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Einbruch/Diebstahl - unklar wegen Navi

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 22:03

Nabend,

Auto steht schon wieder in der Werkstatt. Diesmal wegen Einbruch und Diebstahl. :mad:

Mobiles Navi und Ladekabel lagen verschlossen in der Mittelarmlehne und die Halterung im Handschuhfach. Da ich die Halterung nie benutze, einen Magnethalter habe und somit keine Spuren an der Windschutzscheibe sind, kommt man von aussen nie auf den Gedanken das sowas drin liegen würde.

Folgendes Szenario mit der Versicherung am Telefon:

Der Herr von der Versicherung meinte, das der Einbruchschaden über die Teilkasko abgewickelt wird. War mir klar, obwohl ich nicht danach gefragt habe. Allerdings werden die Kosten nur für die Folgeschäden übernommen die mit dem Glasbruch unmittelbar in Verbindung stehen. Das heisst z.B. die zerkratzte Türverkleidung und der zerkratzte Lack. Würde der Täter im Innenraum weiteren Schaden anrichten(was er nicht getan hat), würde man die Kosten für die entsprechenden Teile nicht übernehmen.

Auf die Frage, ob auch das gestohlene mobile Navi bezahlt wird, wurde dies verneint. Die Kasko würde nur die Kosten für festeingebaute Navis übernehmen. Also flux nach Feierabend in den Versicherungsunterlagen nachgeblättert, steht da neben dem Vertrag der Versicherung, in einer Art "Prospekt":

Zitat:

"Zuschlagspflichtige Fahrzeugteile wie Radio und CD-Spieler sind bis zu 5.000 EUR ohne Mehrbeitrag mitversichert."

Hab ich mir gedacht, gut, eben Pech gehabt, weil ich keinen Zuschlag zahle. Allerdings ist mir aufgefallen das in den Allgemeinen Bedingungen (AKB) etwas anderes steht:

Zitat:

"2. Ohne Beitragszuschlag mitversicherte Fahrzeugteile und mitversichertes Fahrzeugzubehör.

Folgende Fahrzeugteile und folgende Fahrzeugzubehörteile des versicherten Fahrzeuges sind bis zu einem Neuwert von insgesamt 1.500 EUR ohne Beitragszuschlag mitversichert, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder unter Verschluss gehalten oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind.

.... :

CB-Funkgerät

Elektronische Navigationssysteme

Fernseher mit Antenne

...

1 Radio, 1 Kassettenrekorder, 1 CD-Spieler, 1 CD-Wechsler ....

Da steht allerdings nicht ob mobil oder festeingebaut. Somit schießt sich die Versicherung doch ins eigene Bein oder verstehe ich da etwas falsch?? Ein paar unabhängige Meinungen würden mir vielleicht etwas helfen...

Beste Antwort im Thema

Also gut, gehen wir den Fall für DEINE Versicherungsbedingungen durch:

Grundsätzlich ist der Fahrzeuginhalt niemals Gegenstand der Kaskoversicherung, also auch keine mobilen Navigationssysteme.

Es gibt aber auch Verträge, bei welchen in Abweichung dieser Regelung u.U. auch mobilie Navigationssysteme mitversichert sind.

Dies scheint bei dir der Fall zu sein, nachdem hier Fahrzeugzubehörteile mitversichert sind, soweit diese UNTER VERSCHLUSS gehalten werden.

 

Soweit das Positive.

 

Jetzt das Negative:

UNTER VERSCHLUSS heisst: Verschlossen.

Also z.B. in einem verschlossenen Handschuhfach.

Mir ist jetzt aus dem Stegreif nicht bekannt, ob der Audi A4 eine abschliessbare Mittelarmlehne hat oder nicht.

Sollte dies der Fall sein und das Schloss der Mittelarmlehne wurde aufgebrochen (was ja leicht nachweisbar ist), bestünde für DEINEN Vertrag (ich schreie hier nur so herum, weil du das auch für nötig erachtest) Versicherungsschutz für das gestohlene Navigationssystem.

Sollte die Mittelarmlehne nicht abschliessbar sein oder war nicht abgeschlossen: GAME OVER!

 

Soweit so gut (oder auch nicht).

 

Hast du eine Hausratversicherung?

 

Findet nämlich der Diebstahl eines mobilen Navigationsgerätes oder anderer losen Gegenständen aus dem Fahrzeug innerhalb eines Gebäudes statt, so leistet hier nämlich auch die Hausratversicherung im Sinne der Außenversicherung.

 

Versichert ist über die Hausratversicherung nämlich der Einbruch-Diebstahl innerhalb von Gebäuden.

