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Einordnen und Sicherheitsabstand

Themenstarteram 5. Juli 2019 um 11:16

Wenn ich auf der Autobahn überholt werde, genau dort wo ein Blitzer ist (und ich schon mal geblitzt worden bin wegen einem Sicherheitsabstand von 0,7), der Überholende aber sich so einordnet, dass ich hinter ihm wieder nicht 2s Abstand habe, was kann ich dagegen tun? Zusätzlich war hinter mir noch ein Auto was beschleunigt hat. Hätte ich gebremst, könnte ich argumentieren, dass das hintere auto und ich in eine gefährliche Situation geraten hätten werden können - weil er beschleunigt hat, und wenn ich gebremst hätte, hätte er auch bremsen müssen und wir wissen alle wie ausgehen kann...

Ist das nicht etwa unfair, wenns dem Radargerät die Situation egal ist, hauptsache blitzen bei unter 2s Abstand? Und dass es den Behörden egal ist? Anonymverfügung - entweder du zahlst oder du kommst vors Gericht.

Was meint ihr? Was kann man als Autofahrer tun, der gesetzeskonform fährt und sich verhält, aber ein anderer dich überholt und sich so einordnet dass du der Abstand nicht mindestens 2s beträgt? Oder was kann ich dagegen tun, wenn ich wieder angezeigt werde? Habe die Situation heute schon niedergeschrieben, mit Zeit, Geschehen, etc.

Denn der gef.... ist immer der hintere.

Beste Antwort im Thema

Zuerstmal kann man Bremsen ... :)

Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, so kann man Einspruch einlegen und Akteneinsicht nehmen. Daran anschließend kann man ggf. eine Verteidigungsstrategie festlegen. Für gewöhnlich werden diese Dinge vor Ort in einem Video festgehalten und dafür gibt es ein paar Regeln.

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am 5. Juli 2019 um 11:19

Gibt es bei den Abstandsmessungen NUR Bilder? Nicht auch Videos, die zur Bewertung der Situation herangezogen werden? Mir war irgendwie so.

Aus dem Video würde dann auf jeden Fall eindeutig die Sachlage hervorgehen, welches dich entlasten könnte. Bzw. du würdest ggf. erst gar kein Ticket kriegen, wenn der Sachbearbeiter sich das Video auch richtig anschaut.

Zuerstmal kann man Bremsen ... :)

Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, so kann man Einspruch einlegen und Akteneinsicht nehmen. Daran anschließend kann man ggf. eine Verteidigungsstrategie festlegen. Für gewöhnlich werden diese Dinge vor Ort in einem Video festgehalten und dafür gibt es ein paar Regeln.

Anonymverfügung = Österreich? Schwierig, dazu aus D etwas zu sagen (außer Bremsen :D)

Seitlich ausweichen und dann wieder zurückpendeln, damit dokumentieren das der Vordermann zu knapp reingekommen ist. Wenn du bremst wird hinter dir auch geblitzt der könnte aber das Bestätigen das Ihr beide das Problem dadurch hattet.

Hier in D sind Abstandsmessungen traditionell als Video dokumentiert.

Entweder von Brücken herab oder via Providafahrzeug.

Man erhält mit dem ersten Schreiben wohl nur ein Foto als Beweis, via Anwalt dürfte aber auch das zugehörige Video zugänglich sein bzw. wird bei entsprechendem Einspruch behördenintern das Video naochmal gesichtet.

Themenstarteram 5. Juli 2019 um 12:20

Was für bremsen? Hinter mir war ein Auto was beschleunigt hat, und warum soll ich bei einem tempolimit von 100, wo ich selbst 90-95 gefahren bin, noch bremsen wenn der Überholende sich nicht richtig einordnen kann?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Juli 2019 um 13:22:20 Uhr:

Zuerstmal kann man Bremsen ... :)

Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, so kann man Einspruch einlegen und Akteneinsicht nehmen. Daran anschließend kann man ggf. eine Verteidigungsstrategie festlegen. Für gewöhnlich werden diese Dinge vor Ort in einem Video festgehalten und dafür gibt es ein paar Regeln.

