ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Einschränkungen bei der Nutzung mit Kurzkennzeichen?

Einschränkungen bei der Nutzung mit Kurzkennzeichen?

Themenstarteram 6. Dezember 2013 um 13:11

Moin!

Mal eine kurze Frage:

wenn ich mir bei meiner Werkstatt eine rote Nummer ausleihe, dann darf ich dieses ja nur dazu nutzen mein Auto beim Öhi von der Alm abzuholen und nach Hause zu bringen oder zu schauen, ob ein abgemeldetes Fahrzeug, welches mich interessiert auch vernünftig fährt. Amtsdeutsch: Erprobungs- und Überführungsfahrten.

Wie sieht es dabei eigentlich mit einem Kurzkennzeichen aus? Das Teil ist für 5 Tage gültig, kann ich da eigentlich das Fahrzeug nutzen als ob es "richtig" angemeldet ist? Sprich: ich besuche die Oma in Hamburg, ziehe meinen Wohnwagen ins Gebirge und verlustiere mich mit dem Auto bei Sonnenschein auf der Strandallee (oder was immer mich sonst anspringt, eben wie jedes auf mich angemeldete Auto auch).

Danke und Gruß!

Ähnliche Themen
10 Antworten
am 6. Dezember 2013 um 13:30

An sich gilt bei den 5-Tage-Kennzeichen (auch "04er" genannt) das Gleiche wie bei den roten 06ern vom Händler.

Man kann die von Dir angeführten Beispiele allerdings als Erprobungsfahrten interpretieren: Wie gut ist das Auto auf Langstrecke? Wie gut ist es als Zugfahrzeug? Wie gut ist es für den Tag am Srand?

OK, Letzteres wird etwas schwerer. Habe ich aber mit dem Citroen 2 CV auch hinbekommen: Ich habe probiert, wie gut sich die mit zwei Handgriffen ausbaubare Rücksitzbank als Sitzgelegenheit am Strand eignet ;)

Zitat:

Original geschrieben von Koyota

...

Wie sieht es dabei eigentlich mit einem Kurzkennzeichen aus? Das Teil ist für 5 Tage gültig, kann ich da eigentlich das Fahrzeug nutzen als ob es "richtig" angemeldet ist?

...

Hallo,

 

nein, das darfst du nicht, wie du hier nachlesen kannst.

Ausschließlich "Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten" sind erlaubt.

 

Liebe Grüße

Herbert

am 7. Dezember 2013 um 8:57

Zitat:

Original geschrieben von Koyota

Moin!

Mal eine kurze Frage:

wenn ich mir bei meiner Werkstatt eine rote Nummer ausleihe, dann darf ich dieses ja nur dazu nutzen mein Auto beim Öhi von der Alm abzuholen und nach Hause zu bringen oder zu schauen, ob ein abgemeldetes Fahrzeug, welches mich interessiert auch vernünftig fährt. Amtsdeutsch: Erprobungs- und Überführungsfahrten.

NEIN, DU darfst dir kein rotes Schild beim Händler ausborgen und nutzen.

Dies ist nur dem Besitzer des roten Kennzeichens gestattet und dann auch nur in dem durch das Gesetz gestecken Rahmen!

Themenstarteram 9. Dezember 2013 um 7:49

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von Koyota

...

Wie sieht es dabei eigentlich mit einem Kurzkennzeichen aus? Das Teil ist für 5 Tage gültig, kann ich da eigentlich das Fahrzeug nutzen als ob es "richtig" angemeldet ist?

...

Hallo,

nein, das darfst du nicht, wie du hier nachlesen kannst.

Ausschließlich "Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten" sind erlaubt.

Liebe Grüße

Herbert

Hallo Herbert und meehster!

Danke für die Infos! Vor allem der Link von Herbert war genau die Info, die ich brauchte!

Hallo Hugaar!

Danke für die sinnfreie Antwort, die mich leider nicht weiterbringt in dem Wissen, ob sich die Nutzung eines Kurzkennzeichens von der roten Werkstättennummer unterscheidet.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

NEIN, DU darfst dir kein rotes Schild beim Händler ausborgen und nutzen.

Dies ist nur dem Besitzer des roten Kennzeichens gestattet und dann auch nur in dem durch das Gesetz gestecken Rahmen!

