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Einfahrt verboten Schild übersehen...

Themenstarteram 26. August 2010 um 1:01

Hm..ich habe da mal eine Frage...und zwar habe ich in einem mir fremden Gebiet ein Verkehrsschild übersehen...( Schildnr. 267, rot gefüllter Kreis mit weißem Balken), welches mir ja die Einfahrt in die Straße verbietet...der entgegenkommende Pkw war noch weit weg, als ich in die Straße einfuhr (2spurig), deshalb kann keine Rede von einer Gefährdung sein...jedenfalls hat der Pkw gefühlte 10x die Lichthupe betätigt und auf meiner Höhe habe ich hinter dem Steuer einen wild-gestikulierenden Mann gesehen...geschätzte ~50 Jahre in einem normalen Auto...wenn er ein Polizist gewesen wäre, der in Zivil unterwegs gewesen wäre, hätte er mich doch sicher angehalten? Bzw..ich hab nichts bemerken können, dass ich anhalten soll..wir kamen uns ja entgegen...nicht, dass ich nun Anweisungen nicht folge geleistet habe:O

Jedenfalls steht im Bußgeldkatalog von 2009..hab nicht Aktuelleres gefunden, mit meinem Fall:

142 Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet

StVO § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 36 bis 40 (Zeichen 262 bis 266) Spalte 3, lfd. Nr. 41 (Zeichen 267) Spalte 3, § 49 Abs. 3 Nr. 4 20 €

143 Als Radfahrer Verbot des Einfahrens (Zeichen 267) nicht beachtet

StVO § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 41 (Zeichen 267) Spalte 3; § 49 Abs. 3 Nr. 4 15 €

143.1 - mit Behinderung

StVO § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 41 (Zeichen 267) Spalte 3; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4 20 €

143.2 - mit Gefährdung 25 €

143.3 - mit Sachbeschädigung

30 €

Wenn es eine Gefährdung angeblich nun wäre, die es aber auf keinen Fall war...würden dann die 20 Euro + die 25€ für die Gefährdung gerechnet werden? Oder insgesamt bei Gefährdung dann nur 25? 45 wäre nicht gut...das wäre ein Punkt in Flensburg und somit Probezeitverlängerung etc. zwei Monate vor Ablauf...?

Viel Text..sry, konnte mich nicht kürzer fassen..mich regt das gerade etwas auf..:( Aber bin auch selber Schuld...

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema
am 26. August 2010 um 5:26

Hallo lieber TE

OB es eine Gefährdung war, liegt nicht an Deiner Einschätzung!

Nach dem du nicht reagiert hast (warum eigentlich?),

kann ich mir schon eine Gefährdung vorstellen.

In einer "fremden Gegend" sollte man, auf eine Lichthupe,

bzw. wild gestikulierenden 50 Jährigen schon reagieren!

Muss immer wieder das selbe sagen:

Fehler machen ist eines, dazu stehen anzuhalten, zu sagen

tut mir leid, habe nicht aufgepasst etwas anderes!

Aber my home is my castle!

und zur not machen wir das Auto zu meinem Zuhause.

Meine persönliche Meinung (wenn du dem anderen nicht

irgendwie dumm gekommen bist): gar nix passiert!

Aber nachdenken, wie du das nächste mal reagierst,

wäre schon nicht schlecht.

Habe erst gestern einen Bericht gesehen, wie Menschen zum Geisterfahrer

werden:

Die Alten aus Unachtsamkeit und Sturheit.

Die Jungen aber aus Fehleinschätzung von Gefahrensituationen.

Da hat glatt eine Frau im Tunnel (eine Fahrtrichtung zwei spuren gewendet)

Begründung: sie hat die Ausfahrt verpasst und die "Rückfahrstrecke" war eh ganz kurz. Anzeige mit Gefährdung (die Dame hat aber auf den Entgegenkommer reagiert und nochmals gewendet),

Half trotzdem nix die Tunnelkamera hatte alles aufgezeichnet.

Gruß Alex

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Zitat:

Original geschrieben von markus9099

Wenn es eine Gefährdung angeblich nun wäre, die es aber auf keinen Fall war...würden dann die 20 Euro + die 25€ für die Gefährdung gerechnet werden?

Nein

 

Zitat:

Oder insgesamt bei Gefährdung dann nur 25?

Richtig.

am 26. August 2010 um 5:26

Hallo lieber TE

OB es eine Gefährdung war, liegt nicht an Deiner Einschätzung!

Nach dem du nicht reagiert hast (warum eigentlich?),

kann ich mir schon eine Gefährdung vorstellen.

