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Einspruch bei Geschwindigkeitsverstoß?

Themenstarteram 2. Mai 2023 um 18:15

Hallo alle zusammen,

ein guter Bekannter von mir, wurde nun mit einem mobilen Blitzer, in einer 30 Zone bei

starkem Regen geblitzt - meint ihr, dass es sich wohl lohnen würde

Einspruch einzulegen?

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36 Antworten

Was hat der starke Regen mit dem Geschwindigkeitsverstoß zu tun?

Eigentlich müsste die Strafe bei "Wetter" glatt verdoppelt werden.

Also, lassen wir mal den doppelt sinnlosen Kommentar von dem Schrottwagen Fahrer weg, eher nicht. Vermutlich gehst du irgendwie davon aus, dass man ihn schlechter erkennen könnte oder der Regen die Messung verfälschen könnte?! Oder wie kommst du überhaupt da drauf?

Wie hoch ist die überschrittene Nettogeschwindigkeit?

@drond

Ich empfehle, dass dein Bekannter erstmal abwartet, was in dem Anhörungsbogen, Verwarngeldangebot oder Bußgeldbescheid steht. Dann hat er mehr Informationen, um eine Entscheidung zu treffen, so z.B. ob dein Bekannter auf den Foto zu erkennen ist.

Falls es sich um eine geringere Geschwindigkeitsüberschreitung handelt (du hast ja keine Info hierzu geliefert), lohnt sich ein Einspruch meist kaum.

 

Gruß

Uwe

Bei starkem Regen sollte man unbedingt etwas schneller fahren, dann kommt man zügig durch. Oder worauf würdest Du den Einspruch begründen wollen?

Schilder gelten auch bei Regen. Wer sie nicht erkennen kann, muss langsamer fahren, nicht schneller.

Zitat:

@drond schrieb am 2. Mai 2023 um 20:15:44 Uhr:

..meint ihr, dass es sich wohl lohnen würde

Einspruch einzulegen?

Warum sollte sich das lohnen? War er nicht zu schnell oder was wäre der Grund?

Ich gehe mal stark davon aus, dass der TE den "starken Regen" anführt, weil er meint, dass dies eventuell zu fehlerhaften Messungen führen oder das Foto unkenntlich machen könnte. Und beides ist bei der heutzutage verwendeten Mess- und Kameratechnik extrem unwahrscheinlich.

Es ist nicht nur extrem unwahrscheinlich. nein es ist absolut nicht vorhanden. Das müsste es schon schütten dass man die Hand vor Augen nicht sieht und dann sollte, bei einem Geschwindigkeitsverstoß, grundsätzlich die Fahrtauglichkeit infrage gestellt werden.

Oh Gott immer das gesabbel von Strafe, selbst Schuld, an Regeln halten etc..... Das juckt doch keinen und ist auch bekannt, warum immer wieder jedes Thema in diesem Forum, egal in welcher Kategorie damit voll spammen. Klugscheißer waren schon auf dem Schulhof unbeliebt.

 

Im Kern eine interessante Frage, kann man doch drüber Fachsimpeln. Ein bisschen googeln und seine Frage wird interessanter.

Screenshot_20230503_102336.jpg

Zitat:

@drond schrieb am 2. Mai 2023 um 20:15:44 Uhr:

[...] - meint ihr, dass es sich wohl lohnen würde

Einspruch einzulegen?

Unbedingt. Tempolimits gelten nur bei max. 40% Wolkenüberdeckung und im Thermofenster von 17 - 24 °C. Lernt man das nicht mehr in der Fahrschule?

Zitat:

@Nekrobiose schrieb am 3. Mai 2023 um 10:27:01 Uhr:

Oh Gott immer das gesabbel von Strafe, selbst Schuld, an Regeln halten etc.....

Regeln waren für mich oft nur Anhaltspunkt.

Verstoße ich gegen sie, dann muss ich halt in den sauren Apfel beißen, das Portmonee zücken und weiter gehts. Dann aber noch alles in Frage stellen, nee das wär mir zu blöd.

Ob sich sowas lohnt, das kann man pauschal gar nicht sagen.

Ich habe mir mal sagen lassen, dass rund 40% aller Bußgeldbescheide im Grunde nichtig sind, welche Gründe es

dafür gibt, das weiß ich nicht.

Wenn es jetzt um einen kleinen Verstoß geht, dann würde ich die 50 bis 100,00€ bezahlen, wenn

es aber darüber hinaus geht, dann wieso nicht einfach mal einen Einspruch versuchen, dafür gibt es ja auch einige Möglichkeiten https://bussgeldcheck.bild.de/

Abwarten, was denn so mit der Post kommt. Außerdem werden Radargeräte heute kaum noch eingesetzt. Andere Techniken sind besser.

Zitat:

@drond schrieb am 2. Mai 2023 um 20:15:44 Uhr:

Hallo alle zusammen,

ein guter Bekannter von mir, wurde nun mit einem mobilen Blitzer, in einer 30 Zone bei

starkem Regen geblitzt - meint ihr, dass es sich wohl lohnen würde

Einspruch einzulegen?

Nein natürlich nicht, wozu einen Einspruch :confused:

Was hat das Wetter mit der Geschwindigkeitsverletzung zu tun :confused:

Gerade bei diesem Wetter sollte man noch dazu voraussetzen/annehmen, dass den Wetterverhältnissen entsprechend langsamer/vorsichtiger gefahren wird.

Ein Einspruch, mit welcher Begründung überhaupt, kann ggf. auch als Vorsatz gewertet werden. :rolleyes:

Dazu ist es immer erstaunlich, dass für einen Freund oder Bekannten gefragt wird :D

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