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Eingeschränkter Fahrerkreis / Probefahrt Werkstatt

Hallo zusammen,

uns stellte sich kürzlich die Frage, inwieweit die Klausel des eingeschränkten Fahrerkreises greift.

Unsere Fahrzeuge dürfen nach Versicherung nur von meiner Frau und mir gefahren werden. Das ist auch so weit ok. Kinder sind noch im Kindergarten und sonst fährt niemand mit den Autos. Abgesehen davon, dass ich das auch gar nicht will, ergibt es sich erst gar nicht.

Nun war der Caddy in der Werkstatt, da das Lenkrad ab ca. 130 anfing zu vibrieren. Diagnose: Unwucht. Also Räder neu gewuchtet und anschließend hat der MA in der Werkstatt noch eine Probefahrt auf der Autobahn gemacht. Finde ich persönlich auch absolut ok einen gewissen Qualitätscheck durchzuführen.

Jedoch stellt sich dann die Frage, hätte man das eigentlich vorher der Versicherung melden müssen, da der MA der Werkstatt ganz sicher nicht zum eingeschränkten Fahrerkreis gehört. In den Versicherungsbedinungen wird auf diesen Umstand nicht eingegangen. Nur kann ich das auch schlecht vor jedem Werkstattbesuch machen.

Versicherung ist HUK24, falls das interessant sein sollte.

Vielen Dank und gruß

Sebastian

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20 Antworten

Das braucht man der Versicherung nicht zu melden.

Vers. anschreiben und nachfragen mit der schriftlichen Antwort kannst du was anfangen. Werkstattprobefahrten dürften zu dem eingeschränkten Fahrerkreis gehören. Das lässt sich ja nicht immer vorher wissen ob die eine Probefahrt machen müssen.

Ja ist wohl das Beste. Email ist gerade raus. Bin gespannt.

Das schlimmste was passieren könnte ist im Falle des Falles ohnehin nur eine Nachzahlung der Beiträge, wenn der Fahrerkreis nicht eingeschränkt wäre.

Da greift die KFZ Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 22. Sep. 2017 um 13:9:16 Uhr:

Da greift die KFZ Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt.

Wenn sie denn eine haben... Oder ist diese verpflichtend?

Falls es wen interessiert, hier die Antwort. Für mich ist das Thema jetzt tatsächlich gelöst.

Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Auf Grund Ihrer Angaben zum Fahrerkreis berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation und berechnen dementsprechend Ihren Beitrag.

Es ist daher wichtig, dass Sie uns informieren, sobald eine andere Person als bisher angezeigt das Fahrzeug fährt. Wir berechnen dann den Beitrag ab dem Zeitpunkt der Änderung neu. Auf den Versicherungsschutz hat eine Änderung des Fahrerkreises aber keine Auswirkung.

An der Beitragsberechnung ändert sich nichts, wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahrzeugreparateur, ein Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer Notfallsituation fährt. Das trifft auch zu, wenn diese Person noch nicht 25 Jahre alt und zugleich jünger als die im Antrag genannten Fahrer ist.

Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers oder anderer berechtigter Fahrer infolge alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne unserer Versicherungsbedingungen.

Übrigens:

Sie können Vertragsänderungen auch im Servicebereich "Meine HUK24" direkt vornehmen.

Nähere Informationen zum Punkt "Wie kann ich Änderungen an meinem Vertrag vornehmen?" erhalten Sie hier:

https://www.HUK24.de/index.jsp?serviceid=6

Wenn das Fahrzeug in die Werkstatt muss und ein Kraftfahrzeugreparateur führt eine Probefahrt durch ist wie oben beschrieben keine Mitteilung an uns erforderlich. Für die Probefahrt besteht Versicherungsschutz im beantragten Umfang.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24

Die Online-Versicherung

Hätte man auch selbst in den Bedingungen nachlesen können.

Zitat:

@Mindscape schrieb am 22. September 2017 um 15:18:48 Uhr:

Hätte man auch selbst in den Bedingungen nachlesen können.

Oh wie ich Klugscheisser mag. :)

Hab ich, steht nicht drin

HUK 24 AKB A.2.3.3 (Vollkasko)

Falsch. Überschrift nicht gelesen?

Der Passus sagt: Wenn Dieb X dein Auto klaut und mutwillig gegen die Wand fährt, greift die Vollkasko.

Wenn du deine Frau geärgert hast und sie aus Rache dein Auto gegen die Wand fährt, dann nicht.

Oder kann ich nicht lesen?

Das kann ein normaler Mensch so nicht richtig verstehen. Für mich ist das eine und Verknüpfung. Ein von mir berechtigter Fahrer UND in der Versicherung auch eingeschlossen. In dem Fall meine Frau und ich. Nach dem Passus könnte jeder Fahren den ich berechtige, vollkommen egal ob der Kreis der Fahrer eingeschränkt wurde oder nicht.

1. Da steht, dass mutwillig (!!!!!!!!!!, nur darum geht es hier) vom erst genannten Personenkreis verursacht Schäden gedeckt sind.

2. Und dann steht da. welcher Personenkreis dazu nicht gehört.

Wenn also der Werkstattfahrer fahrlässig einen Schaden verursacht, wird das hier nicht behandelt.

Wenn er die Karre mutwillig aus Jux und Dollerei gegen die Wand knallt, muss man hier nachlesen.

Mit der ursprünglichen Fragestellung hat das nichts zu tun.

PS: Ich halte mich für normal - aber die Selbsteinschätzung ist ja immer so eine Sache.

Mein Beitrag war noch auf das Foto bezogen. Länger zum tippen gebraucht. Kinder haben immer abgelenkt.

Ich seh auch einfach keinen Zusammenhang.

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