Hallo Hugaar,

du hast recht, daß man sich kein "Rotes Kennzeichen" ausborgen darf, aber du hast IMO nicht recht mit der Annahme, daß die Benutzung nur dem Besitzer des "Roten Kennzeichens" erlaubt sei.

Ein Händler darf ein ihm zugeteiltes "Rotes Kennzeichen", für Probe- oder Überführungsfahrten mit von ihm zum Verkauf angebotenen Fahrzeugen, auch einem Dritten überlassen.

Entscheidend ist die ausschließliche Nutzung für Probe- oder Überführungsfahrten und nicht für sonstige Fahrten.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

 

Ein Händler darf ein ihm zugeteiltes "Rotes Kennzeichen", für Probe- oder Überführungsfahrten mit von ihm zum Verkauf angebotenen Fahrzeugen, auch einem Dritten überlassen.

Entscheidend ist die ausschließliche Nutzung für Probe- oder Überführungsfahrten und nicht für sonstige Fahrten.

Aber auch bleibt ist der Händler (=Eigner) der Nutzer des Kennzeichens.

Er nutzt das Kennzeichen für sein Gewerbe.

Lediglich mit einem dritten als Fahrer.

 

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

NEIN, DU darfst dir kein rotes Schild beim Händler ausborgen und nutzen.

Dies ist nur dem Besitzer des roten Kennzeichens gestattet und dann auch nur in dem durch das Gesetz gestecken Rahmen!

Hallo Hugaar,

du hast recht, daß man sich kein "Rotes Kennzeichen" ausborgen darf, aber du hast IMO nicht recht mit der Annahme, daß die Benutzung nur dem Besitzer des "Roten Kennzeichens" erlaubt sei.

WO bitte hab ich den von dir geposteten (angenommenen) Teil geschrieben?

Durch das Ausborgen wird die Sache illegal.

Wenn ich ein Fahrzeug des Händlers zur Probefahrt nutze und er mir seine "roten" drannschraubt ist das kein Borgen = legal.

Zitat:

Original geschrieben von Koyota

 

Hallo Hugaar!

Danke für die sinnfreie Antwort, die mich leider nicht weiterbringt in dem Wissen, ob sich die Nutzung eines Kurzkennzeichens von der roten Werkstättennummer unterscheidet.

Bitte, gern geschehen.

Und so sinnfrei war die Aussage nciht.

Aber stimmt schon, ich rede / schreibe dir nicht nach dem Mund und schon bin ich bl... in deinen Augen.

Mein Post sollte dir zeigen, dass du mit deiner Meinung zu den roten Nummern auf dem Holzweg bist.

Aber wenn du so dünnhäutig bist, tut es mir leid!

Hallo Hugaar,

für mich liest sich dein Satz "Dies ist nur dem Besitzer des roten Kennzeichens gestattet und dann auch nur in dem durch das Gesetz gestecken Rahmen!" nicht so, wie du den jetzt interpretierst.

Was meinst du denn mit dem Wort "Dies"?

Sich selbst kann man wohl kaum etwas borgen, oder?

Ist aber auch egal, wichtig ist nur, daß zweifelsfrei klar ist, von wem und wofür ein "Rotes Kennzeichen" benutzt werden darf.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 10. Dezember 2013 um 10:46

Hallo Hugaar!

Wenn du aus meiner Aussage liest, du wärest bl.., dann mußt du da wohl einen dir passenden Schuh sehen - oder warum ziehst du ihn dir an?

Und wieso bin ich mit der Ansicht, ich darf eine rote Nummer nur für Überführungs- & Erprobungsfahrten auf dem Holzweg?

Und so leid es mir tut: die Info, DU darfst es dir nicht ausleihen,..... beantwortet die Frage nicht, wo also das nach dem Munde reden liegen soll, kannst wohl nur du sehen.

Sorry, aber auch wenn ICH jetzt in deinen Augen blöde bin, weil ich nicht sofort ob deiner belehrenden Aussage sofort auf die Knie falle und da so - deiner Meinung nach - dünnhäutig bin. Wenn ich eine Frage stelle möchte ich eine Antwort, das von dir Geschriebene war leider keine, auch wenn du es anders siehst.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Einschränkungen bei der Nutzung mit Kurzkennzeichen?