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Einsatzfahrt - nur 10Km/h Geschwindigkeitsübertretung erlaubt???

Themenstarteram 9. August 2007 um 17:38

Hallo zusammen,

hier im Forum bin ich auf die Aussage gestoßen, daß ein Fahrzeug mit Sondersignal (Blaulicht+Horn) nur 10 Km/h schneller fahren darf als per Tempolimit vorgegeben (also in der 30er-Zone 40, in der 70er-Zone 80, in der 120er-Zone 130 usw.). Diese Aussage soll angeblich auf dem §1 der STVO basieren. Nur leider finde ich weder im §1, noch in sonst einem § diese Aussage.

Die einzige Passage bezüglich "Einsatzfahrt = 10Km/h mehr" finde ich in Bezug auf das Überfahren einer roten Ampel. Da gilt tatsächlich die Regel "Schrittgeschwindigkeit bzw. 10Km/h". Und diese Regel findet sich nichtmal in der STVO, sondern ist lediglich eine Empfehlung seitens der Rechtsprechung.

Ich habe weder während meiner RD-Aubildung, noch während der regelmäßigen Pflichtfortbildungen von dieser Regel gehört und kann sie auch im Internet nirgends finden. Selbst unser Rechtsanwalt beim DRK hat sowas noch nie gehört...

was stimmt denn nun :confused: Sollte diese Regel tatsächlich Geltung haben, so müsste man 99% der Einsatzfahrer einsperren ;)

ciao

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54 Antworten

Also im I-Net hab ich auch nix dazu gefunden - würde mich auch sehr wundern!

Ausschnitt aus Wikipedia:

Fahrzeuge des Rettungsdienstes

Fahrzeuge des Rettungsdiensts dürfen sich über die Regeln der StVO hinwegsetzen, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Hier ist folglich die Inanspruchnahme des Sonderrechts fahrzeuggebunden.

.

.

.

Im Regelfall ist die also die Nichtbeachtung von Verkehrsregeln durch Blaulicht und Horn anzuzeigen, um andere Fahrzeuge vor dem unerwartet schnellen, entgegen der Fahrtrichtung oder sonstwie ungewöhnlich fahrenden Einsatzfahrzeug zu warnen.

Meines Erachtens dürfen Rettungsdienste im Einsatz so ziemlich alles machen um schnell voran zu kommen! Der umliegende Verkehr ist natürlich schon zu berücksichtigen ;)

Und hier noch was gefunden: http://www.th-h.de/infos/jura/sonderwegerecht.php

Zitat:

Geschwindigkeitsüberschreitung

Bei der Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit darf nicht schneller gefahren werden, als es die Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnisse erlauben. Dabei gibt es keine festen Regeln in der Art "höchstens anderthalbmal so schnell wie erlaubt"; zulässig ist die Geschwindigkeit, die gerade noch gefahren werden kann, ohne andere zu gefährden. Nachts auf einer mehrspurig ausgebauten, geraden, gut einsehbaren Vorfahrtsstraße kann das auch innerorts Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h erlauben; andererseits können mittags in einem Schulzentrum auch die ohnehin erlaubten 30 km/h bereits zuviel sein.

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V

was stimmt denn nun :confused: Sollte diese Regel tatsächlich Geltung haben, so müsste man 99% der Einsatzfahrer einsperren ;)

*lol*

dieses thema haben wir doch schon u.a. mit beiträgen von dir x-mal erörtert.....!

es gillt der §35 der stvo....

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

und die stvo, ist nunmal DIE verordung, die die tempolimits setzt....

das mit den 10kmh ist wiedermal typisch "von meinerm kumpel seiner freundin, deren schwester ihr vater seine frau ist bei der polizei"-stammtisch gerede.....

 

 

 

am 9. August 2007 um 21:08

Dienstanweisungen geben das her.

Bei uns:

Innerorts max. 90 Km/h

Ausserorts 50% drüber

*schmunzel*

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Dienstanweisungen geben das her.

die warscheinlich noch je nach bundesland unterschiedlich sind... :rolleyes:

am 9. August 2007 um 21:34

@ mod bitte die suche bemühen gab schon mal so einen threat hier :D :D :D man das ich sowas mal zu einem mod sage hätte ich nie gedacht :D :D

Also könnte so ein RTW Sprinter zb auf der Autobahn,bei einer 80er Beschränkung alles geben?Einem Kollegen ist so einer mal rutschend in seinen Astra,Kollege stand an der Kreuzung als erster und hatte rot,von links kam der RTW Sprinter oder so ein Teil von VW,weiß ich jetzt nicht mehr genau und von der gegenüberliegenden Seite ein Transit angeflogen,der eigentlich rot hatte,dies aber übersah und traf den RTW in die Seite,so das dieser kippte und meinem Kollegen vorne im Astra einschlug,bei dem dann komischerweise die Airbags aufgingen!Da der RTW unterwegs zu einem Unfallort war,kam nur die Besatzung zu Schaden,jedoch nur Prellungen und ein paar Schnittverletzungen.Der Transit Fahrer bestreitet angeblich bis heute das er rot hatte,wobei es genug Zeugen gab die gesehen haben das rot war :D

Themenstarteram 10. August 2007 um 5:33

Danke erstmal für die Antworten. War mir eigentlich gleich klar, dass an der Aussage was faul ist.