In einer "fremden Gegend" sollte man, auf eine Lichthupe,

bzw. wild gestikulierenden 50 Jährigen schon reagieren!

Muss immer wieder das selbe sagen:

Fehler machen ist eines, dazu stehen anzuhalten, zu sagen

tut mir leid, habe nicht aufgepasst etwas anderes!

Aber my home is my castle!

und zur not machen wir das Auto zu meinem Zuhause.

Meine persönliche Meinung (wenn du dem anderen nicht

irgendwie dumm gekommen bist): gar nix passiert!

Aber nachdenken, wie du das nächste mal reagierst,

wäre schon nicht schlecht.

Habe erst gestern einen Bericht gesehen, wie Menschen zum Geisterfahrer

werden:

Die Alten aus Unachtsamkeit und Sturheit.

Die Jungen aber aus Fehleinschätzung von Gefahrensituationen.

Da hat glatt eine Frau im Tunnel (eine Fahrtrichtung zwei spuren gewendet)

Begründung: sie hat die Ausfahrt verpasst und die "Rückfahrstrecke" war eh ganz kurz. Anzeige mit Gefährdung (die Dame hat aber auf den Entgegenkommer reagiert und nochmals gewendet),

Half trotzdem nix die Tunnelkamera hatte alles aufgezeichnet.

Gruß Alex

Immerhin macht sich der TE Gedanken darüber, das finde ich gut.

das man sich in dem Moment keiner Schuld bewusst ist und daher auch nicht reagiert, ist so natürlich wie verständlich. Warum auch, da man j aoffensichtlich keienrlei fehler begangen hat und den Irrtum erst hinterher bemerkt.

Fahrfehler macht jeder und auch ich habe in den letzten knapp 15 Jahren schon das ein oder andere mal in einer Einbahnstraße falschrum gestanden. Passiert einfach. Und zwar JEDEM von uns. Also kopf hoch, bist kein Einzelfall. ;)

Verstehe jetzt nicht ganz, über was Du Dir den Kopf zerbrichst.

War sicher keine Grüner in Zivil, der hätte Dich angehalten.

War halt ein „netter“ Mitbürger, der Dich auf deinen Fehler aufmerksam machen wollte.

Is ja nix passiert, das nächste Mal besser gucken ;)

Unsere Straße ist auch eine Einbahnstraße da es allerdings die Rückseite vom Hauptbahnhof samt Parkplatz ist kommen mir oft genug Fahrzeuge entgegen. Nur ist unsere Straße so schmal das sich 2 Fahrzeuge nicht begegnen können. Da kannst Du mehrfach am Tag die Lichthupe ziehen und in die richtige Fahrtrichtung zeigen. Manche merken es und entschuldigen sich per Handzeichen und setzten zurück auf den Parkplatz um umzudrehen manche fahren einfach weiter. Ich halte dann an, so das der andere über den Gehweg muss um an mir vorbei zukommen.

Wenn ich jedem dafür Angezeigt hätte, weil ich ja anhalten musste, hätte ich viel zu tun. Ich setzt mich da allerdings mit dem Hintern drauf und hoffe das die mal einer Zivilstreife begegnen.

Ich denke nicht das da was auf Dich zukommt, und wenn doch steht Aussage gegen Aussage. War vielleicht nur ein sogenannter "Oberlehrer".

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

..., und wenn doch steht Aussage gegen Aussage.

Wann spricht sich das mal vollständig herum, dass dafür vorher erst der Weihnachtsmann harte Realität werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Wann spricht sich das mal vollständig herum, dass dafür vorher erst der Weihnachtsmann harte Realität werden muss.

Hmmmm, dann warst Du das also der mir gestern auf dem Parkplatz eine Beule in die Tür getreten hast? ;);)

Meine Aussage gegen Deine?

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Hmmmm, dann warst Du das also der mir gestern auf dem Parkplatz eine Beule in die Tür getreten hast? ;);)

Meine Aussage gegen Deine?

Gerne, jederzeit.

Du bist in dem (ersten) Verfahren dann Zeuge der Staatsanwaltschaft und ich Beschuldigter, Du bist unter massiver Strafandrohung zur Wahrheit verpflichtet, ich darf Lügen, dass sich die Balken biegen.

Schaun wir mal, wie Du dann aussagen wirst, wenn Dich der Richter auf Deine Wahrheitspflicht hinweist.

Da ich im konkreten Fall nicht nur Lügen darf, dass sich die Balken biegen, sondern sehr wahrscheinlich ein unabhängiges Alibi liefern kann, wird sich das ganze dann in einem zweiten "Fall" fortsetzen.

