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Eine Woche nach dem Kauf Mängel : Widerrufen oder Garantie in Anspruch nehmen?
Hallo,
habe letzte Woche ein
Golf 7 1.6 TDI Bj2013@115TKm bei einem VW Händler
mit einer Reparaturgarantie, neuem HU und neuer Inspektion gekauft.
Nun zu den beiden "Mängeln" :
1. Start-Stopp-Funktion geht mal an und mal nicht.
Hier gehe ich davon aus, dass die Batterie an ihre 80%Grenze ist.
Rekupiere ich ein paar mal hintereinander, so geht der StartStopp-Modus wieder.
Eine schwache Batterie hätte doch bei der Inspektion kontrolliert werden müssen, oder?
2.Stoßdämpfer/Stabilisatoren; Beim runterfahren vom Bordstein im Rückwärtsgang hört man vorne
ein metallisches Geräusch beim Einfedern. Bei schneller Fahr ab 20kmh keine Geräusche;
Lastwechsel, Kurvenfahrt alles in Ordnung.
Habe auf beiden Federbeinen vorne kein Öl sehen können.
Da dies mein zweiter Gebrauchter ist fehlt es mir an Erfahrung,
ob die obigen Dinge "relevante" Mängel sind oder
ob hier eine gekauft-wie-gesehen-alles-Verschleißteile Situation vorliegt.
Im ersteren Fall würde ich nochmal das Autohaus anschreiben,
im letzteren Fall einfach die Garantie in Anspruch nehmen.
Da ich die Kaufzusage per Email erteilt habe stehen
mir Widerrufsrechte (14 Tage) zu. (Ja, ich habe den Wagen voll auf Risiko
aus der Ferne gekauft, halt auf VW vertraut.)
PS. Bei der am Telefon verschwiegenen kleinen Delle ist der Verkäufer mir
mit 70€ entgegengekommen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@grandiso schrieb am 18. Dezember 2019 um 19:57:57 Uhr:
Das mit der Sitzheizung muss ich mal ausprobieren.
Hätte jetzt gedacht, je mehr Verbraucher um so schwieriger die Ladung.
Beim Golf 7 läuft die Lichtmaschine gar nicht immer mit - wieder so eine Maßnahme, um Sprit zu sparen. Wenn die Sitzheizung an ist, muss sie aber dauerhaft mitlaufen, da die Sitzheizung nicht aus der Batterie gespeist wird. Ein Nebeneffekt ist, dass dann die Batterie dauerhaft geladen wird und nicht nur bis 80%.
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46 Antworten
Zitat:
@grandiso schrieb am 16. Dezember 2019 um 19:57:29 Uhr:
Da ich die Kaufzusage per Email erteilt habe stehen
mir Widerrufsrechte (14 Tage) zu.
Hast du beim Händler vor Ort noch einen schriftlichen Kaufvertrag unterschrieben?
Eine schwache Batterie fällt bei der Inspektion nicht auf.
Wer ein Dieseluntypisches Fahrprofil hat, muss wohl eher damit leben. Machen Benzinerfahrer auch. Der Motor springt ja an.
2. Das hat man je nach durchaus auch bei recht neuen Fahrzeugen.
Wer sowas nicht mag, kauft Neuwagen und geht mit aller Konsequenz dagegen an, ist es das Wert?
Gekauft wie gesehen ist so eh nicht.
Garantie ist auch falsch, Gewährleistung ist die Frage. Aber bei 115.000km sagt jeder Richter, das Ding ist nicht NEU!
Grundsätzlich bin ich kritisch, aber hier sehe ich jetzt alles im Rahmen mit kleinem Risiko bei Gebrauchtkauf.
Und ja, das ist die Gefahr wenn man übers Netz kauft und nicht beim örtlichen Händler
Zitat:
@Drahkke schrieb am 16. Dezember 2019 um 20:01:02 Uhr:
Zitat:
@grandiso schrieb am 16. Dezember 2019 um 19:57:29 Uhr:
Da ich die Kaufzusage per Email erteilt habe stehen
mir Widerrufsrechte (14 Tage) zu.
Hast du beim Händler vor Ort noch einen schriftlichen Kaufvertrag unterschrieben?
Und bot der Händler auch den Versand des Autos zu dir an?
Ich habe da auch gerade meine Zweifel, ob hier das 14-tägige Widerrufsrecht des Fernabsatzes überhaupt greift.
"Rekupiere ich ein paar mal hintereinander, so geht der StartStopp-Modus wieder."
