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Einparkrempler & Fahrerflucht - Täter "beseitigt" Schaden
Hallo zusammen.
Gestern hat ein Unbekannter hinter das Auto meines Vaters im Halteverbot geparkt, dass zwischen den Autos nur eine Daumenbreite Abstand war. Mein Vater hat Fotos vom Auto und der Situation für den Fall der Fälle gemacht. Es war unmöglich für meinen Vater dort auszuparken. Gestern Abend war dann der Falschparker weg und am Auto meines Vaters (VW Polo in schwarz) hatte hinten links einen Lackschaden. Das wurde natürlich genaustens dokumentiert, mit dem entstandenen offensichtlichen Schaden des Verursachers (VW Golf in Silber). Silberner Lack war deutlich zu erkennen.
Heute wurde bei der Polizei Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet und der Unfall der Versicherung des Täters gemeldet.
Vor kurzem waren wir wieder am Auto meines Vaters und da war der Lack plötzlich abgewischt und vor dem Auto ein großer Fleck Wasser. Die Kratzer sind an unserem Auto noch sichtbar und die Fotos lagen der Polizei be, die sich auch ein Bild davon gemacht hat. Aber der Täter kam wohl zurück um den Schaden mit einem Lappen zu tuschieren. Das es tatsächlich der Täter war können wir nicht beweisen, er kommt aber am ehesten in Frage.
Am Mittwoch kommt der Gutachter der gegnerischen Versicherung. Ist diese Info überhaupt nützlich bzw soll/muss ich das der Versicherung oder der Polizei melden?
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35 Antworten
Es geht hier um eine Bagatelle.
Kannste nicht erst mal mit dem Schädiger reden?
Ciao
Ratoncita
Die Frage ist, ist der Schaden jetzt echt mit dem Lappen und Wasser komplett weg ?
Ich verstehe jetzt nicht richtig das Problem. Wenn da ein richtiger Lackschaden ist, dann braucht dich das doch gar nicht jucken wenn da einer mit Wasser rummacht, das ändert doch nichts am Schaden.
Ändert aber die Beweisführung, wenn keine Lackpartikel des Golf mehr am Polo sind. Und das dürfte Sinn der Maßnahme gewesen sein.
Dass die Kratzer noch zu sehen sind, steht schon im ersten Beitrag des TE.
Die "Bagatelle" kostet je nach Lackiererei oder VW-Werkstatt locker über 300,- €. Und sorry, wer sollte hier mit wem reden? Der Geschädigte mit dem Verursacher oder umgekehrt? Wer einfach abhaut hat das Strafverfahren sich redlich verdient.
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:20:58 Uhr:
Es geht hier um eine Bagatelle.
Kannste nicht erst mal mit dem Schädiger reden?
Ciao
Ratoncita
1. Wir kennen den Verursacher nicht
2. Hat er sich bewusst in eine sehr enge Parklücke gedrängt weil er zu faul war wo anders zu parken
3. Die Straße war mit einem Verbot markiert, die er nicht beachtet hat
4. Er hat Fahrerflucht begangen
5. Er ist zurück gekommen um den Schaden zu mindern. Die Gesamtkonstellation ist keine Bagatelle mehr sondern eine Dreistigkeit die wir sicherlich nicht ausbaden werden. Hätte er sich bei uns oder der Versicherung gemeldet, wäre das Thema durch. Aber nicht auf diese Art
@HighspeedRS der Schaden ist natürlich nicht weg, da unser Auto einen Lackschaden hat. Doch die silberne Farbe des Verursachers ist jetzt weg. Wir haben zum Glück Fotos direkt nach dem Unfall und die Polizei hat das Auto auch noch fotografiert
@PeterBH wie sollte ich mit der Info umgehen. An den Sachbearbeiter beim Polizeirevier oder wieder an die Versicherung des Verursachers?
Zu 2.: Ist egal, beim Einparken ist nichts passiert und genauso hätte er auch ausparken können.
Zu 5.: Nein, um seine Lackspuren zu beseitigen.
Teil das beiden mit, denn das nachträgliche Verhalten zeigt, dass ihm die Beschädigung durchaus bekannt war (oder hatte die Polizei ihn schon kontaktiert?). Nichts mit "hab ich gar nichts von bemerkt", der Standardausrede bei Parkremplern.
Ja bei so einer Dreistigkeit würde ich das volle Programm durchziehen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:50:49 Uhr:
Und sorry, wer sollte hier mit wem reden? Der Geschädigte mit dem Verursacher oder umgekehrt? Wer einfach abhaut hat das Strafverfahren sich redlich verdient.
Mich hat es auch mal erwischt. Da ich ausgerufen wurde, habe ich es mir angeguckt, und auf sich beruhen lassen. Mit Fahrerflucht hätte ich den Täter ebenfalls angezeigt. Wenn man die einfach machen lässt, werden die es immer wieder machen.
Auf keinen Fall einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an das Auto lassen. Nehmt einen neutralen GA.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:53:34 Uhr:
Auf keinen Fall einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an das Auto lassen. Nehmt einen neutralen GA.
Die Versicherung meinte aber, dass wir das eigene Gutachten selbst zahlen müssen wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist? Ist es denn riskant einen eigenen Gutachter einzubeziehen und ggf auf den Kosten sitzen zu bleiben? Denn ich weiß nicht mit welchen Mitteln die versuchen werden ihren Kunden unschuldig zu sprechen..
@MvM : Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus...
@Kai R. : Hier würde ich erst einmal in der VW-Werkstatt meines Vertrauens eine grobe Kostenschätzung machen lassen und die bei der Versicherung einreichen.
Zitat:
@Adler2935 schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:58:02 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:53:34 Uhr:
Auf keinen Fall einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an das Auto lassen. Nehmt einen neutralen GA.
Die Versicherung meinte aber, dass wir das eigene Gutachten selbst zahlen müssen wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist? Ist es denn riskant einen eigenen Gutachter einzubeziehen und ggf auf den Kosten sitzen zu bleiben? Denn ich weiß nicht mit welchen Mitteln die versuchen werden ihren Kunden unschuldig zu sprechen..
Richtig, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dieser Golf der Verursacher ist, bleibst du auf den Gutachterkosten sitzen.
Ihr Kunde wird behaupten, von einem Parkrempler nichts mitbekommen zu haben und sein Fahrzeug weise auch keine Schäden auf.
Wenn der Gutachter der gegnerischen Versicherung feststellt, dass der Schaden gering ist und im Übrigen auch auf keinen Fall vom eigenen Versicherungsnehmer verursacht sein kann, ist Dir auch nicht geholfen. Du musst Deine Ansprüche beweisen und dabei wird Dir der gegnerische (!) Gutachter nicht helfen.
Stimme ich dir zu.
Ich schrieb auch nichts vom Gutachter der Versicherung, sondern vom Kostenvoranschlag der Versicherung. Schon um zu belegen, dass der Schaden mind. 1.000,- € ausmacht und die Staatsanwaltschaft nicht das Verfahren wegen "Unfallflucht" mangels erheblichen Fremdschaden einstellt.