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- Eine Frage zur Gap-Versicherung!
Eine Frage zur Gap-Versicherung!
Nun die Meisten wissen ja was es mit einer Gap-Versicherung auf sich hat...
Grob gesagt...hat ein Leasingwagen einen Totalschaden,kann man sich ohne grossen Ärger wieder einen Neuen bestellen,was ohne Gap-Versicherung nicht so einfach geht,da kann es unter Umständen zu erheblichen Nachzahlungsanforderungen kommen...wie auch immer ...
Nun zu meiner Frage...bzw ist mein Denkansatz richtig...:
Viele machen beim Fahrzeug eine hohe Anzahlung sagen wir 10000 Euro und ne geringe Leasingrate....
Andere wiederum machen keine Anzahlung und dafür eine höhere Leasingrate...
gesetzt der Fall,dass Auto wurde gerade 3 Monate geleast und es tritt ein Totalschaden ein....
Ist da die Anzahlung von 10000 Euro weg?
Da wäre der mit der höheren Anzahlung doch der "Gearschte" oder wie läuft das in so einem Fall ab,ist es dann nicht besser ein Auto ohne Anzahlung zu leasen....?
Kennt jemand so einen Fall oder weiss jemand darüber etwas?
MfG
Maguse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von OHV_44
Zitat:
Original geschrieben von OnkelJens
hab gerade noch mal überlegt. Viel logischer wäre doch:
- Kunde bekommt 60k von Versicherung
- Kunde erfüllt Leasingvertrag (d.h. er bezahlt noch 33 x 200,- + Restwert) und gut ist
... die Frage war doch grundlegend: SZ weg? --> ja!
Kunde bekommt von der Versicherung gar nichts, da Leasing!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wichtig wäre doch mal zu erwähnen: Leasingvertrag durchlesen UND GUT IST ...
Ähm sorry ... nicht ganz richtig ... ICH bin der Versicherungsnehmer .. also bekomme ICH von der Versicherung das Geld .. allerdings muss ICH dann den Betrag an die BMW-Bank weiter leiten.
Und dann würde ich sagen, dass die Sonderzahlung nicht ganz futsch ist.
Auto hat 60t€ gekostet .. habe 20t€ Sonderzahlung geleistet und die Leasingrate beläuft sich auf 200,-€ im monat.
Auto ist nach 3 monaten Totalschaden ...
Habe so 600,- + 20t€ bezahlt ... BMW-Bank verlangt für die Auslösung den Restwert des Leasingvertragens .. also 60t€ - 20t€ .... also 40t€ und der Schrottwagen gehört mir, da ich ja schon 20t€ an Sonderzahlung entrichtet habe.. bzw. der Versicherung. Und ich kann erneut mit 20t€ ein Neuwagen anzahlen.
ICH bekomme von der Versicherung den vollen Kaufpreis zurück ... ICH muss nur den Restwert des Leasingvertrages an BMW-Bank entrichten also den Wagen quasi auslösen. Und da wird die Sonderzahlung mit einberechnet.
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16 Antworten
Also,ganz einfach: Gap deckt die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert des Autos und kalkuliertem Restwert der Leasinggesellschaft(egal ob mit oder ohne Anzahlung). Je höher die Anzahlung, desto geringer das GAP- (=Lücke)-Risiko. Oder auch anfangs gar kein GAP.
Wertverlust Fahrzeug degressiv, bei der Leasing durch deine Zahlungen linear, so ensteht die GAP.
Ein neues Auto dann auf Kosten der Versicherung geht nur, wenn Du auch das Risiko "Neuwertentschädigung in den ersten 12/18 Monaten" mit eingeschlossen hast.
Das hat aber mit Gap nix zu tun.
Gruß
Rainer
Zitat:
Original geschrieben von Maguse
1. Ist da die Anzahlung von 10000 Euro weg?
2. Da wäre der mit der höheren Anzahlung doch der "Gearschte"
3. Kennt jemand so einen Fall oder weiss jemand darüber etwas?
3x JA!