Da geht es dann um die Suche nach einer passenden Strafhöhe zu einer "falschen Beschuldigung" (§164 StGB) in Tateinheit mit einer "falschen uneidlichen Aussage" (§153 StGB).

Dein "Aussage gegen Aussage" endet für mich in einem Freispruch, für Dich etwas später dann in etwa mit 7-8 Monaten auf Bewährung mit entsprechenden Auflagen in Form einer nicht unerheblichen Zahlung an eine der Fallumgebung entsprechenden Einrichtung.

Jungs, anstatt hier solche unangebrachten und endlosen Diskussionen zu führen, wäre es doch ganz einfach gewesen, anstelle des "Weihnachtsmann-Zitats" kurz und bündig zu schreiben, warum es diese "Aussage gegen Aussage" nicht gibt.

Würde mich darüberhinaus ebenfalls interessieren.

Danke!

Gruß MartinSHL

MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

..., warum es diese "Aussage gegen Aussage" nicht gibt.

Weil eine Urteilsfindung kein demokratischer Prozess ist, der nach Stimmenauszählung oder Mehrheiten funktioniert.

Jeder Richter muss zu einer Urteilsfindung jeden Beteiligten anhören und dann eine Einschätzung anhand der Glaubwürdigkeit einer Aussage vornehmen.

Da gibt es dann schon den "Anzeigenden", der ist jedoch nicht "Kläger", sondern Kläger ist die Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft. Der "Anzeigende" ist deren Zeuge und damit zur Wahrheit verpflichtet und dem steht "dafür" auch eine ganz ordentliche Strafe "zur Seite". Darüber wird ein Zeuge auch vor der Aussage klar durch den Richter hingewiesen.

Der Angeklagte ("Beschuldigter") genannt, muss sich nicht zur Tat äußern und muss sich selber belasten, somit "darf" er lügen und bestreiten. "Dürfen" insoweit, dass es ihm nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf.

Daher ist schon von Grundsatz keinerlei Gleichwertigkeit in einem "Aussage gegen Aussage" vorhanden. Es mag von der Anzahl der Aussagen ein Patt ergeben, aber das interessiert niemanden.

Es mag für einige manchmal nach einer Verfahrenseinstellung so aussehen, dass es wegen einem "Aussage gegen Aussage" so ausgegangen ist, dem ist aber nicht so. Es liegt an der Bewertung einer Glaubwürdigkeit.

Ist der "Anzeigeführer" nicht sonderlich glaubwürdig, zeigt zB. einen besonderen Bestrafungs-Eifer bei seiner Aussage, schmückt seine Aussage mit vielem aus, dass der halbe Stadtteil jetzt brennen würde, wenn er selber nicht so tollkühn die Situation und den anderen Idioten beherrscht hätte, ... wie glaubwürdig ist dann schon allein die Beschuldigung.

Kommt nun auch noch eine sachliche und auch von den Abläufen mit der alltäglichen Realität schlüssigen Aussage des Beschuldigten, dass dort nichts unzulässiges passiert ist, dann war es dass.

Eine Realität, dass tatsächliche Missetaten nicht mal im Ansatz verfolgt werden: der Anzeigesteller ist in seinem Eifer, dem Täter unbedingt eine reinwürgen zu wollen, deutlich erkennbar zu übereifrig.

Was soll ein Staatsanwalt mit einem (seinem einzigen) Zeugen, der nach der Androhung einer massiven Strafe bei fehlerhafter Aussage durch den Richter dann kleinlaut aussagt, dass Verkehsgefährdung mit Nötigung nur aus einem wiederholten falschen Parken bestand, der ihn zu einmal mehr drehen am Lenkrad "genötigt" hat.

Super, vielen Dank, das ist doch mal eine Erklärung, mit der auch ich als "Juristen-Laie" etwas anfangen kann.

Dennoch denke ich, wissen wir alle, was umgangssprachlich mit dem "Aussage gegen Aussage" gemeint war.

Immer davon ausgehend, beide Parteien sind gleichermaßen glaubwürdig und andere Belastungen/Zeugen gibt es nicht.

Themenstarteram 26. August 2010 um 12:18

Danke für die vielen Antworten...

dann bin ich ja erstmal erleichtert, dass es nur 25€ dann wären..

 

Zitat:

Original von Boxertreiber-Oder

Nach dem du nicht reagiert hast (warum eigentlich?),

kann ich mir schon eine Gefährdung vorstellen.

In einer "fremden Gegend" sollte man, auf eine Lichthupe,

bzw. wild gestikulierenden 50 Jährigen schon reagieren!

