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Ein Hochsommerrätsel nur für Volvo-Fahrer/innen
Hier mal ein kleines Hochsommerrätsel nur für Volvo-Fahrer/innen:
Volvo-Fahrerin Agneta geht zu Ihrem Volvo-Händler Andersson und kauft dort für ihren Volvo C30 einen winzigen Plastikclip im Wert von € 30,00. Sie zahlt bar mit einem € 50,00 Schein. Andersson hat jedoch kein Wechselgeld in der Kasse - er nimmt daher den € 50,00 Schein von Agneta und geht damit zum benachbarten Scania-Händler Eriksson, welcher ihm den Schein umwechselt in zwei € 20,00 Scheine und einen € 10,00 Schein. Andersson gibt daraufhin einen der € 20,00 Scheine an Agneta, welche sich mit ihrem wertvollen Plasikclip und dem erhaltenen Wechselgeld aus dem Staub macht. Kurz darauf kommt Scania-Händler Eriksson zu Andersson und reklamiert, dass der von ihm gewechselte € 50,00 Schein Falschgeld sei. Andersson nimmt daher den falschen € 50,00 Schein von Eriksson zurück und gibt ihm einen echten € 50,00 Schein aus seiner Kasse als Wiedergutmachung.
Auf welchem Schaden bleibt Andersson sitzen? Erläutert bitte das Eurer Meinung nach richtige Ergebnis.
Hinweise:
Das ist kein Scherzrätsel, die Lösung kann logisch errechnet werden.
Entgangener Gewinn bleibt unberücksichtigt. Warenwert = Geldwert. EK-Preis = VK-Preis.
Bitte keine vermeintlich fehlenden Angaben im Rätsel dazu dichten. Alle zur Lösung benötigten Angaben stehen im Rätsel. Agneta bleibt auf Nimmerwiedersehen verschwunden.
Wer das Rätsel schon kennt, bitte nicht gleich die Musterlösung raus posaunen.
Viel Spaß beim Knobeln wünscht Euch
Michael
Beste Antwort im Thema
da gibt es überhaupt nichts zu rechen, sondern nur wesentliche von unwesentlichen infos zu trennen. Ehrlich gesagt eine recht dösiges rätsel...
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37 Antworten
50 € ....
"Das ist kein Scherzrätsel," & "nur für Volvo-Fahrer/innen" passt nicht so ganz zusammen ;-)
Der Schaden:
-50€ Wiedergutmachung
-20€ Wechselgeld
-EK vom Klipp
-Entgangene Zinsausfälle durch den Gewinn des Klipps
-Gemeinkosten, die durch den Verkauf entstanden sind
Die Abwärme vom verbrannten 50€ Schein gibt es gratis und sollte so klein sein, dass es keine Ersparnis bei den Heizkosten gibt.
Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 26. August 2016 um 07:59:24 Uhr:
(...)
-EK vom Klipp
-Entgangene Zinsausfälle durch den Gewinn des Klipps
-Gemeinkosten, die durch den Verkauf entstanden sind
Die Abwärme vom verbrannten 50€ Schein gibt es gratis und sollte so klein sein, dass es keine Ersparnis bei den Heizkosten gibt.
Es soll nichts - wirklich gar nichts - hinzugedichtet werden
Damit kann sogar EK = VK angenommen werden.
Dazu gedichtet ist nichts, aber wir können es ja vereinfachen:
-50€ Wiedergutmachung
-30€ Clip
-20€ Wechselgeld
Schaden: 100€
Es stehen bislang also 2 Schadenshöhen zur Diskussion:
- 50 €
- 100 €
Weitere Lösungen?
Ich denke auch 50€
- 30 beim Chip abgeben
+50 beim Nachbar
-20 bei Wechselgeld
- 50 wieder zurück zum Nachbar
= 50€
Na wo hast du denn das aufgetrieben..... *g*
Also irgendwo muss doch da ein Trick sein - aber gut. Andersson gibt an Agneta den Clip für 30 EUR und einen 20er heraus. Schaden 50 EUR. Davon ziehe ich ab die 30 EUR, die er nach dem ersten Wechseln noch in der Kasse hat - bleiben 20 EUR Schaden. Dann gibt er aber noch an Eriksson den richtigen 50er heraus - Summe des Schadens ist dann bei mir 70 EUR.
Wann kommt die Lösung?
3 Schadenshöhen stehen damit zur Debatte:
- 50 €
- 70 €
- 100 €
Lösung folgt, sobald Ihr Euch einig seid
Zitat:
@Pasha78 schrieb am 26. August 2016 um 09:36:09 Uhr:
Na wo hast du denn das aufgetrieben..... *g*
Also irgendwo muss doch da ein Trick sein - aber gut. Andersson gibt an Agneta den Clip für 30 EUR und einen 20er heraus. Schaden 50 EUR. Davon ziehe ich ab die 30 EUR, die er nach dem ersten Wechseln noch in der Kasse hat - bleiben 20 EUR Schaden. Dann gibt er aber noch an Eriksson den richtigen 50er heraus - Summe des Schadens ist dann bei mir 70 EUR.
Wann kommt die Lösung?
Damit unterstellst du, dass er den Clip umsonst eingekauft hat Der Clip ist ja weg (an die Kundin)
€: quatsch du hast es ja berücksichtigt sorry
Im Prinzip läuft ja alles glatt bis zu dem Zeitpunkt wo der Nachbar das mit dem Falschgeld gemerkt hat. Also hat er am Ende des Tages nur einfach einen 50€ Schein abzugeben.
Die Kundin hat 50 falsche Euros gegen Clip und echte 20 Euro eingetauscht. Schaden von 50 Euro. Der Nachbar hat sein Geld wieder = null Schaden. Bleiben unterm Strich 50 Euro Schaden.
Zitat:
@Michael_530d schrieb am 26. August 2016 um 07:40:44 Uhr:
Hier mal ein kleines Hochsommerrätsel nur für Volvo-Fahrer/innen:
Auf welchem Schaden bleibt Andersson sitzen? Erläutert bitte das Eurer Meinung nach richtige Ergebnis.
20€ Schaden.
Er hat "echte" 30€ bekommen für eine Leistung die ebensoviel Wert war = Nullsummenspiel. Der 50€ Schein war nur Mittel zum Zweck, die Transaktion über 30€ abzuwickeln. Die Rückgabe der 20€ Wechselgeld hätte die Balance zwischen Leistung und Gegenleistung gehalten, weil ja vermeintlich ein "Überschuss" ausgeglichen werden sollte.
Hier aber: wertloser Gegenstand (falscher Fuffziger, d.h. kein entsprechender Anspruch gegen die Bundesbank) erhalten, aber 20€ zurückgegeben.
- 30 Euro Clip gekauft
+ 50 vom Nachbarn erhalten
- 20 Wechselgeld rausgegeben mit dem Clip
- 50 zurück an den Nachbarn
__
50 Euro Schaden
Es steht nicht dabei was er mit dem Falschgeld macht, also hat er theoretisch gar keinen Schaden.
Er jubelt das Falschgeld niemandem unter --> nix hinzudichten bitte...