Zitat:
Original geschrieben von OHV_44
Zitat:
Original geschrieben von Maguse
1. Ist da die Anzahlung von 10000 Euro weg?
2. Da wäre der mit der höheren Anzahlung doch der "Gearschte"
3. Kennt jemand so einen Fall oder weiss jemand darüber etwas?
3x JA!
Verstehe ich das richtig, bin da kein Profi? Angenommer folgender Fall (Zahlen sind ausgedacht und dienen nur dem Verständnis):
Neupreis 60k
Leasingsonderzahlung 20k
Leasingrate 200,-
Totalschaden nach 3 Monaten
vom Kunden bezahlt 20k + 3 x 200 = 20600,-
von Versicherung bezahlt 60k (bei Neupreiserstattung in ersten 18 Monaten (wie bei mir))
Verlust Kunde: 20600,-
Einnahme BMW: 80600 für ein 60k Auto ???
Kann ich ja kaum glauben wenn dem so sein sollte
edit:
hab gerade noch mal überlegt. Viel logischer wäre doch:
- Kunde bekommt 60k von Versicherung
- Kunde erfüllt Leasingvertrag (d.h. er bezahlt noch 33 x 200,- + Restwert) und gut ist
aber wieso sollte dann der mit der Anzahlung der gearsc... sein?
Zitat:
Original geschrieben von OnkelJens
hab gerade noch mal überlegt. Viel logischer wäre doch:
- Kunde bekommt 60k von Versicherung
- Kunde erfüllt Leasingvertrag (d.h. er bezahlt noch 33 x 200,- + Restwert) und gut ist
... die Frage war doch grundlegend: SZ weg? --> ja!
Kunde bekommt von der Versicherung gar nichts, da Leasing!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wichtig wäre doch mal zu erwähnen: Leasingvertrag durchlesen UND GUT IST ...
Zitat:
Original geschrieben von OHV_44
Zitat:
Original geschrieben von OnkelJens
hab gerade noch mal überlegt. Viel logischer wäre doch:
- Kunde bekommt 60k von Versicherung
- Kunde erfüllt Leasingvertrag (d.h. er bezahlt noch 33 x 200,- + Restwert) und gut ist
... die Frage war doch grundlegend: SZ weg? --> ja!
Kunde bekommt von der Versicherung gar nichts, da Leasing!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wichtig wäre doch mal zu erwähnen: Leasingvertrag durchlesen UND GUT IST ...
Ähm sorry ... nicht ganz richtig ... ICH bin der Versicherungsnehmer .. also bekomme ICH von der Versicherung das Geld .. allerdings muss ICH dann den Betrag an die BMW-Bank weiter leiten.
Und dann würde ich sagen, dass die Sonderzahlung nicht ganz futsch ist.
Auto hat 60t€ gekostet .. habe 20t€ Sonderzahlung geleistet und die Leasingrate beläuft sich auf 200,-€ im monat.
Auto ist nach 3 monaten Totalschaden ...
Habe so 600,- + 20t€ bezahlt ... BMW-Bank verlangt für die Auslösung den Restwert des Leasingvertragens .. also 60t€ - 20t€ .... also 40t€ und der Schrottwagen gehört mir, da ich ja schon 20t€ an Sonderzahlung entrichtet habe.. bzw. der Versicherung. Und ich kann erneut mit 20t€ ein Neuwagen anzahlen.
ICH bekomme von der Versicherung den vollen Kaufpreis zurück ... ICH muss nur den Restwert des Leasingvertrages an BMW-Bank entrichten also den Wagen quasi auslösen. Und da wird die Sonderzahlung mit einberechnet.
