicht mehr dort, meine aber in Erinnerung zu haben, daß gerade im Bereich des Felsens die Bahn etwas mehr Abstand hält, weil die Straße dort in einer leichten Kurve geführt wird, die Schienen aber gerade laufen.
keine ahnung ich habs nur bei hallo deutschland gesehen da war die schiene nah an der strasse
Da fällt mit nur eins ein.
vG
Hier noch ein Bericht mit ein paar mehr juristischen Hintergrundinformationen zu dem Fall:
http://www1.wdr.de/themen/panorama/eifelblitzer106.html
und eine Urteils-Kurzfassung:
http://www.kostenlose-urteile.de/...ach-war-rechtswidrig.news13312.htm
Nach Ansicht des Gerichts hätte der Kreis aber eine "eigene freie Entscheidung" treffen müssen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung an sich wurde nicht beanstandet und sei zum Schutz der Uhus durchaus vertretbar, hieß es. Quelle: t-online-nachrichten
Der Kreis aber ein Deal mit dem Uhu-Freunden abgewickelt hatte......
Ob demnächst 30, 50 oder 70 km/h herrchen wird muß die Kreisverwaltung selbst entscheiden!