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Einspruch gegen Blitzerfoto
Hallo,
Kann ich gegen dieses Biltzerfoto Einspruch einlegen?
Man kann mich sehen nur der Spiegel ist im Bild. Den Rest habe ich unkenntlich gemacht. Also mein Gesicht ist außer an der Stelle mit dem Spiegel zu sehen. Es geht um Punkte, deshalb frage ich.
Es war auch nicht in meinem Auto und die Aussage könnte verweigert werden. Könnte das auch Erfolg haben? Und wenn man Einspruch einlegt und nicht damit durch kommt, wie teuer würde das ca. werden?
Vielen Dank
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111 Antworten
Trotz Spiegel kann man ganz gut erkennen, wer am Steuer saß.
Steh dazu, kassier die Punkte und fahr in Zukunft angemessen.
Ansonsten kannst Du eine Anzeige wegen Betrug kassieren; dann wird es richtig teuer.
Ehrlich wehrt am längsten. Wenn es um Punkte geht gucken die schon genauer hin.
Die Originalfotos die die Behörden haben sind viel schärfer. Der Spiegel verdeckt nicht viel.
Wenn es ein Auto im engeren Familienkreis war, werden die Behörden bei Punkten schon entsprechend nachhaken.
Die gleichen auch die Fotos der Führerscheinkartei ab.
Ich sehe da wenig Chancen.
Wenn's um Punkte geht, frag einen Rechtsanwalt, auch ohne RS-Versicherung.
Vergess das mit dem "Betrug".
Die Kosten und Sonstiges hängen manchmal damit zusammen, wo und um wie viel zu schnell gefahren wurde.
1. ja
2. durchaus
3. die Verfahrenskosten sind nur geringfügig höher
Das Foto , welches du bekommen hast = ist gut genug , die Originale beim Amt sind noch sehr viel besser
Der Fahrzeughalter wird sich nicht freuen , wenn dieser wegen dir ein Fahrtenbuch zur Auflage bekommt
Und billiger wird's auch nicht mehr werden
Egal, ob es um Punkte geht, wenn man es gewesen ist, dann sollte man dazu stehen.
Einspruch ist etwas für Leute, die unschuldig sind.
War das ein Rotlichtblitz oder wegen Geschwindigkeit? Einspruch kannst Du nicht einlegen, sondern nur der Fahrzeughalter. Hat der einen Anhörungsboger bekommen oder schon den Bußgeldbescheid? Geht es um ein zusätzliches Fahrverbot? Alles Fragen, die der TE bisher offen lässt. Aussageverweigerung ist schon mal der größte Mist, denn er engt den Täterkreis sehr ein, es sei denn, du lebst in einer Großfamilie.
Zitat:
@Istefanos schrieb am 19. Oktober 2021 um 19:51:48 Uhr:
Egal, ob es um Punkte geht, wenn man es gewesen ist, dann sollte man dazu stehen.
Einspruch ist etwas für Leute, die unschuldig sind.
Es ist absolut legitim, alle legalen Mittel auszuschöpfen, um möglichst glimpflich aus der Sache herauszukommen.
Zitat:
Es ist absolut legitim, alle legalen Mittel auszuschöpfen, um möglichst glimpflich aus der Sache herauszukommen.
Dann haben wir ein unterschiedliches Verhältnis zu Recht und vor allem zu Moral.
Der Unterschied ist, ob man rechtens handelt oder unrechtens handelt.
Der Unterschied besteht nicht im "erwischt werden". Nur das kann hier verhindert werden.
@Istefanos: Bei der Einstellung dürfte es ja dann gar keine Rechtsanwälte geben, denn die haben schließlich zur Aufgabe das Beste für ihren Klienten herauszuholen.
Zitat:
@Opel-BMW schrieb am 19. Oktober 2021 um 19:55:54 Uhr:
Zitat:
@Istefanos schrieb am 19. Oktober 2021 um 19:51:48 Uhr:
Egal, ob es um Punkte geht, wenn man es gewesen ist, dann sollte man dazu stehen.
Einspruch ist etwas für Leute, die unschuldig sind.
Es ist absolut legitim, alle legalen Mittel auszuschöpfen, um möglichst glimpflich aus der Sache herauszukommen.
JA ist es aber man(n) kann auch einfach mal zu dem Mist den man gebaut hat stehen.
Und hier ist der Fahrer nun wirklich einwandfrei zu erkennen
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 19. Oktober 2021 um 20:13:17 Uhr:
Zitat:
@Opel-BMW schrieb am 19. Oktober 2021 um 19:55:54 Uhr:
Es ist absolut legitim, alle legalen Mittel auszuschöpfen, um möglichst glimpflich aus der Sache herauszukommen.
JA ist es aber man(n) kann auch einfach mal zu dem Mist den man gebaut hat stehen.
Und hier ist der Fahrer nun wirklich einwandfrei zu erkennen
Es gibt aber viele andere Möglichkeit, die eventuell dazu führen können, dass der TE aus der Nummer rauskommt oder zumindest in der Sanktionierung bestmöglich davonkommt.
Die Behörden wissen schon wer es war oder angeblich gewesen ist. Es ist ja nicht das Auto vom TE, also hat schon jemand ihn als Fahrer angegeben! Von selbst kommen die ja nicht darauf ...
Aus der Nummer kommt man nicht mit "ich wars nicht und kenne den Fahrer nicht" oder "Verweigerungsrecht" raus.