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Einschätzung des Unfallschadens, Bilder
Hallo zusammen,
als ich vorhin auf dem Weg zur Waschanlage war, fuhr mir jemand ins Auto (siehe Bilder).
Nachdem die Polizei alles aufgenommen hat und das komplette Schuldeingeständnis meiner Unfallgegnerin hatte, bekam ich eine Kopie der Verkehrsunfallanzeige. Was mache ich nun?
Wie ist der Ablauf? Warten bis die gegnerische Versicherung sich bei mir meldet?
Oder zum VAG und Kostenübernahme anhand der Unfallanzeige? Hat evtl. jemand Erfahrungen?
Und kann einer den Schaden beurteilen anhand der anhängenden Bilder?
Gruß Stephan,
das Wochenende geht gut los
Beste Antwort im Thema
Oh man wie immer hier wird zuerst Anwalt und Gutachter gerufen.
Ich empfehle dir folgendes: fahre zu deiner Werkstatt, lass einen Kostenvoranschlag machen und bitte die mit der gegnerischen Versicherung zu telefonieren. Wenn diese den Schaden nicht glaubt kann dir deine Werkstatt einen Gutachter empfehlen oder sich gleich um alles kümmern.
Dann bleibt nur das Thema Wertminderung offen und dazu haben die anderen schon etwas geschrieben.
Anwalt brauchst du erst wenn die gegnerische Versicherung rumzickt oder nicht zahlen will.
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29 Antworten
Fahr doch zum Gutachter der macht es mit kosten und gegnerische Versicherung
Hallo,
erstmal mein Beileid!
Schadenshöhe kann ich nicht genau beurteilen, dürfte aber bei mehreren k€ liegen.
Da Du nicht schuld bist, nimm Dir einen Rechtsanwalt, der alles für Dich regelt. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Dir entstehen da keine Kosten.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Du brauchst einen Gutachter. Der Schaden liegt locker über 1000€. Auf keinen Fall den der gegnerischen Versicherung nehmen, sondern einen eigenen. Muss die gegnerische Versicherung zahlen.
Kannst schonmal bei Audi einen Termin machen. Evtl. vermitteln die auch einen Gutachter.
Für die Reparaturdauer/Dauer des Ausfalls steht Dir ein Ersatzwagen in einer niedrigeren Kasse zu. Da bist Du aber gehalten, einen günstigen Anbieter zu nehmen, also nicht den erstbesten. Falls Wagen von Audi gibt es aber meist keine Probleme. Du kannst aber auch keinen Ersatzwagen nehmen und Dir dann das Geld einstreichen, falls es auch ohne Wagen geht.
Auf die Versicherung würde ich nicht warten, je nachdem welche es ist, kannst Du da sonst lange warten.
Viel Erfolg und Kopf hoch!
Vielen Dank für die schnellen Antworten, wenn ich mir einen Rechtsanwalt nehme, wird das dann auch die Versicherung vom Unfallgegner übernehmen? Denn ich habe kein Rechtsschutzversicherung.
Kopf hoch - ist leicht gesagt...
Also RA und Gutachter, beim Gutachter egal welcher aber nicht von der gegnerischen Versicherung, richtig?
Ich hatte nahezu den selben Schaden, als mir ein anderen beim rückwärts Einparken reingezimmert ist. Es war eine neue Tür fällig und kleinere Karosseriearbeiten. Am Ende war es deutlich günstiger als ich gedacht hätte. ICh glaube an die 1600€.
Ich wüsste nicht wozu du hier einen Anwalt einschalten solltest... Der Fall ist doch ganz eindeutig und auch vom Schaden her sind es Peanuts (Sorry... ist aber leider so).
Melde es deiner Versicherung und melde dich selbst auch noch bei der Versicherung deines Gegenübers. Von der bekommst du dann auch die Schadensnummer. Bring dein Auto es in die Werkstatt und lass dir einen Kostenvoranschlag machen. Die Werkstatt regelt dann auch den Rest mit der Versicherung. Wahrscheinlich muss ein unanhängiger Gutachter den Schaden begutachten müssen. Darum kümmert sich auch die Werkstatt. Alternativ kannst du auch einen einbestellen.
Du solltest:
- den Schaden
- einen Leihwagen
- eine Wertminderung deines Fahrzeuges
bezahlt bekommen.
Wie verläuft das mit der Wertminderung denn? Muss ich mich darum kümmern und macht es VAG direkt mit?
Ich wollte mich eigentlich gar nicht mit der gegenerischen Versicherung in Verbindung setzen, denn bei Audi sagten die in der Werkstatt, das machen die alles...?
Dafür gibts den http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf, Zentralruf der Autoversicherer, wenn Du alle Daten hast, kein Problem....lies' Dir durch, was Du machen sollst in einem Schadenfall.
Bei mir hat Audi auch alles gemacht. Die Brauchen nur die Versicherungsnummer des Gegenüber. Dann holen sie sich die Schadensnummer und dann gehts los.
