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Elektrischer Garagentorantrieb - Versicherungsfrage/Rechtsfrage
Hallo zusammen,
hier mal eine nicht ganz alltägliche Frage.
Wir haben zwei Garagentore, die mit einem elektrischen Antrieb versehen sind.
Die Tore lassen sich von Innen (sowohl in der Garage als auch im Hauseinang) über Taster öffnen.
Das Problem ist natürlich, dass hierbei nicht einsehbar ist, ob sich z.B. eine Person oder ein fremdes Auto vor der Garage in unserm Hof befindet.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn nun eine Garage geöffnet und dabei z.B. ein PKW durch ein Tor einen Kratzer bekommt (Die Tore schalten ab wenn ein Widerstand kommt) ?
Zahlt dass dann meine Privathaftpflicht ?
Oder muss das Tor beim Öffnen vorher eingesehen werden, sprich ich muss theoretisch immer hinlaufen und schauen oder mir ne Kamera zulegen ?
Oder reichen auch so Schilder wie "Tor öffnet automatisch bitte Einfahrt freihalten" ?
Danke schonmal füre eure Antworten.
Gruß
Karle
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24 Antworten
Ein Anruf bei der Versicherung schafft oft klarheit.
Auch wenn ich nicht betroffen bin, würd mich die Antwort interessieren.
Die Frage isr mir als Verkäufer von Garagentorantrieben im Baumarkt aber auch noch nie
gestellt worden, obwohl ich sie für Berechtigt halte.
@Mods
Vielleicht besser im Forum Rat und Tat Versicherung verschieben
Gruß
Firecounter
... Guten Morgen
Bei kraftbetätigten Antrieben muß man sich immer vergewissern, dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält.
Auch wenn diese Tore keine starken Motoren haben, und bei Aufprall auf ein Hinderniss zurück fahren, ich wollte meiner Tochter das nicht zumuten.
Und eine evtl. Versicherung wird diese Frage auch stellen, ob die gebotene Sorgfalt eingehalten wurde.
Also, im eigenen Interresse, Augen auf...
Gruß vom Armani-Biker, der sein Garagentor noch von Hand aufmacht...
...ist ja nicht so oft.
Zitat:
Original geschrieben von Armani-Biker71
... Gruß vom Armani-Biker, der sein Garagentor noch von Hand aufmacht...
...ist ja nicht so oft.
Aber wenn man im Platzregen nach Hause kommt, da ist ein Funktoröffner doch was schönes ...
Bei der Privathaftpflicht habe ich eigentlich keine Bedenken - die müßte bei Beschädigungen an anderen Fahrzeugen oder fremden Personen schon zahlen. Garagentorantriebe fallen sicher nicht unter den Betrieb eines Fahrzeuges und damit in die Kraftfahrtversicherung, und Haftungsausschlüsse in der Privathaftpflicht diesbezüglich habe ich auch noch nicht gesehen. Allerdings bedeutet das, dass wohl auch die Vollkasko nicht für Schäden am Fahrzeug eintritt, wenn ich das richtig sehe.
Aber Vorsicht: Die Privathaftpflicht zahlt natürlich nur bei Fremdschäden - wenn eigene Sachen oder gar mitversicherte Personen (Ehepartner/Kinder in der Familienpolice) geschädigt werden, gibts nichts (wenn nicht eine entsprechende Mitversicherungsklausel abgeschlossen wurde).
Zudem bleibt bei Personenschäden immer die strafrechtliche Haftung, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung. Davor bewahrt auch die Privathaftpflicht niemanden.
Warnschilder führen nur dazu, dass es möglicherweise ein Mitverschulden des Geschädigten geben kann - wenn aber Nachbars 5jähriger Sohn eingeklemmt wird, der mal zum Spielen rübergekommen ist und ja noch nicht lesen kann, hat das Warnschild auch keine haftungsmindernde Wirkung.
Meine kurze Suche im Internet hat hierzu auch nichts gebracht, und ich selbst bin mir hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der interessanten Frage des TE auch nicht sicher - es gibt aber folgenden, kostenpflichtigen Dienst, der Aufklärung verspricht:
www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/show.asp
+ runterscrollen bis "Wenn das Funk-Garagentor Autos beschädigt"
Ich geb dafür kein Geld aus, aber wers ganz genau wissen will, kann das ja mal löhnen.
