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Einfacher Rotlichtverstoß - Beruht nur auf Meinung des Polizisten (keine Messgeräte)

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 15:52

Guten Tag,

mir wird ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen.

Ich bin mir definitiv sicher über gelb gefahren zu sein.

Jetzt weiß ich nicht wie ich mich weiter wehren soll und hoffe jemand kann mir helfen.

Der Polizist "meint" gesehen zu haben, dass ich nicht bei gelb sondern bei rot gefahren bin.

Es gibt weder Aufzeichnung noch Messgeräte die den Verstoß aufgezeichnet hätten.

Widerspruch habe ich bereits eingelegt. Heute bekam ich Post, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde.

Der Vorwurf ist ja schon recht subjektiv. Der Polizist kann ja alles behaupten. Keine objektiven Beweise.

Und jetzt soll ich für so etwas zahlen.

Was meint ihr? Lohnt sich da ein Weg zum Anwalt mit den Extrakosten oder soll ich die Sache einfach abhaken und 90 Euro zahlen.

Wobei ich sagen muss, dass es mir jetzt nicht so sehr um die 90 Euro geht. Es geht mir eher ums Prinzip.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Winnie 24 schrieb am 2. August 2019 um 07:28:36 Uhr:

Muss hier zu dem Thema abschließend noch einmal meinen ganz persönlichen Senf dazugeben weil es ja so schön passt in diesem Land.

[Edit GaryK: Vollzitat "die Welt ist ungerecht" entfernt]

Dir ist vor diesem allgemeinen OT-Gejammer der Hinweis des Mods wohl nicht aufgefallen? Oder hast Du ihn ignoriert, um mal wieder Deine Opferhaltung ausleben zu können? Lass es bleiben.

Grüße vom Ostelch

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Vielleicht ist es ja direkt nachdem Du die Linie überfahren hast rot geworden und er hat es so gesehen, dass Du über rot gefahren bist.

Ich hatte das auch schon mal vor ein paar Jahren. Da bin ich aber bewusst über rot gefahren. Wollte mich noch mit durchschmuggeln.

Meiner Meinung nach waren die Polizisten dann sehr fair, denn ich bekam auch nur einen einfachen Rotlichtverstoß (bis 1 Sekunde). Es dürfte aber schon mindestens 2 Sekunden rot gewesen sein.

 

In Deinem Fall ist es natürlich schwer. Wenn Du keine Kamera oder einen Zeugen dabei hattest wird man vor Gericht immer dem Polizist glauben.

 

Gruß

Ich kann @FloX35 da nur zustimmen.

Ich bin einmal vor Gericht gegangen weil ich anderer Meinung als der des Polizisten war. Es stand Aussage gegen Aussage.

Der Polizist bekam recht.

 

Nicht dass ich die Arbeit der Polizei generell anzweifle, natürlich nicht.

Ich hatte sogar die Deckung von meiner Rechtsschutzversicherung.

Ich war nur anderer Meinung.

Da entscheidet dann nur der Richter. Und nochmal, ohne wasserdichten Beweis, würde ich das nicht mehr machen.

Zitat:

@crissel132 schrieb am 23. Juli 2019 um 17:52:18 Uhr:

Guten Tag,

mir wird ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen.

Ich bin mir definitiv sicher über gelb gefahren zu sein.

Jetzt weiß ich nicht wie ich mich weiter wehren soll und hoffe jemand kann mir helfen.

Der Polizist "meint" gesehen zu haben, dass ich nicht bei gelb sondern bei rot gefahren bin.

Es gibt weder Aufzeichnung noch Messgeräte die den Verstoß aufgezeichnet hätten.

Widerspruch habe ich bereits eingelegt. Heute bekam ich Post, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde.

Der Vorwurf ist ja schon recht subjektiv. Der Polizist kann ja alles behaupten. Keine objektiven Beweise.

Und jetzt soll ich für so etwas zahlen.

Was meint ihr? Lohnt sich da ein Weg zum Anwalt mit den Extrakosten oder soll ich die Sache einfach abhaken und 90 Euro zahlen.

Wobei ich sagen muss, dass es mir jetzt nicht so sehr um die 90 Euro geht. Es geht mir eher ums Prinzip.

Das gleiche ist mir letzten Sommer auch passiert.

Bin von einer übereifrigen A9-Beamtin angehalten worden mit der Behauptung ich wäre über rot gefahren.

Weder hinter noch neben mir war ein Streifenwagen zu sehen.

Es war definitiv noch gelb, meine Frau saß auf dem Beifahrersitz, die das also bezeugen konnte.

An dem Abend sagte ich nur, dass ich den kommenden Bußgeldbescheid nicht akzeptieren werde und wir uns vor Gericht wiedersehen.

Anfang Juli (hat solange gedauert, da angesetzte Termine immer wieder verschoben werden mussten) ist die Entscheidung zu meinen Gunsten ausgefallen, der Richter hat uns mehr geglaubt und das Verfahren wurde eingestellt!

