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Einlagerungsgebühr Ersatzteil

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 12:40

hallo die runde,

nach einem unfall war mein dicker in der werkstatt.........

soweit auch alles ganz gut gelaufen

bei der abholung war aber das def. rad und der reifen noch nicht montiert...........

( lieferverzug der teile )

tja dann ok - dann montiere ich eben das vollwertige ersatzrad

nun stellt mir die werkstatt für felge und reifen eine einlagerungsgebühr in höhe

von sage und schreibe 201 .- € in rechnung ??!!

ist das denn sooo üblich ?

rücksende - kosten usw. wären und sind ja normal

aber 35% vom neupreis ?? eine einlagerungsgebühr zu berechnen ???

hmmmm ?

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36 Antworten
am 4. Oktober 2013 um 12:57

schreib unter die rechnung

"mit freundlichen grüßen an absender zurück!"

bei uns kostet einlagerung 15 euro pro jahr in der werkstatt hier in der gegend. allerhöchstens vielleicht bei audi um die 60 euro. aber über 200 euro, die haben einen vogel und mehr nicht

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 13:03

hallo

also schon richtig verstanden...........??

 

er will mit der ""einlagerungsgebühr"" seinen schaden bzw. seine unkosten gedeckt haben ??

eben weil ich felge und reifen nicht abgenommen hatte..............er sie aber bestellt hatte !

rückporto usw. wären ja noch nachvollziehbar !

aber eben 35% vom neupreis ?

am 4. Oktober 2013 um 13:41

warum hast das teil nicht genommen ?

weil sie nicht liefern konnten, oder ?

warum heisst das einlagerungsgebühr.

ist eigenentl ne storierung des auftrags bzw der bestellung oder ?

hast du gesagt das das rad nicht nimst bevor es da war ?

versteh ich das richtig die haben dir s auto mit platen und kaputter felge übergeben ?

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 13:49

hallo

mir wurde zugesagt - dass ich freitag mittag das auto abholen kann - dass alles repariert wäre

leider war es eben bis auf felge und rad nicht so.........

( wären später gekommen und müssten noch montiert werden )

neuer termin auf dienstag ausgemacht - sagte ihm aber montags ab - dass ich das rad nimmer möchte

er könne die felge nicht mehr zurück geben............und habe so nun kosten

am 4. Oktober 2013 um 14:02

Du also was bestellt und willst es nun nicht mehr haben???

am 4. Oktober 2013 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

Du also was bestellt und willst es nun nicht mehr haben???

Wenn es eine Unfall-Reparatur war, hat der :) die Teile bestellt, weil sie ja zu Komplettierung des Fahrzeugs gehören.

Also denke ich mal, dass das ein Problem des Händlers ist, wenn er erst nicht liefert und dann auf dem Teil sitzen bleibt.

Wie sich das juristisch verhält kann ich aber nicht sagen...nur, dass ich nicht bezahlen würde, und wenn dann nur unter Vorbehalt.

Zitat:

Original geschrieben von Beijo64

hallo

mir wurde zugesagt - dass ich freitag mittag das auto abholen kann - dass alles repariert wäre

leider war es eben bis auf felge und rad nicht so.........

( wären später gekommen und müssten noch montiert werden )

neuer termin auf dienstag ausgemacht - sagte ihm aber montags ab - dass ich das rad nimmer möchte

er könne die felge nicht mehr zurück geben............und habe so nun kosten

Wenn du die Teile bei der Werkstatt bestellt hast, musst du sie auch abnehmen. So einfach ist das. Dass die Werkstatt nicht fertig wurde, kann passieren, dann musst du ihr drei Nachbesserungsversuche gewähren, das hast du mit der Terminvereinbarung am Dienstag auch getan. Wenn du deine Meinung plötzlich änderst, kann die Werkstatt nix dafür und darf also auch nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

am 4. Oktober 2013 um 14:41

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von Beijo64

hallo

mir wurde zugesagt - dass ich freitag mittag das auto abholen kann - dass alles repariert wäre

leider war es eben bis auf felge und rad nicht so.........

( wären später gekommen und müssten noch montiert werden )

neuer termin auf dienstag ausgemacht - sagte ihm aber montags ab - dass ich das rad nimmer möchte

er könne die felge nicht mehr zurück geben............und habe so nun kosten

Wenn du die Teile bei der Werkstatt bestellt hast, musst du sie auch abnehmen. So einfach ist das. Dass die Werkstatt nicht fertig wurde, kann passieren,

...und wäre in diesem Fall nicht mal ihre Schuld, da der Zulieferer nicht geliefert hat. Aber eigentlich ist so "wer die Musik bestellt zahlt sie auch"

am 4. Oktober 2013 um 14:46

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

 

...und wäre in diesem Fall nicht mal ihre Schuld, da der Zulieferer nicht geliefert hat. Aber eigentlich ist so "wer die Musik bestellt zahlt sie auch"

Und da sind wir wieder beim punkt...er hat nicht bestellt, sonder lediglich die Reparatur in Auftrag gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180

… Und da sind wir wieder beim punkt...er hat nicht bestellt, sonder lediglich die Reparatur in Auftrag gegeben.

Woher nimmst du die Erkenntnis? Ich habe nirgends gelesen, dass er "lediglich die Reparatur in Auftrag gegeben hat". Selbst wenn er das hätte, müsste er Reifen und Felge abnehmen und bezahlen, wenn sie Bestandteil der Reparatur gewesen wären. Aber das sind alles Dinge, die wir nicht wissen.

Diese Annahme ist falsch! Ich kann der Werkstatt einen Versuch gewähren, nicht mehr nicht weniger.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

dann musst du ihr drei Nachbesserungsversuche gewähren

am 4. Oktober 2013 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180

… Und da sind wir wieder beim punkt...er hat nicht bestellt, sonder lediglich die Reparatur in Auftrag gegeben.

Woher nimmst du die Erkenntnis? Ich habe nirgends gelesen, dass er "lediglich die Reparatur in Auftrag gegeben hat". Selbst wenn er das hätte, müsste er Reifen und Felge abnehmen und bezahlen, wenn sie Bestandteil der Reparatur gewesen wären. Aber das sind alles Dinge, die wir nicht wissen.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Ich zitiere seinen ersten Satz :"Nach einem Unfall war mein Dicker in der Werkstatt...."

Also hat er die Reparatur in Auftrag gegeben und nicht irgendwelche Teile bestellt.

Als nächstes stellt sich die Frage, ob der Unfall selbstverschuldet war, denn sonst muss eh die gegnerische Versicherung zahlen.

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 15:41

ja - hmmm ?

aber eben diese 35% vom neupreis ....einlagerungsgebühr ?

kann er die eben mal so über den daumen festlegen ??

hmm ? machen wir mal 20 hmm 30 nein besser 35% ??

hat den keiner erfahrung mit teilen ? welche wieder retour gehen ?

aufwand retoure ist ja noch nachvollziehbar ?

Zitat:

Original geschrieben von Sagi

Diese Annahme ist falsch! Ich kann der Werkstatt einen Versuch gewähren, nicht mehr nicht weniger.

Zitat:

Original geschrieben von Sagi

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

dann musst du ihr drei Nachbesserungsversuche gewähren

Stimmt fast, wir haben uns beide getäuscht. Du musst zwei Nachbesserungsversuche gewähren. Mit der eigentlichen Reparatur sind’s dann drei Versuche, die ich wohl im Hinterkopf hatte.

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