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Einsteigen, Aussteigen, fließender Verkehr, usw...

Themenstarteram 29. November 2016 um 14:30

Mahlzeit!!

Heute vormittag hatte ich eine Diskussion mit einer Kollegin. Folgendes Szenario:

Ortsdurchgangsstraße, nicht sehr breit, mit Parkstreifen rechts und links. Wenn auf beiden Seiten Fahrzeuge parken, kommen zwei PKW aneinander vorbei, ein Bus und ein PKW klappt nicht.

Auto parkt ordnungsgemäß in Fahrtrichtung, sie kommt zum Fahrzeug, will einsteigen, wartet bis sich eine Lücke ergibt, öffnet die hintere Tür, packt ihre Einkäufe und ihre Jacke auf die Rücksitzbank (die andere Seite ist durch einen Kindersitz belegt), schließt die hintere Tür, öffnet die vordere Tür und steigt ein.

Genau in dem Moment hält einer mit quietschenden Reifen an und motzt sie an, dass sie gefälligst zu warten hat, bis kein Auto mehr kommt und sie den fließenden Verkehr behindert.

Muss sie jetzt streng genommen zwischen dem schließen der hinteren und dem öffnen der vorderen Tür wieder abwarten oder muss der von hinten kommende warten, weil sie ja quasi als erste da war? Bevor sie die hintere Tür öffnete, war ja eine ausreichend große Lücke vorhanden und getrödelt hat sie auch nicht.

Meine Meinung dazu habe ich, mich interessieren mal eure.

Beste Antwort im Thema

Ich denke, der von hinten kommende muss nicht warten. Ich persönlich warte in solchen Situationen, bis ich ungefährdet einsteigen kann. Meine Knochen sind mir wichtiger wie die paar Sekunden.

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Ich denke, der von hinten kommende muss nicht warten. Ich persönlich warte in solchen Situationen, bis ich ungefährdet einsteigen kann. Meine Knochen sind mir wichtiger wie die paar Sekunden.

Logisch muss sie warten. Wer sonst? Eindeutig geregelt.

Ich halte es eigentlich für eine Selbstverständlichkeit, vor dem Öffnen der Türen zu schauen, ob es auch gefahrlos möglich ist. Das gilt für jedes Mal, wenn der Griff zur Tür geht.

Und um die noch nicht gestellte Frage zu beantworten: § 14 StVO: Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

Unfälle beim Ein- und Aussteigen gehen fast immer zu Lasten des Ein- oder Aussteigenden. Diese Sorgfaltspflicht geht fr den gesamten Vorgang. Einsteigen endet erst mit dem Schließen der Tür und Aussteigen erst mit dem Schließen der Tür und dem Verlassen der Fahrbahn. Die Vorschrift dient dem Schutz des fließenden Verkehrs.

Traumtänzer:

§ 14 STVO Abs.1 sagt folgendes :

Wer ein - oder aussteigt , muss sich so verhalten , dass einen Gefährdung anderer am Verkehr teilnehmenden ausgeschlossen ist .

Dazu gibt es einige Urteile , hier zunächst eins vom BGH.

Der Ein -und Aussteigende hat ein Höchstmaß an Sorgfalt zu beachten. Der Gefährdungsauschluß gilt gegenüber dem

Gegen-und Mitverkehr sowie Fußgängern und Radfahrern . (BGH NZV2007, 451+ OLG Jena )

..... ZUvor ist der rückwärtige Verkehr zu beobachten , ist das nicht hinreichend möglich , darf die link Tür nur zentimeterweit geöffnet werden .

......Kommt es zu einem Unfall , spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den Aussteigenden .

Du siehst , mit Meinung ist es hier nicht getan , da es sich in deinem Falle zwar nicht um Aussteigen gehandelt hat , kannst du aber aus der Wortfindung schon erkennen , es besteht Gleichartigkeit , weil es sich um Gefährdungsausschluß handelt .

Giovanni.

Sollte eigentlich selbstverständlich sein und wird auch in der Fahrschule so gelehrt, aber gut 70-80% der Fahrer halten sich nicht dran oder ignorieren einfach das Erlernte. Das jedenfalls ist meine Beobachtung...

HTC

Möchte man jemanden behindern und sich gefährden muss man nicht warten.

Möchte man niemanden behindern und sich selbst nicht gefährden muss man warten.

Ist es einem scheiß egal ob man jemanden behindert oder sich gefährdet muss man nicht warten.

Ihr seht, 2:1 für "Man muss nicht warten !"

Richtig gerechnet. Und möchte man schnellstens ins Krankenhaus oder auf den Friedhof, muss man auch nicht warten. Also schon 3:1 für "Man muss nicht warten".