Einer der Gründe, so vermute ich, waren die widersprüchlichen Aussagen der Beamten und das arrogante Auftreten der jungen Beamtin vorm Richter.

Dieses Verhalten hatte sie schon bei der Kontrolle an den Tag gelegt.

Ich würde immer wieder diesen Weg gehen und einen vermeintlichen Verstoß nicht so einfach hinnehmen!

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 17:00

Da muss man ja echt sich eine Dashcam für sowas besorgen.

Einen Zeugen hätte ich. Das wäre meine Freundin. Aber ob man ihr glaubt, höchst fraglich.

@Steven4880

"Es stand Aussage gegen Aussage.Der Polizist bekam recht."

Mich würde interessieren, wie der Richter zu seinem Urteil gekommen ist.

Hat er einfach gesagt, dass er dem Polizisten mehr glaubt?

Und ich dachte in Deutschland herrscht die Unschuldsvermutung bis dem Beschuldigten seine Schuld bewiesen wurde.

@Franklyn67

Das klingt fast genauso wie bei mir. Auch eine Beamtin mit dem Unterschied, dass die noch recht freundlich war. Aber ansonsten fast identisch. Hast du das über eine Rechtschutzversicherung gemacht? Ich selber habe leider keine, weshalb ich mir Sorgen mache, falls ich das Verfahren doch verlieren sollte...

Zitat:

@crissel132 schrieb am 23. Juli 2019 um 19:00:42 Uhr:

Da muss man ja echt sich eine Dashcam für sowas besorgen.

Einen Zeugen hätte ich. Das wäre meine Freundin. Aber ob man ihr glaubt, höchst fraglich.

@Steven4880

"Es stand Aussage gegen Aussage.Der Polizist bekam recht."

Mich würde interessieren, wie der Richter zu seinem Urteil gekommen ist.

Hat er einfach gesagt, dass er dem Polizisten mehr glaubt?

Und ich dachte in Deutschland herrscht die Unschuldsvermutung bis dem Beschuldigten seine Schuld bewiesen wurde.

Das war eine wirklich kuriose Geschichte.

Meine Frau, mein Bruder und ich waren fort. Ich bin gefahren.

Ich habe ein halbes Glas Bier getrunken bevor wir die Lokalität verlassen haben. Das waren ca 0,2 Liter.

Direkt nachdem ich losgefahren bin war Blaulicht hinter mir. Ich musste pusten und es kamen 0,54 Promille heraus.

Dann ging es direkt zur Dienststelle die in Stuttgart gleich ums Eck war.

Dort wurde an einem geeichten Gerät genau der gleiche Wert gemessen.

Dann wurde ich wieder zu meinem Auto gebracht und musste ein Taxi rufen. Das ganze hat max 15 Minuten gedauert.

 

Mein Anwalt erst sagte mir dass zwischen dem letzten Schluck Alkohol und der ersten verwertbaren Messung 30 Minuten vergehen müssen.

 

Deshalb ging ich vor Gericht. Und ich verlor.

Obwohl ich mich sicher im in Deutschland erlaubten Rahmen befand.

 

Gälte hier 0,0, hätte ich diese drei Schlücke Rest von meinem Bruder nicht getrunken.

 

Vor dem Richter zückte der junge Polizist seinen Notizblock, und da waren genau 30 Minuten zwischen der Kontrolle und der geeichten Messung notiert.

Meine zwei Zeugen spielten keine Rolle.

 

Ich habe daraus gelernt.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 23. Juli 2019 um 18:33:41 Uhr:

Ich kann @FloX35 da nur zustimmen.

Ich bin einmal vor Gericht gegangen weil ich anderer Meinung als der des Polizisten war. Es stand Aussage gegen Aussage.

Der Polizist bekam recht.

Aussage gegen Aussage gibt es nicht.

Du als Angeklagter darfst Lügen das sich die Balken biegen, der Polizist als Zeuge muss dagegen die Wahrheit sagen und kann bestraft werden wenn er es nicht macht. Wer ist also Glaubwürdiger?

Dazu kommt die Frage was der Polizist davon hätte dich falsch zu Beschuldigen. Denn wenn er bei der einen Ampelphase keinen Rotlichsünder findet dann dauert es sicher keine 10 Phasen bis mal Einer eindeutig bei Rot drüber fährt.

Könnte es sein das der Polizist von seinem Standort aus schon sehen konnte das zb der Querverkehr schon Gelb oder sogar Grün hatte? Denn dann hast Du zwangsläufig Rot gehabt.

Da solche Vergehen viel Arbeit machen aber keine Bonuspunkte in der Personalakte bringen sind Polizisten eigentlich nicht scharf darauf so was zur Anzeige zu bringen. Ausser einigen wenigen Übermotivierten, sind dann meins Junge und denen wird der Zahl in der Regel schnell gezogen und sie werden Ruhiger, oder schiessen sich selbst ins Aus.

 

Das Verhalten der Polizisten die Franklyn67 angezeigt haben, bzw dieses Auftreten vor Gericht, sorgen dagegen eher für Negativpunkte in den Personalakten.