Hi !
dass die Haftpflicht bei "eigenen" Dingen oder Personen die beschädigt werden nicht zahlt ist klar.
Ich stelle mir eben z.B. diese Situation vor:
Ich arbeite in der Garage mit der Kreissäge, das Tor ist geschlossen und irgendjemand bekanntes parkt seinen Wagen vor die Garage und geht in die Wohnung.
Ich höre das wegen der lauten Säge+Gehörschutz nicht und mache kurz darauf das Tor auf und dieses kracht gegen das Auto.
Da ich keine Tür und auch kein Fenster nach vorne in der Garage habe, hatte ich gar keine Möglichkeit das Auto zu sehen.
Ich kann mir doch kein gläsernes Garagentor einbauen.
Das Beste wäre wohl ein Rolltor, aber wegen dem die Tore umrüsten ist auch nicht gerade ohne was die Kosten angeht.
Deswegen auch die Frage von mir.
Ich werde denke ich mal meinen Anwalt bequatschen.
Gruß
Karle
Die erste Frage müsste sein:
"Welche Haftung habe ich?" und nicht: "Wer zahlt für mich?"!
Ob Du Dein Garagentor manuell öffnest oder mittels eines Motors ist bei der Frage im Übrigen egal. Wer ein Tor öffnet sollte vorher darauf achten, daß er dabei niemanden gefährdet.
Beim elektrisch bedienbaren Tor ist es im übrigen einfacher von außen zu kontrolieren ob niemand gefährdet ist und via Fernbedienung zu öffnen. Auch ist die Geschwindigkeit eines elektrisch betriebenen Tores beim Öffnen wesentlich niedriger, so daß potentiell ein geringerer Schaden entstehen wird als bei einem mit manuellem Schwung geöffnetem Tor!
Dort wo ich mich auf einem abgeschloßenen Gelände befinde, habe ich nicht auf Dritte zu achten. Anders ist es wenn meine Garage zwar auf meinem Grundstück steht, aber frei zugänglich ist.
Und:
Das Öffnen eines Garagentors zum Zwecke der Ein- oder Ausfahrt mit dem Auto steht immer (!) im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kfz.
Also greift immer auch die Haftpflichtversicherung des Autos.
Entweder zur Abwehr unberechtigter Ansprüche oder aber sie tritt ein.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Und:
Das Öffnen eines Garagentors zum Zwecke der Ein- oder Ausfahrt mit dem Auto steht immer (!) im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kfz.
Also greift immer auch die Haftpflichtversicherung des Autos.
Entweder zur Abwehr unberechtigter Ansprüche oder aber sie tritt ein.
Hallo madcruiser,
genau diesen Punkt sehe ich, wie ich oben schon schrieb, anders. Speziell zum Garagentor habe ich da leider kein Urteil gefunden, vielleicht hattest Du ja mehr Glück?
Es gibt aber eine neuere Entscheidung des BGH vom 13.12.2006 (IV ZR 120/05). Dort hat der Fahrer einen Heizlüfter ins Fahrzeug seines Arbeitgebers gestellt, um die Abfahrt vorzubereiten (Scheiben abtauen). Als er 10 Minuten später losfahren wollte, brannte das Fahrzeug schon. Der BGH schreibt hierzu:
"Zwar diente die Schaden stiftende Verrichtung der Vorbereitung des Einsatzes des Fahrzeugs zu seinem typischen Verwendungszweck und damit dessen Gebrauch durch den Kläger als Fahrzeugführer. Der Kläger hat aber nicht das Fahrzeug gebraucht, sondern lediglich einen nicht zum Fahrzeug gehörenden Heizlüfter in das Fahrzeug gestellt. Es hat sich also nicht das Gebrauchsrisiko des Fahrzeugs, sondern ein Risiko des Heizlüfters realisiert. Deshalb greift der Deckungsausschluss der Nr. III. 1 BBR Privat hier nicht ein."
