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Einbau Sitz Behinderung Gutachten Problem TÜV

Peugeot
Themenstarteram 7. Januar 2025 um 14:15

Hallo, meine erste Frage und gleich vielleicht komplizierte Umstände die ich so einfach als möglich wiedergeben möchte.

Wir haben von einem Leistungsträger in Hessen ein Fahrzeug bezahlt bekommen dass unter anderem danach ausgesucht wurde, dass ein sogenannter dreh- und schwenksitz für die Beifahrerseite zum Transport einer körperlich beeinträchtigten Personen verbaut werden kann. Nachdem wir anhand der vorgegebenen Daten ein Auto finden konnten, nicht älter als vier Jahre, nicht mehr als 35.000 km, unfallfrei und nicht teurer als ca 20.000 €, hatten wir auch schnell eine Firma die einen sogenannten dreh- und schwenksitz auf der Beifahrerseite einbaut. Es mussten zwei Kostenvoranschläge eingeholt werden eine Firma sitzt im direkt benachbarten Nordrhein-Westfalen, 50 km, die andere 200 km weit weg. Beide hatten am Ende den fast selben Preis, um 10.000 € für Sitz und Einbau.

Den Zuschlag bekam dann natürlich durch den Leistungsträger die näher gelegene Firma. Das Fahrzeug wurde abgegeben und konnte nach drei Tagen mit Sitz wieder abgeholt werden, dessen Funktion demonstriert und erklärt wurde. Die Besonderheit, es musste natürlich vom TÜV abgenommen werden. Kein Airbag mehr in dem neuen Sitz, und der Sitz wiegt auch um die 80 kg mit der Mechanik. Also ist das Auto schwerer geworden. Die entsprechenden TÜV-Berichte haben wir mitbekommen und müssen sie, da wir in Hessen Leben, und das Auto hier angemeldet ist, an eine sogenannte bündelungsbehörde senden. Das gibt es in der Form nur in Hessen.

Diese Behörde prüft ob der Prüfer richtig geprüft hat so seltsam das klingen mag. Man muss ein Formular ausfüllen, die Unterlagen in Schwarz-Weiß einscannen und übermitteln. Nach knapp zwei Wochen kam die Rückmeldung, dass eine Wiege Karte fehlt und das neue Gewicht gemäß gesetzlicher Vorgaben ebenfalls nicht in das entsprechende Feld im Gutachten eingetragen wurde.

Ich lasse das Auto auf einer geeichten Waage wiegen, bezahle die Wiegekarte, schicke sie wieder an das Unternehmen das den Sitz eingebaut hat und schon sehr ungehalten wurde über die vermeintlichen Befindlichkeiten dieser bündelungsbehörde, der Verkäufer des Sitzes war schon fast sehr aggressiv am Telefon. Wir können für die Umstände nichts, wir waren im Prinzip nur die Auftraggeber.

Mir ist aufgefallen, als wir die korrigierten Unterlagen zurückbekommen haben, dass der eingetragene Wert für das Gewicht irgendwie von der Wegekarte seltsam abweicht, egal ob ein durchschnittlicher Fahrer mit 75 kg gemäß Vorgabe noch dazu gerechnet werden musste und eins zu 90% befüllter Tank. Ich rief an und musste mir sagen lassen, das wird schon gehen, jetzt schicken Sie das mal dahin, außerdem kennt unser Prüfer einen Mitarbeiter bei dieser Behörde, auf meine Frage was denn los wäre wenn ein drittes mal was ergänzt werden muss, bekam ich keine Antwort.

Es kam natürlich wie es kommen musste, wieder was nicht richtig, wir haben vor zwei Tagen eine E-Mail bekommen, diesmal wurde das zulässige neue Gesamtgewicht oder die maximale Zuladung nicht eingetragen, und es gibt Abweichungen zwischen der Eintragung und der wiegekarte. Genau wie von mir vermutet. Die Firma die den Sitz eingebaut hat ist bis zum 10.01.2025 im Urlaub. Bei dem TÜV Prüfer warte ich auf Rückruf, die bündelungsbehörde war sehr freundlich und hat mir am Telefon erklärt, dass es jetzt drei Möglichkeiten gibt, entweder eine der Sitzgelegenheiten im Fahrzeug muss ausgetragen werden und der entsprechende Sitz markiert werden. Also einer der hinteren Sitze natürlich. Oder es muss vermerkt werden dass keine Anhängerkupplung verbaut werden darf dies soll aber von uns vorgenommen werden, oder es gibt ein sogenanntes auflastungsgutachten, da sollte ich selbst einmal recherchieren.

