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Eingetragene Reifendaten vs. Reifendaten im COC

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 16. September 2024 um 6:32

Sind bei euch in der Zulassungsbescheinigung alle Reifengrößen aufgeführt, die auch in der COC drin sind? Will jetzt mit meinen in D problemlos zulässigen Ganzjahresreifen nach Italien und lese, dass die da zwischen 15.4. und 15.11. Späne machen können, wenn der Speedindex in der ZulBesch Teil 1 nicht mit dem auf dem Reifen übereinstimmt. In der Zulassung steht halt nur eine Reifengröße mit einem hohen Speedindex drin, im COC stehen noch diverse andere Varianten, so auch der derzeit aufgezogene Reifen.

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15 Antworten

https://www.kunzmann.de/.../...138,Mercedes-Benz-ABE-C-Klasse-W205.pdf

 

Es gibt entsprechende Dokumente zum Download auch für S205…

Themenstarteram 16. September 2024 um 6:51

Ja, das ist mir bewusst - die Frage bezieht sich auf die Hinweise zum Beispiel vom ADAC "Winterreifenverbot"

Zitat:

Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex ("Speedindex") aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.

In meiner Zulassung ist halt der Reifen mit dem höchsten Speedindex eingetragen, andere niedrigere Kombinationen stehen "nur" im COC oder anderen Herstellerdokumenten. Fordern die dann stur die in der Zulassung eingetragenen Werte oder akzeptieren (da eigentlich Grundlage der Zulassungsbescheinigung) die Werte der COC - oder mal anders gefragt, ist irgendwer damit schonmal tatsächlich in Italien konfrontiert gewesen?

Welcher Geschwindigkeitsindex ist denn eingetragen? Beim C180 wird das wahrscheinlich ein V oder W sein, oder?

Dann musst du in Italien im Sommer entsprechend diesen Index fahren. Nichts anderes sagt der Artikel des ADAC aus.

Je nach Reifengröße sind Winterreifen mit V oder W durchaus erhältlich. Bei Y wird es schon wieder kritisch.

Themenstarteram 16. September 2024 um 8:51

In meiner Zulassung ist die Reifenkombi, die im COC unter Punkt 35 steht, aufgeführt - das ist heute scheinbar so Standard. Und leider ist es Index Y (also 300km/h) - :):confused: Aber im COC sind ja auch noch andere zugelassene Kombis aufgeführt, die heutzutage aber nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden (war früher mal so, da waren die Sommer- und Winterkombis meist eingetragen).

Daher meine Frage - eine Rad/Reifen-Kombi, die zwar nicht in der Zulassung steht, aber laut COC zulässig ist - werden die da in Italien bockig oder schauen die eben nicht nur wie es der Artikel suggeriert in die Zulassung sondern in das COC?

Das COC kopieren und in das Handschuhfach legen. Somit sind alle Daten griffbereit bei einer Kontrolle.

Themenstarteram 16. September 2024 um 13:34

Zitat:

@mb180 schrieb am 16. September 2024 um 11:09:09 Uhr:

Das COC kopieren und in das Handschuhfach legen. Somit sind alle Daten griffbereit bei einer Kontrolle.

Ja so werd ich jetzt auch erstmal verfahren.

Du musst den passenden Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen haben, welcher zur Höchstgeschwindigkeit deines Fahrzeugs passt!

 

Wenn dein Fahrzeug 270 läuft brauchst du mindestens einen *W* Reifen. Wenn er mehr als 300 läuft *(Y)* usw.

 

Egal ob Winter oder Allwetterreifen und der entsprechende Aufkleber im Innenraum ist oder die digitale Anzeige eine Warnung auspricht. Das interessiert die da im Süden nicht. Es wird sonst teuer und Strafen bleiben nicht aus

Themenstarteram 17. September 2024 um 15:14

Zitat:

@Sir_Byz schrieb am 16. September 2024 um 23:08:02 Uhr:

Du musst den passenden Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen haben, welcher zur Höchstgeschwindigkeit deines Fahrzeugs passt!

Wenn dein Fahrzeug 270 läuft brauchst du mindestens einen *W* Reifen. Wenn er mehr als 300 läuft *(Y)* usw.

Egal ob Winter oder Allwetterreifen und der entsprechende Aufkleber im Innenraum ist oder die digitale Anzeige eine Warnung auspricht. Das interessiert die da im Süden nicht. Es wird sonst teuer und Strafen bleiben nicht aus

Der Aussage mit der Höchstgeschwindigkeit widerspricht der ADAC - die ist egal, der Reifen kann einen höheren Speedindex als die Höchstgeschwindigkeit des Autos haben, der Speedindex gemäß Zulassung wäre maßgeblich!

