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Ein paar allgemeine Fragen zu Reifen.
Hello! Bin derzeit auf der Suche nach guten gebrauchten oder neuen 205/50 R17. Hab das Auto vor kurzem gebraucht gekauft. Auf den aktuellen Felgen sind 205/50 R17 93 W drauf. Zwei davon muss ich ersetzen.
Zu meinen Fragen...
Mein 325ti ist mit 235 km/h eingetragen. Die jetzige Bereifung ist ja durch das "W" bis 270 km/h zugelassen. Darf ich auch "V" (240 km/h) aufziehen?
Als nächstes würde mich interessieren, ob ich auch RunFlat-Reifen aufziehen dürfte. Oder braucht es dafür im Fahrzeugschein ein spezielle Angabe?
Bei den Felgen handelt es sich übrigens um 7x17 R47 BMW Style 73.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Dein Fahrzeug hat eine Erstzulassung vor 2009, daher sind für die Ermittlung des nötigen Geschwindigkeitssymbols ca. 9 km/h auf die 235 km/h aus den Papieren aufzuschlagen, macht 244 km/h. Siehe auch das oben erwähnte GTÜ-Informationsblatt.
Hallo,
die "GTÜ- Formulierung" kann zu Mißverständnissen führen.
Die + 9 km/h Faustformel
gilt grundsätzlich nicht für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung
(Der E46 aus 2002 hat bereits eine EG-Typgenehmigung.)
Vielleicht ist dieser Artikel zum Thema präziser:
http://www.brv-bonn.de/.../...che-Grundlage-zulaessige-Bereifungen.pdf
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14 Antworten
Hi.
Die Frage, welchen Geschwindigkeitsindex Du bei Sommerreifen verwenden darfst, beantwortet Dir der Eintrag in Deinem Fahrzeugschein. Was da drin steht, ist das MINIMUM an Index, den Du verwenden kannst.
Für RunFlat brauchst Du die technisch entsprechenden Felgen und ein Luftdruck-Kontrollsystem. Das hast Du im Normalfall nicht, also ist hier die Antwort NEIN.
Du kannst, wenn Du unbedingt RunFlat haben möchtest, Deinen BMW-Vertragshändler fragen ob eine Umrüstung möglich ist und welches die Folgen zB bei der Verwendung von Winterreifen ggf sein können.
Zitat:
Original geschrieben von papavomdavid
Hi.
Die Frage, welchen Geschwindigkeitsindex Du bei Sommerreifen verwenden darfst, beantwortet Dir der Eintrag in Deinem Fahrzeugschein. Was da drin steht, ist das MINIMUM an Index, den Du verwenden kannst.
Falsch, das ist schon seit 2004, also vor 10 Jahren anders.
Siehe hier, speziell unter Punkt 3 Abschnitt A:
Du brauchst mindesten W und RunFlat muss auch nicht sein.
Also die RunFlat brauch ich nicht, wollte es nur allgemein wissen. Eher wichtig war mir die "V-W-Frage", da dies die Auswahl erleichtern würde. Also brauche ich, trotz vmax 235 km/h zwingend W-Reifen?
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Zitat:
Original geschrieben von papavomdavid
Hi.
Die Frage, welchen Geschwindigkeitsindex Du bei Sommerreifen verwenden darfst, beantwortet Dir der Eintrag in Deinem Fahrzeugschein. Was da drin steht, ist das MINIMUM an Index, den Du verwenden kannst.
Falsch, das ist schon seit 2004, also vor 10 Jahren anders.
Siehe hier, speziell unter Punkt 3 Abschnitt A:
Hihi...,
gottseidank schreibt er nix von der Erstzulassung seines BMW..., daher dachte ich, der Wagen wäre so alt..., dass er noch den alten KFZ-Schein hat...
(...das muss jetzt keiner wirklich glauben...).
Du hast natürlich Recht.
Zitat:
Original geschrieben von GyNICologe
Also die RunFlat brauch ich nicht, wollte es nur allgemein wissen. Eher wichtig war mir die "V-W-Frage", da dies die Auswahl erleichtern würde. Also brauche ich, trotz vmax 235 km/h zwingend W-Reifen?
Jetzt mal ehrlich...kannst du nicht richtig lesen?
Zitat:
Original geschrieben von GyNICologe
Also die RunFlat brauch ich nicht, wollte es nur allgemein wissen. Eher wichtig war mir die "V-W-Frage", da dies die Auswahl erleichtern würde. Also brauche ich, trotz vmax 235 km/h zwingend W-Reifen?
Hallo,
Dein E46 hat eine maximale Achslast von 1040 kg auf der HA
Dann sind -schon unter Berücksichtigung der Traglastabschläge für Reifen über 210 km/h -
auch bis Vmax 240 km/h möglich:
89 V bis 1056 kg Achslast
93 V bis 1183 kg Achslast
eine Berichtigung der " Papiere " ist nicht erforderlich.
