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Eintragung Rad- Reifen- Federn Kombination.
Moin,
Arbeitsmittel Passat B7 Variant Trendline 2.0 D Bluemotion
Verbaut 8x18 Zoll mit 225/40R18 Laut Hersteller Seite mit diesem Gutachten zur ABE:
http://gutachten.bmf-application.com/advantir/shinesf43/00163667.pdf
Somit sollte ich Legal ohne Eintragung beim Tüv fahren dürfen, richtig?
Nun kommen 50/40 Federn von K.A.W um den Touareg etwas zu verkleinern im Radkasten.
K.A.W liefert allerdings nur ein Teilegutachten nach 19.3 anders wie das oben dargestellte was eine ABE besitzt, richtig? (Denkfehler?)
In der Kombination sollte also in Norddeutschland nur eine kostenintensievere Einzelabnahme beim TÜV-Nord in der Kombination für ein legales Bewegen auf unseren Straßen sorgen, korrekt?
Freue mich über Austausch.
Mfg
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12 Antworten
Wer kauft sich denn einen Touareg um diesen nachträglich durch Tieferlegung zu kastrieren ?
Da kann man auch gleich einen Ferrari kaufen, der hat's serienmässig und dort schaut's auch anständig aus
(aber über Geschmack kann man bekanntlich ja auch streiten)
:-D
...damit war doch nur das Aussehen gemeint...
(oben steht doch "Arbeitsgerät" = B7)
Ach ja - stimmt !
Habe jedoch auch bereits tiefer gelegte Touareg gesehen - schaut gar schrecklich aus - wie ein Auto mit platten Reifen ...
...die Geschmäggger sind halt verschieden...
(sonst würden ja noch viiiiel mehr Leute aus Vernunftgründen Passerati-Varianti fahren)
Zitat:
Original geschrieben von versace777
Somit sollte ich Legal ohne Eintragung beim Tüv fahren dürfen, richtig? ...
Nun kommen 50/40 Federn von K.A.W .....
Hier mal meine Gedanken dazu. Da du sowieso planst KAW-Federn einzubauen, erübrigt sich deine erste Frage, ob du mit den Rädern allein ohne Eintragung fahren darfst. Oder bist du dir noch nicht sicher, ob du die Federn wirklich verbauen willst? Aber selbst ohne Federn kommst du nicht um eine Einzelabnahme herum, aus folgenden Gründen:
Laut Gutachten stehen in der Spalte
VW Passat 3C e1*2001/116* 0307*24-.., e1*2007/46*0502*..
- Limousine / Variant / - ab MJ 2011 auf Seite 7 oben
bei 225/40 R 18 folgende Auflagen und Hinweise, die zu erfüllen sind:
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Mit anderen Worten, du brauchst an beiden Achsen die besonders stylischen Radlaufabdeckungen (auch Flaps genannt, bei 18 Zoll ab Werk Serie) und du musst hinten deine Innenkotflügelfilzmatte im Randbereich ausschneiden bzw. einkürzen, sowie die Plastenase am Übergang Kotflügel - Heckschürze abtrennen bzw. hochbiegen.
Wenn Du das alles gemacht hast, fährst du zum Gutachter, der sich deine durchgeführten Umbaumaßnahmen anschaut und dir gemäß folgender Auflage:
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
den begehrten grünen Zettel (Abnahme) aushändigt, mit dem du zur Zulassungsstelle gehst und deine Fahrzeugpapiere berichtigen lässt, da die 225/ 40er Kombo keine originale Rad-Reifen-Größe ab Werk ist.
Mit 60/40 Federn musst du zusätzlich zu den vorangestellten Umbauten noch eine Achsvermessung nach dem Einbau der Federn durchführen. Falls du ab Werk noch nicht mit 18 Zoll ausgestattet wurdest, achte auf den entsprechenden Sturz an der Hinterachse (minus 1,45 Grad) und die serienmäßigen Federwegsbegrenzer von VW. Zusätzlich können im Teilegutachten der KAW-Federn noch andere Auflagen und Hinweise enthalten sein, die es zu erfüllen gilt. Im Normalfall interessiert den Prüfer aber nur, dass deine Räder im vollbeladenen Zustand, diagonal verschränkt auf der Hebebühne, spielfrei sind bzw. bei einer Probefahrt auf dem Hof des Prüfers mit vollem Kofferraum nichts schleift.
Die Kosten der Abnahme dürften zwischen 50 und 120 Euro (Preise in der Region Leipzig) liegen. In zwei Wochen kann ich dir einen genaueren Preis sagen, dann habe ich meine 19 Zoll VW-Omanyt-Felgen zusammen mit Distanzscheiben von H&R (10 / 15 mm pro Seite) sowie 40mm Tieferlegungsfedern von H&R eintragen lassen. Nächsten Dienstag kommen die Spurplatten rein, anschließend lasse ich die weiter oben genannten Änderungen (Kürzung Filzmatte, Plastiknase hochbiegen) vom Lackierer meines Vertrauens durchführen.