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 29. November 2016 um 16:14:41 Uhr:

Möchte man jemanden behindern und sich gefährden muss man nicht warten.

Möchte man niemanden behindern und sich selbst nicht gefährden muss man warten.

Ist es einem scheiß egal ob man jemanden behindert oder sich gefährdet muss man nicht warten.

Ich glaub es ja kaum, aber ich stimme zu 100% zu. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Paragraphen, Urteile, blabla. Der, der einsteigt sollte um seiner Gesundheit willen einfach warten, wenn nötig. Der schöne Nebeneffekt: Er nimmt dabei auch noch Rücksicht. :)

/end Thread.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 29. November 2016 um 15:30:38 Uhr:

Muss sie jetzt streng genommen zwischen dem schließen der hinteren und dem öffnen der vorderen Tür wieder abwarten oder muss der von hinten kommende warten, weil sie ja quasi als erste da war? Bevor sie die hintere Tür öffnete, war ja eine ausreichend große Lücke vorhanden und getrödelt hat sie auch nicht.

Meiner Meinung nach muss sie während des gesamten Vorgangs dafür sorgen das niemand behindert wird.

Zitat:

öffnet die hintere Tür, packt ihre Einkäufe und ihre Jacke auf die Rücksitzbank (die andere Seite ist durch einen Kindersitz belegt), schließt die hintere Tür, öffnet die vordere Tür und steigt ein.

Genau in dem Moment hält einer mit quietschenden Reifen an

Der da mit quietschenden Reifen ankam, hatte genügend Zeit, ganz normal anzuhalten, sich zumindest entsprechend langsam und aufmerksam anzunähern.

Für mich stellt sich das Anhalten mit qietschenden Reifen als eine Machtdemonstration dar, die vollkommen unnötig war.

Themenstarteram 29. November 2016 um 16:38

Zitat:

@zhnujm schrieb am 29. November 2016 um 17:24:31 Uhr:

 

Meiner Meinung nach muss sie während des gesamten Vorgangs dafür sorgen das niemand behindert wird.

Also dann nachdem sie hinten eingeladen hat und sieht, dass Autos kommen, die Tür schließen und sich wieder ans Auto quetschen, bis alle vorbei gefahren sind oder wie genau? :confused:

Ich bleibe als Autofahrer eigentlich aus Höflichkeit in solchen Situationen stehen und warte, bis der oder diejenige fertig eingestiegen ist.

Ich bleibe auch aus Höflichkeit stehen. Gehört sich doch so, oder.

Auf jeden Fall fahre ich nicht drauf zu und den einsteigenden zu Brei und sage dann, Pech gehabt, du darfst mich nicht behindern. Scheinbar gibt es so manche Paragrafenreiter die nur auf so eine Situation warten.

Kopfschüttel

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 29. November 2016 um 17:33:02 Uhr:

Zitat:

öffnet die hintere Tür, packt ihre Einkäufe und ihre Jacke auf die Rücksitzbank (die andere Seite ist durch einen Kindersitz belegt), schließt die hintere Tür, öffnet die vordere Tür und steigt ein.

Genau in dem Moment hält einer mit quietschenden Reifen an

Der da mit quietschenden Reifen ankam, hatte genügend Zeit, ganz normal anzuhalten, sich zumindest entsprechend langsam und aufmerksam anzunähern.

Für mich stellt sich das Anhalten mit qietschenden Reifen als eine Machtdemonstration dar, die vollkommen unnötig war.

Echt, dass weißt du? Ich war nicht dabei und kann das nicht beurteilen. Und wenn die Straße so schmal ist, dass zwei PKW's zwar an einander vorbei passen, aber PKW und Bus z.B. nicht, reicht auch eine geöffnete Tür, um bei Gegenverkehr ein Bremsmanöver zu provozieren. Warum mit quietschenden Bremsen weiß ich nicht. Vielleicht etwas spät gesehen, vielleicht gedacht, dass man das parkende Fahrzeug noch vor dem Gegenverkehr passieren kann, vielleicht die Situation falsch eingeschätzt. Gibt viele Möglichkeiten. Nur die Dumme ist die Lady, denn das Auto ist mit ziemlicher Sicherheit stabiler gebaut (wobei ich die Figur der Dame allerdings nicht kenne).

Und ja, zur Not muss die Dame halt die Türe geschlossen lassen und sich ggfls. vor oder hinter oder neben das Auto quetschen. Tippe mal darauf, dass da vorne wie auch hinten ausreichend Platz war. Dass das Verhalten des anderen Autofahrers nach dem Bremsmanöver nicht gerade von Höflichkeit geprägt war, steht auf einem anderen Blatt.

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