Das mit der Wertminderung macht die Versicherung automatisch. Ich würde aber bei Audi hinterlegen, dass sie das direkt bei der Versicherung mit beantragen. Dann bist du sicher.
Ich hatte knapp 1000€ Wertminderung bekommen.
Du musst dich im Prinzip um gar nix kümmern. Anwalt find ich auch sehr übertrieben in diesem Fall, da die Schuldfrage schon geklärt und polizeilich aufgenommen wurde. Dein Gutachter schickt sein Gutachten zur gegnerischen Versicherung. Die Versicherung schickt dann an das Autohaus deiner Wahl eine Kostenübernahmebestätigung.
Also mit 1600€ wär das ja mehr als ein Schnäppchen. Mein Tipp liegt bei 6400€ Hab letztens dazu erst ein Video gesehen, vllt auch eine Überlegung wert: Klick mich
Oh man wie immer hier wird zuerst Anwalt und Gutachter gerufen.
Ich empfehle dir folgendes: fahre zu deiner Werkstatt, lass einen Kostenvoranschlag machen und bitte die mit der gegnerischen Versicherung zu telefonieren. Wenn diese den Schaden nicht glaubt kann dir deine Werkstatt einen Gutachter empfehlen oder sich gleich um alles kümmern.
Dann bleibt nur das Thema Wertminderung offen und dazu haben die anderen schon etwas geschrieben.
Anwalt brauchst du erst wenn die gegnerische Versicherung rumzickt oder nicht zahlen will.
So um das mal abzukürzen:
Ich war gerade in der Audi Werkstatt, die haben sich den Schaden angesehen und sofort gesagt, dass sie da erstmal nichts machen können, da spezieller Schaden. Es wurde ein Termin mit einem Gutachter bei Audi vereinbart für kommenden Montag.
Ich werde auch kein RA nehmen, da Schuldfrage schon schriftlich festgehalten durch Polizei.
Also werde ich den ganzen Vorfall der Audi Werkstatt nach dem Gutachter Termin übergeben.
Denke so wird das alles seinen Lauf nehmen...
Bzgl. Wertminderung, werde ich die Werkstatt auch drauf ansprechen das da was unternommen wird bei der gegnerischen Versicherung.
Der Servicebetreuer bei Audi meinte aber zu der Wertminderung, dass dies wohl nichts bringen wird weil a) das Auto zu alt und b) das Auto zuviel gelaufen hat 150tkm. Ist das so?
Zitat:
Der Servicebetreuer bei Audi meinte aber zu der Wertminderung, dass dies wohl nichts bringen wird weil a) das Auto zu alt und b) das Auto zuviel gelaufen hat 150tkm. Ist das so?
Das kommt darauf an (viel Lesestoff): *klick*
Zitat:
@stullek schrieb am 6. März 2015 um 14:44:34 Uhr:
Oh man wie immer hier wird zuerst Anwalt und Gutachter gerufen.
Bleib mal auf'm Teppich.
Man kann es sich einfach machen und einen RA nehmen oder schwer und alles selber regeln.
Sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, ist das gute Recht eines jeden Geschädigten und für diesen absolut kostenlos, weil das alles die gegnerische Versicherung tragen muss. Wer schon einmal Ärger mit Versicherungen hatte, weiß auch, wieso man von Anfang an einen Rechtsanwalt nehmen sollte. Wieso soll ich mir den Stress mit den ganzen Schreiben, Zahlungsaufforderungen usw. antun? Kennt ein Laie alle Pauschalen auswendig, die man ansetzen kann? Ein Geschädigter hat immer den ganzen Ärger, da kann man sich dann den "Luxus" durchaus gönnen, dass jemand anders für einen den Papierkram erledigt.
Aber gut, bleibt jedem selbst überlassen. Ich jedenfalls würde als Geschädigter mir immer einen RA nehmen und kann das auch nur empfehlen.
@stephan6285:
Wertminderung wird der Gutachter feststellen. Da musst Du nichts machen. Es gibt aber Pauschalen z.B. für Post/TK usw., die man geltend machen kann.
Einen Rechtsanwalt braucht man meiner Meinung nach nur, wenn zu dem Fall zwei unterschiedliche Meinungen existieren, nämlich die der gegnerischen Versicherung und meine.
Ich habe bisher immer den Audi Service gebeten sich um alles zu kümmern und habe nie einen Anwalt gebraucht. Wenn die gegnerische Versicherung Zweifel an der Schadenhöhe hatte kümmerte sich Audi um die Nachweise etc.
Natürlich steht einem ein Anwalt zu aber wozu brauche ich den wenn sich alle einig sind? Ist doch nur Geldverschwendung und nur weil es nicht mein Geld ist kann ich damit trotzdem sparsam umgehen statt es mit vollen Händen rauszuballern und zu sagen "steht mir doch zu".