ADAC Winterreifenverbot

Darauf zielt aber meine Frage gar nicht ab, sondern auf den Umstand, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 regulär nur noch eine Reifenart pro Achse eingetragen wird, auch wenn im CoC viel mehr Reifenarten von Werk aus aufgeführt sind.

Bei mir steht z.B. für den C180 als Höchstgeschwindigkeit in der Zulassung 220km/h drin und als einzige Reifenart 225/50 R17 94Y, ich hab aber 225/50 R17 98W drauf - und das darf ich auch, weil im CoC 225/50 R17 94W u.A. als zugelassener Reifen aufgeführt ist. Ich dürfte sogar 225/50 R17 94H M+S fahren, müsste dann in D eine Warnung programmieren oder einen Aufkleber im Sichtfeld platzieren.

Wenn der ADAC (oder die italienische Polizei) nun sagt, in Italien sind im Sommer nur die Reifen erlaubt, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 drin stehen, ich aber andere (gemäß CoC erlaubte) drauf habe - die aber gar nicht in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt werden, dann haben wir aus meiner Sicht hier ein einziges und rein bürokratisches Problem: akzeptiert die italienische Polizei die Angaben im CoC?

Ich finde, die Aussage beim ADAC ist einseitig.

 

Du darfst in den Sommermonaten nur Winterreifen fahren, wenn sie den Geschwindigkeitsindex wie in den Papieren haben - also bei dir wohl Y.

 

Im Winter darfst du auch andere Winterreifen fahren.

Und über Sommerreifen ist nix gesagt.

 

(Bzgl Sinn würde ich mir keine Gedanken machen. Mir fehlt schon der Sinn, wenn man für einen C180 mit Y einträgt. W würde es auch tun.)

 

Der ÖAMTC hat das klarer Formuliert als der ADAC:

 

https://www.oeamtc.at/.../...interreifen-in-den-sommermonaten-18309463

 

Und hier steht es nochmal auf einer offiziellen italienischen Seite:

 

https://poliziamunicipale.comune.verona.it/nqcontent.cfm?a_id=42021

 

So wie ich das da verstehe, stehen im italienischen Fahrzeugschein auch zugelassene Winterreifen. Wenn die einen niedrigeren Index haben als die Sommerreifen, wäre es okay.

Themenstarteram 17. September 2024 um 18:31

Nochmal - ich verstehe die Forderungen und die Zusammenhänge mit dem Speedindex der Reifen - das ist aber gar nicht meine Frage...also nochmal konkreter

(a) ist irgendwer in Italien schon mal zu dem Thema durch die Polizei kontrolliert worden?

(b) und das ist mein eigentlicher Punkt: all diese Texte beziehen sich immer nur auf die Zulassung (Teil 1), die bildet aber im Regelfall nur einen sehr kleinen Teil der tatsächlich durch den Hersteller als zulässig angegeben Reifen ab! Und in Deutschland ist das scheinbar kein Problem, da hier niemand die Zulässigkeit der in den CoC angegebenen Reifen anzweifelt und es keine Forderung gibt, die anderen zulässigen Reifendimensionen nachzutragen - aber wie wird das in Italien (im Zweifel) gehandhabt???

Themenstarteram 17. September 2024 um 18:40

Hab noch eine Seite mit Infos gefunden, die etwas näher auf das Thema Reifenkombis und CoC/Zulassung eingeht

reifen.de

Zitat:

Der Fahrzeugschein – korrekterweise seit Oktober 2005 als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet – enthält eine Angabe zu den für genau diesen Wagen zulässigen Reifen. Im Detail handelt es sich dabei um die Reifendimension, abzulesen in den Feldern 15.1, 15.2. und 15.3. – die Angaben stehen jeweils für eine Achse. Änderungen auch in Bezug auf Reifen werden in Feld 22 notiert. In älteren Fahrzeugscheinen sind mehrere Größen zur Auswahl angegeben. Solche Papiere dürfen weiterhin verwendet werden. Die Angabe einer einzigen Reifendimension in den neuen Zulassungsbescheinigungen bedeutet jedoch nicht, dass nur diese eine Reifendimension auch tatsächlich zulässig ist.