Ich denke, das Öffnen des Garagentores dient auch nur zur Vorbereitung des Gebrauches eines Kraftfahrzeuges, stellt aber nicht den Gebrauch selbst dar. Daher muß die Private Haftpflichtversicherung einstehen.
Hiervon unabhängig ist die Frage zu beantworten, ob nach den Versícherungsbedingungen der Kraftfahrtversicherung dort auch Versicherungsschutz besteht. Das weiß ich im Moment nicht, glaube es aber eher nicht. Wenn doch, würde eben eine Doppelversicherung vorliegen.
Mir ist heut morgen mit so einem Funk-Garagen(roll)tor was grässliches passiert. Die Ausfahrt sieht man von der Straße aus, wenn man auf Höhe dieser von der Straße aus den Schalter für das Tor bedient, geht es auf.
Zur Garage selber gelangt man über den Innenhof und muss um ein anderes Haus herumfahren. Sobald man auf Höhe des Haues ist, kommt das Funksignal nicht mehr vorn am Tor an.
Ich vergewissere mich immer, ob gerade ein Auto am rein/rausfahren ist. Heute war das Tor offen, ich habe aber trotzdem gedrückt und gleich danach nochmal, damit es nicht wieder runter fährt. Allerdings war ich da wohl schon zu weit weg…
Und als ich um die Ecke bog, sah ich das Schlamassel: Die Person, die das Tor geöffnet hatte, kam nicht etwa an, sondern fuhr heraus (um die Zeit kommen normalerweise nur Leute zum Parken an) und das Garagentor hing auf auf Höhe der Antenne hinten auf dem Auto (man muss rückwärts herausfahren). Das Tor fährt sehr langsam herunter.
Zum Zeitpunkt, als ich die Fernbedienung betätigt habe, muss die Person also noch auf ihrem Parkplatz gestanden haben. Die Garage hat innen auf jeder Seite 3 Parkplätze, der Parkplatz des beschädigten Autos ist der mittlere oder sogar der hintere, also gut 5 oder noch mehr Meter bis zur Ausfahrt.
Ist es jetzt Pflicht der herausfahrenden Person zu gucken, ob der Weg frei ist (sprich das Tor oben) oder meine, mich zu vergewissern, dass keiner herauskommen will?
Ich hab die Garage ja seitlich gesehen, allerdings sieht man nur, ob das Tor offen oder zu ist sowie ob gerade ein Auto direkt am herein/rausfahren ist, nicht jedoch was hinten in der Garage passiert.
Die Beschädigung hielt sich übrigens in Grenzen, bis auf ein paar Kratzer auf dem Dach war nichts zu sehen und der andere Fahrer hat sich damit auch gar nicht groß aufgehalten. Ich hab allerdings jetzt Angst, dass da noch was kommt und die Frage wer nun haftet, beschäftigt mich ziemlich!
Weiss hier wer Bescheid? Weil ist ja n bisschen anders wie im Beispiel des Erstbeitrages.
Beim Stöbern hab ich das Urteil des Landgericht München gefunden (13 S 18433/06), hier wurde einer Versicherten Recht gegeben, die gegen ihren privaten Haftpflichtversicherer klagte, weil dieser eine Regulierung ablehnte.
Zitat:
Original geschrieben von Karle
Hallo zusammen,
hier mal eine nicht ganz alltägliche Frage.
Wir haben zwei Garagentore, die mit einem elektrischen Antrieb versehen sind.
Die Tore lassen sich von Innen (sowohl in der Garage als auch im Hauseinang) über Taster öffnen.
Das Problem ist natürlich, dass hierbei nicht einsehbar ist, ob sich z.B. eine Person oder ein fremdes Auto vor der Garage in unserm Hof befindet.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn nun eine Garage geöffnet und dabei z.B. ein PKW durch ein Tor einen Kratzer bekommt (Die Tore schalten ab wenn ein Widerstand kommt) ?
Zahlt dass dann meine Privathaftpflicht ?
Oder muss das Tor beim Öffnen vorher eingesehen werden, sprich ich muss theoretisch immer hinlaufen und schauen oder mir ne Kamera zulegen ?
Oder reichen auch so Schilder wie "Tor öffnet automatisch bitte Einfahrt freihalten" ?
