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Einzelabnahme, Eintragung oder nichts der beiden notwendig? Felgen + Reifen

Themenstarteram 23. März 2019 um 14:10

Hallo miteinander,

vor einigen Monaten hatte ich mir meine Wunschfelgen + Reifen gekauft, welche ich in der kommenden Woche aufziehen und ggf. auch schon fahren möchte. Ich hatte bisher immer nur OEM Felgen + die Reifenmaße drauf, die im Fahrzeugschein stehen.

Zum Kauf hatte ich mich bereits schlau gemacht, ob ich die Felgen überhaupt fahren darf und welche Reifen rauf dürfen. Bisher hatte ich mich auf eine Einzelabnahme eingestellt aber nun bin ich etwas irritiert, ob diese wirklich notwendig ist?

Fahrzeug: BMW E39 523i Limousine von 12/98 - Schlüssel 0005 567 - keine Umbauten / original Zustand / keine besonderen Eintragungen

Felgen: MAM B1 8x19 vorne und 9,5x19 hinten

Reifen: 235/35/19 vorne und 255/30/19 hinten

Vom Hersteller MAM gibt es ein Teilegutachten für diese Kombination in der auch die genannten Reifenmaße aufgeführt sind. Siehe hier

Dazu gibt es noch für die 8 und 9,5 separate ABE Dokumente. Siehe hier für die 9,5x19

Und für beide Felgen gibt es auch noch separate Dokumente über die Dauerfestigkeit. Siehe hier

Ich hätte jetzt gesagt, dass anhand der Dokumente keine Einzelabnahme notwendig ist. Da für die Kombinationen Teilegutachten vorliegen, könnte nur eine Eintragung notwendig sein oder liege ich falsch?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Riptide69 schrieb am 24. März 2019 um 12:01:48 Uhr:

 

Die von dir genannte Spalte Reifen bezieht sich doch nur auf eine Rundumbereifung?

Nein, bei dieser Felgenkombination gibt es keine Rundumbereifung einer Größe für dein Fahrzeug.

Denn es gibt die freigegebenen Reifengrößen für vorne mit R02 Auflage

und Reifengrößen für hinten mit R03 Auflage.

Trenne dich mal Gedanklich von der Auflistung der verschiedenen Kombinationen, das sind zusammengestellte Varianten für alle möglichen Fahrzeugtypen die diese Felgen auch fahren dürfen.

Für deinen BMW gilt aber nur was in der Spalte "Handelsbezeichnung und Fahrzeugtyp" auf Seite 2 steht.

Und das mit all seinen Auflagen.

Ansonsten, wende dich von nun an an touaresch, er hat hervorragende Fachkenntnisse über Rad- Reifengutachten und deren Anwendung.

Wenn du auch ihm nicht glaubst, fahre zu einem Prüfer und lass dir vor Ort erklären warum auf deinem Fahrzeug die 255/30 nicht abgenommen werden.

Viel Erfolg.

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Unter A02 steht doch eindeutig, daß das Ganze dem TÜV vorzuführen ist.

Die Kombination wird mit einer §19 abgenommen.

Zu beachten sind aber die ganzen K-Auflagen.

Und laut Auflage V19 darfst du gar keine 255/30 montieren, da sie nicht unter der Rubrik "Reifen" aufgeführt sind.

Zitat:

@Riptide69 schrieb am 23. März 2019 um 15:10:18 Uhr:

 

 

Vom Hersteller MAM gibt es ein Teilegutachten für diese Kombination in der auch die genannten Reifenmaße aufgeführt sind. Siehe hier

Dazu gibt es noch für die 8 und 9,5 separate ABE Dokumente. Siehe hier für die 9,5x19

Und für beide Felgen gibt es auch noch separate Dokumente über die Dauerfestigkeit. Siehe hier

Ich hätte jetzt gesagt, dass anhand der Dokumente keine Einzelabnahme notwendig ist. Da für die Kombinationen Teilegutachten vorliegen, könnte nur eine Eintragung notwendig sein oder liege ich falsch?

Die Kombination beider ABE´s bezieht sich nicht

auf Deinen 5er E39 = Typ 5/D > mit Felgenmittenloch/Nabenbohrung von74,1mm

= "TÜV"-Abnahme erforderlich.(immer bei Teilegutachten)

Die evtl.Eintragung wird auf der (TÜV)Änderungsabnahmebescheinigung gekennzeichnet:

Ja/nein/später(bei nächster Befassung)

Themenstarteram 23. März 2019 um 19:23

@golfer0510: Es hätte ja sein können, dass das Dokument ausreicht, so zumindest mein Gedanke.

@Siggi1803: doch, da steht doch sogar unter Nr. 4 auf der Vorderachse 235/35 und hinten unter anderem 255/30

@touaresch: danke

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 23. März 2019 um 16:57:23 Uhr:

 

Nochmal:

Laut Auflage V19 darfst du gar keine 255/30 montieren, da sie nicht unter der Rubrik "Reifen" für deinen BMW aufgeführt sind.