Das Beste, das Fahrzeug darf jetzt nicht mehr auf der Straße bewegt werden weil die Betriebserlaubnis erloschen ist. Wir wohnen extrem ländlich, wir haben nur das eine Auto, können nicht einfach mal so irgendein Auto mieten und hoffen, dass die Firma die den Sitz eingebaut hat die Kosten übernimmt, weil die das im Endeffekt vielleicht auf dem Prüfer schieben, obwohl das ja nicht unser Auftragnehmer war.

Auflastungsgutachten gibt es beim Hersteller des Fahrzeuges nicht, aber tatsächlich nach Anruf beim Autohaus legal im Internet, nach Durchgabe der Daten kostenpunkt um die 500 bis 600 €. Die Frage die sich jetzt ergibt, wir möchten nicht dass uns irgendeine Sitzmöglichkeit im hinteren Bereich des Autos gestrichen wird, wir verzichten auch nicht auf den Anbau einer Anhängerkupplung, letztendlich sind wir überall diese Umstände auch bei Auftragserteilung nicht informiert worden. Kein Mensch hat gesagt, dass der Einbau des Sitzes mit sich bringt, dass im Zweifel hinten eine Sitzgelegenheit fehlt oder man auf einer Anhängerkupplung verzichten muss. Die Daten des Fahrzeuges waren aber von Anfang an klar und deutlich, und was der neue Sitz wiegt, das weiß man auch, das konnte der Mitarbeiter der sogenannten bündelungsbehörde innerhalb einer Minute recherchieren. Aus dem ganzen Daten hätte sich sofort ergeben müssen, dass das mit den Gewichtsangaben so nicht mehr passt.

Zahlt jetzt die Firma die den Sitz eingebaut hat dieses auflastungsgutachten? Sind die dazu verpflichtet, wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, alles getan was wir tun mussten, müssen darüber hinaus jetzt ein drittes Mal ein neues Gutachten bekommen, unter den genannten Voraussetzungen, dass wieder alles an diese Behörde schicken, dürfen so lange das Auto nicht fahren, und dann erst nach inzwischen drei Monaten hin und her wenn alles in Ordnung ist die Eintragung in die Papiere vornehmen lassen.

Das mal jeder einen Fehler machen kann ist in Ordnung, aber trotz Hinweise inzwischen das dritte mal alles in Auftrag geben und selbst recherchieren müssen, welche Möglichkeiten es nun gibt, um sich im Zweifel sagen zu lassen dass man sich nicht so anstellen soll, das kann es allerdings auch nicht sein. Ich weiß der Fall ist sehr kompliziert, aber vielleicht gibt es Vergleichsmöglichkeiten? Wir reden hier nicht von ein paar Alufelgen die einfach hübsch aussehen sollen, wir reden hier von einem spezialsitz für eine eingeschränkte Person, das ist vielleicht noch mal eine ganz andere Ebene. Vielen Dank.

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14 Antworten

Hat keine der beiden angefragten Firmen angeboten, die Zulassungsprozedur zu übernehmen, quasi als Dienst am Kunden?

Eventuell wäre das Thema im folgenden Unterforum besser plaziert, da man dort häufiger mit solchen Problemen konfrontiert wird:

https://www.motor-talk.de/.../behindertengerechte-mobilitaet-b403.html

Thema dorthin verschoben.

Themenstarteram 7. Januar 2025 um 17:40

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 7. Januar 2025 um 18:18:58 Uhr:

Hat keine der beiden angefragten Firmen angeboten, die Zulassungsprozedur zu übernehmen, quasi als Dienst am Kunden?

Doch, ist ja inkludiert im Angebot, Prüfung fand in der Werkstatt statt.

Da wundert es mich dann aber, daß die Firma das Problem mit der Auflastung nicht auf dem Schirm hat.

Themenstarteram 7. Januar 2025 um 18:56

Zitat:

Da wundert es mich dann aber, daß die Firma das Problem mit der Auflastung nicht auf dem Schirm hat.

Das wundert uns noch mehr, aber Es ist wie es ist.

