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Einpresstiefe ein “von-bis-wert”? Räderfrage
VWLiebe Leute!
Ich will wieder zurück zu Winterreifen und werde in der Suche bekloppt!
Ich habe recherchiert, dass diese Räder zugelassen sind:
**2,0l 110 kW**
Serie:
205/55 R 16 91V # 61/2 J x 16 # ET 50
Änderung:
195/65 R 15 91V # 6 J x 15 # ET 47
195/65 R 15 91V # 61/2 J x 15 # ET 50
205/55 R 16 91W # 61/2 J x 16 # ET 50
225/45 R 17 91V # 7 J x 17 # ET 54
Winterreifen:
205/55 R 16 91Q # 6 J x 16 # ET 50
1. Frage: ich habe jetzt gebrauchte Räder gefunden, die sich nur in der ET unterscheiden (48 statt 50).
Darf ich die fahren?
Also 205/55 R16 6,5Jx16 ET48
2. Frage: hat jemand Erfahrung zum eintragen? Ich könnte auch Golf 7 Felgen bekommen. Ebenfalls alles gleich bis auf ET 43 statt 50.
Der Dekra-Mann meint, das würde 200€ kosten (bei ihm). Aber muss dass dann noch in die Papiere beim Amt eingetragen werden?
Danke euch!
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7 Antworten
Moin, ich persönlich würde keine Winter Reifen/Felgen eintragen lassen.
Solange die Reifen nicht schleifen und genug Luft zwischen Radkasten und Reifen ist fällt es nicht mal auf.
Zitat:
@BenzinerTyp schrieb am 28. November 2024 um 08:37:55 Uhr:
Moin, ich persönlich würde keine Winter Reifen/Felgen eintragen lassen.
Solange die Reifen nicht schleifen und genug Luft zwischen Radkasten und Reifen ist fällt es nicht mal auf.
Schlechter Rat!!!!
Du verlierst so die ABE fürs Auto!
Kein Versicherungsschutz und sattes Bußgeld
Zitat:
1. Frage: ich habe jetzt gebrauchte Räder gefunden, die sich nur in der ET unterscheiden (48 statt 50).
Stahl- oder LM-Räder?
Zubehörräder oder Räder von einem anderen VW-Model?
Zitat:
Ich habe recherchiert, dass diese Räder zugelassen sind:
Da brauchst du nicht recherchieren, ein Blick in deine COC hätte gereicht.
Hi. Sind originale VW Stahlfelgen von einem Golf 7. Das hat sich aber mittlerweile erledigt, da die bei Kleinanzeigen verkauft sind.
Jetzt stehen nur noch die mit ET48 statt 50 zur Debatte.
Die Et interessiert kein Sch....Solange nichts schleift..Wenn ich schon wieder höre man verliert die ABE, ihr habt vergessen der versicherungsschutz ist auch im Eimer. oh Gott....
Zitat:
Jetzt stehen nur noch die mit ET48 statt 50 zur Debatte.
ET48 würde ich nur als (eintragungsfreie) Alufelgen mit vorhandenem Gutachten nehmen, ist andernfalls unnötiges Theater obwohl nur 2mm weiter rausstehend.
Alus mit 7Jx16 ET48 passen oft ohne Anpassung/Eintragung, Reifen sind an den vorderen Kotflügeln jedoch schon grenzwertig.
...es braucht eine ABE (allgm. Betriebserlaubnis) damit es eintragungsfrei bleibt. Und auch nur wenn in der ABE keine Ausnahmen greifen.
Nur das Teilegutachten reicht nicht. Dieses braucht es damit der TÜV Prüfer überhaupt anfängt zu prüfen