Beim Start-Stopp-Modus gibt es eigentlich kein "funktioniert immer" - hängt von vielen äußeren Gegebenheiten ab. Bei unserem neuen 1.5 Benziner z.B. geht der Motor an der Ampel aus und einige Sekunden später wieder an. Energiebedarf zu hoch, deshalb Motorstart.
Vertrag wurde doch bestimmt vor Ort gemacht...
Wo ist das Problem, erstmal beim Verkäufer anzurufen bzw. ne freundliche Mail zu schreiben? Bei einem Gebrauchten kann das schon mal passieren. Beides sind Sachen die nach 6 Jahren/ 115tkm unter normalen Verschleiß fallen.
me3
Zitat:
@Drahkke schrieb am 16. Dezember 2019 um 20:50:37 Uhr:
Ich habe da auch gerade meine Zweifel, ob hier das 14-tägige Widerrufsrecht des Fernabsatzes überhaupt greift.
Nein gilt nicht, da der Kaufvertrag nicht im "Fernabsatz" geschlossen wurde.
Zitat:
@Allevergeben1 schrieb am 16. Dezember 2019 um 21:36:19 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 16. Dezember 2019 um 20:50:37 Uhr:
Ich habe da auch gerade meine Zweifel, ob hier das 14-tägige Widerrufsrecht des Fernabsatzes überhaupt greift.
Nein gilt nicht, da der Kaufvertrag nicht im "Fernabsatz" geschlossen wurde.
Richtige Antwort wäre gewesen "das kommt darauf an" - nämlich ob der Händler regelmäßig den Transport des Fahrzeuges zum Käufer mit anbietet.
Vielleicht erläutert uns der TE ja noch die näheren Umstände des Kaufs.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 16. Dezember 2019 um 20:01:02 Uhr:
Zitat:
@grandiso schrieb am 16. Dezember 2019 um 19:57:29 Uhr:
Da ich die Kaufzusage per Email erteilt habe stehen
mir Widerrufsrechte (14 Tage) zu.
Hast du beim Händler vor Ort noch einen schriftlichen Kaufvertrag unterschrieben?
Nein, auch auf Nachfrage hin kein Kaufvertrag bekommen.
Ich habe lediglich die "Bestellung" unterschrieben und zurückgesandt.
Hiernach
http://www.jura-basic.de/...7%26find%3DKaufvertrag_Bestellung%26pp%3D4
müsste die Bestellung gleich der Kaufvertrag sein.
Ausgehändigt bekommen habe ich:
Fahrzeugpapiere
HU
Scheckheft
Schlüssel
Gebrauchtwagengarantie
Checkliste "Vollständige Unterlagen und Ausstattung" (dort ist die Delle erwähnt)
Rechnung
Widerrufsbelehrung (steht explizit 14 Tage)
Ob die immer auch Autos liefern bin ich überfragt.
Ist eher einer der kleineren VWs.
Mit Start-Stopp geht nicht meinte ich folgendes:
Bei ca. 10 Grad Aussentemp und halbstündiger Fahrt ohne
groß "Verbraucher" angemacht zu haben, rekupiere ich so
ca. 10 Min. bewußt so, dass dann die StartStoppfunktion
bis zum Ende der Fahrt da ist.
Steige ich am nächsten Tag wieder in den Wagen muss ich wieder
10 Min rekupieren. Ausserdem bin ich ja 250 km Autobahn gefahren
da müsste doch die Batterie auch so voll werden.
Ja, das mit dem Knarzen bei Bordsteinen kann auch bei jungen Gebrauchten
vorkommen. Zur Not muss ich halt die Stabis/Dämpfer vorne austauschen.
Aber ein echter Mangel ist es bei 115TKm wohl eher nicht.
PS_ KAnn und darf mir das Verkaufshaus die Fahrzeughistorie inkl. Wartung und Reperatur
rausgeben?
Zitat:
Ausgehändigt bekommen habe ich:
Fahrzeugpapiere
Auch die, zu den Fahrzeugpapieren gehörende, COC ?
Ich bin Neugierig, wie rekuperierst du? Fährst du einen steilen Berg hoch und lässt dich da 10 Minuten mit Motorbremse runter rollen?
Die eingebaute Energieüberwachung strebt immer 80 % SOC an, da sollte aber auch Start-Stop bereits funktionieren. Es hat aber auch sehr viele Ausschlusskriterien, also nicht nur erhöhter Energiebedarf sondern bspw. auch Klimaanlage oder bei diesem Wetter der elektrische Zuheizer.