Zitat:
Original geschrieben von Augsburger_ing
Ähm sorry ... nicht ganz richtig ... ICH bin der Versicherungsnehmer .. also bekomme ICH von der Versicherung das Geld .. allerdings muss ICH dann den Betrag an die BMW-Bank weiter leiten. Und dann würde ich sagen, dass die Sonderzahlung nicht ganz futsch ist.
... wenn Du meinst - Gott sei mit Dir!!!
Probiere es einfach mal aus ...
Zitat:
Original geschrieben von OHV_44
Zitat:
Original geschrieben von Augsburger_ing
Ähm sorry ... nicht ganz richtig ... ICH bin der Versicherungsnehmer .. also bekomme ICH von der Versicherung das Geld .. allerdings muss ICH dann den Betrag an die BMW-Bank weiter leiten. Und dann würde ich sagen, dass die Sonderzahlung nicht ganz futsch ist.
... wenn Du meinst - Gott sei mit Dir!!!
Probiere es einfach mal aus ...
... DANN mal anders gefragt ... woher will die Versicherung wissen, bei welcher Bank mein Fzg. geleast ist?? Ich brauchte z.b. noch nichtmal angeben, das mein Fzg. geleast war ... also weiß die Versicherung auch nicht, dass mein Fzg. geleast ist.
ERGO woher soll die Versicherung dann wissen, wohin sie das Geld überweisen soll .. wenn nicht zu der ihr einzig bekannten Adresse .. nämlich MEINE
Zitat:
Original geschrieben von Augsburger_ing
... DANN mal anders gefragt ... woher will die Versicherung wissen, bei welcher Bank mein Fzg. geleast ist?? Ich brauchte z.b. noch nichtmal angeben, das mein Fzg. geleast war ... also weiß die Versicherung auch nicht, dass mein Fzg. geleast ist.
ERGO woher soll die Versicherung dann wissen, wohin sie das Geld überweisen soll .. wenn nicht zu der ihr einzig bekannten Adresse .. nämlich MEINE
... nun reg´ Dich mal nicht auf - ist doch Ostern!
A: über BMW versichert: BMW weiß es natürlich
B: woanders versichert: schau´ mal in Deinen Kfz-Antrag. Da steht garantiert die Frage, wie das Fz "besorgt" worden ist!!!
Wenn nicht, folgt diese Frage in der fälligen Schadensmeldung!!!
Die Frage war doch wohl, ob die Anzahlung weg ist, oder??? Und das ist sie in jedem Fall, ob verrechnet wird oder nicht, weg issssss weg ...
Hi,
also mein hat es mir folgendermaßen erklärt:
(ich nehme mal die genannten zahlen)
Neupreis 60k
Leasingsonderzahlung 20k
Leasingrate 200,-
Totalschaden nach 3 Monaten
gezahlt wurde dann ja vom kunden 20600,-, die versicherung zahlt nur den rest, also 39400,-
und der wagen gehört dann der versicherung (der wagen wird dann sicherlich auf einer auktion etc. landen, damit die versicherung noch etwas dazu verdienen kann). so das der kunde der bank nichts mehr zahlen muss. der kunde sieht also keinen cent, denn es regelt alles die versicherung.
der kunde hat also einen verlust von 20600€
deshalb meinte mein man solle nur die verlangte anzahlung zahlen (meist 5% oder so)
sollte der unfall nicht selbst verschuldet sein, sprich der andere hat schuld, kann man evtl. noch was von der gegnerischen versicherung einklagen. (das wäre dann vielleicht glückssache)
Gruß
Schnem
Wenn ich jetzt die Zahlen wieder verwende
60k Neupreis
0 Anzahlung und sagen wir mal
800 Euro Leasingrate
Nach 3 Monaten Totalschaden....
Hat nun also doch der Kunde der keine Anzahlung geleistet hat nur 2400 Euro bezahlt im Gegensatz zum Kunden mit Anzahlung 20600 Vorteile....soll heissen Geld ist definitiv weg???