Und die Auflagen sind bindend.

Aber, das erzählt dir dann gerne der Prüfer.

 

Themenstarteram 24. März 2019 um 11:01

Tut mir Leid aber ich kann dir immer noch nicht folgen.

In dem Teilegutachten auf Seite 2 sind die 255/30 Reifen in der Spalte Reifen nicht aufgeführt. Das meinst du mit Kategorie oder? Für alle in der Spalte aufgeführten Kategorie gilt u.a. die Auflage V19.

In der Auflage V19 steht:

,,Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:"

Das trifft ja bei mir zu. Unter Nr. 4 werden vorne 235/35 und hinten 255/30 sowie 3 weitere Größen genannt.

Die von dir genannte Spalte Reifen bezieht sich doch nur auf eine Rundumbereifung?

Um diese Spalte(n) geht´s.

Bildschirmfoto-2019-03-24-um-13-03-03
Themenstarteram 24. März 2019 um 12:31

Ja genau. Die aufgeführten Hinweise/Auflagen stellen doch keine Beschränkung für meine gewählten Reifenmaße dar?

Und welche Bedeutung sollte denn sonst V19 haben?

Zitat:

@Riptide69 schrieb am 24. März 2019 um 12:01:48 Uhr:

 

Die von dir genannte Spalte Reifen bezieht sich doch nur auf eine Rundumbereifung?

Nein, bei dieser Felgenkombination gibt es keine Rundumbereifung einer Größe für dein Fahrzeug.

Denn es gibt die freigegebenen Reifengrößen für vorne mit R02 Auflage

und Reifengrößen für hinten mit R03 Auflage.

Trenne dich mal Gedanklich von der Auflistung der verschiedenen Kombinationen, das sind zusammengestellte Varianten für alle möglichen Fahrzeugtypen die diese Felgen auch fahren dürfen.

Für deinen BMW gilt aber nur was in der Spalte "Handelsbezeichnung und Fahrzeugtyp" auf Seite 2 steht.

Und das mit all seinen Auflagen.

Ansonsten, wende dich von nun an an touaresch, er hat hervorragende Fachkenntnisse über Rad- Reifengutachten und deren Anwendung.

Wenn du auch ihm nicht glaubst, fahre zu einem Prüfer und lass dir vor Ort erklären warum auf deinem Fahrzeug die 255/30 nicht abgenommen werden.

Viel Erfolg.

Zitat:

@Riptide69 schrieb am 24. März 2019 um 13:31:42 Uhr:

Ja genau. Die aufgeführten Hinweise/Auflagen stellen doch keine Beschränkung für meine gewählten Reifenmaße dar?

Und welche Bedeutung sollte denn sonst V19 haben?

Doch sie stellen eine Beschränkung dar, daß du genau die 255er nicht eingetragen bekommst.

Die V19 hat genau die Bedeutung:

V19

Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende

Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

und dort sind die 255er nicht aufgeführt.

So, jetzt ist aber Schluß für mich.

@ TE

Die Kollegen haben Recht!

Das Gutachten ist aber auch ein Musterbeispiel dafür, Missverständnisse zu schaffen.

Themenstarteram 24. März 2019 um 16:09

Verdammt, so langsam kapiere ich es.

Die Spalte Reifen ist speziell für den 5er E39 und die Auflagen unter V19 sind nachrrangig zu beachten.

Nun habe ich ein riesen Problem. Besteht gar keine Chance die 255er hinten eingetragen zu bekommen oder würde das über eine Einzelabnahme laufen?

Es ist ja schon komisch, zumindest für mich, dass 245/30, 265/30, 275/30 und 285/30 zulässig sind aber ausgerechnet 255/30 nicht?

Vermutlich liegt es daran, dass deren Abrollumfang nicht zu dem der Reifen auf der VA passt.

Mit dem Abrollumfang hat es sicher nichts zu tun, da 265, 275 und 285 in Querschnitt 30 nicht den selben haben können.

An den TE,

schön, ich hatte schon die Befürchtung daß es gar nicht mehr ankommt.

Und die 245er darfst du nur vorne fahren.

Es wird so sein, daß die 265, 275 und 285 für hinten geprüft sind für deinen Typ und die restlichen nicht.

Mit der Einzelabnahme einer kleineren Größe ist heutzutage sehr schwierig geworden, den dafür benötigst du einen IMPACT Test. Nur soviel, das wird teuer, weil mehrere Reifen und Felgen bis zur Zerstörung getestet werden.

Das weiter zu Erläutern würde jetzt hier zu weit führen.

Da du ja laut Auflagen den selben Reifentyp fahren mußt, such dir halt 265 oder 275, je nach dem welcher günstiger ist.

Habe mir jetzt nicht noch mal die Auflagen angesehen, aber bei 285 kann es zu noch größeren Änderungen an der Karosserie kommen wie schon bei den anderen.

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