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Eintragung Federn S204

Mercedes C-Klasse S204
Themenstarteram 22. November 2017 um 14:08

Hi Leute, brauche dringend Hilfe bzw. eure Erfahrungen. Habe meinem S204 Tieferlegungsfedern gegönnt. Vorne 45mm hinten 40mm. War soeben bei Dekra und habe diese eintragen lassen. Aktuell sind Winterräder drauf 205 55 16. Der Prüfer hat mir das Fahrwerk/Federn nur in der Kombination mit den Winterrädern eingetragen. Habe ihn gefragt, ob ich nicht mit den originalen Sommerrädern fahren darf, 225 45 17, sagte er - Nein. Ich müsste nochmals eine Eintragung durchführen????? Ist das so richtig? Im Fahrzeugschein sind die Sommerräder ja fest hinterlegt. Aber das interessiert den nicht. Was meint Ihr, ist das so richtig? Danke

Fahrzeug: S204 C220 CDI BlueEfficiency Bj 10/2010 VorMopf

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26 Antworten

Da bist du wohl an den falschen Prüfer geraten. Normale Gutachten sind für alle serienmässigen Rad/Reifenkombinationen freigegeben, ausser es gibt entsprechende Auflagen im Gutachten.

Was hat der Prüfer denn schriftlich festgehalten? Steht da etwas von wegen "nur in Verbindung mit folgender Rad-/Reifenkombination" oder etwas anderes in der Art?

Themenstarteram 22. November 2017 um 14:59

Also habe das Gutachten nochmals durchgelesen. Steht bis auf den folgenden Punkt nichts von Rad Reifenkombination: siehe Anhang :-) und ja, es wurde vermerkt, dass nur in Verbindung mit der Rad Reifenkombination 205 55 16 gefahren werden kann. Sonst gehe ich die Eintragung reklamieren/ widersprechen.

Würde ich so auch nicht akzeptieren! Der Passus mit der Rad-/Reifenkombination hat da m.M.n. nichts zu suchen.

Themenstarteram 22. November 2017 um 15:35

Und das Beste, habe den Punkt gefunden mit Schneeketten. Im Gutachten steht drin, dass mit Serienbereifung ( denke 225 45 17 oder 205 55 16 da von Mercedes freigegeben) keine Einschränkung zwecks Schneeketten ergab. Danke Prüfer das du mir das verbietest :-) unglaublich. Also fahre ich morgen hin und versuche mein Glück.

Alles Richtung von Seite des Prüfers.

Hab gerade am unseren Golf 6 Winterfahrzeug 16 Zoll eintragen müssen obwohl ich im Frühjahr 18 Zoll mit tieferlegung eingetragen habe.

 

Am Golf ist es nicht erlaubt Schneeketten drauf zu montieren wenn die Felge breiter wie 6 Zoll ist.. Im meinen Fall auch untersagt..

 

16 Zoll mit ABE

Themenstarteram 22. November 2017 um 16:46

Ja verständlich. Hätte ich 19 Zöller drauf die nicht freigegeben für das Fahrzeug wäre, so wäre ich ja mit deiner Meinung einverstanden. Was ich an Radkombi habe ist ja laut Hersteller Mercedes freigegeben. Die Eintragung sollte ja, nach meiner Logik, im Rahmen der Herstellerangaben sein. Es sollten ja die Radkombis die von Mercedes freigegeben sind, gefahren werden dürfen. Rufe mal morgen den Hersteller der Federn an. Mal schauen was die dazu sagen.

Ich versteh dein Problem nicht.

Du führst eine Rad Reifen Kombination in Verbindung mit der Fahrwerks Veränderung

vor und die wird eingetragen.

Was soll der Prüfer den sonst eintragen?

Alle anderen Rad Reifen Kombinationen sind mit der Änderung des Fahrwerks hinfällig und müssen neu abgenommen werden.

Zitat:

@zonki101 schrieb am 22. November 2017 um 18:42:31 Uhr:

Ich versteh dein Problem nicht.

Du führst eine Rad Reifen Kombination in Verbindung mit der Fahrwerks Veränderung

vor und die wird eingetragen.

Was soll der Prüfer den sonst eintragen?

Alle anderen Rad Reifen Kombinationen sind mit der Änderung des Fahrwerks hinfällig und müssen neu abgenommen werden.

Der Prüfer muss überhaupt keine Rad-/Reifenkombination eintragen, wenn lediglich serienmäßige (ab Werk montierte) Räder vorhanden sind. Nur wenn Räder montiert werden sollen, die nicht vom Hersteller vorgesehen sind (und dementsprechend im Rahmen der Gutachtenerstellung der Tieferlegungsfedern nicht berücksichtigt werden konnten), muss er das explizit vermerken, dass die Tieferlegungsfedern auch damit zusammen funktionieren.

