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Eintragung

VW Derby 86
Themenstarteram 21. März 2006 um 23:47

hallo

also ich habe von meinem bruder 14" felgen bekommen.

es sind die avus felgen vom golf 2. momentan sind da 185/60R14 drauf, die sind aber abgefahren also muss ich mir da neue reifen holen.

ich fahre polo 86c bj. 91, steilheck, 45ps.

kann ich mir die felgen draufmachen und welche reifen brauche ich dafür.

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13 Antworten

Ja die felgen darfst du fahren aber Eintragen mußt du die schon.da es aber orig VW Felgen sind müßte es über die orig.KBA die in denn Felgen eingestanzt ist klappen.Es kann aber sein das du dir nen Unbedeklichkeitsbescheinigung von VW holen mußt.

Reifen kannst du die 185/60 oder 175/65 oder 175/60 fahren sind alle in der tolrenz von 5%.

Viel spaß.

Ich hatte auf meinen steffan 7/8x14 185/50 drauf. Das find ich optisch sehr gut.

MFG GUNNAR

Also bei den genannten Reifengrößen muss ich mal widersprechen.

Die 175/65R14 kannst Du definitiv nicht fahren, die schleifen an allen Ecken und Kanten.

Die sind immerhin knapp 36mm im Durchmesser größer als die Serienbereifung.

Die 175/60R14 und 185/60R14 gehen auch nicht ohne Weiteres.

Dazu ist eine Tachomessung erforderlich.

Das war bei mir zumindest beim 6N der Fall.

Und da 6N und z.B. 86c die selbe Serienbereifung haben, ist das dort mit Sicherheit auch notwendig.

Das ist MÜll was du da sagst schau mal hier rein http://people.freenet.de/roaddogg2k1/board/reifenumfangcod.html

Da kannste dir die Reifen ausrechnen und 5% Toleranz sind ohne Tachoangleichung erlaupt.

Schleifen wierd da auch nix.Bin selbst all diese Reifen größen gefahren ohne Ziehen der Radheuser.

vw gibt dir keine unbedeklichkeitsbescheinigung.

kannst sie dann, wenn es original vw felgen sind mit der entsrechenden reifengröße wie 185/55/14 oder 185/50/14

übern §21 beim ASS abnehmen lassen

Zitat:

Original geschrieben von flipfloppolog40

Das ist MÜll was du da sagst schau mal hier rein http://people.freenet.de/roaddogg2k1/board/reifenumfangcod.html

Da kannste dir die Reifen ausrechnen und 5% Toleranz sind ohne Tachoangleichung erlaupt.

Schleifen wierd da auch nix.Bin selbst all diese Reifen größen gefahren ohne Ziehen der Radheuser.

Bei Deinem zitierten Link ist Dir doch sicherlich auch der Text unter dem Rechner aufgefallen.

Lies den bitte nochmal genau durch.

Die Abweichung darf maximal -2% betragen.

Das heisst, der zu montierende Reifen darf in seinem Abrollumfang 2% kleiner als die Serienbereifung sein.

Eine Differenz in den positiven Bereich (größere Bereifung im Vergleich zur Serie) ist nicht zulässig.

Zum Vergleich zu 175/65R13:

nicht zulässig:

195/50R15: +3,3%

185/55R15: +4,8%

185/60R14: +3,6%

175/60R14: +3,4%

175/65R14: +6,6%

175/70R13: +3,1%

 

zulässig:

155/70R13: -1,9% --> zusätzliche Serienbereifung

185/50R14: -3,1% --> laut Gutachten nur in Verbindung mit Tachomessung

185/55R14: +0,2% --> zusätzliche Serienbereifung

195/45R15: -0,2%

Hay ja ich weiß was bei meinem link steht.

Mein Tüver hat mir alle 3 Varianten damals an unterschiedlichen Polos abgenommen.Der sagt 5% Toleranz ist kein Prob auch nicht posetiv.Kommt halt immer auf denn Prüfer und deren LAUNE drauf an-)))

Wollte dir keinen reinwürgen oder so aber hier im Forum wierd oft zu schnell gesagt das ist nicht machbar etc.das sind die leute die noch nie nen schraubenzieher in der Hand hatten.-)))

Das ist trotz Deiner Eintragung leider nicht zulässig.

Siehe hier...

Wobei das mit den 10% auch nicht so ganz der Wahrheit entspricht...

Ein Tacho darf nie zu wenig anzeigen, was er bei einem sehr viel größeren Abrollumfang zweifelsfrei tun würde.

Dann verwundert mich es stark das ich keine Props beim eintragen hatte.

Wie kommst du jetzt eigentlich auf 10% ich rede von 5% toleranz und das ist nun wirklich Fakt.

Ist aber auch egal soll er einfach die Reifen fahren die am nächsten an 0% sind.

Moin

Serienmäßig sind beim 86c 165/65-13 im Schein.(zumindest bei meinem)

Die Formel für den Durchmesser ist für 165/65-13

(13 Zoll x 25,4 mm) + (165mm x 0,65 x2)=544,7 mm

und für 165/65-14

(14 Zoll x 25,4 mm) + (165mm x 0,65 x 2)=570mm

Das sind rechnerisch ca 4,6% mehr Durchmesser!