 

Also: Wenn das Fahrzeug also z.B. in einem Parkhaus aufgebrochen wurde, gilt dieser Tatbestand als erfüllt, und die Hausratversicherung muss für den Erstatz des Schadens zum Neuwert aufkommen (wir beachten bitte den NEUwert - die Teilkasko bezahlt nämlich -wenn überhaupt - nur den ZEITwert der gestohlenen Sache).

 

Über die Hausratversicherung kann man zudem noch bei vielen Versicherungen den "einfachen Diebstahl" mitversichern.

Da sind dann sämtliche losen Gegenstände im Fahrzeug mitversichert.

Am besten mal ggf. in die Hausratbedingungen schauen.

 

Noch Fragen?

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Ja, auch bei MT gibt es eine Suchfunktion und die wirft z.B. diesen Thread hier aus:

http://www.motor-talk.de/.../diebstahl-mobiles-navi-t1395971.html?...

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 22:24

Den habe ich gelesen, hilft mir aber nicht weiter, weil ich zu den Bedingungen MEINER Versicherung Meinungen wissen möchte! Schließlich steht es da anders drin!

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 22:34

Worauf ich hinaus will, Atlas, CD´s, Fahrerkleidung , Fotoausrüstung, Kühltasche, MOBILTELEFON, Staubsauger etc. sind unter dem Punkt aufgeführt wo "Nicht versicherbar" steht.

Einzig und allein der Begriff "Elektronische Navigationssysteme" ist unter dem Punkt "Ohne Beitragszuschlag mitversichert". Allerdings steht nirgendwo ob mobil oder festeingebaut. Somit kann mir die Versicherung doch nicht erzählen das mobile Navis nicht versichert wären!??

Also gut, gehen wir den Fall für DEINE Versicherungsbedingungen durch:

Grundsätzlich ist der Fahrzeuginhalt niemals Gegenstand der Kaskoversicherung, also auch keine mobilen Navigationssysteme.

Es gibt aber auch Verträge, bei welchen in Abweichung dieser Regelung u.U. auch mobilie Navigationssysteme mitversichert sind.

Dies scheint bei dir der Fall zu sein, nachdem hier Fahrzeugzubehörteile mitversichert sind, soweit diese UNTER VERSCHLUSS gehalten werden.

 

Soweit das Positive.

 

Jetzt das Negative:

UNTER VERSCHLUSS heisst: Verschlossen.

Also z.B. in einem verschlossenen Handschuhfach.

Mir ist jetzt aus dem Stegreif nicht bekannt, ob der Audi A4 eine abschliessbare Mittelarmlehne hat oder nicht.

Sollte dies der Fall sein und das Schloss der Mittelarmlehne wurde aufgebrochen (was ja leicht nachweisbar ist), bestünde für DEINEN Vertrag (ich schreie hier nur so herum, weil du das auch für nötig erachtest) Versicherungsschutz für das gestohlene Navigationssystem.

Sollte die Mittelarmlehne nicht abschliessbar sein oder war nicht abgeschlossen: GAME OVER!

 

Soweit so gut (oder auch nicht).

 

Hast du eine Hausratversicherung?

 

Findet nämlich der Diebstahl eines mobilen Navigationsgerätes oder anderer losen Gegenständen aus dem Fahrzeug innerhalb eines Gebäudes statt, so leistet hier nämlich auch die Hausratversicherung im Sinne der Außenversicherung.

 

Versichert ist über die Hausratversicherung nämlich der Einbruch-Diebstahl innerhalb von Gebäuden.

 

Also: Wenn das Fahrzeug also z.B. in einem Parkhaus aufgebrochen wurde, gilt dieser Tatbestand als erfüllt, und die Hausratversicherung muss für den Erstatz des Schadens zum Neuwert aufkommen (wir beachten bitte den NEUwert - die Teilkasko bezahlt nämlich -wenn überhaupt - nur den ZEITwert der gestohlenen Sache).

 

Über die Hausratversicherung kann man zudem noch bei vielen Versicherungen den "einfachen Diebstahl" mitversichern.

Da sind dann sämtliche losen Gegenstände im Fahrzeug mitversichert.

Am besten mal ggf. in die Hausratbedingungen schauen.

 

Noch Fragen?

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 23:11

DU KANNST RUHIG SCHREIEN, ICH HABE IMMER EIN OFFENES OHR FÜR SACHLICHE HILFE. ;)

Also bedeutet "unter Verschluss" auch wirklich "abgeschlossen"?! Nein, die Mittelarmlehne ist beim A4 nicht abschließbar. Allerdings gibt es auch Modelljahre wo das Handschuhfach nicht abschließbar ist, aber das spielt ja bei mir keiner Rolle.