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

@ mod bitte die suche bemühen gab schon mal so einen threat hier :D :D :D man das ich sowas mal zu einem mod sage hätte ich nie gedacht :D :D

Kann in der Suche nix zu den angeblichen 10 Km/h finden…

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Also könnte so ein RTW Sprinter zb auf der Autobahn,bei einer 80er Beschränkung alles geben?

Prinzipiell JA. Kommt halt auf den Verkehr und auf die Umstände an. Durch eine 80er Baustelle brettert man sicher nicht mit 140 oder mehr durch.

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Da der RTW unterwegs zu einem Unfallort war,kam nur die Besatzung zu Schaden

Das Unfallopfer wahrscheinlich auch. Schliesslich mussten aufgrund dieses Zusammenpralls mindestens vier weitere Rettungsteams ausrücken (eins für den verunfallten RTW, eins für den Transit, eins für den Astra – und schliesslich eins für den Unfalls zu dem der RTW eigentlich fahren sollte). Da ist der Regelrettungsdienst ganz schnell an seinen Grenzen angelangt. Die haben ja nicht 1000 RTWs rumstehen ;)

ciao

 

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Da der RTW unterwegs zu einem Unfallort war,kam nur die Besatzung zu Schaden

Den Kausalzusammenhang finde ich bemerkenswert! :)

 

Mal abgesehen davon, ist mit "zulässig ist die Geschwindigkeit, die gerade noch gefahren werden kann, ohne andere zu gefährden" doch eigentlich alles gesagt. Es liegt also im Ermessen des Fahrers, sofern nicht zuvor vom Dienstherren gewisse Anweisungen herausgegeben worden sind.

 

Dummerweise KANN sich dann nachher durchaus herausstellen, dass die vom Fahrer gewählte Geschwindigkeit eben doch zu hoch war, um niemanden zu gefährden... blöde Sache. 100% richtig kann man's wohl nie machen ;)

 

Gruß

Ralle

Ich hab vor kurzem meinen Maschinistenlehrgang FFw abgeschlossen. Es gibt vom Gesetzgeber Richtwerte die aber erst zum tragen kommen wenn etwas schief geht. Ich glaube das war: bis 10 - 20 km/h mehr innerorts sind noch versichert und mehr frisst der Fahrer. Wie gesagt wenn was passiert!

Bei uns in der Wehr ist es so geregelt dass das Ankommen der Rettungsfahrzeuge an erster Stelle steht.

Es gibt ja im Rettungswesen noch mehr Vorschriften die einzuhalten sind, zb die UVV.

ABER zur Menschenrettung darf davon wieder abgewichen werden. Gibt bestimmt noch mehr.

Fazit: Es ist alles erlaubt, solange nichts passiert.

In diesem Sinne an alle viele Grüße und kommt gesund von den Fahrten zurück!

:)

am 10. August 2007 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von Santana98

 

Fazit: Es ist alles erlaubt, solange nichts passiert.

In diesem Sinne an alle viele Grüße und kommt gesund von den Fahrten zurück!

:)

So isses!

am 10. August 2007 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

die warscheinlich noch je nach bundesland unterschiedlich sind... :rolleyes:

Das is ja das "Problem"

Daher passt Santanas Antwort am meisten, kann man fast sagen.

am 10. August 2007 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Dienstanweisungen geben das her.

Bei uns:

Innerorts max. 90 Km/h

Ausserorts 50% drüber

*schmunzel*

Das galt übrigens für Po'zei.

Obs in irgendeiner Weise übertragbar ist, ist aber wahrscheinlich.

Moinsen

Einsatzfahrzeuge der BOS sprich Feuerwehr und Rettungsdienste sind nur von der STVO befreit wenn Martinshorn und Blaulicht gleichzeitig an ist.

Sollte nur Blaulicht an sein sind sie ebend nicht befreit.

am 10. August 2007 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von Astram T98

Moinsen

Einsatzfahrzeuge der BOS sprich Feuerwehr und Rettungsdienste sind nur von der STVO befreit wenn Martinshorn und Blaulicht gleichzeitig an ist.

Sollte nur Blaulicht an sein sind sie ebend nicht befreit.

Das is der größte Quarsch aller Zeiten.

Grüße!

P.S.:

Schön mit Blaulicht und Horn zum gegenwärtigen Einbruch.

Du machst das nich beruflich, oder?

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