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Einstufung Zweitwagen wenn Erstfahrzeug LKW bis 3500kg
Mein Versicherer macht mir momentan etwas zicken...
Erstfahrzeug ist ein Transporter mit 3500kg zGG. Einstufung: SF9
Nun wollte ich einen Zweitwagen anmelden - dieser sollte ja dann automatisch die SF4 erhalten.
Da mein Erstfahrzeug kein PKW sondern ein LKW ist, will mich mein Versicherer nun auf die SF 1/2 zurückstufen.
Ist dies rechtens? bzw: bei welchem Versicherer würde mein Zweitwagen (PKW) mindestens die SF4 erhalten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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13 Antworten
Die HUK verlangt auch explizit einen PKW in SF4 oder besser.
Finde ich auch irgendwie verständlich, da LKW und PKW Fahren was völlig anderes ist (z.B. die Betriebsgefahr)
Viel Glück bei der Suche.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 16. Mai 2017 um 19:37:22 Uhr:
Finde ich auch irgendwie verständlich, da LKW und PKW Fahren was völlig anderes ist (z.B. die Betriebsgefahr)
Was soll denn da völlig anders sein
Wer LKW fahren kann kommt nach meiner Meinung mit einem PKW immer zurecht
Lkw bis 3,5 Tonnen wird ein Sprinter oder ähnliches sein.
Wo ist der Unterschied beim Risiko, wenn ich das gleiche Fahrzeug als PKW anmelde im Vergleich zur LKW Zulassung?
Wo viele Probleme auftauchen sind wechselnde Fahrer bei Firmenfahrzeugen, aber in privater Nutzung?
GENAU das ist es ja..! wäre der Transporter als 5 Sitzer - also PKW - gäbe es keinerlei Probleme!
Ist die Versicherung bei einer Zulassung als LKW günstiger als PKW? Wenn ja, hast du vermutlich hier den Grund warum die Versicherung zickt.
Die günstige Zweitwageneinstufung ist eine Sondereinstufung welche die Versicherung einräumt. Sie bestimmt daher die Regeln unter welchen Voraussetzungen sie das tut. Und in diesem Fall steht sie wohl auf dem Standpunkt, dass sie sie nur einem "Vollzahler" gewährt und keinem, der schon eine andere Sparmöglichkeit in Anspruch nimmt.
Sollte die Zulassung als LKW NICHT güntiger sein, ist es wohl bürokratisch begründet. Die aktuellen Geschäftsbedingungen regeln dann vermutlich dass für die Sondereinstufung des Zweitwagens zwei gleichartige Fahrzeuge vorliegen müssen, sonst hat man keinen Zweitwagen, sondern einen Erst-LKW und einen Erst-PKW.
Das hat nichts mit logischen Argumenten zu tun, das ist einfach eine tarifpolitische Entscheidung.
Umgekehrt würde auch keiner Fragen weshalb sich die Versicherung quer stellt einen als LKW zugelassenen 3,5t nicht zu gleichen Konditionen zu versichern wie einen als PKW zugelassenen 3,5t. Fährt sich ja gleich und kann mit gleicher Beladung gefahren werden. Es sind aber eben zwei völlig andere Betriebsarten mit anderen zulassungs- und versicherungstechnischen Rahmenbedingungen. Ich würde mit der Versicherung sprechen, sie sollen dich aufklären weshalb das nicht möglich ist und notfalls auf einen Versicherungswechsel beider verweisen (ersteren natürlich erst nach Ablauf des Versicherungszeitraumes). Im besten Fall kommen Sie dir entgegen, wenn nicht kann man da auch nichts machen...
Vielleicht weiß ja jemand wo so eine verbesserte Zweitwagenregelung geht, wenn ein KFZ ein LLKW ist
Hallo an alle Mitleser und Interessierten,
ich bin gerade dabei für einen Kunden ein ähnliches Problem zu lösen. Es gibt seit kurzem am KFZ Versicherungsmarkt eine Lösung dafür. Wer Hilfe braucht gerne per pn!
Wie heißt denn die Lösung?!? Das ist ein Forum zum Austausch von Erfahrungen, kein Markt...
Also Schadenfreiheitsklasse 2 für den Pkw wäre in deinem Fall auf jeden Fall schon mal bei der Condor, Kravag oder R+V möglich.
so jetzt mal differenziert:
Der Versicherer orientiert sich der fairness halber an objektiven Maßstäbe. Bzgl. zulassungs- und fahrzeugbezogenen Daten heißt das, dass es die Daten der Zulassungsbehörde (bis auf Ausnahmen), die der Versicherer bekommt, maßbeglich sind. Sonst würde das ja zu einem Wunschkonzern ausarten hinsichtlich der Prämienberechnung (Fahrzeugart, Regionalisierung, Halter, etc...)
Es ist somit egal ob es ein Sprinter oder ein anderes Fahrzeug ist, was einem PKW optisch nicht so nahe kommt.
LKW sind statistisch das höhere Risiko. Entsprechend sollte ein SFR von einem LKW mehr "wert" sein. Dies spiegelt sich auch in den Fahrzeuggruppen wieder, auch wenn der kleine LKW mittlerweile i.d.R. in der niedrigsten Fahrzeuggruppe mit angesiedelt wird.
Warum der Vertrag des LKW nicht anrechenbar ist, kann nur dejenige beantworten, der die Tarifwelt gemacht hat. Hinter jeder Sondereinstufung steckt in der Regel eine Zielgruppe oder eine bestimmte Situation und ggf. Rahmenbedingungen.
Es gibt auf jeden Fall Versicherer am Markt, die besser einstufen und das auch nicht erst seit kurzem! Gehe zum Makler und lasse Dich beraten.
Beachte aber auch, dass Du nicht in SF-Klassen bezahlst. Der Beitrag bemisst sich nach dem tariflichen Beitrag multipliziert mit dem dem SFR zugehörigen Beitragssaatz. Ist der Beitragssatz ein anderer oder der Tarifbeitrag höher geht Deine Rechnung "besserer SFR = niedrigere Prämie" schon nicht mehr auf. Auch sind auf weitere Faktoren wie Versicherungsumfang und Rückstufungstabellen zu achten.
Gruß
Zitat:
@Tobyi schrieb am 25. August 2017 um 14:42:14 Uhr:
Also Schadenfreiheitsklasse 2 für den Pkw wäre in deinem Fall auf jeden Fall schon mal bei der Condor, Kravag oder R+V möglich.
schaue noch einmal genauer hin
Die Bedingungen für die Sondereinstufung können die Versicherungen selber festlegen. Rechtens ist es also. Warum die Versicherungen es davon abhängig machen, dass der Erstwagen ein Pkw sein muss und kein Lkw sein darf, weiß ich nicht und verstehe ich auch nicht.
Die Barmenia Versicherung wäre vielleicht eine Option. Siehe http://www.zweitwagenkampagne.de/sondereinstufung-zweitwagen/. Allerdings wird es wahrscheinlich daran scheitern, dass der Erstwagen nicht dort versichert ist. Ansonsten sehe ich kaum Chancen, eine so hohe Sondereinstufung zu bekommen.