Über so etwas hatte ich mir im Vorfeld keine Gedanken gemacht...na zum Glück richtig entschieden
Bin ich froh dass ich mein Geld auf dem Konto gelassen habe und lieber ne höhere Leasingrate gewählt habe....,so hab ich auch noch Zinsen auf mein Geld....immerhin 900 Euro bei 20000
So wär die Jahresleasingrate für den Nissan Micra für meine Freundin allein durch die Zinsen bezahlt :-)
Übrigens auch ein nettes Wägelchen für die Stadt,obwohl ich das Design gewöhnungsbedürftig finde....
Aber für 72 Euro Leasingrate konnte ich ihr den Wunsch nicht abschlagen...und dafür ist das Ding 3mal gut...
Zitat:
Original geschrieben von OHV_44
Zitat:
Original geschrieben von Augsburger_ing
... DANN mal anders gefragt ... woher will die Versicherung wissen, bei welcher Bank mein Fzg. geleast ist?? Ich brauchte z.b. noch nichtmal angeben, das mein Fzg. geleast war ... also weiß die Versicherung auch nicht, dass mein Fzg. geleast ist.
ERGO woher soll die Versicherung dann wissen, wohin sie das Geld überweisen soll .. wenn nicht zu der ihr einzig bekannten Adresse .. nämlich MEINE
... nun reg´ Dich mal nicht auf - ist doch Ostern!
A: über BMW versichert: BMW weiß es natürlich
B: woanders versichert: schau´ mal in Deinen Kfz-Antrag. Da steht garantiert die Frage, wie das Fz "besorgt" worden ist!!!
Wenn nicht, folgt diese Frage in der fälligen Schadensmeldung!!!
Die Frage war doch wohl, ob die Anzahlung weg ist, oder??? Und das ist sie in jedem Fall, ob verrechnet wird oder nicht, weg issssss weg ...
Ich reg mich doch gar nicht auf ...
Zu deinen Anmerkungen ... meine Versicherung hat definitiv nicht danach gefragt wie ich mit mein Auto besorgt habe ... und da geb ich dir recht, in einem Schadensformular wird abgefragt wie das Fzg. beschaft wurde ... ABER dennoch weiß die Versicherung dann immernoch nicht wie genau die Einzelheiten im Detail aussieht. Also die Versicherung weiß nicht, ob und wie hoch die Sonderzahlung war ...
Von der Versicherung bekommen ich immer den vollen Betrag erstattet - wieviel das Auto Wert ist .. bzw. den Beschaffungswert. Da ist es unerheblich wieviel Sonderzahlung ich geleistet habe ...
Das Auto ist nach 3 Monaten noch so gut wie neu ... ergo bekomme ich von der Versicherung auch die ~60t€ wieder ... Und BMW wird wohl keine 60t€ für das Fzg. mehr verlangen können, da ja schon 20t€ angezahlt sind ...
Und um mal wieder zurück zum Thema zu kommen .. die GAP deckt den Beitrag ab der fehlt, wenn BMW das Fzg zu hoch angesetzt hat.
Also z.b.
Fzg. ist nach 18 monaten nur noch 30t€ wert ... diesen Betrag zahlt die Versicherung ....
BMW hat aber damit gerechnet, dass das Fzg. nach 18 monaten noch 35t€ wert ist. Also entsteht hier eine Lücke von 5t€ ... diese 5t€ übernimmt dann die GAP-Versicherung. Und nix anderes ist die GAP beim Leasing.
Und wenn es doch ganz anders ist, und BMW kassiert bei jedem Totalschade noch zusätzlich die Sonderzahlung zu dem Fzg. Gesamtpreis, dann wundert es mich, dass BMW nicht schon längst Trickbetrüger beauftragt hat, um Totalschäden zu generieren .. denn eine bessere Einnahmequelle gibt es dann wohl nicht ....
Sie Sonderzahlung ist nicht in jedem Fall ganz weg ...
