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Einfuhr Auto Marke Eigenbau von Holland nach Deutschland

Themenstarteram 29. Juni 2014 um 17:11

Hallo MotorTalkers,

Ich habe eine Frage über einfuhr eines Autos Marke Eigenbau von Holland in Deutschland.

Vor einige Jahre habe ich in den Niederlanden (bin Niederländer) einem Auto gebaut auf Basis einer Citroen 2CV. Kein Baupaket, alles selber gemacht. Nur das Motor und großenteils das Chassis sind noch Original. Alles andere ist gebastelt, wie Steuer, Sitzbank, Benzintank usw. Handbremse kommt von einem alten Jeep und die Scheinwerfer von einem Motorrad. So gibt es noch einiges, wie z. B. zwei handgemachte Auspuffe. Das Auto hat keine Gürtel und ist auch so in die Papiere eingetragen. In den Niederlanden ist das Auto nach RDW-Prüfung (wie TÜV) zugelassen worden und ist seitdem dort versichert und hat jedem Jahr APK (Holländische TÜV).

In 2011 sind wir nach Deutschland umgezogen, aber das Auto fahre ich noch immer mit gelben Nummerschilden, Holländische also. Das ist nicht zugestanden, aber viele Menschen sagen mir das mein Auto in Deutschland niemals genehmigt wird. Darum meine Frage:

habe ich eine Chance das Auto erfolgreich in Deutschland ein zu fuhren, also wird TÜV es genehmigen? Oder fahre ich besser (Illegal) mit holländischem Papieren hier im Grenzgebiet, denn ich möchte mir nicht trennen von meinem "Schicht"!

Ich freue mich auf Tipps und Informationen!

Grüße, Jan

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Juli 2014 um 16:41

Hallo, ich bin noch nicht beim TÜV gewesen, habe aber eine Video vom Schicht gemacht: http://youtu.be/MbEE_V_WLPM

Bin gespannt was der TÜV davon halt...

Grüsse, Jan

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25 Antworten
am 29. Juni 2014 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von Jan49828

Vor einige Jahre habe ich in den Niederlanden (bin Niederländer)...

Du lügst. Wenn du Niederländer wärst, würdest du jetzt Fussball schauen statt hier zu posten.

:D

am 29. Juni 2014 um 17:27

Fahr zu einem deutschen TÜV, dort wirst du die richtige Antwort bekommen.

Hast du schon mal ein Informationsgespräch mit einem TÜV-Prüfer geführt hinsichtlich der Erlangung einer deutschen Zulassung?

Rate dir auch, einen TÜV-Prüfer (bzw. DEKRA oder ähnliche Sachverständigengesellschaften) unverbindlich zu befragen. Die können dir sagen, ob das mit einer Plakette geht oder nicht.

So aus der Ferne ist das schwierig....

am 29. Juni 2014 um 17:40

Aber ein schöner Wagen...! Hoffe mit 150 PS uns sahnigem 6 Zylinder:cool:

Okay okay....2CV...man kann ja wohl noch träumen....:D

Coole " Kiste " .

Es gibt wirklich noch Menschen mit Ideen .

Nehme ich . Kannst meinen " Stern " dafür haben .

Weil Robben und seine Jungs heute gewonnen haben , brauchst du auch

nichts dazu bezahlen . :)

 

mein Kompliment - sieht klasse aus der Schicht !

Du wirst aber wohl nicht drumherum kommen den Wagen beim TÜV vorzuführen und an die deutschen Bestimmungen anzupassen. Und denk dran ---> wenn Du mit dem illegalen Schicht in einen Unfall verwickelt wirst dann kann es schnell sehr teuer werden.

Vielleicht hast Du auch einen Verwandten oder Bekannten in NL der den Wagen auf sich anmelden kann und Dir ausleiht, ist aber nur eine Idee und ich kenne mich nicht mit den Bestimmungen aus...

Zitat:

Original geschrieben von Atomickeins

mein Kompliment - sieht klasse aus der Schicht !

Du wirst aber wohl nicht drumherum kommen den Wagen beim TÜV vorzuführen und an die deutschen Bestimmungen anzupassen. Und denk dran ---> wenn Du mit dem illegalen Schicht in einen Unfall verwickelt wirst dann kann es schnell sehr teuer werden.

Vielleicht hast Du auch einen Verwandten oder Bekannten in NL der den Wagen auf sich anmelden kann und Dir ausleiht, ist aber nur eine Idee und ich kenne mich nicht mit den Bestimmungen aus...

Ist und bleibt Steuerhinterziehung, wenn mich nicht alles täuscht.

Es sollte schon rechtlich einwandfrei sein aber warum sollte man in D nicht mit einem Wagen fahren dürfen der in NL auf einen Niederländer zugelassen und versichert ist ?

Weil es Steuerhinterziehung ist. Hatte da mal einen ähnlichen Thread dazu. Man braucht da schon eine stichhaltige Begründung. Sonst hätten plötzlich ganz viele Leute Autos im günstigeren Steuerausland angemeldet.

Hi Jan,

Fahr bitte nach der TÜV ( ohne dein Auto, mit viel Fotos und Papiere ) die können dir alles erklären.

Wenn es nicht geht, hast ein Problem wie du einfach aus der Weg kann gehen ;)

Bist selbständig in der Niederlanden? Wenn ja, stell das Fahrzeug auf dein Firma dann darfst du es "beruflich" benutzen.

Normal bist verpflichtet um dein Führerschein in ein halb Jahr um zu Stellen nach das vom Land wo du dein Hauptmelde Adress hat ( jetzt Deutschland ).

Heb jedes Jahr diese Diskussion mit de Belastingdienst, da ich privat nicht mit ein NL auto darf fahren, so auch kein beitelling Zahl ;)

am 30. Juni 2014 um 12:43

Mir hat mal ein Deutscher, der in den Niederlanden wohnt, gesagt, dass er als Deutscher kein Fahrzeug fahren darf, was in den Niederlanden auf dem Namen eines einheimischen, also seiner Schwiegertochter (Niederländerin) etc., angemeldet ist. Ob das auch umgekehrt gilt, weiß ich nicht.

Der Rest - Vorführung bei TÜV, DEKRA etc. - wurde ja bereits genannt.

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