Weitere zulässige Reifen finden Weitere erlaubte Größen finden sich nämlich in der EWG- oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch CoC-Papier (Certificate of Conformity) genannt. Autohersteller müssen diese Auflistung seit 2005 beim Verkauf eines Neuwagens mit aushändigen. Sie enthält allerlei technische Daten zum Fahrzeug, darunter bei Punkt 32 und Punkt 50 die Angaben zu allen zugelassenen Reifendimensionen. Wer sein CoC-Papier nicht hat oder verliert, kann es gegen Gebühr beim Autohersteller anfordern. Viele Hersteller haben zudem entsprechende Datenbanken mit Suchfunktion online gestellt. Ist der nicht in der Zulassungsbescheinigung I vermerkte Reifen in den CoC-Papieren zu finden, kann er ohne weiteres montiert werden. Als Nachweis für die Polizei und ganz besonders den TÜV sollte das CoC-Papier als Kopie immer mitgeführt werden. Die Reifengröße kann aber auch nachträglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt werden, dann erübrigt sich das Mitführen des CoC-Papiers. Der Nachtrag ist jedoch nicht verpflichtend.

Wie gesagt, in D sehe ich da kein Problem, den Amtsschimmel mit seinen eigenen Waffen zu schlagen - im Ausland wäre ja schon die Sprachbarriere die erste Hürde...

Ok, jetzt habe ich es verstanden. Du willst wissen, ob die auch ins CoC schauen, was erlaubt ist oder nur in die Zulassungsbescheinigung.

 

Ich habe keine Antwort gefunden, nur dass die Zulassungsbescheinigung in Italien anders aussieht als in Deutschland (tolle EU-Harmonisierung…).

 

Kannst du Italienisch? Ansonsten wären der Italienische Automobilclub oder ein MB-Händler in Südtirol eine Idee.

Zitat:

@andiii_98 schrieb am 17. Sept. 2024 um 18:56:42 Uhr:

Und hier steht es nochmal auf einer offiziellen italienischen Seite:

 

https://poliziamunicipale.comune.verona.it/nqcontent.cfm?a_id=42021

Das klärt eigentlich die Frage unter "Caso particolare", hier die Übersetzung, für die, die kein Italienisch können.

 

Besonderer Fall

In der Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeugs sind M+S-Reifen für vier Jahreszeiten mit der Geschwindigkeitskategorie H (210 km/h) vorgeschrieben, aber sie wurden mit der Geschwindigkeitskategorie V (240 km/h) montiert: Darf der Betroffene sie auch im Sommer anbehalten, obwohl der vorgeschriebene "Normal-/Sommerreifen" die Geschwindigkeitskategorie Y (300 km/h) hat, wodurch der Reifen im Vergleich zur Geschwindigkeitskategorie scheinbar herabgestuft wird?

 

In diesem Fall handelt es sich nicht um einen herabgestuften Reifen (es sei daran erinnert, dass M+S-Reifen auch dann montiert werden können, wenn sie eine niedrigere Geschwindigkeitskategorie als die in der Zulassungsbescheinigung angegebene haben, solange sie nicht niedriger als Q ist), denn es stimmt, dass das Auto mit Reifen mit einer NIEDRIGEREN Kategorie als der in der Zulassungsbescheinigung angegebenen ausgestattet ist, aber der Bezugspunkt sollte in diesem Fall nicht der Sommerreifen (Y-Code - 300 km/h) sein, sondern das H des M+S-Reifens (210 km/h), das von dem tatsächlich montierten V (240 km/h) überschritten wird.

 

Übersetzt mit DeepL https://www.deepl.com/app/?...

Themenstarteram 18. September 2024 um 9:26

Zitat:

@andiii_98 schrieb am 17. September 2024 um 21:26:45 Uhr:

Ok, jetzt habe ich es verstanden. Du willst wissen, ob die auch ins CoC schauen, was erlaubt ist oder nur in die Zulassungsbescheinigung.

Ich habe keine Antwort gefunden, nur dass die Zulassungsbescheinigung in Italien anders aussieht als in Deutschland (tolle EU-Harmonisierung…).

Kannst du Italienisch? Ansonsten wären der Italienische Automobilclub oder ein MB-Händler in Südtirol eine Idee.

Jepp, das ist genau meine Frage - und die hat sich bisher scheinbar niemand gestellt?! Betrifft ja u.U. auch die ganzen Mietwagen, die mit (gemäß CoC) zulässigen Reifen ausgestattet werden, die aber eben nicht in der Zulassung drin stehen, weil da halt nur die erste Dimension aus dem CoC drin steht und nicht auch alle anderen dort aufgeführten.

Ich hab versucht, mein Problem zumindest beim ADAC in der juristischen Abteilung mal vorzutragen, hab aber Bedenken, ob die den Punkt verstehen...

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