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Eintragungen Fahrzeugschein

Themenstarteram 4. April 2006 um 19:33

Hab ein Problem,

Ich hab mir vor 1 Woche einen 2 Jahre alten Golf V 2.0 TDI Sportline vom VW Händler zugelegt.

Der Wagen ist mit HR Federn minimal tiefergelegt und fährt auf VW Grand Prix 17" Alufelgen.

Ich hab jetzt nur absolut keine Ahnung ob diese im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Hier stehen nur lauter Abkürzungen.

Bei den Reifen stehen 195/ 65R15 91V

Und in den sonstigen Vermerken,

ZU 18-20:L.BIS 4304, H.BIS 1505 U. ZU G: BIS 1561* ZU F.1/

F. 2:+40 U ZU 7.1-8.3: H+30 B.ANH-Betr. *ZU 0.1:1700 BIS

8% Steig. *WW.AHK LT. EGTG/ABE

ich habe absolut keinen Plan von Eintragungen usw..

Wäre nett wenn mich jemand darüber aufklären könnte.

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13 Antworten
am 4. April 2006 um 19:38

Hmm,

gleiches Problem habe ich auch. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht wirklich aussagekräftig. Ich habe mir eine Kopie vom alten Fahrzeugschein ins Handschuhfach gelegt. Das sollte m.E. für den fall der Fälle erst mal reichen.

Gruß Mike

am 5. April 2006 um 9:05

Zitat:

Original geschrieben von TÜV-Süd

Rätsel Reifen: Neue Fahrzeugpapiere nennen nur noch eine Reifengröße

München. Seit 1. Oktober 2005 gibt es Fahrzeugbrief und –schein in einer neuen Version – und die lassen Autobesitzer im Unklaren darüber, welche unterschiedlichen Reifengrößen sie fahren dürfen. TÜV SÜD stellt daher auf Kundenwunsch eine Bestätigung über die Serienbereifung aus.

„195/65R15 82H“: Solche Schlüsselwörter haben bislang im Fahrzeugschein ab Ziffer 20 umfassend über alle Reifengrößen und dazu passende Räder informiert. Autobesitzer, welche die am 1. Oktober 2005 eingeführten Fahrzeugdokumente in Händen halten, finden dort jedoch nur noch spärliche Informationen. In der Regel ist noch ein einziger gängiger Reifentyp in dem dafür vorgesehenen Feld 15 eingetragen. Ohne weitere Begutachtung zulässig sind jedoch alle in der Typgenehmigung oder ABE genannten Reifengrößen, teilt TÜV SÜD Auto Service mit. Für den Kunden wirft das vor allem beim Reifenkauf Fragen auf – und eventuell bei Verkehrskontrollen, wenn die Reifengröße nicht in den Papieren vermerkt ist.

Simpler Ausweg bei einigen Modellen: Weitere Reifengrößen sind im Tankdeckel aufgeführt, wenn im Innern der Klappe eine Tabelle Angaben zum Luftdruck macht. Zudem machen manche Hersteller Angaben in der Betriebsanleitung. Die wechselt aber oft beim Kauf von privat den Besitzer nicht, weil sie nicht im Auto aufbewahrt wird. Reifenkäufer können sich zudem in Fachwerkstätten und beim Reifenhändler beraten lassen.

TÜV SÜD Auto Service liefert nun an seinen 300 TÜV Service-Centern auf Kundenwunsch eine schriftliche Bestätigung der kompletten Serienbereifung eine speziellen Fahrzeugs. Die Sachverständigen von TÜV SÜD lesen dabei die Daten der Typgenehmigung bzw. der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kunden-Fahrzeugs aus ihrer Prüf-Datenbank aus – alle genehmigten Reifengrößen sowie die dazugehörigen Felgen-/Rädergrößen, der Service kostet 5,- Euro.

Laut meinem Schrauber sind im Zuge der Vereinheitlichung die Gesetze etwas lockerer geworden (keine Eintragung mehr von Fahrwerken ?!?). In vielen Fällen reicht es ein TüV-Gutachten (welches früher eingetragen werden musste) oder Reifenfreigaben zu haben. Oft wird einem dieses leider nicht beim Gebrauchtkauf mitgegeben (wozu auch, steht ja im Schein) - also gilt wieder

MAL SEHEN WIE DAS NUN IN DER PRAXIS LÄUFT

am 5. April 2006 um 9:27

Hallo,

was das Fahrwerk betrifft, kann ich dir nicht helfen, jedoch hab ich meine EWG - Übereinstimmungsbescheinigung gescannt, dort stehen zumindest die m.E. zulässigen Reifentypen unter Punkt 50. drin...