Themenstarteram 5. Juli 2019 um 12:22

In Österreich ist es so, dass wenn man eine Anonymverfügung bekommt (das heißt die Anzeige wird durch die Behörde ausgestellt), man dagegen KEIN Rechtsmittel einlegen kann. Also kein Zuspruch, Anwalt, etc.

Außer man zahlt es nicht - dann kommt es zu einem VerwaltungsstrafVERFAHREN - das bedeutet man geht vors Gericht und klärt die Sache.

Was für bremsen? -- Damit rettest du möglicherweise deinen Abstand, alternativ den Einscherer Anzeigen wegen Nötigung damit du aus der Sache rauskommst. Nur noch mit Dashcam fahren.

Zitat:

@murban97 schrieb am 5. Juli 2019 um 14:20:05 Uhr:

Was für bremsen? Hinter mir war ein Auto was beschleunigt hat, und warum soll ich bei einem tempolimit von 100, wo ich selbst 90-95 gefahren bin, noch bremsen wenn der Überholende sich nicht richtig einordnen kann?

Gerichte neigen sehr zu der platten formelhaften Begründung:

"Für den Sicherheitsabstand zum Vordermann ist zuvörderst der Hintermann zuständig."

Themenstarteram 5. Juli 2019 um 12:41

Richtig, aber ich bin brav 90-95 km/h gefahren während der andere nicht nur überholt hat und deswegen den 100er Limit übertreten hat sondern hat sich auch nicht richtig eingeordnet.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Juli 2019 um 14:35:04 Uhr:

Zitat:

@murban97 schrieb am 5. Juli 2019 um 14:20:05 Uhr:

Was für bremsen? Hinter mir war ein Auto was beschleunigt hat, und warum soll ich bei einem tempolimit von 100, wo ich selbst 90-95 gefahren bin, noch bremsen wenn der Überholende sich nicht richtig einordnen kann?

Gerichte neigen sehr zu der platten formelhaften Begründung:

"Für den Sicherheitsabstand zum Vordermann ist zuvörderst der Hintermann zuständig."

Themenstarteram 5. Juli 2019 um 12:42

Gerade gelesen: Sicherheitsabstand kann verkürzt werden, wenn...

1) Vor dem Überholen, wenn die Sicht auf den kommenden Straßenverlauf

bzw. die Durchsicht auf das vorausfahrende Fahrzeug ausreichend

gegeben ist.

2) Beim Umspuren in einen Fahrstreifen wenn absehbar ist, dass das

vorausfahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit nicht verändern wird.

3) Wenn sich ein Fahrzeug mit zu geringem Abstand vor dem eigenen

Fahrzeug einordnet und eine rasche Wiederherstellung des erforderlichen

Tiefenabstandes auf Grund des Folgeverkehrs nicht möglich ist.

Punkt 3 wird wohl auf mich zutreffen.

Leider ist es üblich, daß viele (gefühlt 90%) Überholer sehr kurz nach dem Überholen wieder einscheren, oft nach nur einer Wagenlänge, egal bei welcher Geschwindigkeit.

Einfach schlechter Fahrstiel und im Grunde sehr gefährlich.

Gegenmittel gibt es da wohl nicht.

Wie war das noch ? erst einscheren wenn der Überholte im (normalen) Innenspiegel zu sehen ist.

Themenstarteram 5. Juli 2019 um 17:46

Richtig, erst einordnen wenn eigentlich das ganze Fahrzeug im Innenspiegel zu sehen ist.

Zitat:

@manvo schrieb am 5. Juli 2019 um 18:59:26 Uhr:

Leider ist es üblich, daß viele (gefühlt 90%) Überholer sehr kurz nach dem Überholen wieder einscheren, oft nach nur einer Wagenlänge, egal bei welcher Geschwindigkeit.

Einfach schlechter Fahrstiel und im Grunde sehr gefährlich.

Gegenmittel gibt es da wohl nicht.

Wie war das noch ? erst einscheren wenn der Überholte im (normalen) Innenspiegel zu sehen ist.

Wenn auf der Landstraße wieder mal so ein Kolonnenspringer seine Unfähigkeit zum besten gibt und ohne Hirn vor mir einschert reicht es meist wenn ich einige Sekunden vom Gas gehe, vielleicht wäre das in deinem Fall die Lösung gewesen.

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