Danke schonmal füre eure Antworten.
Gruß
Karle
Hallo Karle
Wenn Dein Tor nach aussen aufschwingt, rate ich dringend an eine Information an der Aussenseite des Tores. Evtl. sogar eine Linie am Boden die den Abstand besser markiert. Schild sollte lauten. AUTOMATISCHES TOR Mindestens 1m Abstand halten. Parken verboten.
Ich nehme an, Dein Tor hat eine ganz doll funktionierende Abschaltung. Nach der Norm darfst Du nicht mehr als 20kg hebe(=Kind). Häng ein Gewicht dran und teste es.
Grundsätzlich darfst Du es tatsächlich nur bedienen wenn Du es einsehen kannst. Dass das nicht so einfach ist wissen alle. Ergo tritt die Gefahrenanalyse in Kraft. Die wiederum sagt Dir auch schon logischerweise das mit dem Schild.
MFG
Michael
Zitat:
Original geschrieben von Genie21
Die wiederum sagt Dir auch schon logischerweise das mit dem Schild.
mir wäre kein garagentorantrieb bekannt, auf dem nicht irgendwo in fettschrift vermerkt ist, das man das tor nur öffnen soll, wenn sichergestellt ist, das dadurch niemand gefährdet wird.....
die sache mit dem schild auf dem tor alá "parken verboten", ist zwar gut und schön....allerdings rechtlich äußerst fragwürdig!
schließlich soll es auch leute geben, die der (deutschen) sprache in schriftform nicht mächtig sind.......
@te: auch wenn das thema schon uralt ist, wäre es schön zu wissen, wie es denn nun ausgegangen ist.....wirkliche aufklärung kann hier wohl nur die versicherung leisten.....
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Dort wo ich mich auf einem abgeschloßenen Gelände befinde, habe ich nicht auf Dritte zu achten. Anders ist es wenn meine Garage zwar auf meinem Grundstück steht, aber frei zugänglich ist.
Und:
Das Öffnen eines Garagentors zum Zwecke der Ein- oder Ausfahrt mit dem Auto steht immer (!) im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kfz.
Also greift immer auch die Haftpflichtversicherung des Autos.
Entweder zur Abwehr unberechtigter Ansprüche oder aber sie tritt ein.
Diesem ist nichts hinzuzufügen!
Wer es mag, darf Obiges missachten und sich alternativ in die Klägerrolle begeben ...aber wo sind da die Vorteile?
wenn man als torbesitzer ein schild ranhängt "Tor öffnet parken auf eigene gefahr!" ist man dann rechtlich geschützt weil mans dick und fett und gut zu erkennen angegeben hat das es dort unter umständen zu beschädigung kommen kann?
Zitat:
Original geschrieben von Foxs
wenn man als torbesitzer ein schild ranhängt "Tor öffnet parken auf eigene gefahr!" ist man dann rechtlich geschützt weil mans dick und fett und gut zu erkennen angegeben hat das es dort unter umständen zu beschädigung kommen kann?
falsch!
das dem eben nicht so ist, und auch einer der gründe warum dem nicht so ist, schrieb ich weiter oben....desweiteren, sollte da mal (im ideallfall) ein kind oder sonstwer vorstehen und durch das tor verletzt werden, möchte ich NICHT in deiner haut stecken......
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von Genie21
Die wiederum sagt Dir auch schon logischerweise das mit dem Schild.
mir wäre kein garagentorantrieb bekannt, auf dem nicht irgendwo in fettschrift vermerkt ist, das man das tor nur öffnen soll, wenn sichergestellt ist, das dadurch niemand gefährdet wird.....
die sache mit dem schild auf dem tor alá "parken verboten", ist zwar gut und schön....allerdings rechtlich äußerst fragwürdig!
Hierzu meine Antwort:EN600335-2-95 Besondere Anforderungen für Antriebe von Garagentoren:
Dort steht es unter Punkt 7. 12.1 Habe leider nur den englischen Text gefunden, den spare ich Euch. Egal jeder namhafte Hersteller schreibt, warnt und hat das in der Anleitung drinnen weil er das laut Norm muss.
ABER: REAL MEN DON´T NEED INSTRUCTIONS -)