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Eintragung als 2-Sitzer

Themenstarteram 21. September 2005 um 19:10

moin...

wieviel kostet es, die Rücksitze austragen zu lassen? ist das an irgendwelche voraussetzungen geknüpft? (ausbau der Rücksitze, klar... aber nochwas?)

dank euch

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26 Antworten
am 21. September 2005 um 19:13

warum willste das denn eintragen lassen? wenn die rückbank raus ist, interessiert das doch keinen.. oder wegen den h-gurten?

also der GSi 8V und 16V (vor facelift - nicht diese möchtegern GSi'S) sind ab werk als 2 sitzer AUCH eingetragen... steht unter bemerkungen... Ziff. bla blub: auch 2...

Bei nem normalen astra steht dort "ziff. bla blubb: wahlw. 2" eben wegen umklappbarer rückenlehne und so.

beim gsi ist das aber als reiner 2 sitzer eingetragen.

die umtragung wird dich nicht viel kosten.. 35 euro vielleicht.

Zitat:

Original geschrieben von G-maRtin

also der GSi 8V und 16V (vor facelift - nicht diese möchtegern GSi'S) sind ab werk als 2 sitzer AUCH eingetragen... steht unter bemerkungen... Ziff. bla blub: auch 2...

Bei nem normalen astra steht dort "ziff. bla blubb: wahlw. 2" eben wegen umklappbarer rückenlehne und so.

beim gsi ist das aber als reiner 2 sitzer eingetragen.

die umtragung wird dich nicht viel kosten.. 35 euro vielleicht.

wie jetzt möchtegern gsi???? :)

meiner is zwar 96 stand aber original GSI auf der türzierleiste und im brief steht zu ziffer 12 auch ohne hintere sitzbank.....

Themenstarteram 21. September 2005 um 21:33

nee... ich frag mich das nur... irgendwer meinte mal dass die Rücksitze ausgetragen werden müssen, wenn diese nichtmehr im Fahrzeug vorhanden sind weil stattdessen ein Hifi-Ausbau oder dergleichen vorhanden ist...

*FahrzeugscheinRauswühl*

12 -> Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots.: 5

33 -> ZIFF. 12: WAHLW. 2

würde das nun bedeuten dass ich die Dinger offiziell ausbauen kann ohne die BE zu verlieren, da es ja ne Veränderung am Fahrzeug ist oder muss ich da ne Abnahme machen lassen dass die Dinger raus sind?

was verstehen die unter "wahlweise 2"?

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm

nee... ich frag mich das nur... irgendwer meinte mal dass die Rücksitze ausgetragen werden müssen, wenn diese nichtmehr im Fahrzeug vorhanden sind weil stattdessen ein Hifi-Ausbau oder dergleichen vorhanden ist...

*FahrzeugscheinRauswühl*

12 -> Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots.: 5

33 -> ZIFF. 12: WAHLW. 2

würde das nun bedeuten dass ich die Dinger offiziell ausbauen kann ohne die BE zu verlieren, da es ja ne Veränderung am Fahrzeug ist oder muss ich da ne Abnahme machen lassen dass die Dinger raus sind?

was verstehen die unter "wahlweise 2"?

Seh ich auch so. Rücksitzbank raus und gut ist. Im Fahrzeutschein ist es mit Punkt 33 auch so gegeben: Wahlweise 2 Sitzplätze.

kannst die glaub ich so rausbauen, aber wenn du nen festen einbau machst dann muss sie ausgetragen werden. oder aber wenn du h-gurte einbaust und die normalen an den säulen rausreisst.

Themenstarteram 22. September 2005 um 9:36

hm... na ok... da weiss ich erstmal bescheid

danke f. alle Antworten

bei meinem f cc steht auch wahlweise 2 drinne, nich schlecht

Themenstarteram 22. September 2005 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von cyberalex

wenn du h-gurte einbaust und die normalen an den säulen rausreisst.

wieso eigentlich? wenn das Auto nur 2 Sitze hat kann man doch die hinteren Gurte ausbauen... die haben ohne Sitze ja eh keinen Sinn

"Wahlweise 2" steht da nur, weil man die Sitze umklappen kann, das bezieht sich nicht aufs Ausbauen! (Sollte also bei jedem Astra drin stehen.)

Wenn es sich aufs Ausbauen beziehen würde, stünde dort "Auch 2" - siehe G-maRtin's Beitrag oben!

Wenn die Sitze hinten endgültig nicht mehr nutzbar sind (z.B. Hifi-Ausbau, der den Platz einnimmt, ausgebaute Sicherheitsgurte, ggf. auch ausgebaute Serien-Sicherheitsgurte vorne, so dass die Rückbank wegen Hosenträger-Gurten nicht mehr nutzbar ist), dann müssen sie ausgetragen werden!

Themenstarteram 22. September 2005 um 13:08

die Klappfunktion ist beim GSi aber die selbe wie im "normalen" Astra... wieso macht Opel da nen Unterschied?

Keine Ahnung, manche Sachen kann man einfach nicht verstehen.

Zitat:

wieso eigentlich? wenn das Auto nur 2 Sitze hat kann man doch die hinteren Gurte ausbauen... die haben ohne Sitze ja eh keinen Sinn

ich mein die vorderen ;)

Zitat:

die Klappfunktion ist beim GSi aber die selbe wie im "normalen" Astra... wieso macht Opel da nen Unterschied?

dann müsste auch stehen wahlweise 2, 3, 4 sitzer weil ich kann die rückbank theoretisch ganz umklappen oder so, dass noch einer sitzen kann oder eben zwei.

Themenstarteram 22. September 2005 um 15:25

mal anders gefragt: ist ne fehlende Rückbank ein Grund die BE und somit den Versicherungsschutz zu verlieren... ist ja eigentlich nur Spielerei und beeinflusst die Fahrsicherheit des Autos bzw. der Insassen ja nicht im geringsten... (insofern die vorderen Sitze besetzt sind ;) )

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