Siehe hier

Mfg,

H&R Federn und 17'' Zoll Grand Prix

 

Wenn die Felgen werksseitig verbaut waren ist kein Eintrag notwendig. Wenn nicht, musst Du diese eintragen lassen.

Bei den Federn, sollten Sie von VW sein (Abt, H&R), genügt die ABE. Kann ich Dir besorgen:Einfach mailen: boeh1@freenet.de

am 5. April 2006 um 13:40

Re: H&R Federn und 17'' Zoll Grand Prix

 

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE

Wenn die Felgen werksseitig verbaut waren ist kein Eintrag notwendig. Wenn nicht, musst Du diese eintragen lassen.

Bei den Federn, sollten Sie von VW sein (Abt, H&R), genügt die ABE. Kann ich Dir besorgen:Einfach mailen: boeh1@freenet.de

Sag mal wenn die Felgen aber im Fahrzeugschein stehen, brauch ich aber auch nicht zum Tüv, dann genügt es die ABE / Festigkeitsgutachten mitzuführen oder?

Hab die Abt Federn drinnen, und da war keine ABE dabei sondern ein Teilegutachten und musste zum Tüv...

Mfg,

Zitat:

Original geschrieben von go_north

also gilt wieder

MAL SEHEN WIE DAS NUN IN DER PRAXIS LÄUFT

wozu der aufstand :confused: du kannst nix vorweisen, in den papieren steht nix drin, also bekommst ne anzeige von der rennleitung, und dann du bist in der Beweispflicht :p

Ob nun alles seine Richtigkeit hat oder nicht, shit happens.

Ist doch vergleichbar, wenn du deine ABE', BE's, TÜV-Teilegutachten etc pp bei ner Kontrolle nicht dabei hattest. Und genauso wird es auch weiterhin gehandhabt. Siehe auch Fahrzeugpflichten Führer/Halter in der StVO/StVZO

Wer autofahren will und änderungen vornimmt, muss sich eben fortbilden. Gleiches gilt ja auch bei neuen Verkehrsregeln (Einführung Kreisverkehr)

ich hab jetzt auch Serienfelgen drauf, die vorher aber eingetragen waren :( im neuen steht nix mehr drin.

hab vorsichtshalber ne Kopie vom alten Schein mit :P

Themenstarteram 6. April 2006 um 8:10

Erstmal vielen Danke für die Hilfe!!!!!

Aber wie kann ich rausfinden, dass die Felegn schon ab Werk montiert waren.

Steht das irgendwo geschrieben.

Danke auch noch an audirs2000, aber die ABE hab ich schon.

Muß ich diese einfach nr im Auto mitführen? Geht auch ne Kopie?

am 6. April 2006 um 8:30

@DjLaWienen

Hi,

so ganz einfach ist das alles ja nun nicht.

Habe gerade einen 93er Polo für den kleinen Bruder meiner Freundin besorgt. Alles war eingetragen, Brülltüte, Federn, Reifen und im neuen Schein - nix.

Was soll man denn nun tun? Bei Gebrauchten bekommt man ja nun selten die Gutachten mit...

Zitat:

Original geschrieben von go_north

@DjLaWienen

Was soll man denn nun tun? Bei Gebrauchten bekommt man ja nun selten die Gutachten mit...

na ich würd dem Verkäufer gehörig den A... versohlen. :p

Ich gehe jede Wette ein, dass er die ganzen Papiere beim Ankauf bekommen hat :D

Ne im Ernst: Ihr kauft ein Auto, ihr seid "Laie" und der Verkäufer ist "Profi", der kann doch dafür sorgen, dass ihr die nächste Kontrolle übersteht, oder? Übern Tisch ziehen, tun die ja eh jeden, wenns irgend geht. Und wenn ihr nicht weiter wisst, ob das alls so richtig ist, könnt ihr ja jemanden fragen, obs denn richtig ist (Polizei, Straßenverkehrsamt, TÜV etc)

am 6. April 2006 um 8:55

Mal bzgl. Eintragungen:

In "Westdeutschland" kann ich wegen ner Eintragung auf zu Dekra o.ä. gehen?

Aber Einzelabnahmen nur beim Tüv?

Zitat:

Original geschrieben von Schoenilino

Mal bzgl. Eintragungen:

In "Westdeutschland" kann ich wegen ner Eintragung auf zu Dekra o.ä. gehen?

Aber Einzelabnahmen nur beim Tüv?

genau so ist es (in den alten Bundesländern ;) )

am 7. April 2006 um 13:34

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen

Ich gehe jede Wette ein, dass er die ganzen Papiere beim Ankauf bekommen hat :D

*heul* wenn´s doch vorher alles im Farhrzeugschein eingetragen war...

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