Die Aussage eines Polizisten ist ein Beweis. Willst Du sie anzweifeln, musst Du sie mit objektiven Tatsachen erschüttern. Im Zweifel entscheidet ein Richter, wessen Aussage glaubwürdiger ist.

In der Regel kann man in dem Moment, wenn man die Haltelinie überfährt, die Ampel gar nicht mehr sehen. Du hast gezockt und verloren. Nimm es wie ein Mann.

Mein Auto ist auf meine Frau angemeldet, die würde in so einem Fall einfach sagen: Ich bin nicht gefahren und zum Fahrer sage ich nichts (mein Sohn und ich nutzen das Auto).

Es ist besser, sich etwas bedeckt zu halten...

Edit - für die Sache mit dem Fahrtenbuch wüsste ich auch was...:D

Deine Frau sollte als Betroffene einfach keine Angaben zur Sache machen.

Hier wird nur ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen, da reicht die Angabe des Polizisten vollkommen - wenn er von seinem Standpunkt aus die Ampel auch beobachten konnte. Ohne RS-Versicherung zum Anwalt? Nur, wenn du den Punkt nicht verkraften kannst. Gegen seine Rechnung ist das Bußgeld ein Klacks. Nur beim Freispruch zahlt die Landeskasse.

Kannst allerdings auch ohne Anwalt Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen und ohne Anwalt bei Gericht erscheinen. Kostet dann nur ein paar Euro, wenn du verlierst.

Du schreibst was von "Widerspruch wurde abgelehnt" - gibt's im Owi-Verfahren jedoch nicht.

Normales Verfahren: Anhörungsbogen - Bußgeldbescheid - fristgerechter Einspruch - Verwaltungsbehörde akzeptiert den Einspruch und hebt den Bußgeldbescheid auf o d e r leitet den Vorgang über die Staatsanwaltschaft ans örtlich zuständige Amtsgericht weiter - Termin zur Verhandlung (sofern du einer Entscheidung ohne mdl. Verhandlung im Einspruch bereits widersprochen hast - andernfalls kann über deinen Einspruch ohne Verhandlung entschieden werden).

@Steven4880

Wird da nicht normal eine Blutprobe gezogen? Ich war immer der Meinung alles über den Atemalkohol wäre zu ungenau fürs Recht.

 

@crissel132

Ich täte das ganze für 90€ abhacken. Da sind Zeit und Nerven mehr Wert.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Juli 2019 um 19:26:14 Uhr:

Die Aussage eines Polizisten ist ein Beweis. Willst Du sie anzweifeln, musst Du sie mit objektiven Tatsachen erschüttern. Im Zweifel entscheidet ein Richter, wessen Aussage glaubwürdiger ist.

In der Regel kann man in dem Moment, wenn man die Haltelinie überfährt, die Ampel gar nicht mehr sehen. Du hast gezockt und verloren. Nimm es wie ein Mann.

richtig, zudem war die Ampel sicher vorher lang genug gelb zum Anhalten. Aber mit Freundin aufm Beifahrersitz muss MANN mal zeigen, was er drauf hat ;)

Zitat:

@crissel132 schrieb am 23. Juli 2019 um 17:52:18 Uhr:

 

Ich bin mir definitiv sicher über gelb gefahren zu sein.

(...)

Der Vorwurf ist ja schon recht subjektiv. Der Polizist kann ja alles behaupten. Keine objektiven Beweise.

merkste was? Deine Behauptung ist nicht weniger subjektiv, denn du kannst sie genauso wenig beweisen.

Wie der Vorredner schon schrieb, im Augenblick des Überfahrens der Haltelinie ist es für den Fahrer(!) fast unmöglich, das Signallicht der Ampel zweifelsfrei zuzuordnen.

Deine Freundin ist zwar Zeuge, wie ein Richter allerdings die Glaubwürdigkeit beurteilt, ist eine ganz andere Sache.

 

Zitat:

@crissel132 schrieb am 23. Juli 2019 um 19:00:42 Uhr:

@Franklyn67

Das klingt fast genauso wie bei mir. Auch eine Beamtin mit dem Unterschied, dass die noch recht freundlich war. Aber ansonsten fast identisch. Hast du das über eine Rechtschutzversicherung gemacht? Ich selber habe leider keine, weshalb ich mir Sorgen mache, falls ich das Verfahren doch verlieren sollte...

Wie gesagt, ich habe vor Gericht Recht bekommen bzw. der Richter hat uns mehr geglaubt.

Die widersprüchlichen Aussagen der Beamten war natürlich hilfreich;)

Ich habe natürlich eine RSV, hätte es aber auch ohne gemacht!

Zitat:

@9891 schrieb am 23. Juli 2019 um 20:01:43 Uhr:

@Steven4880

Wird da nicht normal eine Blutprobe gezogen? Ich war immer der Meinung alles über den Atemalkohol wäre zu ungenau fürs Recht.

Keine Blutprobe.

Ein geeichtes Gerät reicht.

Das Problem waren die 30 Minuten. Und das war auch das Streitthema.

 

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