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Einstellung der Lichter

Themenstarteram 12. April 2016 um 21:20

Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum aber hab schon des öfteren fleissig mitgelesen :)

Nun bin ich aber bei meinem ersten Problem wo ich noch nix zu im Forum gefunden habe. Es geht darum, dass ich diesen Winter einen kleinen Unfall hatte und die Stossstange und den linken Hauptscheinwerfer ersetzen musste. Da es glatt war bin ich (langsam, linke Seite erwischt) in eine Leitplanke gerutscht, dies hat dann aber wohl die Aufnahme der Scheinwerfer etwas verschoben (man sieht von vorne, dass beide Scheinwerfer ca. 1cm nach links verschoben wurden) Ich habe sie bei der Reparatur so gut wie möglich gerade eingestellt.

Nun habe ich ein Bild von den Lichtkegeln auf einer Wand angehängt (Abstand ca. 5m).

Kann mir jemand sagen ob dies ausreicht um in der Schweiz durch den TÜV (hier MFK) zu kommen?

Schöne Grüsse und Danke im Voraus

yawo :)

Beste Antwort im Thema
am 15. April 2016 um 7:48

Wenn meine Scheinwerfer nicht mehr stimmen fahre ich zur nächsten Tanke und lasse dies einstellen.

die 10 oder 20 Dollar sind mir das wert.

dafür kontaktiere ich nicht MT.

Bopp19

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Wie wärs einfach, in die nächste Werkstatt fahren und dort die Einstellung überprüfen zu lassen?

Wäre Stressfrei und du bist auf der sicheren Seite.

Bei uns in Deutschland stellt der TÜV-Ingenieur die Schweinwerfer während der Prüfung kostenlos ein.

Besorge Dir die Einstellwerte für dieses Fahrzeugmodell, dann sage ich Dir, wie Du die Höhen- und Seiteneinstellungen millimetergenau vornehmen kannst.

am 13. April 2016 um 10:57

Ein ähnliches Problem hatte ich mit meinem Activa auch ... ein neuer Scheinwerfer und 2 neue Nebelscheinwerfer.

Einfach das benötigte Werkzeug zum einstellen einpacken und dann auf zur Dekra oder zum TÜV und dann dieses "Lichtmessgerät" vor die Scheinwerfer gestellt.

So "auf gut Glück" habe ich auch mal versucht.... erst nah ran an die Wand und dann nach hinten weiter weg gefahren um zu schauen ob die Scheinwerfer "nach unten" und nicht geradeaus leuchten.

Haben sie anschließend auch gemacht .... war dem TÜV ein paar Monate später allerdings immer noch viiel zu hoch.

Frei Schnauze "nach unten" einstellen - da wunderst du dich, wenn der TÜV mault?

am 14. April 2016 um 9:42

Zitat:

@segfault schrieb am 13. April 2016 um 12:57:14 Uhr:

… war dem TÜV ein paar Monate später allerdings immer noch viiel zu hoch.

Das Spiel kenn ich: Beim Herbst-Lichttest wurden die Scheinwerfer eingestellt (hoch), beim TÜV im November wurden sie eingestellt (runter), bei der Inspektion im November wurden sie eingestellt (hoch). Die wollen doch alle nur spielen … ;-)

am 14. April 2016 um 12:06

Kennst du eine Methode sie ohne entsprechendes Gerät besser einzustellen ?

Wenn sie schon mit Gerät nicht einstellbar sind (sonst hätte es keine 2 Korrekturen gegeben) ist das ohne Gerät noch weniger einstellbar.

am 14. April 2016 um 16:03

Zitat:

@Spargel1 schrieb am 13. April 2016 um 10:27:21 Uhr:

Bei uns in Deutschland stellt der TÜV-Ingenieur die Schweinwerfer während der Prüfung kostenlos ein.

1.) Nur wenn er Zeit und Lust hat, denn er muss nicht. Könnte er schlicht auch als Mangel auf die Liste schreiben und dann darfste das in der nächsten Werkstatt machen lassen. Meistens sind die Prüfer dann aber doch so nett und drehen schnell mal an den Schräubchen, geht ja auch schnell. Kommt aber immer auch auf den Prüfer an wie der drauf ist, weil wie gesagt: Der muss sich das Auto nur anschauen und beurteilen und da nichts reparieren ;)

2.) Je nachdem wie lange es beim TE noch zum TÜV hin ist, fände ich es grob fahrlässig noch monatelang mit vermeintlich falsch eingestellten Scheinwerfern zu fahren ... bestenfalls noch Xenon xD

Die genormte Einstellung gibt es nicht umsonst, denn das Licht ist aktiv wichtig für unsere Sicherheit !