Dann wäre es in der Tat erforderlich, dass auch mit den Zubehörrädern eine Abnahme gemacht wird. In dem Fall wären aber trotzdem auch alle serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen zulässig und müssten nicht gesondert abgenommen werden.

Themenstarteram 22. November 2017 um 18:06

Zitat:

@DerFl0 schrieb am 22. November 2017 um 18:50:12 Uhr:

Zitat:

@zonki101 schrieb am 22. November 2017 um 18:42:31 Uhr:

Ich versteh dein Problem nicht.

Du führst eine Rad Reifen Kombination in Verbindung mit der Fahrwerks Veränderung

vor und die wird eingetragen.

Was soll der Prüfer den sonst eintragen?

Alle anderen Rad Reifen Kombinationen sind mit der Änderung des Fahrwerks hinfällig und müssen neu abgenommen werden.

Der Prüfer muss überhaupt keine Rad-/Reifenkombination eintragen, wenn lediglich serienmäßige (ab Werk montierte) Räder vorhanden sind. Nur wenn Räder montiert werden sollen, die nicht vom Hersteller vorgesehen sind (und dementsprechend im Rahmen der Gutachtenerstellung der Tieferlegungsfedern nicht berücksichtigt werden konnten), muss er das explizit vermerken, dass die Tieferlegungsfedern auch damit zusammen funktionieren.

Dann wäre es in der Tat erforderlich, dass auch mit den Zubehörrädern eine Abnahme gemacht wird. In dem Fall wären aber trotzdem auch alle serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen zulässig und müssten nicht gesondert abgenommen werden.

Genau das meine ich. Es geht um Serie. Er kann ja vermerken und es so eintragen, "nur in Verbindung mit Serienbereifung" mal ganz ehrlich, da ist so viel Platz zwischen Rad und Karosserie, dass der Prüfer selber sehen sollte das Serie auf alle Fälle passt. Naja

Eine Änderung am Fahrwerk wird immer mit der jeweils montierten Rad Reifen Kombination geprüft und nur das geprüfte eingetragen.

Wer sagt bzw. Garantiert das die freigängigkeit mit anderen Kombinationen noch gegeben ist?

Du? MB?

Sicher nicht.

 

Zitat:

@zonki101 schrieb am 22. November 2017 um 19:08:45 Uhr:

Du solltest Dich besser informieren.

Eine Änderung am Fahrwerk wird immer mit der jeweils montierten Rad Reifen Kombination geprüft und nur das geprüfte eingetragen.

Wer sagt bzw. Garantiert das die freigängigkeit mit anderen Kombinationen noch gegeben ist?

Du? MB?

Sicher nicht.

Danke, ich bin bestens informiert und habe meine Informationen mit meinen beiden Vorgängerfahrzeugen selbst sammeln dürfen. Und da lief es exakt wie von mir beschrieben.

Aber wenn Du denkst, dass Du es trotzdem besser weißt, dann freut mich das für Dich.

Zitat:

@zonki101 schrieb am 22. November 2017 um 19:08:45 Uhr:

 

Eine Änderung am Fahrwerk wird immer mit der jeweils montierten Rad Reifen Kombination geprüft und nur das geprüfte eingetragen.

Wer sagt bzw. Garantiert das die freigängigkeit mit anderen Kombinationen noch gegeben ist?

Du? MB?

Sicher nicht.

Das ist, mit Verlaub, Käse. Als ich meine Eibach Federn hab eintragen lassen (im Gutachten steht drin, das nichts gegen die Verwendung sämtlicher serienmässiger Rad-Reifenkombinationen spricht) hat der Prüfer mir das sogar nochmal bestätigt.

Lediglich Rad-Reifenkombinationen, die nicht im COC-Papier drin stehen müsste ich, auch wenn sie eine ABE haben und eigentlich nicht eingetragen werden müssen, nochmal extra eintragen lassen.

Themenstarteram 22. November 2017 um 18:35

Also widerspreche ich hier definitiv. Habe vorhin den Geschäftsführer sprechen dürfen - Hersteller der Federn. Er sagt definitiv "Schwachsinn". Es wird immer mit verschiedenen Serienbereifung geprüft. Nicht nur eine Prüfung sondern mehrere. Unter Serienbereifung versteht man auch 16 sowie 17 Zoll beim Mercedes. 18 Zoll wusste er spontan nicht. Ich soll hier klar widersprechen. Sonst unterstützt er mich. Mal schauen. Immer so ein Ding mit den Prüfern.

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