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Eintragung von Spurverbreiterungen breiter als im Gutachten genannt

Themenstarteram 14. April 2018 um 19:52

Derzeit fahre ich 2x15mm Spurplatten (SCC) auf der HA auf einem Seat Ateca mit 7x18" Serien-Felgen. Lt. Gutachten ohne weitere Auflagen (sogar mit Reifen 235/50), demnach steht einer Abnahme sicher nichts im Wege. Bei 2x18mm Platten gibt es die abgebildete Auflage zu beachten, von der ich sicher bin, dass dies locker passt*.

Wie wäre das Vorgehen beim TÜV nun bei 2x20mm, zu der es keine Einträge im Gutachten gibt? Im Gegensatz zu Felgen/Reifen gibt es ja keine vergleichbaren Gutachten zum Vorlegen.

* Was genau ist unter "Nennbreite" zu verstehen? Sicher nicht die Breite der Lauffläche. Misst man dazu einfach mit 'nem Lineal die Gesamtreifenbreite?

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Die Nennbreite ist das Maß, welches auf der Reifenflanke beziffert ist. In der Praxis weicht diese in Abhängigkeit der Felgenbreite, des Reifenquerschnitts und -Herstellers erheblich ab.

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Die Nennbreite ist das Maß, welches auf der Reifenflanke beziffert ist. In der Praxis weicht diese in Abhängigkeit der Felgenbreite, des Reifenquerschnitts und -Herstellers erheblich ab.

Themenstarteram 14. April 2018 um 20:45

Wenn der Prüfer vor Ort die Abnahme ablehnt... zahlen muss man dennoch oder fällt das etwas preiswerter aus weil kein Gutachten o.ä. erstellt wird?

Ebenso wie bei der HU, ist die Prüfgebühr auch bei einem negativen Ergebnis zu entrichten.

Ich würde auch noch einen Spurweitenrechner verwenden. Denn generell gilt nur eine Spurweitenänderung von bis zu 2% als eintragungsfähig.

Themenstarteram 15. April 2018 um 7:09

Zitat:

@stone s schrieb am 15. April 2018 um 06:11:01 Uhr:

Ich würde auch noch einen Spurweitenrechner verwenden. Denn generell gilt nur eine Spurweitenänderung von bis zu 2% als eintragungsfähig.

Hmm, die wäre ja sogar bei den im Gutachten aufgeführten, breitesten Platten mit je 18mm überschritten.

Spurweite lt. Prospekt = 1541mm

breiteste SV lt. Gutachten = 36mm

2% entspricht 31mm

Ich habe ein Auto wo ich an der Hinterachse um 4mm zu breit bin.

Wurde so eingetragen weil es für die Lenkkräfte nicht relevant sei und die Spur vorne zu hinten ähnlich breit ist.

In deinem Fall wirst aber um ein klärendes Gespräch beim TÜV nicht herum kommen.

Mein Prüfer hier hat sich das vorher angeschaut und gesagt „kriegen wir hin“ oder nicht und dann wurde das geprüft ... hatte nämlich auch ein Problem mit SCC Gutachten ...

Mit freundlichen Grüßen

Bei H&R steht für den SEAT Alteca:

ET-Grenze VA 28 HA 28

Mit 15 mm Platten und Serien 7×18 Rädern bist du bei ET 30.

Bei SCC steht:

2%-Grenze: VA: ET 27 VA: ET 27

Also: Max. 18 mm Spurplatten.

Aber da du ja zur Zeit anscheinend mit erloschener Betriebserlaubnis fährst, scheint es dir egal zu sein.

Themenstarteram 15. April 2018 um 15:17

Was soll denn dieser unangemessene Ton?

Ich muss ja wohl erstmal die Teile montieren bevor ich damit zum TÜV fahre oder geht sowas mittlerweile auf theoretischer Basis vorab?

Wenn mir TÜV usw. egal wäre, würde ich hier nicht fragen!

Ja ja die bösen „Tuner“ ...

Ich krieg echt langsam Plaque wenn ich das alles höre ...

TÜV TÜV TÜV und statt ihre Arbeit zu machen die werten Herrn Prüfer sülzen sie dich mit ihrer scheiß Laune voll und kennen ihre eigenen Möglichkeiten nicht weil sie das ja schon hundert Jahre so machen ...

Ich könnte echt kotzen was ich für Rennerei hab wegen solchem lapidaren misst, vielleicht sollten sich die öffentlichen Stellen (denn TÜV reicht ja nicht mehr wenn Herr Wachtmeister nen schlechten Tag hat)mal wieder getreu dem Motto „catch real criminals“ mit wirklichen Problemen befassen und die rechtschaffenden Leute die zum TÜV fahren oder zumindest in naher Zukunft wollen in Ruhe lassen .

Montieren und direkt zur Prüfstelle, wenn man auf Nummer sicher gehen will vorher nen Termin abmachen und gut ist.

Wenn man tagelang so damit rum fährt ist man selber schuld wenn man bei einer Kontrolle eine verbraten bekommt.

Und die Prüfer machen auch nur ihre Arbeit ??

Selbst mein Prüfer den ich auch privat gut kenne jammert immer rum, trägt aber alles ein wenn es denn auch alles in Ordnung ist.

Da zieht sich kaum einer mehr den Schuh an und macht was was nicht 100% ist.

Ich denke Felgen mit ausreichender Breite können die Lösung sein.

 

Man befindet sich innerhalb der werde des Gutachtens und trotzdem ist das Rad "weit draußen"

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