Angenommen die Armlehne wäre abschließbar und das Handschuhfach verschloßen, müsste der Täter sie mit Gewalt öffnen und würde somit auch einen größeren Schaden verursachen, was höhere Kosten nach sich ziehen würde....

Ganz ehrlich, sorry wenn sich vielleicht einige dadurch angegriffen fühlen sollten, aber in diesem Punkt halte ich die Versicherungen für dumm! Aber wenn sie mehr zahlen möchten, bitte schön. Ich habe kein Problem damit...

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Also bedeutet "unter Verschluss" auch wirklich "abgeschlossen"?!

Jup, das heisst das.

Dass das Fahrzeug selbst abgeschlossen ist bzw. war, ist selbstverständlich.

Denn wenn das nicht der Fall ist, leistet die Kasko-Versicherung sowieso von vornherein nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Angenommen die Armlehne wäre abschließbar und das Handschuhfach verschloßen, müsste der Täter sie mit Gewalt öffnen und würde somit auch einen größeren Schaden verursachen, was höhere Kosten nach sich ziehen würde....

Ja und nein:

Angenommen, die Armlehne oder das Handschuhfach wären verschliessbar und sind auch abgeschlossen, stellen diese noch eine zusätzliche Sicherung dar.

Ob sich jemand die Mühe machen würde, nunmehr auch noch Handschuhfach oder Armlehne aufzubrechen, darüber könnte man jetzt hier seitenlang spekulieren.

Tatsache ist jedoch, dass bei einem Aufbruch eines Fahrzeuges der Faktor Zeit keine unerhebliche Rolle spielt und nicht in jedem Falle davon auszugheen ist, dass der Täter (der ja unter einem gewissen Zeitdruck arbeitet) auch noch diesen zusätzlichen Zeitaufwand in Kauf nimmt.

 

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

 

Ganz ehrlich, sorry wenn sich vielleicht einige dadurch angegriffen fühlen sollten, aber in diesem Punkt halte ich die Versicherungen für dumm! Aber wenn sie mehr zahlen möchten, bitte schön. Ich habe kein Problem damit...

Wieso denn dumm?

Durch diese Klausel bekommst du dein Navi jetzt eben nicht gezahlt - ist doch ganz schön schlau von der Versicherung:D

 

Spass!

 

Im Ernst: Wenn sich der Täter die Mühe machen sollte, auch noch z.B. das Handschuhfach aufzubrechen, ist der Schaden natürlich höher.

Ob es hierzu Statistiken gibt, wie oft bzw. wie oft es nicht passiert, kann ich leider nicht sagen.

 

am 15. Januar 2009 um 6:55

Absolut korrekte Antworten zu diesem Thema von twelferider.

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Absolut korrekte Antworten zu diesem Thema von twelferider.

 

Gruß

traumzauber

wie immer :)

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

.....Allerdings steht nirgendwo ob mobil oder festeingebaut....

Du Hast Dir Deine Antwort selbst geschrieben:

soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder unter Verschluss gehalten oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind.

Mit fest verbunden würde ich einen Einbau bezeichnen, der nicht ins Armaturenbrett integriert, sondern darauf mit Halterung fest montiert (verschraubt, geklebt,etc.) ist. (nicht mit einem Saugnapf an der Scheibe!!!)

So würde ich das interpretieren.

Kleiner Tip. Vielleicht einfach mal anonym bei der Versicherung anrufen und sich die Bedingungen erklären lassen.;)

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

... Also bedeutet "unter Verschluss" auch wirklich "abgeschlossen"?! Nein, die Mittelarmlehne ist beim A4 nicht abschließbar. Allerdings gibt es auch Modelljahre wo das Handschuhfach nicht abschließbar ist, aber das spielt ja bei mir keiner Rolle.

Angenommen die Armlehne wäre abschließbar und das Handschuhfach verschloßen, müsste der Täter sie mit Gewalt öffnen und würde somit auch einen größeren Schaden verursachen, was höhere Kosten nach sich ziehen würde....

Ganz ehrlich, sorry wenn sich vielleicht einige dadurch angegriffen fühlen sollten, aber in diesem Punkt halte ich die Versicherungen für dumm! Aber wenn sie mehr zahlen möchten, bitte schön. Ich habe kein Problem damit...

Du schreibst es ja selber - es gibt so viele Modelle, bei denen das Handschuhfach nicht abschließbar ist (z.B. Vectra - ja, Astra - nein), aber ich kenne kein Modell mit einer abschließbaren MAL....