BTT: Würde dem TE schlicht empfehlen das in der nächsten Werkstatt überprüfen und gegebenenfalls machen zu lassen, ist jetzt keine große Sache und wird dir wahrscheinlich direkt gemacht ;)

Zitat:

Kennst du eine Methode sie ohne entsprechendes Gerät besser einzustellen ?

Eine Anleitung bzw. Zwischenlösung bis zur fachgerechten Einstellung durch eine Werkstatt hänge ich mal an. Keine Ahnung, wann bzw. wo ich das mal gefunden habe.

Licht-einstellen

Und wie erklärst du dir die "fachgerechte" Einstellung, wenn innerhalb von 6 Wochen 2 Werkstätten und 1 TÜV die Einstellung ändern, weil sie angeblich nicht stimmt? Obwohl doch alles ach so einfach ist?

So wie auf dem Bild im Eingangsbeitrag ist die Einstellung fehlerhaft.

Für beide Scheinwerfer gilt ja ein definierter Neigungswinkel, meistens irgendwas mit 1% oder 1,2%. Heißt: Auf 10m Entfernung trifft der Strahl 10 (1%) oder 12cm (1,2%) tiefer auf, als er den Scheinwerfer verlässt.

Da die Scheinwerfer wohl beide auf gleicher Höhe verbaut sein werden, müssen auch beide Lichtbündel auf gleicher Höhe auf der Wand auftreffen.

Und das ist auf dem Bild des TE nicht der Fall. --> Korrigieren lassen! Dient auch deiner Sicherheit, dann ist die Ausleuchtung wieder so wie sein soll und es wird nichts "verschenkt".

Leider haben da viele "Profis" selber nicht so die Peilung davon (Oder keine Lust?), stellen das Gerät nicht richtig hin (Nicht rechtwinkling zum Scheinwerfer, falsche Neigung ausgewählt, drehen an der falschen Schraube, keine wirklich genaue Deckung mit der Linie getroffen, sondern mehr "Passt schon!".

Wie gesagt, schaut mal ob ihr die Neigungsangabe findet, dann messt ihr die untere Austrittskante des Scheinwerfers (Höhe) und der Lichtstrahl an der 5m/10m entfernten Wand muss dann z.B. 6cm/12cm (1,2%) tiefer als die Höhe Lichtaustrittskante auftreffen. Dann habt ihr einen groben Anhaltswert ob die Einstellung stimmt. Ach ja: LWR-Motoren dabei auf 0/- und sie müssen auch wirklich komplett bis zur Nullposition fahren. die seitliche Ausrichtung ist da schon etwas aufwändiger.

Aus eigener Erfahrung kann ich leider nur sagen, keine Werkstatt konnte mir die Scheinwerfer richtig einstellen. Beim TÜV ist es mir auch schon 2 mal passiert, dass die mir die Scheinwerfer total nach unten gedreht haben.

Bei der ersten Nachtfahrt nach dem TÜV dann jedesmal das tolle Erlebnis: Licht endet 10m vor dem Auto.

Viele Werkstätten, wie auch schon 2 mal der TÜV, beziehen das 1% Gefälle der Hell-/Dunkelgrenze auf die rechte Seite des Lichtbilds, wo das Licht aber gar kein Gefälle hat, sondern die Verkehrsschilder ausleuchten soll. Das Bild von HHH1961 zeigt das sehr schön.

Die meisten haben keine Ahnung und investieren eben auch keine Zeit in das Einstellen, das muss in 10s erledigt sein.

Meine Erfahrung eben leider: nur selbst Einstellen führt zur richtigen Einstellung.

am 15. April 2016 um 7:05

Wie gesagt, schaut mal ob ihr die Neigungsangabe findet, dann messt ihr die untere Austrittskante des Scheinwerfers (Höhe) und der Lichtstrahl an

 

Deine Ausführungen sind recht schlüssig ,jedoch für die Hell/dunkelgrenze ist jedoch nicht die untere Austrittskante massgebend sondern die Riffelungskante für die Hell /Dunkelkante im Glas.

Sollte ich da falsch liegen bitte ich um Korrektur.

Bopp19

Themenstarteram 15. April 2016 um 7:07

Oh, das ging ja schnell :)

Ja gut, dann werde ich die Lichter wohl selbst einstellen (10m --> ca 10-12cm Gefälle) und beim nächsten Werkstattbesuch (muss gegen den Sommer sowieso die Bremsbeläge machen) werde ich den Mechaniker bitten noch schnell die Lichter einzustellen.

Aber nochmals zurück zur Frage, solange die Lichtkegel stimmen, ist es wirklich egal ob die Lichter nicht genau mittig hängen? Durch den leichten Aufprall wurde das ganze eben um ca 1cm nach links (von vorne gesehen) verschoben. Dies sieht man auch, ein Licht ist nahe an der Motorhaube und das andere ist etwas weiter weg. Ist dies so okay?

Gruss

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