Na ja wenn die Zulassungsprozedur inkludiert ist verstehe ich das Ganze nicht. Wenn inklusive dann hole ich das Fahrzeug nach Fertigstellung ab und das wars. Das Mehrgewicht sollte doch überhaupt keine Rolle spielen. Das geht im Zweifel von der Höhe der Zuladung ab. Wenn das zulässige Gesamtgewicht bei 2000Kg und das Leergewicht bei 1500Kg liegt kannst Du halt keine 500Kg mehr zuladen sondern nur noch 420Kg .....

Themenstarteram 8. Januar 2025 um 9:13

Zitat:

Wenn das zulässige Gesamtgewicht bei 2000Kg und das Leergewicht bei 1500Kg liegt kannst Du halt keine 500Kg mehr zuladen sondern nur noch 420Kg .....

Danke für die Antwort, ich versuche es noch mal ganz schnell zu erklären, genauso haben wir das gemacht. Aber da wir in Hessen Leben, sind wir dazu verpflichtet, bei Eintragungen oder Abnahmen die Unterlagen die wir dann vom TÜV Prüfer bekommen, ganz egal bei welchem TÜV wir irgendwas eintragen lassen müssen, an die sogenannte bündelungsbehörde in Fulda zu übermitteln.

Wir sind quasi nur die Übermittler, nicht die Prüfer. Und diese Behörde prüft dann anhand der Papiere des TÜV Prüfers, ob der alles richtig gemacht hat. Beim ersten Mal fehlte eine Wiegekarte, und das neue Gewicht wurde nicht eingetragen. Jetzt beim zweiten Mal nachdem ich eine Wiegekarte beigebracht habe alles noch mal an den Händler geschickt habe, der es hat korrigieren lassen vom TÜV Prüfer, ist zwar irgendein Gewicht eingetragen, aber das zuladungsgewicht oder Gesamtgewicht oder ähnliches ist nicht auf dem Papieren angepasst worden.

Und durch das neue Gewicht das eingetragen wurde ergibt sich der Umstand, dass das Fahrzeug nicht mehr die Zuladung hat die es vorher hat, und um das zu gewährleisten, muss eben einen Sitz gestrichen werden, oder es darf nie eine Anhängerkupplung verbaut werden, oder es muss eine Auflastung stattfinden. Und bevor einer der drei Umstände nicht zutrifft, hat das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis, so schreibt es offensichtlich das Gesetz vor, ich kann es doch nur so weitergeben.

Ich könnte jetzt die Unterlagen auch noch anonymisiert hochladen, aber es ist genauso wie ich es beschreibe, wir haben das Auto dort abgegeben und wieder abgeholt mit eingebautem Sitz und uns dann an die Prozedur gehalten die in Hessen nun mal notwendig ist.

Jetzt steht das Auto hier, es ist auch kein sicherheitsrelevanter Umstand, aber trotzdem würde das Fahren eine Ordnungswidrigkeit darstellen wenn man uns erwischt, oder im Zweifel noch schlimmeres, wenn uns irgendwer ohne eigenes Verschulden ins Auto fährt, weil wir ja eigentlich hätten gar nicht fahren dürfen.

Ich verstehe das natürlich auch nicht ganz, aber hier wird sich scheinbar genau an das Gesetz gehalten, natürlich ist das nicht sicherheitsrelevant, aber theoretisch könnten wir ja jetzt noch drei Leute mitnehmen, weil noch nichts anderes in die Papiere eingetragen wurde, und würden dann deutlich überladen sein Punkt und wenn dann etwas passiert, ist das eben nicht in den Papieren eingetragen das scheint das Problem.

Da reicht es nicht zu sagen, wir versprechen dass wir bis zur endgültigen richtigen Eintragung durch den TÜV Prüfer in NRW und ihre Abnahme immer nur zu zweit fahren werden. Leider leider nicht.

Themenstarteram 8. Januar 2025 um 19:07

So ich konnte heute einen TÜV Prüfer direkt in Hessen in meiner Nachbarregion erreichen, habe ihm alle Unterlagen übermittelt, er war extrem hilfsbereit, erkennt die Probleme mit dieser bündelungsbehörde die es nur in Hessen gibt, hat die Unterlagen geprüft, das Ergebnis im Anhang, mal schauen wie es weitergeht, wir können einfach nicht noch so lange warten bis der andere wieder aus dem Urlaub ist, wir dürfen das Auto de facto so nicht fahren, außer Fahrten die direkt zur Erteilung der Erlaubnis notwendig sind. Inwieweit diese Umstände eine Minderung darstellen, muss man auch noch prüfen, denn der Betrieb hat uns nicht darauf hingewiesen, dass entweder ein Sitz wegfällt oder die Anhängerkupplung. Und eigentlich hätte das der Betrieb machen können, angeblich haben die schon 15 Jahre Erfahrung, dann wissen die doch worauf man zu achten hat, dass so ein spezialsitz 80 Kilo wiegt, aber nein, diese Hinweise gab es in keiner Art und Weise.