Hoffe, ich konnte etwas Licht ins "Radhausdunkel" bringen.
Jawoll, danke für den hilfreiechen Beitrag!!! Allerdings muss ich das Gutachten revidieren, da meine ET 45 statt 35 beträgt und somit deutlich weniger Auflagen zu erfüllen sind Die korrekte ABE habe ich mir gerade schicken lassen vom Hersteller!!!
Rein interessenhalber für dich mal das Gutachten zur ABE wo nur auf die Achslasten bei der Rad-Reifenkombi zu achten sind
http://advantiracing001.mx-live.com/default.aspx
somit alles tutti bisher, die Federn treffen heute bei mir ein um zu sehen welche Auflagen das Teilegutachten hervorbringt.
PS: Achsvermessung versteht sich von selbst nach eingriffe ins Fahrwerk, hab das ganze schon durch mit meinem V6 3 BG Variant, verbaut waren 19er mit KW Gewindefahrwerk und der war sehr sehr tief geht hier mehr um die rechtliche Schiene und welche Möglichkeiten der Eintragung bestehen.
Omanyt sind die schönsten Serienfelgen im VW Sortiment!!! Hatte auf meinen 3 bg Tomason TN4
Na mit ET 45 sieht das natürlich wieder gaaaaaanz anders aus Die stehen 1 mm näher am Stoßdämpfer und somit fast auf Originalmaß. Ich glaube da fällt der Firlefanz mit der "Beschneidung" (bitte nicht als Diskriminierung einer Glaubensrichtung verstehen) des Innenkotflügels und der Plastenase weg.
ET 35 ist eben wie Originalfelgen mit 10er Scheiben vorn und hinten. Ich würde sagen, du schaust dir nach dem Einbau der Federn an, wie die 18er im Radkasten stehen. Durch die neu gewonne Tiefe wird einem (bei meinem Boliden war/ist es so) erst deutlich, dass das Rad zu weit im Radkasten steht und man verschafft sich durch entsprechende Spurplatten einen präsenteren bzw. satteren Auftritt der Felgen. Wenn das bei dir auch so sein sollte, kannst du noch eine "Scheibe nachschieben".
Im Spurplattenthread findest du dazu schon ein paar Hinweise
Über Bilder deines 60/40 er Battleships würde ich mich und sicher auch andere User im Bilderthread freuen.
Bis die Tage
50/40 mm sind es, ja die höhere ET spielt eine Rolle wenn man an die Grenze der Tieferlegung gehen möchte, z.b durch Gewindefahrwerk, ansonsten gebe ich dir Recht das bei "nur" Federn eine Höhere ET besser kommt
Abwarten bis alles fertig ist, freue mich schon auf deine Bilder....
PS: Laut Auflagen kann man ja dem Gutachten entnehmen das es nur um Achslasten geht sonst nix
Besorge mir gerade die EWG Bescheinigung vom B7 um zu sehen ob ich nur die Federn eintragen muss weil Seriengröße montiert ist mit ABE, das wäre so legal setzt aber Seriengröße voraus.
Zitat:
Original geschrieben von versace777
50/40 mm sind es ....
Besorge mir gerade die EWG Bescheinigung vom B7 um zu sehen ob ich nur die Federn eintragen muss weil Seriengröße montiert ist mit ABE, das wäre so legal setzt aber Seriengröße voraus.
Upps, da hab ich wohl versehentlich "tief gestapelt" oder die 10 mm meiner Spurplatten sind auf deine 50 mm Federn gesprungen
Deine präferierten 225/40er sind leider keine Originalgröße auf dem B7, nach 215 kommt 235 als mögliche Reifenbreite. Somit kommst du um eine Abnahme nicht herum. Das mussten schon andere User hier im Forum erfahren. Entscheidend ist die Motivation deines Prüfers. Kann sein, dass er dir die Kombo aus Felgen und Federn mit minimalem Aufwand (Gutachten lesen, kurz ums Auto gehen und die Daten abgleichen) für 50 Euro abnimmt oder wie bei meinem Audi A3 vor 6 Jahren geschehen und wahrscheinlich mit meinem B7-Boliden in zwei Wochen wieder, mit maximalem Aufwand, also 200 kg in den Kofferraum, ab auf die Hebebühne, diagonal verwinden, Schieblehre in den Radkasten geschoben, etc.
Das kostet dann aufgrund der umfangreicheren Prüfmethode auch entsprechend mehr (beim Audi waren es 110 €). We will see...
Morgen kommen die Federn rein, Mittwoch ist die Achsvermessung!!! Angeblich muss beim neuem Passat die Vorspur eingestellt werden, hat da wer schon was gehört?
Gutachten nach §22 Stvzo sind immer Eintragungspflichtig durch eine Einzelabnahme beim Tüv.
Soweit alles fertig, wollen wir den Threat dann mal schon fast sein Ende geben. Am Montag wird der Blackbird vorgeführt beim netten KÜS-Mitarbeiter umme Ecke