Zitat:
Original geschrieben von Maguse
Bin ich froh dass ich mein Geld auf dem Konto gelassen habe und lieber ne höhere Leasingrate gewählt habe....,so hab ich auch noch Zinsen auf mein Geld....immerhin 900 Euro bei 20000
So wär die Jahresleasingrate für den Nissan Micra für meine Freundin allein durch die Zinsen bezahlt :-)
Übrigens auch ein nettes Wägelchen für die Stadt,obwohl ich das Design gewöhnungsbedürftig finde....
Aber für 72 Euro Leasingrate konnte ich ihr den Wunsch nicht abschlagen...und dafür ist das Ding 3mal gut...
das ist nur die halbe Wahrheit, denn deine Gesamtleasingkosten sind ohne Anzahlung höher, als mit Anzahlung
weil du dir mit Anzahlung weniger Geld von der Leasing "leihst", sind weniger Zinsen an die Leasing zu berappen, was die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit um einiges drückt (maximale Anzahlung sind schnell 2000 Euro geringere Gesamtkosten)
Zitat:
Original geschrieben von Augsburger_ing
Ich reg mich doch gar nicht auf ...
Zu deinen Anmerkungen ... meine Versicherung hat definitiv nicht danach gefragt wie ich mit mein Auto besorgt habe ... und da geb ich dir recht, in einem Schadensformular wird abgefragt wie das Fzg. beschaft wurde ... ABER dennoch weiß die Versicherung dann immernoch nicht wie genau die Einzelheiten im Detail aussieht. Also die Versicherung weiß nicht, ob und wie hoch die Sonderzahlung war ...
Von der Versicherung bekommen ich immer den vollen Betrag erstattet - wieviel das Auto Wert ist .. bzw. den Beschaffungswert. Da ist es unerheblich wieviel Sonderzahlung ich geleistet habe ...
Hallo Andreas,
... das beruhigt mich!
Zur Versicherung: Du hast zwar als VN den Vertrag mit der jeweiligen Gesellschaft abgeschlossen, bist aber bei einem Leasing bekantlich nicht Eigentümer des Objektes der Begierde. Deswegen fließen irgendwelche Entschädigungen - welcher Art auch immer - direkt an den LG, mit dem sich das VU im Schadensfall, egal ob Totalentwendung, - schaden oder nur ein kleiner Kratzer, immer in Verbindung setzt.
Du kannst Dich also drehen, wie Du willst, denn Du wirst beim Leasing immer zwischen zwei Parteien, die nur Dein Bestes wollen, sitzen bleiben.
Die hier angesprochene GAP - Deckung, die natürlich wichtig ist, hat nichts mit der Frage des TS wegen einer evtl Lsz zu tun ...
Gruß Micha
Zitat:
Original geschrieben von OHV_44
[...]
Zur Versicherung: Du hast zwar als VN den Vertrag mit der jeweiligen Gesellschaft abgeschlossen, bist aber bei einem Leasing bekantlich nicht Eigentümer des Objektes der Begierde. Deswegen fließen irgendwelche Entschädigungen - welcher Art auch immer - direkt an den LG, mit dem sich das VU im Schadensfall, egal ob Totalentwendung, - schaden oder nur ein kleiner Kratzer, immer in Verbindung setzt.
Du kannst Dich also drehen, wie Du willst, denn Du wirst beim Leasing immer zwischen zwei Parteien, die nur Dein Bestes wollen, sitzen bleiben.[..]
.. ja das stimmt .. aber dennoch bekomme ich erstmal das Geld von der Versicherung ... da ich der Versicherungsnehmer bin ... Ich muss es dann allerdings 1:1 an die Leasingbank weiter leiten ... oder ich gebe der Versicherung gleich die Kontodaten von der Leasingbank ... was dann weniger Papierkram bedeuten würde ... Aber dann auch die Gefahr beläuft, dass die BMW-Bank zuviel geld einstreicht ..