Hm..ich war perplex und verwundert, weil ich mir einfach keiner Schuld bewusst war...war ja auch schon leichte Dämmerung, deshalb hab ich auch erstmal am Lichtschalter gedreht, nicht, dass ich nur Standlicht anhatte...aber war schon Abblendlicht..hinter ihm fuhr direkt noch ein Wagen...weiß nicht, ob er angehalten hätte, wenn ich den Motor abgeschaltet hätte..

Zitat:

Original von Boxertreiber-Oder

Meine persönliche Meinung (wenn du dem anderen nicht

irgendwie dumm gekommen bist): gar nix passiert!

Aber nachdenken, wie du das nächste mal reagierst,

wäre schon nicht schlecht.

Nein absolut nicht...dazu hätte ich ja keinen Grund, schließlich hab ich ja den Fehler gemacht..bzw was genau meinst du? Beim Vorbeifahren hab ich zumindest hm keine Reaktion gezeigt..also keine Beleidung per Zeichen oder sowas...sowas würde ich nie machen..

Ich hatte eine ähnliche Situation..angehalten Landstraße, teils aufm grün...dann wollte ich mich auf die Straße, blinker links gesetzt, rückwärtigen Verkehr beobachtet..es kommt ein Auto..ich warte brav, er hupt auf meiner Höhe..ich dachte mir nur "hö?" und dann nach ihm war frei und ich bin losgefahren..dann hab ich ihn gelichthupt...und bin rangefahren...er hat das im Rückspiegel gesehen, dann ist ers auch..naja...dann kam er so aggressiv an und hat mich beim Reden so bespuckt noch, dass die Lichthupe Nötigung gewesen sei und er gehupt hätte, weil er sich durch meinen Blinker irritiert gefühlt hatte..

Zitat:

Original von Vollgasfuzzi

Verstehe jetzt nicht ganz, über was Du Dir den Kopf zerbrichst.

Das tue ich einfach aus Prinzip immer, wenn ich irgendetwas getan habe...weil man ja Fehler nicht machen sollte und versuche daraus zu lernen;-) Bin auch in meinen fast zwei Jahren mitm Lappen erst 2x angehupt worden und ein paar Mal Lichthupe..aus Gründen, wie das ich das Abblendlicht nicht an hatte in einer Abends hell erleuchteten Stadt...bemerkt man manchmal nicht. Abgesehen davon, dass ich mich noch zwei Monate in der Probezeit befinde und wenn ich meinen Lappen verliere, kann ich meinen Zivildienst knicken ab dem 01.09 sowie meine Polizeieinstellung...

Zitat:

Original von Tanea

Unsere Straße ist auch eine Einbahnstraße da es allerdings die Rückseite vom Hauptbahnhof samt Parkplatz ist kommen mir oft genug Fahrzeuge entgegen. Nur ist unsere Straße so schmal das sich 2 Fahrzeuge nicht begegnen können.

Das kenne ich selber ja, aber in dieser Straße war es eindeutig nicht der Fall..., war genug Platz auf beiden Spuren und zwischen den Autos genug Abstand, wie es in jeder normalen Seitenstraße ist.

Zitat:

Original von Tanea

Ich denke nicht das da was auf Dich zukommt, und wenn doch steht Aussage gegen Aussage. War vielleicht nur ein sogenannter "Oberlehrer".

Bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass er eine Beifahrerin hatte...

________

Hm..jetzt heißts abwarten...oder was?:( Soll ich mal zur Polizei fahren und fragen, ob was gegen mein Kennzeichen vorliegt? Ich will Klarheit:( Das könnte meine ganze Zukunft gerade ruinieren>.<

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Immer davon ausgehend, beide Parteien sind gleichermaßen glaubwürdig und andere Belastungen/Zeugen gibt es nicht.

Als Anmerkung hierzu:

Über die Höhe einer Glaubwürdigkeit entscheidet der Richter, auch die Frage nach der Glaubwürdigkeit unterliegt auch keinen mathematischen Grundsätzen.

Dazu gehört auch das "im Zweifel für den Angeklagten", hier geht es nur darum, wenn der Richter Zweifel hat. Ist sich ein Richter sicher, dann können 10 Millionen Leute das anders sehen - das stört nicht.

 

 

----

Zitat:

Soll ich mal zur Polizei fahren und fragen, ob was gegen mein Kennzeichen vorliegt?

Das wäre deutlich dümmer, als eine Einbahnstraße falsch herum zu befahren.

 

Zitat:

Ich will Klarheit:( Das könnte meine ganze Zukunft gerade ruinieren>.<

Wenn 20 oder auch 25 Euro Deine Zukunft ruinieren können, dann würde ganz schnell ganz andere Dinge machen, um "Grund" in mein Leben zu bekommen.

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