Und Dummheit würde ich keiner Versicherung unterstellen. Es sind Wirtschaftsunternehmen mit beachtlicher juristischer Abteilung und dem Ziel, Geld zu verdienen. Glaubst Du, die würden etwas in ihre Bedingungen reinschreiben, wenn es ihnen im Regelfall zum Nachteil gereicht? In Deinem Fall haben sie doch dahingehend gewonnen, dass Sie Dein mob. Navi nicht zahlen müssen...??!!

@bobbysix:

Dass das Navigationssystem in seinem Fahrzeug nicht fest eingebaut war, ist dem TE bewusst, wenn ich seine Postings richtig gelesen habe.

Die Frage bezog sich daher auch auf das "Unter Verschluss gehalten"

Da braucht er auch gar nicht anonym anrufen, die Frage konnte ja hier geklärt werden.

 

@ Caravectraner:

Stimmt mal grundsätzlich: Nicht jedes Fahrzeug hat ein abschliessbares Handschuhfach.

Man sollte allerdings die Betrachtungsweise dahingehend ändern, dass der TE in seinem Vertrag einen Leistungsumfang eingeschlossen hat, den es sonst so nicht gibt.

Ich hatte es oben geschrieben: Der Fahrzeuginhalt ist grundsätzlich niemals in der Kaskoversicherung versichert.

Ist ein mobiles Navigationsgerät nicht fest eingebaut oder nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden (siehe Posting Bobbysix), so gilt dieses als (nicht versicherter) Fahrzeuginhalt.

 

Die Versicherung des TE weicht insoweit zugunsten des Kunden hiervon ab, als dass sie mobile Navigationsgeräte auch in einem solchen Fall mitversichert, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese unter Verschluss gehalten werden.

 

Wenn dies nun nicht der Fall gewesen sein sollte (entweder weil man das Handschuhfach nicht abgeschlossen hat, oder aber, weil das Handschuhfach oder die MAL schlicht und einfach nicht abschliessbar sind) bersteht auch hierfür kein Versicherungsschutz.

 

Deshalb wird der TE hier auch leer ausgehen in Bezug auf seine Kaskoversicherung - zwar aus einem anderen Grund, als ihm von der Versicherung genannt wurde, das macht die Sache im Ergebnis für ihn aber vermutlich auch nicht besser.

 

 

am 15. Januar 2009 um 12:53

Als kleiner Tip: Schau mal bei deiner Hausratsversicherung nach, evtl. sind Dinge im Auto mitversichert.

@ Silver2

Guten Morgen!

Etwas nach oben scrollen und sodann dieses Posting hier lesen:

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Hast du eine Hausratversicherung?

 

Findet nämlich der Diebstahl eines mobilen Navigationsgerätes oder anderer losen Gegenständen aus dem Fahrzeug innerhalb eines Gebäudes statt, so leistet hier nämlich auch die Hausratversicherung im Sinne der Außenversicherung.

 

Versichert ist über die Hausratversicherung nämlich der Einbruch-Diebstahl innerhalb von Gebäuden.

 

Also: Wenn das Fahrzeug also z.B. in einem Parkhaus aufgebrochen wurde, gilt dieser Tatbestand als erfüllt, und die Hausratversicherung muss für den Erstatz des Schadens zum Neuwert aufkommen (wir beachten bitte den NEUwert - die Teilkasko bezahlt nämlich -wenn überhaupt - nur den ZEITwert der gestohlenen Sache).

 

Über die Hausratversicherung kann man zudem noch bei vielen Versicherungen den "einfachen Diebstahl" mitversichern.

Da sind dann sämtliche losen Gegenstände im Fahrzeug mitversichert.

Am besten mal ggf. in die Hausratbedingungen schauen.

@twelferider

das war der 4. Beitrag

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Worauf ich hinaus will, Atlas, CD´s, Fahrerkleidung , Fotoausrüstung, Kühltasche, MOBILTELEFON, Staubsauger etc. sind unter dem Punkt aufgeführt wo "Nicht versicherbar" steht.

Einzig und allein der Begriff "Elektronische Navigationssysteme" ist unter dem Punkt "Ohne Beitragszuschlag mitversichert". Allerdings steht nirgendwo ob mobil oder festeingebaut. Somit kann mir die Versicherung doch nicht erzählen das mobile Navis nicht versichert wären!??

Dort sagt er zum 2. Mal .....steht nirgendwo ob mobil oder festeingebaut.....

bis dato wurde das "Verschluss halten" von Ihm direkt in keinem Wort erwähnt (ausser im Zitat der AGB´s), aber er schrieb 2x von "da steht aber nix von mobil oder festeinbau", daher wollte ich nur zeigen wo es stand! :D

Nur so am Rande, am besten vor Abschluss der Versicherung die Leistungen abklären.;)

 

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