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Eintragung per Einzelabnahme - Ein paar Fragen
Nabend liebe MotorTalker,
Ich habe meinen BMW e34 über den Winter nun fertiggestellt und möchte nun für Federn, Felgen und Reifen eine Abnahme machen lassen.
Es handelt sich hierbei um folgende Teile:
- BMW 520i 24v E34 von 95
- Original BMW Styling 32 HA: 9jx18 ET22, VA: 8jx18 ET20 (wegen anderer Nabengröße mit Zentrierringen aus Alu montiert)
- Eibach Pro Federn (Nur HA)
- Reifen VA: Nankang AS1 205/40 18, HA: Nexen N Fera Su 1 225/35 R18
Für die Felgen habe ich die "Freigabe" aus dem offiziellen Umrüstkatalog.
Für die Federn habe ich eine Offizielle ABE und ein Gutachten.
Für die Nankang Reifen habe ich ein sog. "Zertifikat" von Nankang (angefordert bei reifendirekt.de) welche die Zulässigkeit für die Felgengröße (8jx18) und Achslast usw. bestätigen.
Für die Nexen Reifen habe ich eine Freigabe welche ebenfalls die Zulässigkeit für die Felgengröße (9jx18), Achslast usw. bestätigen.
Optisch bin ich zufrieden. Das Fahrverhalten ist auch meiner Meinung nach mehr als in Ordnung. Die Räder und Reifen rollen rund, schleifen nirgends. und im Radkasten haben ich auch noch reichlich Platz, da die Reifen leicht gestretcht sind.
Nun kenne ich mich leider bis jetzt nur mäßig mit Eintragungen usw. durch den TÜV aus und unsere TÜV Nord stelle ist dabei auch nicht gerade hilfreich.
Ist eine Einzelabnahme bzw. Eintragung überhaupt notwendig? Die Felgen sind im Umrüstkatalog nur unter der Kategorie "M5" aufgeführt und auch mit anderen Reifengrößen. Bei meinen alten Styling 21 Felgen war dies weder bei Polizeikontrollen noch bei HU ein Problem. Auch trotz andere Reifengrößen als angegeben.
An eine Eintragung komme ich also nur per Einzelabnahme?
Was passiert wenn die Einzelabnahme nicht erfolgreich ist? Muss ich trotzdem die volle Abnahme bezahlen?
Oder weigert sich der TÜV vermutlich mir diese dinge einzutragen? Wegen leichtem Stretch oder sonst was?
Lieber bei DEKRA o.ä abnehmen lassen?
Mit welchen kosten muss Ich rechnen?
Ich danke euch im Voraus schon einmal. Bin da echt ein Neuling und wie gesagt, unser TÜV ist da nicht Hilfsbereit. Da heißt es "Termin machen, unterlagen mitnehmen und abwarten"
Vielen dank und lieben Gruß
Beste Antwort im Thema
Die Zentrierringe sollten für die Eintragung nicht relevant sein. Ansonsten ist das ein Szenario, in dem Du um die Einzelabnahme nicht herum kommst. Das sollte aber Standard für den Prüfingenieur sein, von irgendwelchen Fahrproben, Fahrdynamik und Handlingstests keine Rede. Die Tragfähigkeit kannst Du nachweisen, die Freigängigkeit wird unter Verschränkung getestet und wenn dann nichts schleift oder anstößt wird das eingetragen.
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30 Antworten
Die Räder sind für das Fahrzeug nicht genehmigt. Die Reifengröße ist für das Fahrzeug nicht genehmigt.
Natürlich ist durch die Montage der Rad-/Reifenkombination die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen, das Fahrzeug darf so im Straßenverkehr nicht mehr genutzt werden.
Mit einer positiven Einzelabnahme kann eine neue Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle erlangt werden, erst dann darf das Fahrzeug wieder genutzt werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass für eine solche Abnahme u.A. Fahrdynamik- und Handlingtests durchgeführt werden müssen, damit wird die Sache ziemlich teuer. Natürlich mit ungewissem Ergebnis, denn der Gutachter wird zwar möglicherweise eine kostenlose technische Beratung anbieten, aber wirkliche Arbeit und vor allem Auslagen will er ganz bestimmt bezahlt haben.
Da neuerdings neben dem TÜV auch ganz viele andere die Einzelabnahmen machen dürfen, steht die Chance auf eine kostenlose technische Beratung zu mindestens bei den neuen Marktteilnehmern gerade ziemlich gut, würde ich sagen
Dazu dann neben dem Fahrzeugschein alle vorhandenen Papiere mitnehmen; offen ist für mich z.B. noch die Frage was das für Zentrierringe sind und ob für die Felgen auch ein Gutachten über einen Impact-Test vorliegt (allerdings hatte ich letztens hier den Eindruck, DEKRA würde keinen solchen verlangen).
Er schreibt doch dass es ORIGINAL BMW Felgen sind.