Hier die aktuellsten Aussagen zum Thema:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf
Jetzt verwirrt mich ma nicht 2002er Baujahr ist er. Darf ich jetzt V fahren oder nicht? Sorry, bin nun verplant...
Zitat:
Original geschrieben von GyNICologe
Jetzt verwirrt mich ma nicht 2002er Baujahr ist er. Darf ich jetzt V fahren oder nicht? Sorry, bin nun verplant...
Hihi...,
also kann er durchaus noch die alten Papiere haben, wo die zulässigen Reifen noch im Schein stehen...
(könnte er..., hat ihn wohl erst gekauft und deswegen, durch Ummeldung, neue Papiere...).
Zitat:
Original geschrieben von GyNICologe
Jetzt verwirrt mich ma nicht 2002er Baujahr ist er. Darf ich jetzt V fahren oder nicht? Sorry, bin nun verplant...
Du darfst es nur bei M+S-Reifen.
Dein Fahrzeug hat eine Erstzulassung vor 2009, daher sind für die Ermittlung des nötigen Geschwindigkeitssymbols ca. 9 km/h auf die 235 km/h aus den Papieren aufzuschlagen, macht 244 km/h. Siehe auch das oben erwähnte GTÜ-Informationsblatt.
Hier noch die Übersicht der mindestens erforderlichen Betriebskennungen für 244 km/h und 1040 kg Achslast:
Sommer | M+S auch |
---|---|
87W oder 86Y | 86T, 86H oder 89V |
Gruß
Alpha Lyrae
Ähm soweit ich weiß darfst du alles Fahren was du willst, wenn die maximale Geschwindigkeit unterschritten wird, dann gehört ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers. Oh, lese gerade, also nur M&S...
Anders sieht es da mit derm Traglastindex, dieser muß den Mindesttraglasteintrag erfüllen.
RFT kannst du zwar montieren, brauchst du aber nicht, somit nur zusätzliches Gewicht und teuere Montage bzw Einkaufspreis.
Berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Dein Fahrzeug hat eine Erstzulassung vor 2009, daher sind für die Ermittlung des nötigen Geschwindigkeitssymbols ca. 9 km/h auf die 235 km/h aus den Papieren aufzuschlagen, macht 244 km/h. Siehe auch das oben erwähnte GTÜ-Informationsblatt.
Hallo,
die "GTÜ- Formulierung" kann zu Mißverständnissen führen.
Die + 9 km/h Faustformel
gilt grundsätzlich nicht für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung
(Der E46 aus 2002 hat bereits eine EG-Typgenehmigung.)
Vielleicht ist dieser Artikel zum Thema präziser:
http://www.brv-bonn.de/.../...che-Grundlage-zulaessige-Bereifungen.pdf
Zitat:
Original geschrieben von GyNICologe
Jetzt verwirrt mich ma nicht 2002er Baujahr ist er. Darf ich jetzt V fahren oder nicht? Sorry, bin nun verplant...
Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder nationaler Einzelbetriebserlaubnis (Erstzulassung/EZ vor dem 1. Mai 2009) und einer bbH > 150 km/h muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH nach folgender Formel berücksichtigt werden:
bbH × 0,01 + 6,5 km/h[1]
Als Beispiel ergibt das für ein Fahrzeug mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von:
205 km/h × 0,01 + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h
Der Reifen muss also für ein Geschwindigkeit von: 205 km/h + 8,55 km/h = 213,55 km/h ausgelegt sein. Damit reicht Geschwindigkeitsindex H (max. 210 km/h) nicht aus und es muss ein Reifen mit (mindestens) „V“-Index benutzt werden.[2]
Bei Fahrzeugen mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung) oder Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) ab dem 1. Mai 2009 gilt:
Für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes wird die bbH ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt. Ein Auto mit einer bbH von 205 km/h kann daher Reifen mit Geschwindigkeitsindex „H“ verwenden.[3]
Bei der Zulassung des Fahrzeugtyps durch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bleibt es dem Fahrzeughersteller überlassen, ob ihm dieser Wert ausreicht oder ob er einen Reifen einer höheren Geschwindigkeitsklasse für erforderlich erklärt.[4] Diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht bindend und es kann an dem Fahrzeug ein Reifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex montiert werden, wenn obige Formel einen Reifen kleineren Indexes erlaubt.[2]
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Unterm Strich darfst Du es dann eben nicht. Kaufe W Reifen, oder die weit verbreitete ZR Reifen. Kosten 5 Euro mehr. Ist aber Sicherererererer.
Danke Euch für die zahlreichen Antworten. Habe jetzt W-Reifen aufziehen lassen. Gute Fahrt