Würde also nach der 5% Regel noch gehen. Diese Regel besagt aber lediglich das eine Tachoangleichung nicht notwendig ist, und nicht mehr. Das sind übrigens alles ca Werte da jeder Reifen etwas anders ausfällt und von Hersteller zu Hersteller sind die gemessenen Werte beträchtlich.(deshalb weichen Tabellen auch teilweise voneinander ab) Also wenn dein Nachbar irgendwelche Reifen Eingetragen kriegt ist Kein Tüv Willi verpflichtet diese bei dir auch einzutragen wenn zB die Reifen nicht genügend Freiraum haben. Nicht nur die Reifengrösse ist zu beachten sondern auch die Breite der Felgen, und am Allerwichtigsten die Einpresstiefe der Felgen. Übrigen unterliegen auch Karossen Tolleranzen im cm bereich. Selbst Felgen und Reifenkombinationen mit Betriebserlaubniss fallen oft beim Tüv/Dekra Negativ auf weil sie schleifen, obwohl in der ABE steht das eine Nacharbeit der Radkästen in der Regel nicht notwendig ist. Probieren ist angesagt ob alles Freigängig ist. Es reicht allerdings nicht wenn ein Blatt Papier zwischengeht. 1cm Luft sollte es mindestens sein. Lenkeinschlag begrenzen ist auch kein Thema (wenn du es nicht übertreibst)

noch was vergessen

verwechselt bitte nicht Reifendurchmesser mit Abrollumfang!

Ändert aber an den 5% mehr eh nix, bleibt gleich.

Zitat:

Original geschrieben von gnwsk

Das sind rechnerisch ca. 4,6% mehr Durchmesser!...

...Das sind übrigens alles ca Werte da jeder Reifen etwas anders ausfällt und von Hersteller zu Hersteller sind die gemessenen Werte beträchtlich...

Zu der ersten Aussage hast Du ja eigentlich schon alles gesagt.

Mit 4,6% mehr Abrollumfang ist er im positiven Bereich der Abweichung, d.h. der Tacho würde zu wenig anzeigen.

Da er das nicht darf, scheidet diese Bereifung schonmal aus.

Und mit der zweiten Aussage darfst Du die Fertigungstoleranz nicht mit dem Luftdruck verwechseln.

Die Fertigungstoleranzen liegen nichtmal im Millimeterbereich, sind also für den Abrollumfang absolut vernachlässigbar.

Die Tabellenwerte unterscheiden sich nur durch den Prüfdruck des Reifens. Der hat für den Abrollumfang den größten Einfluss.

 

@flipflop:

Die 10% stammen von dieser Zeitung im genannten Link.

Die Grundlage dafür kenne ich auch nicht.

Mir sind nur 2% Abweichung nach unten geläufig.

Die darf ein Reifen ohne Tachoangleichung noch haben.

 

Und zum Schluss noch etwas Offizielles zur Geschwindigkeit:

Aus der EWG-RL 75/443/EWG:

"4.3 Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgenden Prüfverfahren zu kontrollieren:

[...]

4.3.5 Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft: 40km/h, 80km/h sowie 120km/h oder 80% der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit, wenn diese weniger als 150km/h beträgt. Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit verwendeten Kontrollgeräts darf nicht größer sein als +- 1,0%.

[...]

4.4 Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei Zwischenwerten muss zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit v1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit v2 folgende Beziehung bestehen:

0<=v1-v2<=v2/10+4km/h.

Diese Richtlinie ist spätestens ab dem 01. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kfz anzuwenden.

Für Kfz, die die vor dem 01.01.1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist §57 StVZO in der vor dem 01.08.1990 gültigen Fassung anzuwenden."

Zitat:

Original geschrieben von Mel-Maniac

 

...................Und mit der zweiten Aussage darfst Du die Fertigungstoleranz nicht mit dem Luftdruck verwechseln.

Die Fertigungstoleranzen liegen nichtmal im Millimeterbereich, sind also für den Abrollumfang absolut vernachlässigbar...................

Trotz aller Genauigkeit in der Fertigung, zeigt die Praxis aber doch das Reifen unterschiedlich ausfallen (Von Hersteller zu Hersteller bei gleicher Grösse) Der Abrollumfang passt zwar, wie du ja richtig erwähnst, die Breite der Lauffläche ist auch nur unwesentlich anders, aber die Reifenwulst ist doch stark unterschiedlich. Das fällt bei diesen, eher kleinen, grössen des Polos natürlich nicht ganz so ins Gewicht, bei Bolidenreifen bringt dieser Umstand jedoch riesige Probleme.

Trotz allem hin und her ist es aber wohl so das 165/65-14 nicht auf einen Polo raufgehört. Auch wenn sie in die Radhäuser reinpassen bleibt der negative Einfluss auf die Gesammtübersetzung, was bei den paar PS den Verbrauch nach oben treibt. Das ganze dann bei verminderter Beschleunigung und weniger Höchstgeschwindigkeit. Da der Tacho weniger anzeigt steigt der Verbrauch rechnerisch kaum, ist aber eben ein Rechenfehler bzw verfälscht wegen falscher Eingaben.

Tschöhöö

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