- - -
Man merkt, dass du gut vorbereitet an die Sache rangegangen bist, Schulz. Bei deinen Angaben gilt es eigentlich "nur noch", einen Prüfer zu finden, der solch einer Eintragung postiv gewidmet ist.
Mein Tipp, weil ich das auch z.B. mit Vollabnahmen §21 mit US-Fahrzeugen schon durch habe:
Die umliegenden Prüfstationen durchtelefonieren(!), dein Anliegen erklären, ALLE Unterlagen parat haben (quasi wie hier vorgestellt) und dann merkst du schnell, ob der/ein Prüfer an der anderen Seite der Leitung einen positiven Eindruck ggü. der Sache macht - oder du den nächsten anrufst. Zu dem, der dir am besten bezüglich der Sache erscheint, fährst du schließlich hin.
Die Freiheit hat man immerhin. :-)
Sieht im Übrigen schick aus, dein E34. Ich steh' auf "OEM"/OEM+-Tuning.. :-)
Danke schonmal für eure Antworten
Zitat:
@v8.lover schrieb am 9. April 2019 um 22:14:29 Uhr:
Er schreibt doch dass es ORIGINAL BMW Felgen sind.
Richtig. Original BMW, und eigentlich auch nicht vom anderen Modell.
Ursprünglich sind es die M-Räder vom Nachfolger, dem E39.
Wurden aber später auch auf dem M5 E34 verkauft. Deshalb stehen sie auch im Umrüstkatalog des E34.
Sogesehen für eine andere Motorisierung. Und ob das jetzt für die Prüfer als ein anderes Modell ist, da spalten sich jetzt die Meinungen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 9. April 2019 um 21:36:53 Uhr:
Die Räder sind für das Fahrzeug nicht genehmigt. Die Reifengröße ist für das Fahrzeug nicht genehmigt.
Auch wahr. Zumindest nicht so wie ich sie montiert habe.
Zitat:
@hk_do schrieb am 9. April 2019 um 21:36:53 Uhr:
Ich könnte mir vorstellen, dass für eine solche Abnahme u.A. Fahrdynamik- und Handlingtests durchgeführt werden müssen, damit wird die Sache ziemlich teuer. Natürlich mit ungewissem Ergebnis, denn der Gutachter wird zwar möglicherweise eine kostenlose technische Beratung anbieten, aber wirkliche Arbeit und vor allem Auslagen will er ganz bestimmt bezahlt haben.
Solche Tests müssten dann ja theoretisch bei jeder Änderung einer rad-reifen kombi gemacht werden.
Und das diese wohl die häufigsten §21 Abnahmen sind würde es mich wundern wenn das jedes mal getan wird. Aber das kommt vermutlich auf den Prüfer an.
Die Zentrierringe sind keine besonderen. Sind von ebay und habe auch keinerlei Dokumente dazu erhalten.
Ich denke es bleibt mir wohl nix anderes übrig als es zu probieren mit dem Risiko ohne Genehmigung nach Hause zu fahren.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 9. April 2019 um 22:14:29 Uhr:
Sieht im Übrigen schick aus, dein E34. Ich steh' auf "OEM"/OEM+-Tuning.. :-)
Danke dir
Ja ich finde oem tuning auch super, weil es einfach zeitgemäß ist und klasse ausschaut (bei youngtimern aufjedenfall)
Ich danke euch schonmal und bin für weitere Meinungen dankbar. Gute Nacht!
Wie der geschätzte Kollege @hk_do richtig geschrieben hat, ist die BE des Fahrzeugs durch den Umbau definitiv erloschen und kann nur durch eine positive 21er Untersuchung wieder erlangt werden. Ist ne klare Mehrfachänderung mit sich gegenseitig beeinflussenden Komponenten. Die Distanzplatten ohne jegliches Prüfzeugnis von Ebay sehe ich kritisch. Und, ... auch DEKRA verlangt durchaus schon Impact-Tests. Aber gern können die "neuen" Kollegen sich über den 21er profilieren, werden schon begreifen, was persönliche Haftung bedeutet.
Und nicht zu vergessen: Ne 21er Begutachtung bedeutet je nach Beschreibung: Genauso wie jetzt begutachtet ist es dann auch, und was ist beispielsweise mit später zu montierten Winterrädern....?
Zitat:
@Schulz8998 schrieb am 9. April 2019 um 22:49:54 Uhr:
@hk_do schrieb am 9. April 2019 um 21:36:53 Uhr:
Ich könnte mir vorstellen, dass für eine solche Abnahme u.A. Fahrdynamik- und Handlingtests durchgeführt werden müssen, damit wird die Sache ziemlich teuer. Natürlich mit ungewissem Ergebnis, denn der Gutachter wird zwar möglicherweise eine kostenlose technische Beratung anbieten, aber wirkliche Arbeit und vor allem Auslagen will er ganz bestimmt bezahlt haben.
Solche Tests müssten dann ja theoretisch bei jeder Änderung einer rad-reifen kombi gemacht werden.
Und das diese wohl die häufigsten §21 Abnahmen sind würde es mich wundern wenn das jedes mal getan wird. Aber das kommt vermutlich auf den Prüfer an.