1000043551

Hallo Tweetily,

auch wenn das rechtlich alles i.O. ist, was da so gefordert wird. Ich habe den Eindruck, dass du ein altes 500 ccm Auto mit 20 PS gekauft hast, das mit den zusätzlichen 80 Kg nicht mehr auf einen Berg fahren kann.

Ich weiß natürlich, dass das nicht der Fall ist. Kannst du bitte entweder mal dein Fahrzeug, oder wenigstens die Daten (Hubraum, Leistung) nennen, damit wir uns mal eher eine Vorstellung machen können.

Ich drücke dir die Daumen und wünsche viel Glück für eine baldige Zulassung.

Themenstarteram 9. Januar 2025 um 11:24

Zitat:

 

auch wenn das rechtlich alles i.O. ist...

Hallo und danke für deine Reaktion das Problem ist, dass diese bündelungsbehörde sich komplett an Recht und Gesetz hält. Egal ob das Auto 500 PS hat oder 100 PS, oder 50, die Regeln sind die Regeln was die Eintragung betrifft. Man nennt es intern hier auch päpstlicher als der Papst. Diese Behörde ist vielen ein Dorn im Auge, gibt es auch nur in Hessen. Aber im Endeffekt haben die ja auch nur ihren Job gemacht. Es handelt sich um einen Peugeot 3008, Baujahr 2020 zweite Baureihe, mit dem Dreizylinder Turbomotor, ich glaube 130 PS.

Ich verstehe trotzdem nicht warum der ganze Bullsh.t an dir hängen bleibt wenn doch die Zulassung beim Umbauer liegt.... Ich hatte auch schon das Vergnügen mit dieser Behörde im Zusammenhang mit einem Elektrorolli, hier war auch der Händler für die "Zulassung" verantwortlich ergo nicht mein Problem bis auf die Tatsache das es gefühlt ewig gedauert hat bis ich das Teil bekommen habe. Übriges übernimmt der Kostenträger alle mit der Maßnahme in Verbindung stehenden Kosten.

Themenstarteram 10. Januar 2025 um 20:14

Zitat:

Übriges übernimmt der Kostenträger alle mit der Maßnahme in Verbindung stehenden Kosten.

Hallo, das mit den Kosten wissen wir, aber wenn das Kosten sind die durch ein Fehlverhalten entstehen, wird das natürlich nicht übernommen. Das Ding ist dass dieser Händler halt bis jetzt noch kommenden Montag im Urlaub ist. Wir dürfen mit dem Auto rechtlich nicht fahren, sollen wir jetzt auf unsere eigenen Kosten für unbestimmte Zeit einen Mietwagen besorgen und hoffen, dass wir die Kosten von dem Händler erstattet bekommen? Wenn der sich quer stellt können wir klagen, da hat meine Partnerin keine Energie mehr zu.

Vor allen Dingen gab es keine Information vorher, dass jetzt wahrscheinlich das Gurtschloss und der Gurt eines hinteren Sitzes ausgebaut werden muss, oder wie im Zweifel auf eine Anhängerkupplung verzichten müssen, die wir eigentlich anbauen wollten, um wenigstens im Sommer ein bisschen Grünzeug zu ziehen.

Hinzu kommt dass dieser Prüfer der das gemacht hat in NRW nicht erreichbar ist, uns wurde mehrmals ein Rückruf versprochen, denn offensichtlich wurde auch irgendein Gewicht zusätzlich um 25 kg falsch eingetragen, und hier kann jedes Kilogramm helfen. So hätte man sich direkt kurzschließen können und mit dem Prüfer besprechen was zu tun ist, denn letztendlich brauchen wir ja neue Papiere, oder berichtigte, das dauert, dann muss diese bündelungsbehörde die Papiere wieder prüfen, das dauert, solange darf das Auto einfach nicht bewegt werden wenn man sich an Recht und Gesetz hält.

 

Das würde ich von meinem Anwalt klären lassen

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