Möglicherweise kann man die im Rahmen anderer Gutachten durchgeführten Tests heranziehen. Aber im vorliegenden Fall ist es ja eine Mehrfachänderung in Verbindung mit Federn, und die wurden (wenn ich es richtig verstanden habe?) entgegen der Festlegungen in ihrer ABE auch nicht an beiden Achsen sondern nur an der Hinterachse geändert.
Deswegen halte ich es für wahrscheinlich, dass umfangreichere Prüfungen erforderlich sind.
Passen denn die Radumfangsmaße oder sind die weit weg. ? Frag sonst mal den Reifenrechner
Zum Thema M-Modell und normales Modell: Ja, das sind in der Tat andere Modellreihen, daher sind die Bauteile nicht mal eben so über die Modellreihe tauschbar, auch wenn beides E34 waren. Denn gerade die Fahrwerke sind komplett unterschiedlich mit z.B. anderen Einpresstiefen.
Zitat:
Passen denn die Radumfangsmaße oder sind die weit weg. ? Frag sonst mal den Reifenrechner
Wegen Tachoabweichung? Guter Einwand. Habe ca. 9% Abweichung. (Also 109kmh laut Tacho bei 100kmh laut gps)
Wenn ich richtig informiert bin, sind +10% +4 kmh erlaubt.
Zitat:
@gardiner schrieb am 9. April 2019 um 23:07:34 Uhr:
Wie der geschätzte Kollege @hk_do richtig geschrieben hat, ist die BE des Fahrzeugs durch den Umbau definitiv erloschen und kann nur durch eine positive 21er Untersuchung wieder erlangt werden. Ist ne klare Mehrfachänderung mit sich gegenseitig beeinflussenden Komponenten. Die Distanzplatten ohne jegliches Prüfzeugnis von Ebay sehe ich kritisch. Und, ... auch DEKRA verlangt durchaus schon Impact-Tests. Aber gern können die "neuen" Kollegen sich über den 21er profilieren, werden schon begreifen, was persönliche Haftung bedeutet.
Und nicht zu vergessen: Ne 21er Begutachtung bedeutet je nach Beschreibung: Genauso wie jetzt begutachtet ist es dann auch, und was ist beispielsweise mit später zu montierten Winterrädern....?
Es sind ja keine Distanzplatten oder Spurplatten. Zentrierringe sind lediglich eine Montagehilfe.
Die Zentrierringe sollten für die Eintragung nicht relevant sein. Ansonsten ist das ein Szenario, in dem Du um die Einzelabnahme nicht herum kommst. Das sollte aber Standard für den Prüfingenieur sein, von irgendwelchen Fahrproben, Fahrdynamik und Handlingstests keine Rede. Die Tragfähigkeit kannst Du nachweisen, die Freigängigkeit wird unter Verschränkung getestet und wenn dann nichts schleift oder anstößt wird das eingetragen.
Sehe das genauso wie Kair R.. Habe wohl bisher super viel "Glück" bei meinen §21 abnahmen gehabt wenn ich hier was von Fahrdynamik und Handlingtests lese... oO
@TE:
Du hast alle nötigen unterlagen beisammen. Da sollte es keine Probleme geben wenn der Prüfer, wie schon erwähnt, generell Zugänglich ist.
Einzig die Reifen (wegen Abrollumfang) könnten Probleme machen.
Wenn ich das richtig rausgelesen habe ist das keine Serienmäßige BMW E34 Reifengröße?
Wenn dem so ist könnte der Prüfer einen Nachweis verlangen das der Tacho dann noch Innerhalb der Toleranz liegt.
Da gibt es beim ADAC z.B. Stationen wo man das Prüfen lassen kann, mit Protokoll und so.
Zitat:
@Amplifier schrieb am 10. April 2019 um 17:54:50 Uhr:
Einzig die Reifen (wegen Abrollumfang) könnten Probleme machen.
Wenn ich das richtig rausgelesen habe ist das keine Serienmäßige BMW E34 Reifengröße?
Wenn dem so ist könnte der Prüfer einen Nachweis verlangen das der Tacho dann noch Innerhalb der Toleranz liegt.
Da gibt es beim ADAC z.B. Stationen wo man das Prüfen lassen kann, mit Protokoll und so.
Danke. Guter Einwand.
Hätte jetzt gedacht sowas kann der Prüfer selber testen, die haben ja so rollen dort.
Aber mit so einem Protokoll ist man auf der sicheren Seite.
Da sieht man mal wie viel Aufwand eigentlich da hinter steckt.
Was mit auffällt:
-Für LM-Räder vor 1998 gebaut braucht es keinen Impact Test.
- Eibach Federn nur hinten? Und vorne Serie? Das wird dir keiner eintragen.
Gruß Thomas
Zitat:
@thommi6081 schrieb am 10. April 2019 um 20:44:06 Uhr:
- Eibach Federn nur hinten? Und vorne Serie? Das wird dir keiner eintragen.
Okay, und warum nicht?